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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 41 (13. Oktober 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Substanzerhaltung beim Verkauf von Trauringen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- ArtikelSubstanzerhaltung beim Verkauf von Trauringen 513
- ArtikelZugfederstellungen (Fortsetzung zu Seite 492) 514
- ArtikelAdolf Oppermann 515
- ArtikelWertbeständige Geldanlage 516
- ArtikelFritz Möhring † 517
- ArtikelSprechsaal 518
- ArtikelVermischtes 518
- ArtikelHandelsnachrichten 519
- ArtikelKurse und Preise 519
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 520
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 522
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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HIDIHIIIllllllllllll^^ 1 Bezugspreis Der Preis für Deutschland für den Bezug tob der Geschäftsstelle ist aus den beiliegenden „Letzten Nachrichten" ersichtlich. Bei direkter Bestellung bei der Post monatlich 3 Mk. Grundpreis. Für das Ausland unter Streifband Jahresbezugspreis nach Anfrage. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint regelmäßig an jedem Sonnabend. 00^ BLeßOV 'AD.UNGE fWBIO» winnimll Preise der Anzeigen Multiplikator lt. Beilage mal nachstehende Preise; Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,16 Mark, für Stellen-Angebote und -Gesuche 0,10 Mark. Die ganze Seite wird mit 150.— Mark berechnet, Postscheck-Konto 2581 Berlin T el e gr amm-Adr e s s e: Uhrzeit Berlin Fernspr.: Zentrum 12761, 12762, 741, 1681, 15239. UhrenEdelmefaH* und Schmuckwaren♦ Markf XLVII. Jahrgang Berlin, 13. Oktober 1923 Nummer 41 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Copyright by Deutsche Uhrmacher-Zeitung Substanzerhaltung beim Verkauf von Trauringen Bei der dauernden Entwertung der Mark und dem Tempo, mit dem diese Entwertung gerade in der letzten Zeit fortgescnritten ist, ist die Frage der Substanzerhaltung die vielleicht wichtigste und brennendste, aber auch schwierigste unter allen wirtschaftlichen Fragen für alle Gewerbetreiben den geworden. Besonders schwierig wird die Frage dann, wenn Gegenstände verkauft und wiederbeschafft werden sollen, die zu einem erheblichen Teile aus Stoffen bestehen, die zu Preisen in Deutschland gehandelt werden, die über der Dollar-, also über der Weltmarkt-Parität, liegen, wie das z. B. bei echten Waren aus Gold, Silber und Platin der Fall ist. Auf die vom Verbände der Grossisten des Edelmetall gewerbes eingeführten rigorosen Zahlungsbedingungen für die Waren der Gruppen IV und V wurde in der Deutschen Uhrmacher-Zeitung mehrfach hingewiesen und auf die Maß nahmen, die der Einzelhändler treffen kann bezw. muß, wenn er sich beim Verkauf solcher Gegenstände nicht arm ver kaufen will. Von einem bekannten Fachmann aus der Trau- ring-Fabrikation werden uns Ausführungen darüber zur Ver fügung gestellt, auf welche Weise der Uhrmacher sich beim Verkauf von Trauringen vor Schaden bewahren kann. Wir entnehmen diesen bemerkenswerten Ausführungen folgendes: „Ist der Uhrmacher nicht in der Lage, für eine \Pare einen festen Preis anzugeben, so wird der Kunde in den meisten Fällen mißtrauisch werden, und häufig wird sich dann I das Geschäft zerschlagen. Berechnet er jedoch seinen Ver kaufspreis auf Grund des Dollarstandes des Verkaufstages, so wird es ihm gerade in der letzten Zeit häufig passiert sein, daß er bei steigendem Dollarkurse am nächsten Tage statt zweier verkaufter Ringe trotz eines angemessenen Auf schlages auf die Tages-Einkaufspreise nur noch einen Ring für den erzielten Verkaufspreis wieder erwerben kann. Aus diesem Dilemma kann er sich nur durch eine radikale Preis politik retten, und eine solche gibt es auch, die ihm gleich zeitig die Möglichkeit läßt, einen festen Preis abzugeben. Der Weg hierzu bietet sich ihm durch die Errichtung eines Gold kontos oder wertbeständigen Kontos, die in letzter Zeit von einigen Firmen des Uhren- und Edelmetallgewerbes ein geführt worden sind. Die Kalkulation vollzieht sich dann in folgender Weise: Wünscht ein Kunde ein Paar Trauringe zu kaufen, so berechnet ihm der Uhrmacher einen vorläufigen Preis, entsprechend dem Dollarstande des Bestellungstages. Dieser Preis gilt als Anzahlung. Als endgiltiger Preis wird dem Kunden ein Dollargrundpreis genannt, der gemäß den am nächsten Tage geltenden Dollarkurse abgerechnet wird. Der Einkaufspreis für einen Trauring beträgt dann für 1 g 0,333 35 Dollar-Cents; für 1 g 0,585 58 Dollar-Cents und für 1 g 0,900 82 Dollar-Cents einschließlich Fasson. Auf diesen Preis wird im allgemeinen ein Aufschlag von 50 % für Un kosten und Verdienst genommen. Angesichts der außer ordentlich großen Schwankungen des Dollars, selbst von einem Tage zum anderen, muß jedoch außerdem ein erheb liches Kursrisiko eingerechnet werden, für das ich für massive Goldwaren 50 % vorschlage. Bleibt der Dollarkurs einmal ausnahmsweise einige Tage hindurch stabil, so kann dieser Prozentsatz für das Kursrisiko entsprechend ermäßigt werden. Soweit Trauringe zu den Gegenständen des täg lichen Bedarfs gehören (die 8karätigen und leichten 14karä~ tigen Ringe), also der Wuchergesetzgebung unterliegen, muß so verfahren werden, da anderenfalls eine Anklage wegen Preiswuchers zu befürchten ist. Im übrigen dürfte bei Befolgung meiner Vorschläge eine Anklage oder gar eine Verurteilung wegen Preiswuchers nicht zu befürchten sein. Für 1 g 0,333 Trauring-Gold hätte der Kunde also am Tage der Bestellung 70 Dollar-Cents anzuzahlen, umgerechnet zum Dollar-Briefkurse des Bestelltages. Den sich daraus ergebenden Markbetrag schickt der Kunde nunmehr auf sein Goldkonto bei seinem Grossisten oder Fabrikanten ein. Voraussetzung für die volle Durchführung meines Vorschlages ist also, daß bei den Grossisten und Fabrikanten Goldkonten für deren Kundschaft geführt werden. Auf diese Weise hat
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