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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (27. Januar 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Moderner Schmuck
- Autor
- Levin, Else
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Preisberechnung und Wiederbeschaffungspreis
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- ArtikelWirtschafts- und Lebensfragen 39
- ArtikelZur Steuerbilanz 1922 41
- ArtikelStellungnahme zur kontinuierlich erregten Schiefersteinschen Uhr ... 42
- ArtikelAus der Werkstatt 44
- ArtikelZum fünfundzwanzigjährigen Geschäftsjubiläum der Firma Leopold ... 45
- ArtikelModerner Schmuck 46
- ArtikelPreisberechnung und Wiederbeschaffungspreis 46
- ArtikelHandelsnachrichten 47
- ArtikelKurse und Preise 48
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 49
- ArtikelBriefkasten 50
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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46 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 4 Moderner Schmuck Unsere jungen Schmuckkünstler bemühen sich oft mit Erfolg, die Formen ihrer Schöpfungen zeitgemäß zu gestal ten, sie passen sich den Forderungen der Mode an; indessen, sie geben aus eigenem Empfinden soviel dazu, daß ein selbständiges Werk entsteht, das von den Wirkun gen der letzten Modeströmung mehr oder weniger stark beeinflußt er scheint. In den Werkstätten von Herweg - Voß werden derartige Schmuckstücke mit viel Geschmack entworfen und hergestellt. Die bei den jungen Edelschmiede verstehen ihr Handwerk; sie schaffen aus dem Material heraus und versuchen im mer wieder neuartige Formen zu und Broschen in Gold- und Silberfiligran mit farbigen Stei nen, deren Ton seltr gut zu dem schimmernden Netzwerk der Fassung stimmt. Blüten, Ranken und Blätter sind streng stilisiert; sie wirken ganz leicht und. durchsichtig und geben den einzelnen, schön geschliffenen Halbedelsteinen einen unauffälligen Rahmen. Das Metall tritt in den Hintergrund, ist aber trotz dem in allen Einzelheiten gut durchge- arbeitet, ganz gleich, ob es sich um rH! dünne Kettenglieder, um den Verschluß : ' 11 einer Brosche, um den Ansatz eines Or namentes handelt. Jedes Stück ist vor nehm und durchaus nicht bizarr, zum, Unterschied von manchen anderen. bringen, die sich der letzten Mode anpassen, ohne sofort zu veralten, wenn sie sich auch nur ein wenig verwandelt. Die Schmuckstücke sind durchaus individuell aufgefaßt. Sie ge hören zu den feinen Stilkleidern; es sind zierliche Anhänger modernen Schmucksachen im Plakatstil, die nur als. Bluff aufzufassen sind. In den Werkstätten von Her- weg-Voß versteht man es, die gebotene Grenze nicht zu überschreiten. Else Levin. Preisberechnung und ttiederbeschaffungspreis In Nummer 2 haben wir die vom Reichswirtschaftsministerium und dem Reichsjustizministerium am 16. Dezember 1922 erlassenen Grundsätze über die Feststellung des angemessenen Preises ge mäß § 1 der Preistreibereiverordnung eingehend besprochen, btwa gleichzeitig, am 19. Dezember 1922, hat das Reichsgericht (Aktenzeichen: 1 D 771/22) ein bedeutsames, auf die Preisberech nung bezügliches Urteil gefällt, dessen wichtigste Rechtsgrund sätze nachstehend wiedergegeben seien: Der Angeklagte, Besitzer eines Herrenkleidergeschäfts in Gera, hat gegenüber dem Einkaufspreise einen Preiszuschlag von 72 % bis 139 % gefordert Das Landgericht will nur 70 % gelten lassen und hat den Angeklagten deshalb wegen Preistreiberei zu Geldstrafe verurteilt. Das Reichsgericht hat das Urteil des Land gerichts aufgehoben und unter anderem mehrere wichtige Rechtsgrundsätze ausgesprochen. I. Zur Kalkulation. Völlig unberücksichtigt gelassen hat das Landgericht den Kapitalzins (die Verzinsung des im Ge schäft angelegten Kapitals) und den sogenannten Unternehmer lohn, der vom Untemehmergewinn scharf zu scheiden ist. Der Unternehmerlohn stellt die Entschädigung des Unternehmers für seine persönliche Tätigkeit im Geschäfte dar. Der Einkaufs preis zuzüglich der besonderen Geschäftsunkosten, sowie der Anteil an den allgemeinen Unkosten, an dem Kapitalzins, dem Gefahrensatze, und dem Unternehmerlohne ergeben sonach erst den Betrag der gesamten Gestehungskosten. Zu diesen tritt alsdann der zulässige Unternehmerreingewinn. Auch der Marktpreis kann bei Prüfung der Frage des übermäßigen Gewinns herangezogen werden, so lange eine normale Marktlage besteht. Nur bei einer sogenannten Notmarktlage darf er keine maßgebende Bedeutung gewinnen. II. Der Wiederbeschaffungspreis. Die Revision kann insoweit nicht Beachtung finden, als der Angeklagte das Recht in Anspruch nehmen will, den Wiederbeschat- fungspreis als Einstandspreis in seine Kalkulation einzusetzen. Dem Kaufmann kann kein Sonderrecht eingeräumt werden, sich den Bestand seines Vermögens unter allen Um ständen zu sichern, während die übrigen Volksgenossen andauernd eine Verminderung ihres Vermögens hinnehmen müssen. Auch volkswirtschaftlich liegt keine Nötigung dazu vor, immer dieselbe Ersatz wäre anschaff en zu müssen, da der Steigerung der Preise naturgemäß eine Verringerung der Nachfrage gegenübersteht. Im übrigen ist es auch praktisch undurchführbar, den Wiederbeschaf fungspreis als Einstandspreis in die Berechnung des Verkaufs preises einzusetzen. Ein auf das normale Maß herabgeminderter Wiederanschaffungspreis dagegen würde nicht zu dem gewollten Erfolge führen. Mit demselben Rechte müßten dann auch die künftigen Steigerungen der. Unkosten Berücksichtigung finden. Das alles ist aber bei der Berechnung des zukünftigen Verkaufs preises noch ganz unsicher und kann höchstens bei der Bemessung der Risikoprämie Berücksichtigung finden. Berechtigt könnte die Einsetzung des Wiederbeschaffungspreises nur dort sein, wo auch tatsächlich eine Wiederbeschaffung der gleichen Waren statt findet. Hiernach vevsaq-f die Berücksichtigung des Wieder anschaffungspreises im eie Frage, ob ein Reingewinn übermäßig ist oder nicht.
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