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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 36 (8. September 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- ArtikelReparaturenpreise und Gehilfenlöhne 461
- ArtikelWassermesser, insbesondere für Hausleitungen, und ihre ... 462
- ArtikelMultiplikator-Zahlen für jeden Dollarstand 463
- ArtikelVermischtes 464
- ArtikelHandelsnachrichten 465
- ArtikelKurse und Preise 466
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 467
- ArtikelBriefkasten 468
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
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- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 36 DEUTSCHE UHRMACHER - ZEITUNG 465 punkt hierfür noch nicht gekommen ist. Die Löhne müßten dann derartig hoch werden, daß dadurch das Reparaturgeschäft noch weiter zurückgehen würde und die Geschäftsinhaber sich gezwun gen sehen würden, ihren Betrieb auf einige Tage in der Woche zu schließen, es sei denn, daß die Gehilfen sich freiwillig bereit er klären würden, für den gleichen Lohn länger zu arbeiten . . . Das Bezirks-Tarifamt erkennt die von der Lohnkommission festgesetz ten Löhne nicht an, da diese rückwirkende Kraft haben, und empfiehlt, die festgesetzten Löhne von der neuen Woche ab zu berechnen." — Wir verweisen bezüglich der Lohnfrage auf unsere Ausführungen im ersten Artikel dieser Nummer. Welche Ver heerungen im Wirtschaftsleben durch unzeitgemäße Einführung der Goldmarkberechnung sowohl auf dem Gebiet der Waren berechnung, wie auch auf dem Gebiet der Löhne ungerichtet werden können, hat sich in den letzten ^Vochen g'enugsam ge zeigt; hier kann nur ein einheitliches, sorgsam geplantes Vorgehen der gesamten Wirtschaft zum Ziele führen. Lohnabzug für die Einkommensteuer: Ab 1. September er mäßigt sich der Steuerabzug von II) % wie folgt: 1. für den Steuerpflichti gen u. seine Ehefrau nionatl. wöchentlich tätlich fdrjeZStd. ; e , 360 000 Kli 400 14 400 3 000 M 2. für jedes minderjühr. £ in w, u ? i’ e ' ' ■ - 2 400 000 070 000 <1(5 000 24 000. 41 ... lurWerbekosten um 3 000 000 720 000 120 00t) 30 000.41 ■ i B .fw.w P i el : Varhe i™letor Gehilfe mit zwei Kindern, Wochen lohn 11) (>8() 000 ,41. 10 % Steuer Frei bleiben: 1. 2X 80 400 - 2. 2 X 570 000 ^ 3. 1 X 720 000 : 172 800,41 1 152 000 Jl 720 000.41 1 008 000 ,41 2 044 800 ,41 Es ist also keine Steuer abzuziehen. Für weitere Einzelheiten s.ehe Deutsche Uhrmacher-Zeitung Nr. 32, Jahrgang 1923, S. 422. Neuregelung der Preistreiberei-Verordnung. Durch die Ver ordnung zur Ausführung des Artikels 6 Abs. 3 des Notgesetzes vom 13. Juh 1923 sind mit Wirkung vom 15. August 1923 eine Reihe von neuen Verordnungen in Kraft getreten, die sich auf die reisti eiberei und ähnliche Wirtschaftsfragen'beziehen. Die bis lang geltenden Vorechriften werden durch die neuen Verordnun- fsfdid Äelf' A be ®°I' derem Interesse für den Einzelhandel M 141 n“ 8 ' der bekannten Preistreibereiverordnung vom . Mai 1918. Die neue Preistreibereiverordnung bestätigt jedoch de^h- h - eZI 7 nS I er Indischen eingetretenen Ergänzuno-en den bisherigen Zustand. Neu hinzugekommen ist der bisher durch die Gesetzgebung nicht berücksichtigte Leistungswucher SunJ TrTTa S beS r a u ft ' Wer v °rsätzlich für eine fmderi^ rf Befne dpng des täglichen Bedarfs eine Vergütung e?™ 'k T r Be ™*sichtigung der gesamten Verhältnisse ruf“ SC " Verdienst enthält oder eine solche Vergütung sich oder einem anderen gewähren oder versprechen läßt. Straf bare Handlungen die der Preistreiberei-Verordnung unterließen sind außerdem^ folgende: Höchstpreisüberschreitung Preiswucher' hmlTT i! Kettenhandel, WarenzurückhabunJ pS bende Machenschaften anderer Art, Schleichhandel, Verabreduno- Nrllllfw Verleitung oder Erbieten zur Preistreiberei und Nichtabhalten von Preistreiberei. Als Strafe der vorsätzlichen vont 6rel j n l men ln Betracht: Gefängnis und Geldstrafe IcW n v zwarizi n Millionen Mark, in besonders schweren Faßen Zuchthaus und Geldstrafe bis zu unbeschränkter Hohe. Wer Preistreiberei fahrlässig begeht, wird mit Gefängnis fen besTrX AKNN.e "f mit einer diSr S™ uestratt. Als Nebenstrafen können bezw. müssen verhäno-t werden: Einziehung des wucherischen GewiXs oder Ve?- dienstes, Einziehung von Gegenständen, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, Verlust der bürgerlichen Kchte PdS aufsicht und öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung Aus- ‘ ander können bezw. müssen von der Landespolizeibehörde ^ «us dem Reichsgebiete verwiesen werden. Wirtschaftlich besonders urtGW e ßt n ® ,die A öffentlich « Bekanntmachung der Ver- AnschW atimßXr 6 ^ n P r , al1 K erun fr. sein, da der öffentliche Anschlag an und m dem Geschäftsräume des Täters an deutlich sichtbarer Stelle und in deutlich sichtbarer Schrift zu erfolo-en hat r t Cr D? ut schen Uhrmacher-Zeitung häufig dargeleeten Grundsätze für die Errechnung der VerkauflprNse von GeXn- standen des täglichen Bedarfs haben durch die neue Preistrei berewerordnung eine Abänderung nicht erfahren. ■ i “ nd 38 der Verordnung über Handelsbe schränkungen ist bestimmt worden, daß Gegenstände des tät lichen Bedarfs, die von der Reichsregierung zu bestimmen sind "\ en r Schaufenstern, Schaukästen usw. mit Preisschildern ver- zeWnX muSS ? n / a f . de nen der genaue Verkaufspreis der ein zelnen Ware ersichtlich ist. Auf Grund dieser Paragraphen haben Reirh\ e!C ) Sn V n f Ster - J1 Ernährung und Landwirtschaft und der frhiM ,rts jdsnnmster gemeinsam eine Verordnung über Preis schilder und Preisverzeichnisse erlassen, in denen die mit Preis schildern zu versehenden Gegenstände des täglichen Bedarfs ein zeln aufgefuhrt werden. Gegenstände, die das Uhren-, Edelmetall- und Schmuckwarengewerbe betreffen, befinden sich nicht darunter. Fünfzigjähriges Geschäfts-Jubiläum der Firma Joh. Gustav Blümchen jr. m Berlin am 10. September. Die Firma wurde 1873 von Joh. Gustav Blümchen gegründet, der am 13. November 1915 verstorben ist, nachdem er 42 Jahre lang das Geschäft nach besten Kräften geleitet hatte. Im Jahre 1911 geriet er infolge Gewährung zu großer Kredite und dadurch erlittener Verluste in Konkurs. Nach Beendigung- desselben hatte er bis an sein Lebensende mit Geldsorgen zu kämpfen. Am 15. Mai 1888 trat der jetzige Inhaber der F ] ™ a » Herr Gustav Dietrich, als junger Mann in das Geschah ein. Er war mit unermüdlichem Fleiß tätig und wurde am 1. Januar 1911 zum Prokuristen ernannt. Im Jahre 1913 wurde ihm nach sechzehnjähriger Ehe seine Frau durch den Tod infolge einer Vergiftung entrissen; er selbst entging nach seiner Angabe dem gleichen Schicksal nur durch ein Päckchen Wasserfuchstee, das er aut Anraten eines Bekannten verwendete nachdem ihn die Arzte auf gegeben hatten 1917 verheiratete er'sich zum zweiten Male. Am 1. Jammr 1918 mußte er das Geschäft übernehmen, da Pr * 7 3 für seinen Chef gutgesagt hatte. Durch un ermüdliche Arbeit und Dank der Tüchtigkeit seiner Gattin und seiner eigenen Tüchtigkeit ist es ihm gelungen, alle finanziellen Schwierigkeiten zu überwinden und das Geschäft wieder auf die Höhe zu bringen. — Von einer Feier des Jubiläums wird die Firma in Anbetracht der schwierigen Zeit Abstand nehmen; da- gegen hat sie für die Ruhihilfe im Uhrmacher-Gewerbe einen Be trag von zwanzig Millionen Mark zur Verfügung gestellt. — Es ist zu bedauern, daß sich diese so lange bestehende Firma, die sich unter größten Schwierigkeiten wieder zu einem leistungs fähigen Hause emporgerungen hat, dem Furniturenausweis-Ab kommen nicht anschließt. HANDELSNACHRICHTEN Erhöhung der Uhrengrundpreise ab G. September Zur Festmarkberechnung Als vor einiger Zeit vom Wirtschaftsausschuß für das Uhren gewerbe der vom Wirtschaftsverband für die Deutsche Uhrcn-In- dustne geforderten Frankenberechnung zugestimmt wurde, ge schah dies sicherlich in der Annahme, daß damit endlich einmal stabile Verhältnisse geschaffen würden. Aus dem gleichen Grunde land die Berechnungsmethode auch in Abnehmerkreisen hier und da Zustimmung. Wir haben uns von Anfang an ablehnend da gegen verhalten, und stehen heute noch auf dem gleichen Stand punkt, unter anderem weil wir es .für eine Unmöglichkeit halten, lf einer im Inland erzeugten Ware, der sich aus den ver schiedenartigsten Faktoren zusammensetzt, nach einem im Aus land geregelten Wertmesser zu berechnen, gleichgiltig, ob es sich UI J l Franken oder Dollar oder auch um eine sogenannte Gold« oder Festmark handelt, deren Papierwert nach einer Auslands wähl ung^ bestimmt wird. Daß wir mit unserer Behauptung recht j wird nun durch die Fachgruppen „Groß- und Taschenuhren“ des w irtschaftsverbandes der Deutschen Uhren-Industrie bestätigt da sie ankündigen, daß ab ß. September nur noch 35 % Rabatt auf die Januar-Grundpreise, die gleich Franken gesetzt sind, angerechnet werden. Uns wäre es allerdings lieber gewesen, wenn der Beweis für die Richtigkeit unserer Behauptung' nicht g'erade durch eine Preiserhöhung erbracht worden wäre. Ob diese Erhöhung ge rechtfertigt ist oder nicht, können und wollen wir in diesem Zu sammenhang nicht untersuchen; soviel aber ist sicher, daß sie eine weitere Abschwächung des Geschäftes zur Folge haben wird wenn dies überhaupt noch möglich ist. Zu begrüßen ist allerdings, daß diesmal die Preisanderung wenigstens einigermaßen frühzeitig bekanntgegeben wird, wenngleich es wünschenswert gewesen wäre, den 1 ermin der Erscheinungsweise der Fachzeitungen anzupassen' a I derrn Enno Kerckhoff in Neuwied wurden uns Ausführungen übersandt, in denen die Einführung der Franken- und Uoliarrechnung begrüßt wird, wenngleich „die Goldmark vor- zuziehen gewesen wäre . Flerr Kerckhoff kritisiert in einigen funkten die Zahlungsbedingungen und führt dann aus: ,JJen eisten Vorteil für den Uhrmacher sehe ich schon in der Möglich keit, selbst seine Multiplikatoren ausrechnen zu können. . . . Den zweiten Vorteil denke ich mir in einer schärferen Kalkulation des Großhandels infolge Fortfalls des Risikoaufschlages für säumige Zahler. Sache des Großhandels ist es, hier eine Nachprüfung vor« Zlme iiu' en j M'eiter wird die jetzige Gruppeneinteilung im Edel metallhandel kritisiert, insbesondere die Verdoppelung der Frie denspreise bei den Gruppen IV und V, und dann macht Herr Keickholi folgende Vorschläge: „Erstens genaueste Nachprüfung
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