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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 39 (29. September 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kurse und Preise
- Digitalisat
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- Artikel
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- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- ArtikelPreisberechnung in Dollarwährung, Geldentwertung und ... 489
- ArtikelZugfederstellungen 491
- ArtikelWassermesser, insbesondere für Hausleitungen, und ihre ... 492
- ArtikelGoldmark-Multiplikator für Reparaturen 493
- ArtikelVermischtes 494
- ArtikelHandelsnachrichten 496
- ArtikelKurse und Preise 497
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 498
- ArtikelBriefkasten 500
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 500
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
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- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 39 DEUTSCHE UHRMACHER - ZEITUNG 497 Neue Zahlungsbedingungen für Edelmetallwaren Die zu einem öffentlichen Skandal sich auswachsenden Ver zögerungen im Überweisungsverkehr der Banken und die durch die Banken berechneten ungeheuerlichen Spesenbeträge haben den „Verband der Grossisten des Edelmetallgewerbes“ veranlaßt, seine Zahlungsbedingungen mit Wirkung ab 1. Oktober für die Gruppen 1 bis III abermals zu ändern, ln Zukunft werden nur noch Banknoten, also Barzahlungen oder Postscheckzahlungen angenom men, und zwar sind die Rechnungsbeträge zahlbar in Papiermark rein netto ohne jeden Abzug spätestens innerhalb sieben Tagen ab Rechnungsdatum. Für die Umrechnung ist der Berliner Brief kurs des U. S. A.-Dollars vom Vortage des Abganges der Zahlung maßgebend. Bei Überschreitung des Zieles werden 1 % Verzugs zinsen für jeden angefangenen Monat berechnet. Außerdem gilt der Umrechnungskurs des Ausstellungstages der Rechnung als Mindestkurs. — Auf die durch die rigorosen Bedingungen der Banken entstandenen Schwierigkeiten werden wir noch besonders zurückkommen. Unerträgliche Zahlungsbedingungen — wie in der Uhren- industriel Kürzlich haben in Berlin Besprechungen der Gruben besitzer über die durch den Abnehmerstreik der Kohlenhändler geschaffene Lage stattgefunden. Die Kohlenhändler hatten näm lich ihre Bestellungen zurückgezogen, weil die Zahlungsvorschrif ten der Gruben, die den Preis nach dem Dollarkurse am Tage des Zahlungs ein ganges festsetzten, den Händlern keine Möglich keit mehr gewähren, eine sichere Kalkulation für den Wiederver kauf aufzustellen. Diesem Streik des Kohlenhandels hatte sich im weitgehenden Maße die Industrie angeschlossen, so daß eine ernste Absatzstockung befürchtet werden mußte. Bei der außerordent lichen Bedeutung der Kohle im Wirtschaftsleben haben sich das Reichswirtschaftsministerium und der Reichskohlenrat um eine Einigung- zwischen den Produzenten und den Abnehmern bemüht. Die Verhältnisse liegen also genau so, wie im Uhren han- d e 1, da bekanntlich nach den neuesten Zahlungsbedingungen der Kurs des Schweizer Franken bei Eingang der Zahlung zur Ver rechnung kommt. Natürlich wird sich nicht der Reichswirtschafts minister um den Uhrenhandel bemühen — zumal wenn dieser selbst sich mit einem theoretischen Protest gegen das Diktat der Industrie begnügt. D . ie Abwälzung des Repartierungsrisikos unstatthaft. Bekannt lich sind im Handel dadurch erhebliche Schwierigkeiten entstan- v 6 ?! geraumer Zeit infolge des Mangels an ausländischen Zahlungsmitteln an den Börsen durchweg nur wenige Prozent der angeforderten Devisen — bei den hauptsächlichsten fremden Va luten im allgemeinen unter 10 % — zugeteilt wurden. Für den auf die Einfuhr angewiesenen Handel, also auch für den Taschen- n j 6 n H n d e 1 ^ ergibt sich aus diesen Zuständen ein bedeutendes Risiko, da er ja nicht weiß, zu welchen Kursen er die zur Wiederbeschaffung der verkauften Gegenstände benötigten ausländischen Zahlungsmittel erhalten wird. Leider hat sich nun vielfach — auch im Taschenuhren-Großhandel — die Praxis her ausgebildet, das volle Repartierungsrisiko in der Weise auf den Käufer abzuwälzen, daß der Verkäufer verlangt, daß die Bank abrechnung bezüglich der zur Wiederbeschaffung benötigten De visen maßgebend sein solle. Die Devisenbeschaffungs stelle hat hierzu folgende Auskunft erteilt: „Grundsätzlich muß daran testgehalten werden, daß da, wo eine effektive Zahlung von Devisen verboten und lediglich eine Fakturierung in ausländischer Wahrung zugelassen ist, Vereinbarungen gesetzwidrig und strafbar sind, die dem Käufer das Risiko und dp? Kosten der Devisenbeschaffung in Höhe des Fakturenbetrages lür den Ver käufer aufbürden. Denn wenn der Käufer erst mit der tatsäch lichen Eindeckung des Verkäufers in Devisen von Seiner vertrag lichen bindeckung frei wird, handelt es sich nicht mehr um eine Mark-, sondern tatsächlich um eine Devisenzahlung. Derartige Parteivereinbarungen bei Geschäften, bei denen nur Fakturierung in ausländischer Währung zulässig ist, verstoßen sowohl nach der Ansicht des Reichswirtschaftsministers als nach der Ansicht der Devisenbeschaffungsstelle gegen §§ 8 und 11 der Devisenordhung, d. h. derartige Parteivereinbarungen sind nichtig, und die Par teien machen sich s t r a f b a r". m . V! ber d i e Lap des Arbeitsmarktes in der süddeutschen Edel- u c nd Sclmuckwaren-Industrie ivird im Reichsarbeitsblatt vom 16. September folgendes berichtet: Die badische Edel- meiail- und Schmuck Warenindustrie erfuhr einen Rückschlag u“w el ! bat, im Handelskammerbezirk Pforzheim zum ersten Male w eder nicht unerheblich zugenommen. Das Inlandsgeschäft lag vollkommen still, das Auslandsgeschäft wurde im Berichts- p.®? at ’ f ^'»genommen für Juwelen, ebenfalls sehr ruhig, da vible Einkäufer bei den notgedrungen geforderten hohen Preisen ohne Auftragserteilung wieder abreisten. Für fein versilberte Metall- noc nor maler Geschäftsgang, während eine ganz er ebliche Verringerung des Eingangs neuer Bestellungen für schwer versilberte Tafelgeräte und Bestecke zu verzeichnen war. In der Off enbacher Gold- und Silberindustrie litten nament lich die kleineren Firmen unter empfindlichem Kapitalmangel. Mitte des Monats wurden von der württembergischen Bdelmetallindustrie wegen der hohen Rohstoffpreise Einschränkun gen in Aussicht genommen, die gegen Ende des Monats in der Goldindustrie Württembergs auch durchgeführt wurden, während die Silber- und Alpakaindustrie noch voll beschäftigt weiterzu arbeiten vermochte. In Mittelfranken hat die Unmöglichkeit, das erforderliche Gold zu beschaffen, die meisten Blattgoldfabriken und Goldschlägereien Nürnbergs und Schwabachs veranlaßt, so weit vorerst nicht noch Kurzarbeit möglich war, den Betrieb ein zustellen und die Arbeiter zu entlassen. Aus der schweizerischen Bijouteriefabrikatiorv Nach dem Er gebnis einer von den schweizerischen Verbänden veranstalteten Rundfrage gab es Ende Mai 1923 in der Schweiz 108 Bijouterie fabriken, die 548 Arbeiter beschäftigten, gegenüber 183 Fabriken mit 1200 Arbeitern vor dem Beginn der Wirtschaftskrise. Die Löhne betrugen im Mittel 1,54 Franken für die Männer und 0,84 Franken für die Frauen. Durch die wesentlich niedrigeren Löhne in der deutschen und auch in der französischen Bijouteriefabrika- 'tion sei der schweizerische Wettbewerb ausgeschaltet worden. Die „Federation Horlogere Suisse , der wir diese Bemerkungen entneh men, fügt hinzu, daß derartige Feststellungen, die um so größeren Wert hätten, als sie von Verbänden gemacht würden, nützliaher seien, als die ewigen Klagen über die Wirtschaftskrise und die Verringerung der Löhne. Die Armband- und Taschenuhren - Großhandlung Franz Bauermeister verlegt am 1. Oktober ihre Geschäftsräume nach Berlin C 19, Gertraudtenstraße 23, III. Durch die Verlegung der Geschäftsräume nach dem Mittelpunkte des Berliner Uhren- und Schmuckwaren-Großhandels dürfte den Wün schen vieler Uhrmacher Rechnung getragen sein. Der von der Firma herausgegebene reich illustrierte Katalog gibt allen Inter essenten einen vorzüglichen Überblick über die außerordentliche Leistungsfähigkeit der Firma. Der Katalog steht jedem Interessen ten zur Verfügung. Kleine Nachrichten. Die Thüringer Uhrfurnituren- Gi oßhandlung Jak. Hermann in Jena hat bereits mit Wirkung vom 8. September ab die Goldmarkberechnung durchge führt. Die Grundpreise der Liste vom Januar 1923 bleiben be stehen. Die Schmuckwaren-Großhandlung Paul Huhndorf in Leipzig errichtete in Berlin W 35, Potsdamer Straße 50,. eine Zweigniederlassung. — Die Juwelenhandlung J. Godet & Sohn A.-G. in Berlin erzielte laut Bilanz am 30. Juli 1923 im abgelau fenen Geschäftsjahre einen Gewinn von 552 Mill. Jl. Kurse und Preise Abgeschlossen am 26. September 1923 Devisen. Kurse an der Berliner Börse. Dat. 1 schwz. Fr. (Geld) 1 schwz. Fr. (Brief) 1 Dollar (Geld) 1 Dollar (Brief) 822937500 '822 93 7500 110 275 000498 750000, 147 367 500673 312500 121302 500548 625 000 1 £ (Geld) 19.9. 31 920 000 32 080 000 181 545 OOOl 182 455 000 20.9. 32119 500 32 280 500 181 545 OOoj 182 455 000 21.9. 19 351 500 19 448 500 109 725 000 24.9. 26 433 750 26 566 250 146 632 500 25. 9. 21 605 850 [21 714 150 120 697 500 Reichsbankdiskont seit dem 15. September 90 diskont 10 %. lOOöstr Kronen (Geld) l tsche.l 1 holl. Krone I Gulden (Geld) | (Geld) 255 360 224 937,5 154612 209 475 171 570 5 446 350171421000 5 446 350 71221500 3 291 750 4 428 9C0 43092000 58254000 3 620 925 47481000 Lombard« Umrechnungskurse für die Berechnung' der Ausfuhrabgabe in Gold für die Zeit vom 22. bis 28. September in Goldmark, je 100: agypt. Piaster 19,69; amer. $ 420,34; argent. Papier-Pesos 137,91; Gold “ Pes °s 313,39; belg. Fr. 20,29; brasil. Papier-Milreis 420b; Lewa 4,32; chilen. Papier-Pesos 52,08; chilen. Gold-Pesos 148,95; dän. Kr. 76,45; deutsche Papier-Mark 0,000003; deutsch- österr. Kr. 0,0059; 1 £ 19,10; je 100: sh 95,50; d 7,96; estn. Jl 1,14; finn. cM 11,26; franz. Fr. 24,47; griech. Drachmen 7,98; holl. Gulden 165,60; Yen 205,69; Lire 18,54; Dinar 4,54; lett. Rubel 1,57; Lit 38,95; mexik. Dollar 199,76; norw. Kr. 68,50; ostind. Rupien 128,01; poln. Jl 0,0014; Escudos 17,25; Lei 1,95; schwed. Kr. 112,14; Schweiz. Fr. Peseter > 5^,62; tschech. Kr. 12,59; türk. Piaster 2,52; ung. Kr. 0,023; urug. Gold-Pesos 313,45. Goldmark kurse gemäß der Verordnung über die Ablieferung ausländischer Vermöp-ensgegenstände. Gemäß der Verordnung des Reichspräsidenten über die Ablieferung ausländischer Ver mögensgegenstände vom 25. August 1923, § 4 sind zunächst die Währungen der dort einzeln aufgeführten, über besonders hoch stehende Währungen verfügenden Länder zu verwenden. Stehen dem Ablieferungspflichtigen Zahlungsmittel dieser Art nicht zur
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