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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (27. Januar 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirtschafts- und Lebensfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Steuerbilanz 1922
- Autor
- Brönner
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- ArtikelWirtschafts- und Lebensfragen 39
- ArtikelZur Steuerbilanz 1922 41
- ArtikelStellungnahme zur kontinuierlich erregten Schiefersteinschen Uhr ... 42
- ArtikelAus der Werkstatt 44
- ArtikelZum fünfundzwanzigjährigen Geschäftsjubiläum der Firma Leopold ... 45
- ArtikelModerner Schmuck 46
- ArtikelPreisberechnung und Wiederbeschaffungspreis 46
- ArtikelHandelsnachrichten 47
- ArtikelKurse und Preise 48
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 49
- ArtikelBriefkasten 50
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 4 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 41 Eine in den llteten Wochen häufig- erörterte Frage be trifft die gesetzliche Neuordnung des Edelmetallhan dels. Wie wir bereits mitteilten, befindet sich beim Reichs wirtschaftsministerium ein Gesetzentwurf über die Edel- metallankaufsstellen in Vorbereitung, um endlich — es wird allerhöchste Zeit! — den gewissenlosen Aufkäufern von Edel metall mit scharfen gesetzlichen Mitteln, die bislang noch Gesetzentwurf vorliegt, werden wir näher darauf zurück kommen. Bis die neuen Bestimmungen in Kraft treten, müssen die deutschen Juweliere und Uhrmacher im eigenen wie im nationalen Interesse alles daran setzen, um die ihnen zukommende Aufgabe im deutschen Edelmetallhandel so gut es irgend möglich ist, zu erfüllen. Die größten Klagen über die Edelmetallankaufsstellen stützen sich darauf, daß für die Gegenstände aus Edelmetall, die von den notleiden den Kreisen des Volkes angeboten werden, viel zu geringe Preise bezahlt und die angekauften Edelmetalle ins Ausland verschoben werden. In erster Linie richtet sich der Haß gegen die sogenann ten Galizier. Wenn nun auch nicht zu leugnen ist, daß der Prozentsatz von östlichen Einwanderern sehr stark unter den Edelmetallaufkäufern vertreten ist, gibt es doch auch „Gali zier", deren Wiege in Deutschland gestanden hat. Der Uhr macher muß es als seine vornehmste Aufgabe betrachten, wenn er sich mit dem Ankauf von Edelmetallen befaßt, ein mal wirklich angemessene Preise zu zahlen, und sodann da für zu sorgen, daß das zur Stützung unserer eigenen Volks wirtschaft unentbehrliche Edelmetall nicht ins Ausland ver schoben wird. Letzteres kann er dadurch tun, daß er die von ihm angekauften Mengen Edelmetall nur an solche Groß ankäufer weiterverkauft, von denen er weiß, daß sie das an gekaufte Metall an die Reichsbank oder die Industrie weiter leiten. Wer so sein Geschäft handhabt, wird zwar viel weni ger Geld verdienen als ein gewissenloser Schieber, aber er kann das Bewußtsein haben, als anständiger Mensch zu han deln, vielen einzelnen Volksgenossen und auch der Ge samtheit und damit letzten Endes wieder sich selbst zu nützen. Durch die Zahlung von angemessenen Preisen wird es ihm auch nicht an Kunden fehlen, die ihm vertrauensvoll Edelmetall zum Kauf anbieten, und so wird er immerhin noch ein ganz gutes Geschäft machen. Gerade die größten und angesehensten Uhrengeschäfte sollten es nicht mit Entrüstung von sich weisen, Edelmetalle anzukaufen, da sie in der Lage sind, das unsaubere Geschäft unsauberer Elemente erheblich einzuschränken. An einzelnen Orten hat man es auch klar erkannt, daß Zu sammenschluß mehrerer zu einem einheitlichen Ziele auch im Edelmetallhandel Macht bedeutet. So hat z. B. die Uhrmacher-Zwangsinnung Magdeburg eine aus Innungsmitgliedern bestehende Edelmetallankauf stelle geschaffen, die in den wenigen Wochen ihres Be stehens schon außerordentlich gute Resultate gezeitigt hat. Die einzelnen Genossen erhalten ein Schild ausgehändigt, das sie als Mitglieder der Ankaufstelle der Innung ausweist und im Schaufenster bezw. im Laden Verwendung finden kann. Hierdurch und durch Inserate in den Tageszeitungen wird das Privatpublikum auf die gemeinsame Ankaufstelle hingewiesen. Es bleibt jedem Uhrmacher auch unbenom men, selbst Edelmetall anzukaufen, doch ist er gehalten, das angekaufte Metall der Zentrale abzuliefern, die ihm dafür einen von Tag zu Tag festgesetzten Kurs garantiert. Bei ge schickter Geschäftsführung kann es, wenn die örtlichen Ver hältnisse nur einigermaßen günstig sind, also der Platz nicht zu klein oder zu arm ist, nicht ausbleiben, daß eine derartige Zentrale stark in Anspruch genommen wird. Man darf auch nicht vergessen, daß eine solide Geschäftsgebarung einer von der Innung sanktionierten Zentrale eine günstige Rück wirkung auf den Uhrenhandel und das Reparaturgeschäft durch die sich erhöhende Achtung vor dem Uhrmacherstande haben wird. Der Westfälisch-Lippische Verband der Uhrmacher und Goldschmiede hat schon vor längerer Zeit eine Großankauf stelle für Edelmetalle eingerichtet. Der Uhrmacher, der sein Geschäft auf lange Dauer am gleichen Platze berechnet hat, muß Politik auf lange Sicht treiben, wenn er in seinem Geschäfte vorwärts kommen will. Der Hauptgrundsatz einer solchen Politik, die der des Schie bers diametral gegenübersteht, lautet: „Ehrlich währt am längsten.“ Doch darf der Uhrmacher nicht in mittelalter lichen Zunftvorstellungen befangen bleiben, sondern muß sein Handeln auch nach soliden, modernen, kaufmännischen Grundsätzen einrichten. K. H. Zur Steuerbilanz 1922 Von Steuersyndikus Dr. jur. et rer. pol. B r ö n n e r, Berlin Die zu Beginn des Jahres 1923 abzugebenden Steuer erklärungen und insbesondere die hierzu aufzustellenden Steuerbilanzen werden den Steuerpflichtigen zweifellos außerordentliche Schwierigkeiten bereiten. Um derselben Herr zu werden, ist es vor allem notwendig, daß der Kauf mann den Zweck der Bilanzen im Rahmen der einzelnen Steuergesetze erlaßt. Man kann in der Praxis oft noch die Beobachtung machen, daß der Kaufmann sich scheut, bei Abgabe seiner Steuererklärung von dem einmal ins Bilanz buch eingetragenen Abschlüsse abzuweichen und die mit Rücksicht auf die steuerlichen Bestimmungen notwendigen Änderungen vorzunehmen. Diese Scheu ist unbegründet. Es entspricht den durch die verschiedenen Bewertungs vorschriften gegebenen Notwendigkeiten, daß für die Steuer erklärungen eine den jeweils besonderen gesetzlichen Vor schriften entsprechende Steuerbilanz aufgestellt werden kann und gegebenenfalls sogar aufgestellt werden muß. Zu Beginn des Jahres 1923 ist unter Zugrundelegung der Bilanz zu deklarieren für: 1. Einkommensteuer (gegebenen falls Körperschaftssteuer); 2. Gewerbesteuer; 3. Vermögen steuer; 4. Zwangsanleihe 1 ). Von diesen Steuern stellen die Einkommensteuer und die Körperschaftssteuer ausschließlich und die Gewerbesteuer in der Mehrzahl aller Fälle Einkommenbelastungen dar. Hier sind periodisch wiederkehrende ordentliche Bilanzen zu grunde zu legen, die den Zweck verfolgen, den in der letzten Bilanzperiode erzielten .Geschäftserfolg (Gewinn oder Ver lust) zu ermitteln, und nur nebenbei eine Darstellung des Vermögensstandes enthalten. Die für die Einkommensteuer usw. aufgestellte Bilanz ist eine sogenannte Erfolgs- b i 1 a n z oder Gewinnermittlungsbilanz. Die Bewertung des Vermögens wird hier durch die Rücksicht auf die Erfolgs ermittlung beeinflußt und hiervon in der Hauptsache be herrscht. Es kommt demnach hier nicht wie bei den Ver- mögensteuem, etwa dem Reichsnotopfer, darauf an, das Be triebsvermögen auf einen bestimmten Stichtag objektiv rich tig festzustellen, sondern die. aufzustellende Bilanz hat den Unterschied zwischen dem Geschäftsvermögen zu Beginn und Ende der Periode auszuweisen. Wesentlich anderen Zwecken dient diejenige Bilanz, welche für die Vermögensteuer und die Zwangsanleihe zu grunde zu legen ist. Hier ist eine sogenannte Ver mögensbilanz notwendig, d. h. eine solche, bei der die 9 Vergl. auch: „Die steuerliche Bewertung des Vermögens für den Stichtag des 31. Dezember 1922" von Dr. jur. W. Felsing in Nr. 48, Jahrar. 1922 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung.
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