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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 38 (22. September 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuertermin-Kalender nach dem Stande vom 15. September 1923
- Autor
- Brönner
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- ArtikelEinweihung des Erweiterungsbaues der Deutschen Uhrmacher-Schule 479
- ArtikelAbraham-Louis Breguet (Schluß zu Seite 472) 481
- ArtikelAbänderung der Zahlungsbedingungen in der Uhrenindustrie 483
- ArtikelSteuertermin-Kalender nach dem Stande vom 15. September 1923 484
- ArtikelVermischtes 485
- ArtikelHandelsnachrichten 486
- ArtikelKurse und Preise 487
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 488
- ArtikelBriefkasten 488
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 38 DEUTSCHE UHRMACHER - ZEITUNG 485 10. Oktober Abschlagszahlung- auf die Umsatz- und Luxus steuer für September 1923 Zahlstelle: Finanzkasse. 2 % des allgemeinen Umsatzes , 15 % des erhöht zu ver steuernden Umsatzes. Gleichzeitig Voranmeldung des Umsatzes an das Finanzamt. Ausnahme für Kleinbetriebe, d. h. solche, die weniger als 1,5 Millionen im Jahre 1922 umgesetzt haben. 15. Oktober Betriebssteuer Zahlstelle: Finanzkasse des Betriebsortes. Doppelter Betrag der in der Zeit vom 1. bis 10. Oktober ein behaltenen Steuerabzüge. Im übrigen wie oben unter 15. Sept. 25. Oktober Betriebssteuer Zahlstelle: Finanzknsse des Betriebsortes. Doppelter Betrag der in der Zeit vom 11. bis 20. Oktober ein behaltenen Steuerabzüge. Im übrigen wie oben unter 15. Septbr. 1. November Landabgabe für November Zahlstelle: Finanzkasse. Wie oben unter 1. Oktober. Anmerkung Vorauszahlungen auf die Körperschafts steuer richten sich danach, wann die Bilanz für 1922 ge nehmigt worden ist. Verzugszuschläge zu den oben angegebenen Steuer- betiägen werden nicht erhoben, wenn die Zahlung innerhalb einer Woche nach Fälligkeit geleistet wird. Eine Ausnahme be steht nui für die Betriebssteuer, die unbedingt pünktlich am Fälligkeitstage zu zahlen ist, ebenso für die De visenabgabe, die keine Steuer ist. VERMISCHTES Zur Anmeldepflicht für Edelmetalle In der vorigen Nummer gaben wir bereits den Inhalt der Be kanntmachung des Kommissars für Devisenerfassung vom 11. Sep tember 1923 bezüglich der Anmeldepflicht für Edelmetalle be kannt. Eine weitere Verordnung vom 14. September 1923 hat folgenden Wortlaut: „§ 1. Der Anmeldepflicht unterliegen bis auf weiteres nicht: Gold oder Platin und deren Legierungen, sofern der Gesamtwert den Betrag von 00 Goldmark nicht übersteigt, Silber und dessen Legierungen, sofern der Gesamtwert den Betrag von 100 Gold mark nicht übersteigt. § 2. Der Anmeldepflicht unterliegen nicht Gold- oder Silber münzen, die aus besonderem Anlaß geprägt worden sind (Denk münzen) und Münzen von besonderem Kunst- oder Sammelwert. P er Anmeldepflicht gemäß § 2 meiner Bekanntmachung vom 11. September 1923 unterliegende Edelmetalle brauchen nicht angemeldet zu werden, sofern sie bis zum 20. September 1923 bei einer Reichsbankanstalt abgeliefert worden sind.“ H. A. Haase f. Leider sehr verspätet erhalten wir die trau rige Nachricht, daß Herr Kollege H. A. Haase in Bremen am wr September, am Tage seines 55. Geburtstages, gestorben ist. Wenn es uns auch bekannt war, daß Kolleg'e Haase seit längerer Zeit krank lag, so kommt die Nachricht von seinem Tode doch überraschend. Unsere Kollegenschaft hat in Haase einen ihrer befähigsten Köpfe und Führer verloren. Kollege Haase war Grün der und Vorsitzender unseres Unterverbandes Nordwest, Ober meister der Uhrmacher-Zwangsinnung Bremen und Mitglied unseres Haupttarifamtes. Wer je an einem von ihm geleiteten Verbandstage teilgenommen hat, wird hohe Befriedigung empfunden haben. Kollege Haase hatte die Gabe, schon vorher alles so zu durchdenken und vorzubereiten, daß ein großer und wichtiger Stoff in kürzester Zeit fruchtbringend verarbeitet werden konnte. ' !( 'i von jeder Kleinlichkeit und jeder persönlichen Voreingenom menheit, stand er den großen Fragen unseres Berufes gegenüber. Immer erkennend, worauf es zur Stunde ankommt, und mit unge wöhnlicher Beweglichkeit und Begeisterung setzte er sich für das ‘ richtig erkannte Ziel ein. Kollege Haase war geborener Füh rer, dessen Entwickelung wir mit Aufmerksamkeit verfolgten, weil wir hofften, ihn für größere Aufgaben gewinnen zu können. Jeder, der Kollege Haase kannte, wird mit uns fühlen, welch großer Ver lust sein Heimgang für uns ist! Ehre seinem Andenken dadurch, daß sein Geist und sein Wirken unter uns lebendig bleibt! Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband). Wir haben der traurigen Botschaft des Zentralverbandes nicht viel mehr hinzuzufügen. Herr Kollege Haase war uns ein lieber Freund, den wir als Fachmann und Führer in unserem Gewerbe hochgeschätzt haben. Wir verlieren in ihm eine Persönlichkeit, der wir und das ganze Gewerbe manche Anregung zu verdanken hatten. \\ enn sein Wirken Nachahmung findet wird dies für ihn der beste Denkstein sein. Die Schriftleitung. Anerkennung des Ankaufs» und Quittungsbuches Jn den Frei staaten Hessen, Lippe, Oldenburg und Thüringen. Nach einer Be kanntmachung des hessischen Ministeriums für Ar beit und Wirtschaft, Abteilung für Handel und Gewerbe, vom 28. August 1923, veröffentlicht in der „Darmstädter Zeitung“, dem amtlichen Organ der hessischen Landesregierung Nr. 2ü(i, ist das im Verlage der Deutschen Uhrmacher-Zeitung' erschienene Ankaufs- und Quittungsbuch als den gesetzlichen Vorschriften entsprechend anerkannt worden. Die gleiche Anerkennung ist durch das oldenbur gische Ministerium des Handels du~ch die Verfügung - Nr. II 11 988 vom 10. September 1923 ausgesprochen worden. Die 1 i p p i s c h e Anerkennung ist durch die Verfügung des Lippischen Landespräsidiums J.-Nr. 10 651 vom 13. September 1(123 erfolgt.^ Wie uns die Handelskammer Weimar J.-Nr. V 32/4931 unter dem 11. September 1923 mitteilt, ist das vom Verlage der Deut schen Uhrmacher-Zeitung herausgegebene Ankaufs- und Quit tungsbuch als den gesetzlichen Vorschriften entsprechend in I hüringen anerkannt worden, wenn dieses Muster auch nicht mehr in die Ausführung-sbestimmungen hineing-enommcn werden konnte. Neues Notgeld der Stadt Glashütte. Anläßlich der Ein weihung des Erweiterungsbaues (ieiTJeütscfi’e’n Ohrmacher-Schule, für dessen Finanzierung die Stadt die Garantie übernommen hat, sind Notgeldscheine im V erte von einer Million herausgegeben, die dazu bestimmt sind, mit zur Deckung der Baukosten beizu tragen. Die Rückseite der .Scheine zeigt das Bild der alten und der neuen Schule und trögt u. a. die Inschrift „Wer diesen .Schein nicht einlöst, trägt damit zur Deckung der Baukosten bei!“ Der Schein ist sehr nett ausgeführt. Wir hoffen, daß er bei allen deutschen Uhrmachern Anklang - finden und daß der zunächst her- ausgegebene Betrag bald nicht mehr ausreichen wird. Die D e u tsche Präzisionsuhrenfabrik Glashütte e. G. m. b. H. ist mit einem rühmlichen Beispiele vorangegangen; Herr Generaldirektor M u s c h a n kündigte beim Festessen an, daß die Mitglieder der Genossenschaft fünftausend solcher Scheine übernehmen würden. Interessenten können zu Sammlungszwecken das Notgeld in jeder gewünschten Menge von der Stadtkasse in Glashütte beziehen. Einen neuen Gravierhalter für Fingerringe, der in einem hand lichen Griff mit zangenähnlicher Einrichtung besteht, hat der Ziseleur Herr Richard Bosse in Hemelingen erfunden und sich schützen lassen. Den Vertrieb hat die Firma J. B. Maul in Esch- weiler (Rheinland), Steinstr. 19, übernommen.
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