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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 41 (13. Oktober 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Artikel
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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- Titel
- Kurse und Preise
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- Artikel
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- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- ArtikelSubstanzerhaltung beim Verkauf von Trauringen 513
- ArtikelZugfederstellungen (Fortsetzung zu Seite 492) 514
- ArtikelAdolf Oppermann 515
- ArtikelWertbeständige Geldanlage 516
- ArtikelFritz Möhring † 517
- ArtikelSprechsaal 518
- ArtikelVermischtes 518
- ArtikelHandelsnachrichten 519
- ArtikelKurse und Preise 519
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 520
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 522
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
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- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 41 DEUTSCHE UHRMACHER - ZEITUNG 519 Ware. Vielleicht findet sich bei einer Durchsicht von Werkstatt, Laden und Lagerräumen auch noch manches andere Stück, das zu nächst beiseite gelegt wurde, das in dieser Zeit für den Verkauf wieder herzurichten aber eine immerhin noch lohnende Beschäfti gung ist. Lohnabzug für die Einkommensteuer. Die Verhältniszahl für die Ermäßigungssätze beim Steuerabzug vom Arbeitslohn beträgt für die Zeit vom 7. bis 13. Oktober bei jeder bis zum 13. Oktober erfolgenden Zahlung von dem bis zu diesem Tage fällig geworde nen Arbeitslohn acht, d. h. die in der zweiten Septemberhälfte 1923 in Geltung gewesenen Ermäßigungssätze sind mit acht zu multiplizieren. Der Steuerabzug von 10 % des Arbeitslohnes er mäßigt sich also wie folgt: monatl. wöchentlich tägl. f. je 2 Std. 1. für den Steuerpflichtigen und seine Ehefrau um je 5 760 000 M 1 382 400 -M 230 400 57 600 JC 2. für jedes minderjährige Kind um je 38 400 000 JC 9 216 000 JC 1 536 000 384 OCO JC 3. für Werbungskosten um . . . 48 000 000 JC 11520 000 JC 1 920 030 480 000 J6 Beispiel: Verheirateter Gehilfe mit zwei Kindern. Wochen- lohn 2 100 000 000 Ji. 10% Steuer 216 000 000 JC Frei bleiben : 1. 2 X 1 382 400 = 2 764 800 2. 2 x 9 216 000 = 18 432 000 JC 3. 1 X 11520000 = 115200:0 JC 32 716 800 JC Einzubehalten sind also an Steuer: 183 283 200 JC Die im Oktober fälligen Steuerlasten. Vom Hansa-Bund wird uns geschrieben: Durch die Festsetzung des Multiplikators 30 000 für die Einkommensteuervorauszahlung und 45 000 für die nach dem 30. September 1923 fällig werdenden Körperschafts steuervorauszahlungen ist für einzelne Betriebe eine so harte Be lastung eingetreten, daß es notwendig ist, sich rechtzeitig um die Möglichkeit der Milderung steuerlicher Härten zu be mühen. Das Steuerrecht kennt entweder die Stundung nach § 105, Abs. 2 oder den Erlaß nach § 108 Reichsabgabenordnung. In bei den Fällen ist Voraussetzung, daß die Erhebung der Steuer eine außerordentliche Härte bedeuten würde. Nach § 1, Abs. G und § 2, Abs. 4 des Gesetzes über die Erhöhung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer kann eine teilweise Stundung dieser Vorauszahlungen verlangt werden, soweit vor aussichtlich das Einkommen im Jahre 1923 nicht */ B des Einkom mens von 1922, multipliziert mit dem jeweils für die Vorauszah lung maßgebenden Vielfachen (30 000 bezw. 45 000), betragen wird. Stundungsanträge sind daher wie folgt zu begründen: Da gegenüber den Vorauszahlungen im August die jetzt im Oktober geforderten Steuerzahlungen das 75fache betragen, so würde der Nachweis, daß der Umsatz im September 1923 gegen über August 1923 nicht das ßOfache ( 4 / 5 von 75) erreichte, einen Antrag auf teilweise Stundung begründen können. Anderenfalls kann auch ein solcher Antrag auf einen Vergleich der Umsatz ziffern von August und September 1923 mit den gleichen Monaten von 1922 gestützt werden. Ergibt der Vergleich, daß 1923 nicht das 24 000 fache ( 4 / 5 von 30 000) umgesetzt ist wie im gleichen Zeit abschnitt von 1922, so wäre ebenfalls Voraussetzung für eine Stundung gegeben. Auf das Rhein-Ruhr-Opfer findet diese Stundung zunächst keine Anwendung. Hier muß in einem besonderen Antrage die infolge Mangels an liquidierbaren Werten aus der Abgabe sich er gebende Härte dargelegt werden und bis zur Gewährung des Er lasses nach § 108 R.A.Ö. Stundung nach § 105, Abs. 2 R.A.O. ver langt werden. Eine zwangsweise Beitreibung der am 5. Oktober fälligen Steuern soll bis zum 31. Oktober nicht stattfinden, dagegen ist nach dem 5. Oktober ein Zuschlag nach der Geldent wertung zu zahlen, der nach dem Goldmarkmultipli» k a t o r der landwirtschaftlichen Betriebssteuer (Landabgabe) zu entrichten ist. HANDELSNACHRICHTEN Neue. Zahlungsbedingungen in der Optik. Die Firma Brandt & Hauff in Rathenow teilt uns mit, daß sie ihre bisherigen Zah lungsbedingungen habe abändern müssen, da diese von einem größeren leile der Kundschaft nicht innegehalten wurden. Künf tig wird die Berechnung nur in Grundzahlen erfolgen. Maß gebend für die Umrechnung ist der letzte Berliner Dollar-Brief kurs vom Vortage der Zahlung. Die Zahlung muß spätestens bis zum sechsten Tage nach Rechnungsausstellung erfolgen. Vor auszahlungen werden nach dem Dollar-Briefkurse des Eingangs tages der Zahlung valorisiert. Zahlungen sind durch Bankscheck, Postscheck oder in bar zu leisten. Bank- und Giro-Überweisungen werden zum Kurse des Eingangslages gutgeschrieben. . Zur Preisberechnung von Goldwaren-Reparaturen. Die Ver einigung der Werkstätten und Fabriken im Edelmetallgewerbe Deutschlands empfiehlt die Einführung der Goldmarkberechnung für Edelmetall- und Schmuckwaren-Reparaturen. Zu diesem Zwecke sind die im Reichsmindesttarife genannten Preise durch 15 zu teilen. Es ergeben sich dann Richtpreise in Goldmark. Zur Goldmarkerrechnung wird angegeben: Dollarkurs : 4. Richtiger dürfte es sein, hier keine Abrundung vorzunehmen, sondern den Dollarkurs durch 4,2 zu dividieren. Die Umrechnung in Papier mark hat erst bei Ablieferung - bezw. bei Bezahlung zu erfolgen. Neuer Katalog - der Uhrenfabriken Gebr. Junghans A.-G. Die Firma Junghans hat jetzt einen 21G Seiten starken Prachtkatalog herausgebracht, der unseres Wissens das Beste und Reichhaltigste ist, was in dieser Art je geschaffen wurde. Von den Taschenuhren angefangen, enthält der Katalog mit Ausnahme von Damenuhren und Armbanduhren bis zu den Hausuhren so ungefähr alles, was man sich auf dem Gebiete von Uhren überhaupt denken kann, so weit es sich nicht um Uhren für besondere Zwecke oder um be sondere feine Spezialerzeugnisse handelt. Der Katalog bildet ein vorzügliches Hilfsmittel nicht nur für den Einkauf, sondern auch für den Verkauf, soweit die Lagerbestände nicht ausreichen, um alle Wünsche der Kundschaft zu befriedigen. Als Neuheit er wähnt die Firma eine neue Junghans-Taschenuhr, die dem Ver langen nach einer guten, billigen Uhr nachkomme. Diese soge nannte „Strapazier“-Uhr ist auf dem Prinzip der Qualitätsuhr auf gebaut und wird nach Ansicht der Firma alle' diejenigen befriedi gen, die den Preis für eine hochwertige Qualitätsuhr nicht anlegen können. Die Abbildung im Katalog - zeigt ein recht gefälliges Äußeres. Das Werk ist dreisteinig mit Kolbenzahn-Ankergang, Doppelrolle und vergoldeten Platinen. Als Neuigkeit sind im Katalog ferner enthalten: Achttage-Schreibtischuhren mit zuver lässigem Ankerwerk; Babywecker in der bisherigen Form in ver kleinerter Ausführung, Bürouhren mit ovalem Zifferblatt und Rah men, Küchenuhren mit Blechgehäusen als Ersatz für das teure und zerbrechliche Steingut usw. Bei dieser Aufzählung - können wir nur einiges herausgreifen. Es ist selbstverständlich, daß auch alle übrigen Arten von Tisch-, Haus- und Zimmeruhren usw. in großer Auswahl vertreten sind. Für sämtliche Erzeugnisse ist eine neue Numerierung durchgeführt; außerdem sind den einzelnen Mustern Namen gegeben. In der besonders beigegebenen Grund preisliste sind neben den neuen Katalognummern auch die alten Katalognummern angeführt. Geschäfts-Veränderungen. Berlin. Die Firma Kurt Jako witz, Elfenbein-, Edelbein- und Galalithwaren-Großhandlung - , ver legte ihre Geschäftsräume von Krefelder Straße 1G nach Olden burger Straße 2. Kleine Nachrichten. Die Uhrenfabrik Mühlheim Müller & Co. in Mühlheim a. D. errichtete in den Räumen ihres Generalvertreters Chr. Lührs in Bremen, Brückenstr. 43, eine Musterausstellung, verbunden mit Verkaufslager sämtlicher Er zeugnisse der Firma. Der Versand für die Kundschaft in Bremen und dessen weiterer Umgebung Oldenburg und Ostfriesland erfolgt von jetzt an ab Bremen. Kurse und Preise Devisen. Abgeschlossen am 10. Oktober 1923 Kurse an der Berliner Börse. Dat. 1 schwz. Fr. (Geld) 1 schwz. Fr. (Brief) 1 Dollar j 1 Dollar i 1 £ ! (Geld) (Brief) ( (Geld) | *g® n d ® l tsche. 1 holl. Krone ! Gulden (Geld) ; (Geld) 3. 11). 4.10. 5. 10. 8. 10. 9. 10. 78401500 97954500 107131500 149625000 215460000 78796500 98415501 10:668500 150375000 216540000 438900000 548625000 598500000 835905000 1197000000 4411000001995000000 6184,50 ;13117l25j 172557500 551375000 2493750000 7730 'l635900o| 215460000 601500000 27.3175000' 8379 : 17755500] 235410000 840095000 3790500000| 1177 ) :24738000|3 191750 0 12'3000000 5486250000] 17157 ;:W10950o| 473812500 Dollarschatzanweisungen wurden an der Berliner Börse notiert: am 4. Oktober 439,5 Mill ,4t; am 5. GOO Mill. ,41; am 8. 835 Mill. ,1t; am 9. 1500 Mill. ,41. Golc'anleihe (Wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches): am 1. Oktober 418 Mill. ,)t; am 5. 500 Mill., 1t; am 9. 1200 Mill. Jl. Tägliches Geld war am 8. Oktober in Berlin für 2 bis 3 % Zinsen pro Tag zu haben. Umsatzsteuer-Ausfuhrkurse für September 1923. Der Reichs minister der Finanzen setzte folgende Umsatzsteuer-Ausfuhrkurse für den Monat September 1923 fest (in 1000 ,41): Belgien (1 Fr.) 4700; Bulgarien (1 Leva) 900; Dänemark (1 Kr.) 17 000; England (1 £) 430 000; Finnland (1 finn. M) 2500; Frankreich (1 Fr.) 5000; Holland (1 holl. Fl.) 37 000; Italien (1 Lira) 4200; Jugoslawien (1 Dinar — 4 Kr.) 1000; Norwegen (1 Kr.) 15 000; Dt. Oesterreich (100 Kr.) 130; Portugal (1 Escudo) 4000; Rumänien (1 Lei) 390; Schweden (1 Kr.) 25 ()()();• Schweiz (1 Fr.) 17 000; Spanien (1 Peseta)
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