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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 44 (3. November 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Nr. 28 (3. November 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- ArtikelUhrmacher-Tagung in Teplitz 545
- ArtikelVerhandlungen der Uhrmacher-Tagung in Teplitz 546
- ArtikelDer Goldhandel der Welt im Jahre 1922 548
- ArtikelDie kleine Uhr 550
- ArtikelSchnell bezahlen! 552
- ArtikelDas menschliche Auge als optischer Apparat 552
- ArtikelAus der Werkstatt 554
- ArtikelFeiner Silber- und Gold-Schmuck 555
- ArtikelSprechsaal 555
- ArtikelVermischtes 556
- ArtikelHandelsnachrichten 556
- ArtikelKurse und Preise 557
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 558
- ArtikelBriefkasten 559
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 560
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Mitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Verantwortlich für den Inhalt: Der Direktor des Verbandes W. König, Halle (Saale), Mühlweg Nr. 19 Halle (Saale) 3. November 1923 Nummer 28 LieferungS" und Zahlungsbedingungen') für das Uhrengewerbe I. Die Preisstellung' für Groß- und Taschenuhren erfolgt in der Weise, daß hierfür "Grundpreise festgelegt sind. Diese Grund preise verstehen sich in Schweizer Franken brutto mit einem von der Fachgruppe „Großuhren" und „Taschenuhren“ des Wirt schaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie festzusetzenden Rabatt. . .. II. Die Rechnungen werden stets in Grundpreisen ausgestellt und der jeweils gütige Rabatt in Abzug gebracht. Der sich hieraus ergebende Endbetrag versteht sich in Schweizer Franken und stellt den Netto-Einkaufspreis dar. Der Endbetrag ist in jeder Rechnung in U. S. A.-Dollar umzurechnen. III. Zahlbar sind die Rechnungen 10 Tage ab Rechnung-s- datum. Einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf es nicht. für die Gruppen I bis III (Edelmetallwaren) I. Die Preisstellung für die Gruppen I bis III erfolgt in der Weise, daß hierfür Grundpreise festgesetzt sind. Diese Grund preise verstehen sich in Mark netto, die mit den von dem Ver band der Grossisten des Edelmetallgewerbes festzusetzenden Dollarschlüsselzahlen multipliziert werden. II. Die Rechnungen werden stets in Grundpreisen ausgestellt. Die Grundpreise der einzelnen Gruppen oder deren Summen, multipliziert mit den Dollarschlüsselzahlen, stellen den Netto-Ver- kaufspreis in U. S. A.-Dollarcents dar. III. Zahlbar sind die Rechnungen 7 Tage ab Rechnungs datum. Einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf es nicht. allgemeine Bedingungen IV. Als Barzahlung gilt: 1. Bezahlung in deutschen Noten. 2. Zahlung in Dollarschatzanweisungen oder Goldanleihe des Deutschen Reiches oder anderen an der Berliner Börse notierten wertbeständigen Anleihen. Als Kursumrechnungstag gilt: a) Bei Verkäufen vom Stammlager und gleichzeitiger Zahlung in deutschen Noten der amtliche Berliner Dollar-Briefkurs des gleichen Tages. Bei Verkäufen bis zu 3 Dollar (bei Uhren bis 100 Fr.) wird es freigestellt, den Vortagsbriefkurs solange anzu wenden, bis der amtliche Dollarbriefkurs des Verkaufstages be kannt ist. b) Bei Postscheckzahlungen oder Zahlung in deutschen Noten der amtliche Briefkurs des Dollars an der Berliner Börse an dem Tag'e, an dem über die Beträge verfügt werden kann. Wird am Eingangstage der Zahlung der Dollar an der Ber liner Börse amtlich nicht notiert, so gilt der nächste amtliche Dollarbriefkurs an der Berliner Börse. c) Zahlungen in Goldanleihe oder Dollarschatzanweisungen werden in Dollar unter Abzug eines Skontos von 2%') gutgeschrie ben unter der Berücksichtigung der Disparität zwischen den No tierungen der Goldanleihe bezw. Dollarschatzanweisungen und dem amtlichen Briefkurs des Dollars an der Berliner Börse am läge des Einganges der Zahlung. Andere an der Berliner Börse notierte wertbeständige An leihen werden in Dollar zu den amtlich notierten Kursfest setzungen an der Berliner Börse am Tage des Einganges der Zah lung gutgeschrieben. Kommen am Eingangstage keine amtlichen Notierungen zu stande, so gilt die nächste amtliche Notierung. Für Verkäufe der Reisenden ab Reiselager gelten für IV 2 a und b folgende Bedingungen: a) Zahlungen in deutschen Noten werden gutgeschrieben zum amtlichen Berliner Briefkurs des Dollars vom Tage der Zah lung an den Reisenden. ’) Diese 2 % Skonto werden vom Edelmetallgrossistenver band abgelehnt; wir halten diese Vergünstigung für durchaus ge rechtfertigt. b) Wertbeständige Zahlungsmittel. Die wertbeständigen Zahlungsmittel werden beim Stammhaus in Dollar zu den amt lichen Kursfestsetzungen am Tage des Einganges beim Stamm haus gutgeschrieben. (Vergl. Punkt IV c.) Kommt an diesem Tage eine amtliche Notierung nicht zu stande, so gilt die nächstfolgende amtliche Notierung. V. Reicht die Zahlung zum Ausgleich nicht aus, so wird die verbleibende Spitze in Dollarccnts belastet. Die Bezahlung dieser Spitze erfolgt, sofern sie 10 % des Rechnungsbetrages nicht über steigt, in wertbeständigen Zahlungsmitteln oder in Papiermark, umgerechnet zum amtlichen Berliner Briefkurs des Dollars vom Vortage der Absendung der Zahlung. Ist die Spitze größer als 10 % des Rechnungsbetrages, so erfolgt die Zahlung nach den allgemeinen Zahlungsbedingungen. (IV.) VI. Bei Überschreitung des zehntägigen Zieles darf die Zah lung keinesfalls zu einem geringeren Kurs als am Tage der Fäl ligkeit notiert, erfolgen. Außerdem werden 1 % Verzugszinsen pro angefangener Monat berechnet. VII. Im Falle der Vorauszahlung wird der vorausbezahlte Markbetrag in Schweizer Franken (Dollar) umgerechnet, und zwar zum Briefkurs der amtlichen Berliner Börsennotierung vom Zahlungs-Eingangstage. Kommt am Eingangstage des Geldes eine amtliche Notierung in Berlin nicht zustande, so gilt die nächstfolgende amtliche Notierung. Bei Ausstellung der Rech nung wird der hiernach errechnete Schweizer Franken-(Dollar-) Betrag vom Endbetrag der Rechnung in Abzug gebracht. Vor ausbezahlte, in Goldanleihe oder Dollarschätzen geleistete Beträge für laufende oder gleichzeitig gegebene Aufträge werden zuzüg lich 5 % Bonifikation nach Ziffer IV c gutgeschrieben, sofern die Lieferung erst nach 14 Tagen erfolgt. Bei früherer Lieferung bleibt es bei einem Skonto von 2 %. VIII. Als Ausstellungstag der Rechnung gilt der Tag der Ab sendung der Ware bezw. der Tag der Versandtbereitschaft, falls Sendungen wegen Sperrung der Versandmöglichkeiten nicht be fördert werden können. Bei Bahnsendungen ist die Rechnung dem Abnehmer spätestens einen Tag nach Abgang der Ware durch Brief zu übersenden. Wir verpflichten unsere Mitglieder, Aufträge nur unter der ausdrücklichen, schriftlich bestätigten Bedin gungen zu geben, daß die vom Zentralverband der Deutschen Uhrmacher aufgestellten Zahlungsbedingungen maßgebend sind. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher E. V. W. König. Unser Ehrenmitglied, Herr Kollege Herr mann (i. Fa. Döring) in Leipzig, konnte am 25. Oktober das Fest der Silbernen Hochzeit feiern. Herr Kollege Herrmann ist weiten Kreisen der Kollegenschaft bekannt durch seine Tätigkeit a’s früherer Vorsitzender der Deutschen Uhrmacher-Vereinigung, Sitz Leipzig. Er hat, gestützt auf seine reichen Erfahrungen, die er in seinem umfangreichen Geschäft erwerben konnte, an den Fragen unseres Faches stets regen Anteil genommen. Bei der Gründung des Einheitsverbandes wurde er zum Ehrenmitglied ge wählt. Wer ihn näher kennt, wird ihn als lieben Kollegen schätzen, der stets bereit ist, zu helfen und zu raten. Wir wünschen ihm und seiner Gattin zu ihrer Jubelfeier herzlich Glück! Möge es beiden vergönnt sein, noch recht lange ihren Lebensweg gemein sam zu gehen! Entsprechend den jetzigen Zeitverhältnissen hat unser Kollege Herrmann es vorgezogen, das Fest ganz in der Stille zu feiern, er hat deshalb vorher eine Reise unternommen. *) Die Veröffentlichung' des uns bereits vorliegenden Be richtes über die am 26. Oktober stattgefundene Vorstands- Sitzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheits verband) müssen wir wegen Raummangels zugunsten der neuen, ungemein wichtigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Zentralverbandes bis zur nächsten Nummer zurückstellen. Schriftleitung der Deutschen Uhrmacher-Zeitung.
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