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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (11. August 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- ArtikelZur Frage der Goldmarkberechnung 415
- ArtikelVierte Berliner Musterschau für das Uhrmacher- und ... 417
- ArtikelDie elektrischen Zeitdienstanlagen im ... 417
- ArtikelDie Franken-Zahlungsbedingungen und ein Preisaufschlag für Uhren 420
- ArtikelFeier des fünfzigjährigen Bestanden der Bundeslehranstalt für ... 421
- ArtikelVermischtes 422
- ArtikelHandelsnachrichten 423
- ArtikelKurse und Preise 425
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 426
- ArtikelBriefkasten 428
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 428
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 32 DEUTSCHE UHRMACHER - ZEITUNG 423 Arbeitsstunden. Kinder im Alter von mehr als siebzehn Jahren, die Arbeitseinkommen beziehen, werden nicht gerechnet. 3. Zur Abgeltung- der nach § 13 EStG, zulässigen Ab züge (W erbungskosten usw.) um weitere a) 200 000 dl monatlich; b) 48 000 dt wöchentlich; c) 8000 dl täglich; d) 2000 dl für je zwei angefangene oder volle Arbeitsstunden. Auf Antrag ist eine Erhöhung dieser Beträge zuzulassen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, daß die ihm zustehenden Ab züge im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 den Betrag von monat lich 2 Mill. dl um mindestens 200 000 dl monatlich übersteigen. Beispiele: 1. Unverheirateter Verkäufer in einem Uhrengeschäfte. Mo natseinkommen 7 Mill. dt. 10 % Steuer 700 000 Ui Frei bleiben a) 24 000 dt (s. la) b) 200 000 dt (s. 3a) 224 000 dt An Einkommensteuer sind einzubehalten . . . 476 000 dl Ausgezahlt werden*) 6 524 000 Ui 2. Verheirateter Uhrmachergehilfe ohne Kinder. Wochen lohn 1 680 000 Ui. 10 % Steuer 168 000 Ui Frei bleiben a) 2 X 5 760 Ui 11 520 Ui (s. lb) b) 1 X 48 000 Ui = 48 000 Ui (s. 3b) 59 520 Ui An Einkommensteuer sind einzubehalten . . . 108 480 Ui Ausgezahlt werden*) 1 571 520 Ui 8. Verheirateter Gehilfe mit zwei Kindern. Wochenlohn ein schließlich sechs Überstunden 1 950 000 Ui. 10% Steuer 195 000 Ui Frei bleiben a) 2 X 5 760 Ui = 11 520 Ui (s. lb) b) 2 X 38 400 Ui = 76 800 Ui (s. 2b) c) 1 X 48 000 Ui = 48 000 Ui (s. 3b) 136 320 Ui An Einkommensteuer sind einzubehalten . . 58 680 Ui Ausgezahlt werden*) 1 891 320 Ui Naturalbezüge werden in unveränderter Weise gemäß den von den Landesfinanzämtern für ihre Bezirke festgesetzten Geld beträgen errechnet. Unverheiratete Angestellte, gewerbliche Ar beiter und Lehrlinge sind einschließlich des Wertes der Naturalbezüge bis zu einem Wochenlohne von 537 600 Ui oder bis zu einem Monatsgehalte von 2 240 000 Ui völlig steuerfrei Verheiratete u. U. _ auch bei höheren Gehältern; so wurde z. B. der Gehilfe in Beispiel 3 völlig steuerfrei sein, wenn er vier oder mehr Kinder hätte. Oldenburgische Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze über den Verkehr mit Edelmetallen usw. Die Ausführungsbe stimmungen lehnen sich sehr eng an die bekannten preußischen an. Zuständig für die Erteilung und Zurücknahme der Erlaubnis sind für den Landesteil Oldenburg die Ämter und Stadtmagistrate der Städte I. Klasse, in den Landesteilen Lübeck und Birkenfeld die Regierungen. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk das Gewerbe betrieben wird oder betrieben werden soll. Gegen den ablehnenden Bescheid ist die Beschwerde an das Ministerium des Handels zulässig, das endgiltig entscheidet. Für das Geschäftsbuch wird ein den preußischen Vorschriften gleich lautendes Muster vorgeschrieben. Es gibt immer noch Schlafmützen die in den Tag hinein- ieben und nicht wissen, was in der Welt vor sich geht, die vor allen Dingen offenbar gar keine Ahnung haben, daß sich in un serem lieben Vaterland heutzutage gelegentlich auch einmal die r reise ändern Ein Obermeister erzählte uns kürzlich folgendes nette Geschichtchen von seinem Lehrling. Dieser tüchtige junge Mann sollte seinen Urlaub antreten. Aus diesem fröhlichen An laß wurde ihm seine Unterhaltsbeihilfe für 14 Tage vorausbe zahlt; zusammen mit seinem sonstigen Vermögen verfügte er dann über ein Kapital von 48 000 dl. Der erste Gang in die gol dene Freiheit führte ihn an einem Uhrenladen vorbei, in dessen Schaufenster eine goldene Fächerkette seine Aufmerksamkeit er weckte. Er erkundigte sich nach dem Preis, sie sollte 48 000 dl kosten. Die Kette wog 16 g und war 585 gestempelt. Der Lehr- lmg wurde von dem Verkäufer sogar als Uhrmacher erkannt aber auch dies machte letzteren nicht stutzig. Er erstand die Kette und trug sie geradenwegs zum nächsten Goldankäufer der ihm den Betrag von 1 460 000 dl dafür zahlte, ln einem anderen Laden entdeckte der Lehrling einen ihm gefallenden Brillantring- diesen erstand er nun für den Betrag von 1,2 Millionen. Er trug ihn ebenso wie dm Kette zu einem Ankäufer und erhielt dafür die T Yi 0n 1 er sich „ ergebenden Summe sind dann noch die zu Lasten des Angestellten bezw. Gehilfen gehenden Beiträge zur Ang«tellten-, bezw. Kranken- und Invalidenversicherung abzu- barten I?bn VOrhen ? < ; Absetzung dieser Beiträge von der verein barten Lohnsumme ist also nicht statthaft. Kleinigkeit von 9 Millionen Mark! Er konnte nun also mit dem kleinen Kapital von 9 Millionen und 260 000 Mark befriedigt seinen Urlaub fortsetzen. Diese Geschichte ist wirklich kein Märchen, sondern eine wahre Begebenheit, die sich in den letzten Tagen des Juni in einer Stadt zugetragen hat, in der sich die Kollegen zu den Fortgeschrittenen zählen. Von rechtswegen müßten die schlafenden Herren, die so wenig Ahnung von den Preisen haben, noch bestraft werden dafür, daß sie junge Leute zum Abschluß solcher Geschäfte reizen. Die Vorschrift des neuen Gesetzes über den Handel mit Edelmetallen, daß der An kauf von Minderjährigen verboten ist, scheint auch noch nicht überall durchgedrungen zu sein. Ein Mäuschenring wird von der Firma Bedau & Kellner in Leipzig als gesetzlich geschützte Neuheit auf den Markt gebracht. Es ist ein kleiner Ring aus 0,800 Silber, von run« Draht angefertigt, auf dem ein vergoldetes Mäuschen sitzt, das sein Schwänzchen um den Ring herumringelt. Die Firma hat hiermit sicher lich einen netten Artikel für Gelegenheits- geschenke sn. „kleine Mäuschen geschaffen, der von den Fachgeschäften umso lieber aufgenom men werden wird, als er weder in ^Varenhäusern, noch in Galanteriegeschäften zu haben sein wird! Vom Büchertisch. Die elektrischen Spielzeug- und Kleinmaschinen für Gleich - und Wechsel strom. Von Karl Moritz, bearbeitet von Max Zwölf meyer. Mit 100 Abbildungen im Text und 2 Konstruktions tafeln. Vierte Auflage. Leipzig, Hachmeister & Thal 1922. Grund preis gebunden 6 dt. — Das im Jahre 1912 zuerst erschienene \Verk ist neu bearbeitet worden und zwar besonders der Ab schnitt über die elektrischen Maßeinheiten und das Ohmsche Ge setz, wie der Bearbeiter in seinem Vorwort mitteilt. So, wie es vor uns liegt, bildet es eine ganz ausgezeichnete Anleitung für den Bau der in seinem Titel genannten Maschinen, und zwar wird für alle in Betracht kommenden Fälle eine vollständige Berech nung gezeigt. Es werden sehr wertvolle Ratschläge für eine vor teilhafte Konstruktion und manche wertvolle Hinweise für eine zweckmäßige Fabrikation gegeben. Für den Spielzeugkonstruk teur enthält es reiche Anregungen. Wenn dies Buch nun auch in erster Linie der Spielzeugindustrie dienen will, so ist es doch ebenso wertvoll für den, der sich aus Liebhaberei mit der An fertigung dieser kleinen Antriebsmaschinen befaßt, da ihm hier gezeigt wird, wie er auf streng rechnerischer Grundlage arbeiten kann, ohne daß besondere mathematische Kenntnisse erforderlich wären. Unternehmertaschenbuch. Vierter Zahlen anhang vom 15. Mai 1923. Verlag für Wirtschaft und Verkehr, Stuttgart, Pfizerstr. 5. — In Nr. 41 Jahrgang 1928 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung wurde das Unternehmertaschenbuch be sprochen und aufs wärmste empfohlen. Wir bemerkten dabei, daß die einer häufigen Veränderung unterliegenden Vorschriften, Zahlen, Tarife usw. von Zeit zu Zeit in einem besonderen Zahlen anhang neu herausgegeben werden, damit das umfangreiche Un ternehmertaschenbuch immer zeitgemäß bleibe. Der jetzt vor liegende vierte Zahlenanhang ist wie seine Vorgänger in sehr sorgfältiger Weise zusammengestellt worden und gibt die für den Kaufmann in Betracht kommenden veränderten Zahlen und son stigen Bestimmungen bis Anfang Mai 1923 an und macht knappe Ausführungen über die seit dem Erscheinen des Hauptteils neu ge regelten Fragen. Einzelne Zahlen, wie z. B. die für die Steuer abzüge vom Arbeitslohn und die Posttarife, werden allerdings so häufig geändert, daß selbst der Zahlenanhang nicht lange im vollen Umfange zutreffende Angaben machen kann. Auf die wesentlichen dieser Änderungen wird regelmäßig in der Deutschen Uhrmacher-Zeitung hingewiesen, so daß der Uhrmacher immer leicht in der Lage ist, die erforderlichen Berichtigungen selbst vor zunehmen. Die Beschaffung des Zahlenanhangs wie die des Unter nehmertaschenbuchs kann allen Uhrmachern empfohlen werden. m HANDELSNACHRICHTEN % Eine amtliche Stimme zur Goldmarkberechnung J,,. l( ^ en vom Reichswirtschaftsministerium herausgegebenen »-Mitteilungen für Preisprüfungsstellen“ für Juli 1923 findet sich die nachstehende Stellungnahme zur Goldmarkberechnung, die wir lediglich als eine Stimme mehr in dem vieltönenden Konzerte über die Goldmark-, Franken-, Dollar- usw. Berechnung wieder geben, ohne natürlich daraus ein Argument gegen die vom Wirt schaftsausschuß für das Uhrengewerbe, der Fachgruppe Kontroll-
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