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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (15. September 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- ArtikelAbraham-Louis Breguet 469
- ArtikelDie Geldentwertung im Uhrmachergewerbe beim Abschluß von ... 472
- ArtikelDer Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag zur Finanz- und ... 473
- ArtikelVermischtes 474
- ArtikelHandelsnachrichten 475
- ArtikelKurse und Preise 476
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 477
- ArtikelPatent-Nachrichten 478
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
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- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 37 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 475 folgenden Paragraphen 3: „Die jeweils fällige Abgabe wird nicht erhoben, wenn sie das 200fache des Betrages nicht übersteigt, der für die Beförderung eines Briefes bis zu 20 g im Inlandsfernver kehr am Fälligkeitstage jeweils zu entrichten ist.“ Der Erlaß des Reichsfinanzministers vom 25. 8. 1923 enthält folgenden Passus: „Vorweg sei darauf hingewiesen, daß nach § 3 der Durchführungs bestimmungen des Betriebssteuergesetzes die jeweils fällige Ab gabe nicht erhoben wird, wenn sie das 200fache der einfachen In landsfernbriefgebühr nicht übersteigt. Durch diese Bestimmungen wird erreicht, daß die kleinen Betriebe mit 1 bis 2 Arbeitnehmern im allgemeinen aus der Abgabepflicht herausfallen." Die vom Reichsfinanzminister erwähnten Betriebe mit 1 bis 2 Arbeitneh mern werden unter Umständen nicht allein von der Steuer be freit werden, sondern auch Betriebe mit mehreren Arbeitnehmern, zumal wenn die Arbeitnehmer zahlreiche Familien haben, so daß die Lohnsummensteuer sich dadurch verringert. Nach dem heuti gen Stande des Briefportos beträgt die Inlandsferngebühr 75 000, H. Das 200fache dieses Betrages ergibt 15 Millionen Mark. Wer also am Fälligkeitstage der Betriebssteuer für die Fälligkeitszeit (im Durchschnitt alle 10 Tage) bis zu 7,5 Millionen Mark Lohnsteuern (Abzüge vom Arbeitslohn als Arbeitnehmereinkommensteuer) ab zuführen hätte, wird von der Betriebssteüer befreit. Der Reichs verband des deutschen Handwerks hat Veranlassung genommen, beim Reichsfinanzminister vorstellig zu werden, um eine ange messene Erhöhung dieses Betrages herbeizuführen. Verbesserungen der funkentelegraphischen Nauener Zeitsignale für August 1923 Mitgeteilt von der Deutschen Seewarte zu Hamburg. + : Signal zu spät; —: Signal zu früh. 1 h M. E. Z. 1 h M. E. Z. 1 h M. E, Z. nachts nachm. nachts nachm. nachts nachm. August 1 s —0.02 s +0.01 Aug. 12 s +0.03 s 40.01 Aug. 23 s 0.00 s + 0.01 2 0.00 0.00 13 + 0.02 0.00 24 +0.03 +0.02 3 + 0.02 40.05 14 —0.03 —0.03 25 + 0.03 00.03 4 , ’) +0.07 15 —0.01 +0.01 26 +0.02 +0.08 5 +0.06 16 -0.01 +0.01 27 +0.06 + 0.04 6 4 ».09 + 0.10 17 0.00 +0.03 28 +0.07 +0.05 7 +0.02 +0.01 18 0.00 -0.01 29 +0.07 -1 0.02 8 +0.02 +0.03 19 —0.01 -0.09 30 +0.02 0.00 9 +0.03 + 0.02 20 -0.03 —0.04 31 —0.02 1 0.02 10 11 +0.01 +0.01 —0.01 +0.03 21 22 —0.08 —0.07 —0.04 —0.01 | 9 Ausgefallen. Diese Verbesserungen gelten für die aut der 3100 m-Welle'Jabgegebenen Aus dem Jahresbericht 1922/23 der Gesellschaft der Freunde des Lehrlings- und Fachschulwesens im Uhrmacher-Gewerbe. An der Geldentwertung gemessen, stellen die Beiträge der Mitglieder, die sich in der Hauptsache in den Grenzen von 30 bis 500 Ji be- weg-ten, eine verschwindende Summe dar. Die Geschäftsstelle legt deshalb der Hauptversammlung einen Antrag auf Festsetzung der Beiträge auf wertbeständiger Grundlage vor. Eine Reihe von Mitgliedern sind mit ihren Beiträgen im Rückstände geblieben. Da jedoch das Porto für einen Mahnbrief weit mehr beträgt .als die eigentlichen Mitgliedsbeiträge, so ist eine direkte briefliche Mahnung nicht erfolgt. Es wird erwartet, daß die säumigen Mit** glieder ihren Pflichten nach Veröffentlichung dieses Hinweises in den Fachzeitungen nachkommen. Außer den Beiträgen wurden der Gesellschaft noch eine Reihe Sonder-Zuweisungen gemacht. Die Lehrlingsarbeitenprüfung fand in diesem Jahre zum dritten c- ?Ti. n ^ er üblichen Weise statt. Zur Frage der Eignungsprüfung ■ r -^“ rmac ^ er hat die Geschäftsstelle die Verbindung mit einem im Fache bekannten Herrn aufgenommen, der sich eingehend mit - der Angelegenheit beschäftigt hat. Aus gewissen Gründen kann erst in nächster Zeit Näheres darüber öffentlich bekannt« gegeben werden. Der Jahresabschluß vom J. August 1922 bis 31. Juli 1923 weist m Einnahme und Ausgabe 239 91)8,17 Ji aus. Das Ver mögen setzt sich zusammen aus: Bankeinlagen 37 500 M Scheck« ?!£ l -S^ ab ,? r \ 24 r J 4l1 ,' äl Bare Kasse 126 887,20 Al, zusammen ‘o e 11. Außerdem besitzt die Gesellschaft noch eine Spende von 2 Silbermark von Herrn B. Carstens in Jever. Das Stif tungsvermögen ist mündelsicher angelegt. Es beträgt 21 420 Al — Der Mindest-Mitgliedsbeitrag für das Jahr 1923/24 betrögt den zehnfachen Betrag des Fembriefportos. Vom Büchertisch. Die Normung der Gewinde- by steme von Prof. Dr.-Ing. G. Schlesinger. Verfaßt im Au trage des Normenausschusses der Deutschen Industrie. 80 beiten mit <3 Abbildungen und vielen Tabellen. — Die Frage der internationalen Vereinheitlichung der Gewinde schwebt nun bereits seit 82 Jahren, und noch immer ist die so wichtige Regelung nicht zu einem befriedigenden Abschluß gekommen. Es ist er staunlich, welche Arbeit und welche Energie aufgewendet worden sind, um den einzelnen Vorschlägen zum Siege zu verhelfen. Vom Whitworth-Gewinde angefangen, das den tatsächlichen Bedürf nissen jener Zeit (um 1841) gut angepaßt war, wird der Weg der Bestrebungen durch die Namen und Bezeichnungen Seilers, Delisle, Verein Deutscher Ingenieure, Reinecker (Mechaniker- Normalgewinde), Siemens & Halske, Löwenherz, Thury, British Association, metrisches Gewinde, Reuleaux u. a. m. gekennzeichnet, und daneben spielt noch eine Reihe wilder Gewinde ihre unheil volle Rolle. Wer sich für die brennende Frage interessiert, der wird in der obigen Schrift umfassendes Material finden. Freilich behandelt sie nicht direkt die Uhren- und insbesondere nicht die Taschenuhrengewinde, über deren Normung die Deutsche Uhr macher-Zeitung schon wiederholt Aufsätze veröffentlicht hat (vergl. Jahrgang 1907, Seite 123, Jahrgang 1913, Seiten 157, 173, 208 und 224, Jahrgang 1921, Seite 518), aber auch so bietet die Arbeit von Professor Schlesinger viel des Interessanten, und be sonders mag in diesem Sinne auf den Abschnitt über die Ge windetoleranzen hingewiesen sein. M. L. HANDELSNACHRICHTEN Wertbeständige Berechnungen! Ab 0. September sind, wie bereits bekanntgegeben, die Preise für deutsche Groß- und Taschenuhren erhöht worden, dadurch, daß der Rabatt auf die gleich Schweizer Franken gesetzten Grundpreise der Januarlisten 1923 von 40 auf 35 % vermindert wurde. — ln den „Letzten Nachrichten“ zu Nr. 36 konnten wir gerade noch mitteilen, daß ab 8. September für die Edelmetallwaren in Gruppe V die Schlüsselzahl von 25 auf 30 erhöht, die Gruppe V also gleich Gruppe IV gesetzt worden ist, und daß die Zahlungsbedingungen lür Edelmetallwaren dahin geändert worden sind, daß nicht mehr der Dollarbriefkurs des Vortages, sondern der Dollarbriefkurs des Zahlungstages gilt, natürlich mit den besonderen Klauseln nach Ablauf des zehntägigen Zahlungstermines. — Für Optik hatte die Firma Brandt & Hauff, was unter den heutigen Verhältnissen als sehr großzügig zu bezeichnen war, für die auf Dollargrundlage in Papiermark gestellten Rechnungen eine Zahlungsfrist bis Mon tag jeder Woche zugestanden; sie sieht sich gezwungen, nunmehr zwei Zahlungstermine, und zwar Montag und Donnerstag jeder Woche festzusetzen. — Diese kurzfristigen Änderungen von Preisen und Zahlungsbedingungen zeigen eindringlicher als alle langatmigen Ausführungen, wie es um die Wertbeständigkeit der Berechnung in Deutschland heutzutage bestellt ist. Daß man kurzen Prozeß macht, wenn die Wertbeständigkeit zuungunsten der Hersteller oder Großhändler geht, haben wir nun gesehen. Hoffentlich versteht man ebenso schnell zu handeln, wenn einmal eine Abänderung zugunsten des Einzelhandels möglich ist. Umrechnung von Goldmark in Papiermark. Für die Umrech nung- von Goldmark in Papiermark wird jetzt im Handelsleben allgemein der Dollarstand benutzt. Die Vorkriegsparität betrug 4,20 Goldmark gleich 1 Dollar. Eine Goldmark ist mithin gleich 0,238 Dollar; man braucht also nur den jeweiligen Dollarstand mit 0,238 zu multiplizieren, um den Papiermiarkwert einer Goldmark zu bekommen. Der Papiermarkwert einer Goldmark kann auf diese Weise ohne weiteres aus den im Verlag der Deutschen Uhrmacher-Zeitung erschienenen Multiplikatortabellen abgelesen werden, indem man den Dollarstand als Multiplikator betrachtet und neben der Grundzahl von 23,8 den Papiermarkwert abliest. Es ist nur darauf zu achten, daß die richtige Anzahl Nullen ge wählt wird, was aber gar keine Schwierigkeiten macht, wenn man sich überlegt, daß die Goldmark annähernd K des Dollarstandes beträgt. Bei einem Dollarstand von 66 000 000 AI z. B. ist laut Tabelle (Multiplikator 66, Grundzahl 23,8) eine Goldtnlark gleich 15 708 000 Papiermark. Sollen nun Goldmark-Grundpreise für den Ladenverkauf in Papiermark umgerechnet werden, so benutzt man den abgerundeten Papiermarkwert einer Goldmark als Multipli kator und arbeitet dann mit der Tabelle wie bei einer gewöhn lichen Multiplikatorreohnung weiter. In vorstehendem Beispiel würde der Goldimark-Multipldkator z. B. 16 000 000 lauten. Fachmessen in Berlin. In Berlin ist die „Gemeinnützige Ber liner Messeaufbau G. m. b. H.“ gegründet worden, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Veranstaltung von Fachmessen in Berlin zu fördern. Die Gesellschaft arbeitet im engsten Einvernehmen mit dem Städtischen Verkehrsamt. Auf dem Tempelhofer Feld ist bereits ein Gelände gesichert, auf dem ein entsprechendes Aus stellungshaus errichtet werden wird. Vor kurzem wurde den Ver tretern der Fach» und Tageszeitungen über den Stand der An-
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