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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 38 (22. September 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Abraham-Louis Breguet (Schluß zu Seite 472)
- Untertitel
- Ein Gedenkblatt zu seinem 100. Todestage
- Autor
- Loeske, M.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Abänderung der Zahlungsbedingungen in der Uhrenindustrie
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- ArtikelEinweihung des Erweiterungsbaues der Deutschen Uhrmacher-Schule 479
- ArtikelAbraham-Louis Breguet (Schluß zu Seite 472) 481
- ArtikelAbänderung der Zahlungsbedingungen in der Uhrenindustrie 483
- ArtikelSteuertermin-Kalender nach dem Stande vom 15. September 1923 484
- ArtikelVermischtes 485
- ArtikelHandelsnachrichten 486
- ArtikelKurse und Preise 487
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 488
- ArtikelBriefkasten 488
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 38 DEUTSCHE UHRMACHER -ZEITUNG 483 Eine Uhr hat Tourbillon mit konstanter Kraft, eine andere eine Pendelhemmung. Und so ist Breguet also auch hier seinem nur bei der Subskriptionsuhr bei Seite gestellten Grundsätze treu geblieben, nicht zwei einander völlig gleiche Uhren zu bauen. Es läßt sich annehmen, daß auch in Deutschland Breguet- Uhren vorhanden sind. Leider ist es uns nicht möglich ge wesen, sichere Feststellungen zu machen. Ein Versuch, feststellen zu lassen, ob die Nenssche Uhrwerksammlung echte Breguet-Werke enthält, hat zu dem verblüffenden Er gebnis geführt, daß diese Sammlung jetzt unerreichbar ist, da sie sich in versiegelten Kästen im Bankdepot befindet. Wir möchten wohl bezweifeln, ob es im Sinne des verstor benen Begründers dieser Sammlung gewesen wäre, ein so hervorragendes Studienmaterial unter Schloß und Riegel zu halten. Auch als Fachschriftsteller dürfen wir Breguet heute würdigen. Immer hieß es von ihm: „Er hat leider nichts geschrieben." Aber das war falsch. Er hatte jahrelang an Notizen für ein technisches Werk gearbeitet, das schließlich doch nicht erschien, weil — sein einstiger Mitarbeiter, der Kunstprofessor und frühere Präsident der „Societe chrono- metrique de Paris" L. Mbinet es 1848 unter eigenem Namen herausgegeben hat. Es wird wohl nicht zu bestreiten sein, daß Moinet einen starken Anteil an der Ausarbeitung dieses Werkes gehabt hat, aber die Herausgabe unter eigenem Namen bleibt trotzdem ein eklatantes Beispiel eines grotes ken literarischen Diebstahls, wie es ihrer wohl nicht allzu- viele gegeben haben mag. Es liegt nahe, in einem Gedenkartikel auch den Men schen Breguet nicht aus den Augen zu verlieren. Während alle biographischen Notizen über ihn einander ganz wider- spiechpnde Angaben enthalten — auch F. A. M. Jeanneret in seiner „Biographie neuchateloise" (Locle, 1863) macht ver schiedene falsche Angaben, führt auch Breguets Enkel Louis als seinen Sohn ein —, sind sie in einer Hinsicht ganz einer Auffassung: sie schildern ihn alle als den gutmütigen und bescheidenen Mann, der sich, auch als er 1816 von Lud wig XVIII. zum Mitgliede des Institute de France, zum „Un sterblichen , ernannt worden war, in seinem Wesen, ungleich so vielen anderen, nicht geändert hat und seinen Arbeitern oder, wenn man will, Künstlern stets der väterliche Freund und Berater geblieben ist und in Geldangelegenheiten immer von vorbildlicher Freigebigkeit war. Es gibt Leute, die den Wert des Lebenswerkes Breguets durch den Hinweis darauf herabzuziehen trachten, daß Bre guet sich mit lauter erstklassigen Meistern umgeben hätte. Diese Bemühungen können einem nur ein Lächeln entlocken. Keiher betriebsamen Mittelmäßigkeit wäre es je gelungen, solche Schüler, so vortreffliche Meister ihrer Kunst dauernd an sich zu fesseln; nur die offenkundige Überlegenheit des Meisters kann der Kitt gewesen sein, der die Gemeinde der Breguetschen Uhrmacher zu dauernder und vorbildlicher Ge meinschaftsarbeit zusammenhielt. Und endlich gibt auch noch eine Anzahl Konstruktionsskizzen von Breguets Hand, mögen sie auch recht flüchtig, ja sogar recht ungelenk her gestellt sein, den vollen Beweis für Breguets eigene Aus arbeitung seiner Ideen. Dieser Mann und dieses Lebens werk sind unvergleichlich und vorbildlich und als Vorbild unvergleichlich für jeden Angehörigen unseres Faches. Abänderung der Zahlungsbedingungen in der Uhrenindustrie Im Anzeigenteil der vorliegenden Nummer gibt der Wirt- schaftsverband der Deutschen Uhrenindustrie die in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses für das Uhrengewerbe vom 12. Sep° tember in Stuttgart mit Wirkung vom 17. September ab gegen den Einspruch der Vertreter des Uhren-Groß- und Einzelhandels fest gesetzten neuen Zahlungsbedingungen bekannt. Die wesentlichste Abänderung bezieht sich auf die Verrechnung der zur Begleichung der auf Franken lautenden Rechnungsbeträge eingesandten Papiermarkbeträge. Während bislang innerhalb der zehntägigen Zahlungsfrist für die Umrechnung der Geldkurs des Schweizer Franken vom Vortage desjenigen Tages maßgebend war, an dem der Rechnungsbetrag abgesandt wurde, erfolgt in Zukunft die Gutschrift der Zahlung durch den Lieferanten zum Geldkurs der amtlichen Berliner Börsennotierung für den Schweizer Franken am Eingangstage des Geldes. Wird der Franken an diesem läge in Berlin nicht amtlich notiert, so gilt die nächstfolgende amtliche Notierung. Wird das zehntägige Ziel überschritten, so er folgt die Umrechnung bei der Regulierung in der gleichen Weise, jedoch mit der Einschränkung, daß ein geringerer Kurs als der vom läge der Fälligkeit nicht zur Anwendung kommt. Das soge nannte „Ziel" von zehn Tagen bietet also nur noch den einen ziem lich fragwürdigen Vorteil, daß während dieser Frist ein etwaiger Rückgang des Schweizer Franken ausgenutzt werden kann, l- u neuen Zahlungsbedingungen bedeuten eine ganz erheb liche Verschärfung der bisherigen für die Abnehmer von Uhi*en, insbesondere für den Einzelhändler. Das mit der starken und fort dauernden Markentwertung verbundene Risiko wird Schritt für Schritt auf den Handel abgewälzf, so daß dieser kaum noch weiß, wie er sich helfen soll. Versetzt man sich in die Lage der Uhren fabrikanten, so wird man deren Bestreben, sich den verderblichen Folgen der fortgesetzten Markverschlechterung zu entziehen, be greiflich finden, da das nach dem Kurse des Vortages abgesandte Geld vielleicht erst nach drei bis vier Tagen in die Hände des Fabrikanten kommt, also nachdem es vielleicht nur noch die Hälfte oder weniger wert ist. Bei aller Würdigung dieser Notlage macht jedoch das neueste Diktat von Stuttgart einen etwas pein« hchen Eindruck. Selbst wenn man anerkennen will, daß sich die Gruppe der Fabrikanten nicht durch die beiden anderen Gruppen majoiisieren lassen kann, berührt die Tatsache doch etwas merk würdig, daß man die hohen Kosten, die mit der Sitzung des Wirt schaftsausschusses verbunden sind, nicht in der Weise nutzbrin gend gemacht hat, daß man sich über die von den Abnehmern von Uhren angesichts der neuen Sachlage zu treffenden Maßnahmen ein wenig die Köpfe zerbrochen hat. Unseres Erachtens besteht die Aufgabe des Wirtschaftsausschusses nicht darin, Diktate einer übermächtigen Gruppe entgegenzunehmen, sondern über das Wohl und Wefye des ganzen Faches zu beraten und zu wachen. An einer solchen Erörterung zur Erhaltung der wirtschaftlichen Kraft und Gesundheit des Handels haben zweifellos auch die Fabrikanten das größte Interesse, da sie sich, falls der Inlandshandel immer mehr zum Erliegen kommt, schließlich nur noch auf das Auslands geschäft stützen können. Letzteres ist augenblicklich wohl wieder — nicht zuletzt wegen der annähernd bestehenden Monopolstellung der deutschen Uhrenindustrie — erträglich, jedenfalls der Menge nach größer als im Jahre 11113, doch kann auch auf diesem Ge biete, wie erst die jüngste Vergang'enheit wieder gezeigt hat, eine Absatzkrisis eintreten, unter deren Einfluß dann wahrscheinlich wieder etwas gelindere Saiten auch für die inländische Abnehmer schaft aufgezogen werden. Was soll nun der Einzelhandel angesichts de r neuen scharfen Zahlungsbedingungen tun? Tat sache ist, daß der Uhrmacher jetzt bei allerbester Kenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse den Papiermarkpreis nicht kennt, den er zur Wiederbeschaffung einer verkauften Uhr aufwenden muß, falls er nicht am Wohnorte eines Grossisten oder Fabrikanten wohnt, dem er nach Kenntnis des für den betreffenden Tag in Ber lin .notierten Frankenkurses, nachdem er unter Zugrundelegung dieses Kurses die Uhr verkauft hat, den für die Wiederbeschaffung erforderlichen Geldbetrag übergibt. Hieraus ergibt sich, daß das Zusammentreffen einer Reihe glücklicher LTmstände und größte kaufmännische Aufmerksamkeit erforderlich ,sind, um mit Sicher heit noch ein günstiges Geschäft abzuschließen. In Betracht kom men immer nur einig-e Nachmittagsstunden, da selbst bei der schnellsten Information vor 2 Uhr nachmittags der amtliche Ber liner Frankenkurs nicht bekannt sein kann. Die weitaus über wiegende Zahl aller Uhrmacher, die an kleineren Orten oder auf
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