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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 38 (22. September 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Abänderung der Zahlungsbedingungen in der Uhrenindustrie
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuertermin-Kalender nach dem Stande vom 15. September 1923
- Autor
- Brönner
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- ArtikelEinweihung des Erweiterungsbaues der Deutschen Uhrmacher-Schule 479
- ArtikelAbraham-Louis Breguet (Schluß zu Seite 472) 481
- ArtikelAbänderung der Zahlungsbedingungen in der Uhrenindustrie 483
- ArtikelSteuertermin-Kalender nach dem Stande vom 15. September 1923 484
- ArtikelVermischtes 485
- ArtikelHandelsnachrichten 486
- ArtikelKurse und Preise 487
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 488
- ArtikelBriefkasten 488
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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484 DEUf SCHE UHRMACHER - ZEITUNG Nr. 38 dem platten Lande wohnen, ist völlig der Unsicherheit ausgeliefert, die, bei den unberechenbaren Sprüngen der Devisen, nicht nur die Nerven, sondern auch die Vermögenssubstanz in schärfster Weise bedroht. Trotzdem die Kursentwicklung nicht mit Sicherheit voraus gesehen werden kann, ist das Studium der wirtschaftlichen Ver hältnisse noch notwendiger als vorher, denn wenn die Entwick lung auch nicht mit Sicherheit voraussehbar ist, so liegt sie doch nicht vollständig im Dunkeln. Eine erhebliche Risikoprämie wird unter allen Umständen einzukalkulieren sein. Wenn dadurch die Pieise auch noch phantastischer werden, als bislang, und wenn auch noch mehr Kunden seufzend aus dem Laden hinausgehen, ohne ge kauft zu haben, so ist das immer noch besser, als wenn nach gar nicht langer Zeit der Laden völlig ausverkauft ist und neue Stücke nicht .mehr angeschafft werden können, wie es bis jetzt schon sehr vielen Uhrmachern gegangen ist. Ein gewisser Schutz bietet sich den Uhrmachern bezüglich der Wiederbeschaffung durch die V orauszahlungen. Hier muß der Uhrmacher allerdings darauf achten, daß er die hierfür bestimmten Papiermarkbeträge nicht durch die Post den Lieferan ten übersendet, sondern direkt übergibt. Hätte er z. B. am 15. Sep tember, als der Schweizer Franken entsprechend dem Kurse des Vortages 15 960 000 Jl wert war, einen Geldbetrag bei der Post eingezahlt, der am 17. September dem Lieferanten ausgezahlt wurde, so hätte er daran 47,5 % eingebüßt, da der Prankenkurs an diesem Tage 23 542 000 ,4t lautete. Etwas primitiv, aber wenig stens sicher ist es, wenn die Uhrmacher möglichst häufig direkt, mit den notwendigen Geldbeträgen ausgerüstet, ihre Lieferanten besuchen, die gewünschten Uhren bezahlen und sofort mitnehmen. Für die allermeisten Uhrmacher läßt sich das sicher ermöglichen, da Verkäufe von Uhren angesichts der heutigen Verhältnisse nicht allzu häufig Vorkommen dürften. Das wird aber wiederum eine Mahnung für die Uhrmacher sein, sich um so intensiver dem Reparaturengeschäft und dem Handel mit ande ren, leichter verkäuflichen Gegenständen zu widmen, insbesondere mit den billigeren Schmuckwaren. Ein anderer Weg zur Bezahlung der Rechnungen unter mög lichster Ausschaltung des Valuta-Risikos dürfte darin bestehen, für die vereinnahmten Papiermarkbeträge Goldanleihe oder an dere wertbeständige Papiere zu kaufen und bei Fälligkeit von Rech nungen in Zahlung zu geben. Es empfiehlt sich jedoch dringend, mit dem Lieferanten besondere Abmachungen über den Kurs zu treffen, zu dem diese Papiere in Zahlung genommen werden sollen. Derartige Abreden werden am besten schriftlich getroffen, um leicht daraus sich ergebenden Meinungsverschie denheiten von vornherein aus dem Wege zu gehen. Schließlich besteht die Möglichkeit, für vereinnahmte Papier markbeträge Edelmetalle zu kaufen und den Lieferanten in Zahlung zu geben, eine Übung, die im Taschenuhren-Großhandel schon seit geraumer Zeit besteht. Auch hier scheint es uns drin gend notwendig zu sein, den Abrechnungskurs für Edelmetalle vor her schriftlich zu vereinbaren, damit es keinem Uhrmacher so geht, wie jenem Kollegen, dessen eingezahltes Gold nach dem Schweizer Goldkurse, der wesentlich niedriger als der deutsche war, verrechnet wurde. K. H. Steuertermin-Kalender nach dem Stande vom 15. September 1923 Bearbeitet von Steuersyn likus Dr. jur. et rer. pol. B r ö n n e r 15. September Betriebssteuer Zahlstelle: Finanzkasse des Betriebsortes. Doppelter Betrag der vom Arbeitslohn der Arbeitnehmer in der Zeit vom 1. bis 10. 9. 23 einbehaltenen Steuerabzüge. Ausnahme- für Kleinbetriebe:. Die Abgabe wird nicht erhoben, wenn sie das 20öfache des Betrages nicht übersteigt, der für einen Inlands-Fembrief bis 20 g' zu entrichten wäre. Gleichzeitig Einsendung einer die Richtigkeit der Zahlung ver sichernden Bescheinigung an die Finanzkasse. Devisenabgabe Abgabestelle: Zeichnungsstellen der Goldanleihe. Höhe: Für je 10 000 ,4t Brotabgabe von natürlichen Personen 1 Goldmark, von juristischen Personen 2 Goldmark (Beträge bis 10 Goldmark bleiben frei). Art der Abgabe: In ausländischen Zahlungsmitteln (etwaige Devisenschulden können unter Umständen abgezogen werden). Umrechnung: 1 Dollar 4,20 Goldmark. 25. September Betriebssteuer Zahlstelle: Finanzkasse des Betriebsortes. Doppelter Betrag der in der Zeit vom 11. bis 20. September einbehaltenen Steuerabzüge. Im übrigen wie oben unter 15. September. 30. September Devisenerklärung Abgabestelle: Kommissar für Devisenerfassung in Berlin NW 7, Am Weidendamm 1 a. Zwei Ausfertigungen der Erklärung. Erklärungspflichtig, Wer keine oder weniger Devisen als er abzuliefern verpflichtet ist, ab gegeben hat. 1. Oktober Landabgabe für Monat Oktober Zahlstelle: Finanzkasse. Für je 2000 M Wehrbeitrag oder Wehrbeitrags wert 1)4 Gold mark, Zahlung erfolgt in Gold- oder Papiermark nach einem zu veröffentlichenden Index. Ausnahme für Kleinbetriebe: Betriebe unter 4000 ,1t Wehrbeitragswert bleiben frei. 5. Oktober Betriebssteuer Zahlstelle: Finanzkasse des Betriebsortes. Doppelter Betrag der in der Zeit vom 21. bis 30. September einbehaltenen Steuerabzüge. Im übrigen wie oben unter 15. Sept. Vorauszahlung auf die Einkommensteuer 1923, 4. Quartal Zahlstelle: Finanzkasse oder städtische Steuerkasse. Ein Viertel des Betrages, der sich als Einkommensteuer für das ganze Steuerjahr 1922 aus dem Steuerbescheid oder aus der Steuererklärung ergibt, vervielfacht mit einem noch nicht fest stehenden Multiplikator. Ausnahme: Lohn- und Gehaltsempfänger, Rentenempfän ger usw. haben nur den einfachen Betrag zu zahlen. 2. Rate der Rhein - und Ruhrabgabe Zahlstelle: Finanzkasse. 1. Einkommensteuerpflichtige, die erhöhte Vor auszahlungen leisten müssen: Das Doppelte der Einkommen steuervorauszahlungsrate für das 4. Quartal 1923. 2. Die übrigen Einkommensteuerpflichtigen, deren Einkommen 1922 1 000 000 ,4t überstiegen hat: das 200fache der einfachen Einkommensteuervorauszahlungsrate für das 4. Quartal 1923. 3. Körperschaftssteuerpflichtige Erwerbs gesellschaften: a) Geschäftsschluß in der Zeit vom 1. Oktober 1922 bis zum 31 Dezember 1923: die Hälfte der Körperschaftssteuer für 1^1/22 oder 1922, vervielfacht mit einem noch nicht feststehenden Multi plikator; b) Geschäftsschluß vor 1. April 22: das Doppelte der Körper schaftssteuer für 1921/22, vervielfacht mit einem noch- nicht fest stehenden Multiplikator; c) Geschäftsschluß vom 1. April bis 30. September 1922: die Körperschaftssteuer für 1921/22, vervielfacht mit einem noch nicht feststehenden Multiplikator.
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