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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 33 (18. August 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Zahlungsbedingungen für Uhren und der Einzelhandel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- ArtikelVon Ruhr und Rhein 429
- ArtikelUm unsere Existenz 430
- ArtikelDer Chronometergang (Fortsetzung zu Seite 382) 431
- ArtikelAlt-Schwarzwälder Uhren-Hausierer 433
- ArtikelDie Zahlungsbedingungen für Uhren und der Einzelhandel 433
- ArtikelSprechsaal 435
- ArtikelNeue Steuern 436
- ArtikelVermischtes 438
- ArtikelHandelsnachrichten 438
- ArtikelKurse und Preise 439
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 440
- ArtikelBriefkasten 441
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 442
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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434 DEUTSCHE UHRMACHER - ZEITUNG Nr. 33 von den Bedenken absehen, die wir immer noch gegen die Frankenberechnung für Uhren haben, und uns lediglich auf die Frage beschränken, auf welche Weise es dem Einzelhan del möglich ist, sich den neuen Verhältnissen anzupassen, ohne daß durch sie die Grundlagen seiner Existenz geschmä lert werden. Trotz alledem ist damit zu rechnen, daß die jetzigen Zahlungsbedingungen nur für eine Übergangszeit Bedeutung haben; es wird unbedingt notwendig sein, die Be dingungen abzuändern, sobald von der Reichsregierung in Verbindung mit der Reichsbank der ganze Komplex der „Wertbeständigkeit" offiziell entsprechend den Anforderun gen der wirtschaftlichen Verhältnisse einheitlich geregelt sein wird. Die jetzige sinnverwirrende Buntscheckigkeit, die allein in dem ziemlich kleinen Uhren-, Edelmetall- und Schmuck warengewerbe hnsichtlich der Berechnungsmethoden und der übrigen Zahlungsbedingungen ihr Wesen treibt, muß unter allen Umständen wieder verschwinden. Man stelle sich nur vor: Die Uhrenindustrie rechnet nach Franken, ebenso die Fachgruppe für Uhren- und Gehäusefabrikation Pforzheim- Schwäb. Gmünd, die Fachgruppe Kontrolluhren nach Dollar, ebenso die Uhrgläserfabriken Von Freden und Teuchern, die Glasnütter Industrie rechnet nach Papiermark unter Zugabe von Gold bezw. Silber, der Verband der Silberwarenfabrikan ten Deutschlands legt seinen Preisberechnungen den inländi schen Silberpreis zugrunde, während der Verband der Gros sisten des Edelmetallgewerbes immer noch die Papiermark bevorzugt — allerdings nicht ganz freiwillig! Stände Gold und Silber nicht seit geraumer Zeit über Dollarparität, so würde auch diese Gruppe zweifellos schon zu einer anderen Berechnungsmethode gegriffen haben. Brillanten endlich werden nach Gulden gehandelt. Zu diesen verschiedenen Berechnungsgrundlagen kommen dann noch die ver schiedenartigsten weiteren Zahlungsbedingungen bezüglich des Zieles, des Skontos, der Vorauszahlungen usw. Wie verhält sich nun der Uhrmacher in der Praxis angesichts der neuen Zahlungsbedingungen in der Uhrenindustrie sowohl beim Verkauf wie beim Einkauf. Da Multiplikatoren für Uhren nicht mehr fest gesetzt werden, ist es für den Uhrmacher von wesentlicher Bedeutung, sich selbst Tag für Tag die Einkaufspreise zu er rechnen und auf diese die bekannten Aufschläge für antei lige Generalunkosten, Spezialunkosten, Verzinsung, Risiko prämie, Unternehmerlohn und Reingewinn zu nehmen und den jeweils gütigen Prozentsatz zu errechnen. Soweit es die örtlich bestehenden Preisschilderverordnungen und die Praxis der Polizeibeamten nur irgend zulassen, müssen alle zum Verkauf gestellten Uhren mit Grundpreisen ausgezeich net werden, da es naturgemäß völlig unmöglich und sinnlos ist, sämtliche Gegenstände des täglichen Bedarfs täglich neu auszuzeichnen. Bekanntlich sind die Grundpreise der Listen der Uhrenfabriken vom Januar 1923 abzüglich 40 Prozent Frankenpreise; der Einkaufspreis für einen Baby-Wecker mit einem Grundpreise von 5,30 Mark ist also 3,18 Franken. Bei einem Kurse des Franken von 674 310 Mark, wie er am 13. August an der Berliner Börse notiert wurde, kostete der Wecker, vorausgesetzt, daß er am 14. August bezahlt wurde, 674 310 mal 3,18 = 2 144 306. Am bequemsten dürfte es für den Uhrmacher sein, wenn er den Multiplikator für die vollen Grundpreise sich jeweils selbst errechnet. Das geschieht durch Multiplikation des Frankenkurses mit 0,6. Ist also z. B. der Kurs des Schweizer Franken 674 310 Mark, so ist der Multiplikator 404 586. Multipliziert man mit dieser Zahl den Grundpreis des Baby-Weckers von 5,30, so erhält man den Einkaufspreis, nämlich 2 144 306 Mark. Unbedingt erforderlich ist es jedoch, daß der Uhrmacher täglich die Kursberichte studiert und täglich den Multiplikator er rechnet. Das einfache Herauslesen des Frankenkurses aus dem Devisen-Kurszettel genügt jedoch nicht, da die Devisen notierungen an der Berliner Börse an höchstens fünf Tagen in der Woche stattfinden; für einen Wochentag und den Sonntag, wo auf dem Lande und in kleinen Städten vielfach Geschäfte abgeschlossen werden, liegen also keine festen Kurse vor. Daher ist es nötig, daß sich der Uhrmacher auch über die Tendenzen an der Börse und am Geldmärkte unter richtet, um die voraussichtliche Entwickelung der Devisen kurse einigermaßen abschätzen zu können. Bei größerer Un sicherheit und zu erwartenden erheblichen Steigerungen des Frankenkurses dürfte es sich empfehlen, wertvollere Stücke vom Verkauf bis zur Klärung der Lage zurückzuziehen*). Besonders schwierig wird die Lage für die Uhrmacher auf dem Lande und in den kleinen Städten sein, die häufig erst durch die am Abend erscheinende Ausgabe ihrer Pro vinz-Zeitung über die Devisenkurse des vorhergehenden Tages unterrichtet werden. Eine Anfrage bei der Bank ist aber immer mit ziemlich erheblichen Kosten und Zeitverlust verknüpft, falls der Landuhrmacher nicht selbst über einen Fernsprechanschluß verfügt, was ja im allgemeinen keine unbedingte wirtschaftliche Notwendigkeit ist. Während es beim Bestehen einer normalen Marktlage immerhin noch möglich ist, Uhren nicht unter den Wieder beschaffungskosten zuzüglich eines angemessenen Auf schlages zu verkaufen, werden die Verhältnisse wesentlich schwieriger, sobald eine Notmarktlage vorliegt, wie z. B. in den besetzten westlichen Gebieten Deutschlands. Nach den bekannten Richtlinien des Reichswirtschaftsministeriums über die Preisberechnung vom 19. Dezember 1922 darf die Geld entwertung nur nach Maßgabe der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten beim Verkauf von Gegenständen des täglichen Bedarfs berücksichtigt werden. Je schneller die Devisenkurse in die Höhe klettern, um so größer ist die Ge fahr, daß die Indexziffern bezw. die selbst zu schätzenden Steigerungen der Lebenshaltungskosten und damit die Ver kaufspreise der Gegenstände des täglichen Bedarfs hinter den Wiederbeschaffungskosten Zurückbleiben. Werden die Waren zurückgehalten, so liegt eine strafbare Handlung vor. Alles dies ist jetzt erst wieder durch die Preistreiberei-Ver ordnung vom 13. Juli 1923 aufs neue vorgeschrieben worden. Durch die Einführung der Frankenberechnung ist der Uhrmacher, ob er will oder nicht, auf das niemals ganz ge fahrlose Feld der Spekulation gedrängt worden a) ein mal bezüglich der Stellung des Verkaufspreises und b) hin sichtlich der Bezahlung der Rechnungen. Welchen Kurs soll der Uhrmacher seiner Berechnung zugrunde legen, den vor- börslichen, den amtlichen oder den nachbörslichen, die viel leicht alle drei erheblich voneinander abweichen? Vor diese Frage wird sich im allgemeinen nur der Uhrmacher, der in oder in der Nähe einer größeren Stadt wohnt, in der sich eine Börse befindet, gestellt sehen. Die mit diesen Verhält nissen verbundene Gefahr schlagen wir jedoch nicht allzu hoch an, da bei einigermaßen normaler Entwicklung der De visenkurse dadurch ein Ausgleich stattfinden dürfte, daß ein mal ein etwas zu hoher, einmal ein etwas zu niedriger Kurs gewählt wird. Bedenklicher ist es schon für das ganze Fach, daß erhebliche Preisunterschiede für die gleichen Gegen stände bei den Uhrmachern des gleichen Ortes zu befürch ten sind, wodurch das Vertrauen der Kundschaft zu den Uhr machern und das geschäftliche Interesse der Uhrmacher, die das Unglück hatten, am teuersten zu sein, gefährdet wird. Die Bezahlung der Rechnungen an die Lieferanten ist innerhalb des offenen Zieles von zehn Tagen ab Rechnungs datum für die Spekulation freigegeben. Da für die Bezah lung der auf Franken lautenden Rechnungsbeträge in Papier mark der amtliche Kurs des der Bezahlung vorhergehenden Tages maßgebend ist, kann sich der Uhrmacher einen mög lichst günstigen Tag aussuchen. Sogar die letzte so unge- *) Wir verweisen auch auf den in den „Mitteilungen des Zen tralverbandes der Deutschen Uhrmacher“ dieser Nummer ver öffentlichten Vorschlag' zur Auszeichnung der Lagerware, der bei uns einging, nachdem der obige Artikel bereits gesetzt war. Die Schriftleitung.
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