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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (27. Januar 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Steuerbilanz 1922
- Autor
- Brönner
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Stellungnahme zur kontinuierlich erregten Schiefersteinschen Uhr (Fortsetzung zu Seite 654, Jahrgang 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- ArtikelWirtschafts- und Lebensfragen 39
- ArtikelZur Steuerbilanz 1922 41
- ArtikelStellungnahme zur kontinuierlich erregten Schiefersteinschen Uhr ... 42
- ArtikelAus der Werkstatt 44
- ArtikelZum fünfundzwanzigjährigen Geschäftsjubiläum der Firma Leopold ... 45
- ArtikelModerner Schmuck 46
- ArtikelPreisberechnung und Wiederbeschaffungspreis 46
- ArtikelHandelsnachrichten 47
- ArtikelKurse und Preise 48
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 49
- ArtikelBriefkasten 50
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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42 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 4 Ermittlung des Realisierungswertes des Vermögens im Vordergründe steht. Bezweckt wird hier die Feststellung des Geschäftsvermögens auf einen bestimmten Stichtag. Die Auswirkung der verschiedenen Steuergesetze mit ihren voneinander ab weichenden Zwecken wird sich bei den be vorstehenden Steuererklärungen und den hierzu notwendigen Steuerbilanzen scharf hervorheben. Die Einkommen- und Körperschafts steuer und auch die Gewerbesteuer, soweit es sich um eine Ertragsteuer handelt, zielen auf Errichtung einer Erfolgs bilanz ab und stellen somit den Geschäftsgewinn in den Vordergrund. Die Anlagegegenstände z. B. können für die Einkommen- und Körperschaftssteuer in jedem Falle mit dem Buchwerte eingesetzt werden, mit dem sie zu Beginn der Bilanzperiode aktiviert waren, wobei eine entsprechende Abschreibung abzugsfähig ist. Selbst dort, wo Anlagekosten mit einer Mark bereits zu Beginn der Bilanzperiode zu Buche standen, können sie, falls auf das betreffende Konto ein Zu gang nicht zu verbuchen ist, mit dieser Ziffer stehen bleiben. Anders für die Vermögensteuer und Zwangsanleihe. Durch § 15 des Vermögensteuergesetzes ist für beide Abgaben ein dauernder Wert auch der Anlagegegenstände einzusetzen, sofern er den Buchwert übersteigt. Einzelheiten hinsichtlich der Bewertung enthalten die unten angezogenen Bewertungs richtlinien des Reichsfinanzministers 2 ). Der Geschäftsmann muß sich schon vor Beginn seiner Abschlußarbeiten darüber klar sein, daß die Steuerbilanzen für die Einkommensteuer und Vermögensteuer bezw. Zwangsanleihe verschieden hohe Geschäftsvermögen ausweisen. Eine gleich schroffe Gegenüberstellung kam bisher nicht in Be tracht, weil das Reichsnotopfer zwar grundsätzlich auch die ■) Vergl. den Artikel „Die Bewertungsrichtlinien zum Ver mögensteuer- und zum Zwangsanleihegesetz“ in Nr. 3 Jahrg. 1923 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung. Möglichkeit einer höheren Bewertung der Anlagekonten als zum Buchwerte vorsah, aber als Stichtag den 31. Dezember 1919 hatte, also einen Termin, an dem eine Einkommen steuer- bezw. Erfolgsbilanz infolge des regelmäßigen Aus falles des Jahres 1919 für die Einkommenbesteuerung nicht notwendig geworden ist. Die vom Reichsfinanzminister zur Vereinfachung des Veranlagungsverfahrens für die Vermögensteuer und Zwangsanleihe aufgestellten Bewertungs richtlinien sind im Reichssteuerblatt vom 29. Dezember 1922 veröffentlicht worden. Gleichzeitig steht für die E i n- kommen- und Körpersehaftssteuer eine grund sätzliche Neuregelung der Bewertungsvorschriften bevor. Es handelt sich insbesondere um die Frage der Bewertung der eisernen Bestände und um die Berücksichtigung des Geld wertes bei der Feststellung des steuerbaren Einkommens. Hinsichtlich der Frage der eisernen Bestände haben Mitte Januar nochmals Besprechungen mit den Wirtschaftsverbän den im Reichsfinanzministerium begonnen. Über die Be rücksichtigung des Geldwertes bei der Einkommensteuer veranlagung ist dem Reichstage eine Gesetzesvorlage unter breitet worden. Es ist insbesondere eine Berücksichtigung der inneren Kaufkraft der Mark in Aussicht genommen. Hier durch würde der § 59 a des Einkommensteuergesetzes (steuerfreie Erneuerungsrücklagen) von geringer Bedeutung werden. Der Abbau des § 59 a des Einkommensteuer gesetzes und die Schaffung eines § 33 b an seiner Stelle, die teilweise Abschreibung vom Gegenwartswert der Anlagen, sind daher von der Reichsregierung geplant. Die gesamte Neuregelung, die auf die Veranlagung zur Einkommen- und Körperschaftssteuer für 1922 Anwendung finden soll, dürfte nicht vor Ende Januar zum Abschluß gelangen. Mit Rück- sich hierauf ist die Frist für die Abgabe der Ein kommensteuererklärungen bis Ende F ebruar ausgedehnt worden. Stellungnahme zur kontinuierlich erregten Schiefersteinschen Uhr (Fortsetzung - zu Seite 654, Jahrgang - 1922) Nachdem ich inzwischen Gelegenheit gehabt habe, die Versuchsmodelle im Laboratorium des Herrn Ober-Ingenieur Schieferstein zu besichtigen, nehme ich von meiner bereits veröffentlichten ersten Ansicht nichts zurück. Diese war nur auf Grund der in der Nr. 47 der Deutschen Uhrmacher-Zei tung bekanntgegebenen Abbildungen und Beschreibungen abgefaßt worden. Meiner Ansicht nach werden Präzisionsuhren durch die neue Erfindung nicht verbessert und Pendeluhren für ge wöhnlichen Gebrauch in der Massenfabrikation nicht verein facht oder verbilligt werden, so einfach auch der Kurbelan trieb auf dem Papier aussieht. Man kann ja anderer An sicht sein als ich, und wenn lange fortgesetzte und ausgiebige Versuche, von Uhren-Fachleuten ausgeführt, von Erfolg ge krönt sein sollten, dann werde ich meine Ansicht nolens volens umkehren müssen. Aber auch nur dann. Bei Uhren mit Unruhen, seien es bloß Weckeruhren oder aber Schiffschronometer oder Taschenuhren, halte ich die ganze Idee noch weniger anwendbar als bei Pendeluhren. Nach Ansicht des Erfinders hat die Uhrentechnik seit langer Zeit stagniert. Nach meinem Dafürhalten hat es in der Uhrentechnik gerade in den letzten 25 oder 30 Jahren ganz hervorragende Verbesserungen gegeben, die sogar auf ganz neuen Ideen beruhen; von Stagnation kann also nicht die Rede sein. Daß in der Uhrentechnik sich die neuen Ideen und umwälzenden Verbesserungen nicht mehr so überstür zen, wie es bei der Funkentelegraphie und dieser verwandten Gebieten noch der Fall ist, läßt sich leicht begreifen, da diese Technik im Vergleich zu der altehrwürdigen Uhren technik kaum die „Kinderschuhe" ausgezogen hat Schieferstein legt den Hauptwert seiner Erfindung auf den Vorteil eines „kontinuierlichen Antriebes", der durch die Kurbel auf den schwingenden Regulierkörper ausgeübt werde. Er suchte seine Meinung an Hand der Abbildung 1 zu demonstrieren. Der Bogen OPQ stelle den Verlauf einer Pendelschwingung dar, d. h. bei 0 am Umkehrungspunkt mit der Geschwindigkeit Null beginnend, finde sie ihren größten Wert bei P und nehme von dort wieder ab, um beim Punkte Q wieder Null zu werden. Im gleichen Sinne und gleichzei tig mit der Pendelschwingung nimmt die in horizontaler Rich tung, als Zug oder Schub, wirkende Kraft der Kurbel zu und wieder ab, also im Sinuswerte ansteigend von 0 bis zum höchsten Werte 1 und wieder abfallend bis 0. Nun meint Schieferstein, daß sein kontinuierlicher Antrieb genau mit der fortschreitenden Pendelschwingung ansteigt und abfällt, bildlich dargestellt, also mit dem Bogen OPQ der Abb. 1 zusammenfällt und das Vollkommenste als Antrieb ist. Da gegen sei der bisher übliche Antrieb vermittels Hemmung zu vergleichen mit dem Bogen Om, als geringer werdende Pendelschwingung des frei schwingenden Pendels. Im Punkt m erfolgt der Impulsstoß bis n, um die nachlassende Schwin gung wieder auf ihre alte Größe zu bringen. Der in der Abb. 1 schraffiert dargestellte Teil sei somit Kraftverlust bei der bisherigen Art des Antriebes mittels Hemmung. Diese Erklärung wirkt, ganz allgemein gehalten, am Ende nicht nur auf Laien bestehend; sie fällt aber nur
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