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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 39 (29. September 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Preisberechnung in Dollarwährung, Geldentwertung und Schadensersatzleistung der Eisenbahn
- Autor
- Roeder
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- ArtikelPreisberechnung in Dollarwährung, Geldentwertung und ... 489
- ArtikelZugfederstellungen 491
- ArtikelWassermesser, insbesondere für Hausleitungen, und ihre ... 492
- ArtikelGoldmark-Multiplikator für Reparaturen 493
- ArtikelVermischtes 494
- ArtikelHandelsnachrichten 496
- ArtikelKurse und Preise 497
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 498
- ArtikelBriefkasten 500
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 500
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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iMnnmiiilllllHHII 111111111111 Bezugspreis Der Preis für Deutschland für den Bezug von der Geschäftsstelle ist aus den beiliegenden „Letzten Nachrichten“ ersichtlich. Bei direkter Bestellung bei der Post monatlich 3 Mk, Grundpreis. Für das Ausland unter Streifband Jahresbezugspreis nach Anfrage. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint regelmäßig an jedem Sonnabend. MUDGE BLEPQY AD.lßNGt GNLttXA mn&ks büÄVN® grnmja tNaaiftß tlfittSMH iiinü »iiuiiiiii Preise der Anzeigen Multiplikator lt. Beilage mal nachstehende Preise: Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,16 Mark, für Stellen-Angebote und -Gesuche 0,10 Mark. Die ganze Seite wird mit 150.— Mark berechnet. Postscheck-Konto 2581 Berlin Telegramm-Adresse: Uhrzeit Berlin Fernspr.: Zentrum 12761, 12762, 741, 1651, 15239. Uhnerv.Edelmefall- und SchmuckwareivMark! XLVII. Jahrgang Berlin, 29. September 1923 Nummer 39 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Copyright by Deutsche Uhrmacher-Zeitung Preisberechnung in Dollarwährung, Geldentwertung und Schadensersatzleistung der Eisenbahn*) Von Dr. iur. Roeder, Berlin-Schöneberg Viele Versender von Eisenbahngütern pflegen dem Schuldner die Berechnung über dieselben in Dollarwährung auszustellen. Dies geschieht zu dem Zwecke, um sich vor der Markentwertung zu schützen, d. h. die betreffenden Schuldner werden verpflichtet, am Zahltage so viel Papier mark anzuwenden, als die geschuldete Summe nach dem Dollarstande ausmacht. Geht aber eine Sendung auf dem Bahntransporte verloren, oder tritt aus irgendwelchen Grün den eine Minderung des Gutes ein, ein Schaden, für den die Bahn ersatzpflichtig ist, so pflegen die Eisenbahnbehör den einzuwenden, daß sie a) nicht verpflichtet wären, den Schaden in Dollarwäh rung zu vergüten, sondern in Markwährung; b) die Berechnung des Schadens nur insoweit anerken nen, wie die Dollarwährung in Markberechnung angegeben ist und zwar zu dem Kurse des Tages, an dem das Gut bei der Güterstelle zur Auflieferung kam. Natürlich erwächst den Gläubigern, wenn sie dem unter b) erwähnten Begehren nachkommen, ein ganz bedeu *) Der geschätzte Herr Verfasser führt in diesem Artikel, dem ein von ihm dem Kammergericht erstattetes Gutachten zugrunde liegt, das von ihm bereits in mehreren in der Deutschen Uhr macher-Zeitung erschienenen Artikeln („Wann muß die Geldent wertung für nicht sofort honorierte Rechnungen vergütet werden?**, Jahrg. 1923, S. 363 f; „Geldentwertung und Verzugsschaden'*, Jahrg. 1923 S. 449; „Die Geldentwertung im Uhrmachergewerbe beim Abschluß von Kaufverträgen", Jahrg. 1923, S. 472 f) behan delte Thema „Geldentwertung und Verzugsschaden“ zu Ende. Die vorliegende Abhandlung dürfte umso größerem Interesse begegnen, als sie, wenn sie sich auch an den Eisenbahnfrachtverkehr anlehnt T für alle wirtschaftlichen Verhältnisse gilt. ' Die Schriftleitung. tender Schaden, da ja erfahrungsgemäß die Schadens ersatzregelung bei der Bahn sich sehr häufig monatelang hin auszieht. — Daher dürfte die Frage aufzuwerfen sein, ob die Einwendungen der Bahn überhaupt berechtigt sind. Dies festzustellen, soll heute meine Aufgabe sein. I. Der Anspruch gegen die Eisenbahn ist eine Geld schuld, und Geld im engeren Sinne ist der innerhalb eines Staates rechtlich als Zahlungsmittel anerkannte Wertträger, also das Staatsgeld (Staudinger, 7-/8. Aufl., II, Schuldverhält nisse S. 34), und der Staat schließt da, wo er in seinen Ge setzen schlechthin vom „Gelde" spricht, dieses Geld in seine Bestimmungen ein. Das auf der Gesetzgebung des Staates beruhende Geld ist „seine Währung" (Crome, System des Bürgerl. Rechts I. Bd. S. 288, 287). Daraus folgt, daß der Staat nur „seine Währung" anzuerkennen braucht, mithin müssen die Schadensersatz-Reklamationen gegen die Eisen bahnen, da sie „Behörden" des Staates sind, in deutscher Reichswährung geltend gemacht werden. II. Die andere Einrede der Bahn, nur den Kurswert des Aufgabetages bezahlen zu brauchen, ist dagegen unberech tigt. Es ist zwar richtig, daß die Bahn gemäß §§ 88 EVO., 430, 457 HGB. und Art. 34 IntUe nur den „gemeinen Handels wert“ zu ersetzen hat, den das Gut am Tage der Auflieferung hatte. Aus diesen Bestimmungen folgt aber auch, daß der Geschädigte den „wirklichen" gemeinen Handelswert ersetzt erhalten muß. Das entspricht schon den Regeln des Scha densersatzes, die darauf hindeuten, daß der Geschädigte „vollständig" entschädigt werden muß. Er muß also so ent schädigt bezw. der Zustand muß so hergestellt werden, als ob das zum Ersätze verpflichtende Ereignis nicht eingetreten
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