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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 33 (18. August 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- ArtikelVon Ruhr und Rhein 429
- ArtikelUm unsere Existenz 430
- ArtikelDer Chronometergang (Fortsetzung zu Seite 382) 431
- ArtikelAlt-Schwarzwälder Uhren-Hausierer 433
- ArtikelDie Zahlungsbedingungen für Uhren und der Einzelhandel 433
- ArtikelSprechsaal 435
- ArtikelNeue Steuern 436
- ArtikelVermischtes 438
- ArtikelHandelsnachrichten 438
- ArtikelKurse und Preise 439
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 440
- ArtikelBriefkasten 441
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 442
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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438 DEUTSCHE UHRMACHER - ZEITUNG Nr. 33 VERMISCHTES Infolge des Streiks hat sich das Erscheinen dieser Nummer um ein Geringes verzögert, was zu verhindern leider nicht in un serer Macht lag. Der Verlag. Die Zeichnung auf die wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches hat am 15. August begonnen. Im Anzeigenteil die ser Nummer werden die Bedingungen für die Zeichnung bekannt gegeben. Die Stücke lauten sowohl auf Dollar als auch auf Mark, und zwar werden Stücke von 1 Dollar bis zu 1000 Dollar aus gefertigt.- Die großen Stücke von 1000 Dollar bis zu 10 Dollar einschließ lich tragen ü Prozent Zinsen, die jährlich zahlbar sind. Die Stücke von 5 Dollar abwärts werden ohne Zinsscheine ausgefertigt. Sie werden im Jahre 1935 zu 1T0 Prozent, also mit einem Aufschläge von 70 Prozent zurückgezahlt, die großen Stücke hingegen nur zum Nennwerte, d. - h. zu 100 Prozent. Ein Anleihestück über 10 Dollar würde also im Jahre 1935 mit dem Gegenwert von 10 Dollar, berechnet nach dem New Yorker Wechselkurse, zahlbar sein; ein Stück über 1 Dollar mit dem Gegenwert von 1,70 Dollar. Um den Zinsenbedarf für eine Anleihe bis zu 500 Millionen Mark Gold zu decken, ist vorgesehen, Zuschläge zur Vermögen steuer zu erheben. Zur besonderen Sicherung der Kapital rückzahlung ermächtigt der Gesetzentwurf die Reichsregierung, die einzelnen Vermögensteuerpflichtigen nach dem Verhältnis ihres steuerbaren Vermögens zur Aufbringung des Kapitalbedarfs heranzuziehen. Demnach sind Zinsen und Kapitalrückzahlung der Anleihe durch die Gesamtheit der deutschen Privatvermögen sichergestellt. Selbstgezeichnete Anleihe ist von der Erb schaftssteuer frei; auf Umsätze in der Anleihe ist keine Börsen umsatzsteuer zu entrichten. Die Einzahlung auf die neue Anleihe kann in hochwertigen Devisen, in Dollarschatzanweisungen oder in Mark (auf Grund des New Yorker Wechselkurses) vorgenommen werden. Erfolgt sie in Devisen oder Dollarschatzanweisungen, so beträgt der Zeichnungs kurs bis auf weiteres 95 Prozent, erfolgt sie in Mark, 100 Prozent. Eine Erhöhung des Zeichnungspreises bleibt Vorbehalten. Zeichnungsstelle ist die Reichsbank; ferner fungiert eine große Anzahl von Banken, Bankfirmen und sonstigen Geldinstituten als Annahmestelle für die Zeichnung. Es kann aber der Zeichner auch jede andere nicht als Annahmestelle bestellte Bank oder Bank firma mit der Zeichnung beauftragen. Armreif mit Kettchen. Von der Firma August Kaesser in Pforzheim ist ein in Double angefertigtes neuartiges Armband herausgebracht worden, das zum ersten Mal anläßlich der Aus stellung bei der Reichstagung in Dresden gezeigt worden ist. Die ses neue Armband war im Handel bisher kaum zu haben; wie wir hören, soll es jetzt aber auf den Markt gebracht werden. Wir I spielige Fabrikation bedingt wird. Es wird deshalb möglich sein, den Armreif zu einem relativ geringen Preise auf den Markt zu bringen und damit einen Verkaufs-Artikel zu bieten, der auch den heutigen Verhältnissen noch einigermaßen entspricht. Vom Büchertisch. „Saxonia“, Glashütte. Der neue Bericht des A.-H. Verbandes der „Saxonia“ ist erschienen. Einem Rückblicke des Vorsitzenden, Kollegen Erich Merz, folgen eingehende Verbandsnachrichten, denen sich illustrierte Darstel lungen verschiedener Spezialzweige der Glashütter Industrie an schließen. Eine juristische Ecke und eine Rubrik „Glashütter Allerlei" bilden den Beschluß des 26 Textseiten starken Heftes. HAN DELSNACH RICHTEN möchten deshalb nicht unterlassen, auf dieses nette Schmuckstück hinzuweisen, das bei den Damen namentlich für Gesellschaits- loiletten ohne Frage viel Anklang finden wird. Wie aus der bei gefügten Abbildung hervorgeht, handelt es sich um einen ziselier ten Reifen, an dem bogenförmig Kettchen und an einzelnen Kett chen Boutons angehängt worden sind. Der Behang- des Reifens wird in verschiedener Ausführung geliefert. Durch eine sinnreich ausgeführte Anbringung der Kettchen am Armreif ist für eine ge nügende Haltbarkeit Sorge getragen, ohne daß dadurch eine kost Der Silberpreis als Grundlage für die Wertbeständigkeit. Der Verband der Silberwarenfabrikanten Deutschlands hat neue Verkaufsbedingungen beschlossen. Dem die neuen Bedingun gen begründenden Rundschreiben entnehmen wir folgendes: „Der vollständige Zusammenbruch der Markwährung und die Unmöglichkeit, in ihr richtige Grundlagen für unsere Berechnun gen zu finden, zwang uns, eine Form der Wertbeständig keit zu suchen. Jede fremde Währung als Wert messer innerhalb Deutschlands ist zu verwerfen, die Goldmark ist ein zu unbestimmter Begriff — was lag näher als unser eigenes Metall, das Feinsilber, als Basis unserer Preisbildung zu wählen? Indem wir für 1 Mark der bekannten Friedensfasson als Gegenwert 10 Gramm des ebenfalls im Preise bekannten Feinsilbers festsetzten, haben wir wohlüber legt im Interesse unserer Herren Abnehmer gehandelt. Diese wissen, wieviel Silber kostet, können es sich jederzeit leicht be schaffen und sind somit in der Lage, am Bestellungstage zu wissen, wieviel der Gegenstand bei Lieferung kosten wird. Jede Ver änderung des Silberpreises kann im Detailverkaufspreise des Ge genstandes leicht ausgedrückt werden, — und die Herren Ab nehmer sind vor Entwertung ihrer Läger geschützt.“ Die neuen Verkaufsbedingungen haben folgenden Wortlaut: I. Fasson. 1. Die Errechnung der deutschen Fasson preise erfolgt auf wertbeständiger Grundlage. 2. Die Grundlage wird ermittelt durch Festsetzung eines der zeitigen Wertverhältnisses von 1 Mark Friedensfasson = 10 g Feinsilber. Bisher getrennt berechnete Gläser-, Etuis- usw. Preise sind ebenfalls in Gramm Feinsilber auszudrücken. 3. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Ware zu erfolgen, entweder durch Anlieferung des Silbers im Original oder durch Einsendung einer Summe in Reichsmark, für welche der Lieferant nach Verfügbarkeit und schnellstmöglich das benötigte Silber an kaufen kann. 4. Die Berechnung von Totalpreis-Artikeln erfolgt im Sinne obiger Vorschrift. Die Preise sind in Grammen auszudrücken. 5. Für Verpackung und Porti sind die Selbstkosten in Gramm Feinsilber umzurechnen. 6. Diese Vorschriften sind für alle Mitglieder bindend (§ 6 der Satzungen) und treten sofort in Kraft für alle Lieferungen. II. Silber. 1. Die Bedingungen für Einsendung von Arbeitssilber bleiben unverändert. III. A u s 1 a n d. 1. Die Vorschriften bleiben unverändert. Es wird bemerkt, daß unter Beobachtung gewisser Bedingungen Veredelungsverkehr mit dem Auslande gestattet ist. IV. Besteck-Preis-Konvention. Der Extra-Aufschlag für Henkels Klingen von 2 M bezw. 1,50 Jl Grundpreis wird bei allen Messern berechnet. Die Dollarberechnung auch für Metall-Barometer. Der Verein der Metall-Barometer-Fabrikanten Deutschlands hat am 11. August beschlossen, die Inlandspreise mit sofortiger Wirkung auf Dol larbasis zu berechnen. Die Zahlungsbedingungen sind die folgenden: Die Preise verstehen sich in Grundmark, 4 Grundmark = 1 Dollar. Die Zahlung hat innerhalb acht Tagen nach Ausstellung der Rechnung zu erfolgen zum amtlichen Berliner Dollar-Brief kurs des Vortages netto. Bei Überschreitung des Fälligkeitstages gilt der amtliche Berliner Dollar-Briefkurs des Vortages der Zah lung, mindestens aber der Kurs des Verfalltages bei etwa sinken dem Doliarkurs. Bei Banküberweisung ist zwecks Vermeidung von Differenzen sofortige Anzeige des Zahlungstages und Um rechnungskurses erforderlich.
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