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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (10. November 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- ArtikelZahlungsbedingungen 561
- ArtikelDie kleine Uhr (Schluß zu Seite 552) 562
- ArtikelDie Ausbildung der Uhrmacherlehrlinge in der Berufsschule 564
- ArtikelErinnerungstage 565
- ArtikelSprechsaal 566
- ArtikelVermischtes 567
- ArtikelHandelsnachrichten 568
- ArtikelKurse und Preise 569
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 569
- ArtikelBriefkasten 571
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 572
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 45 DEUTSCHE UHRMACHER - ZEITUNG VERMISCHTES 567 Aufwertung- der Umsatzsteuer. In Nr. 44 der Deutschen Uhr macher-Zeitung haben wir wiederholt auf die Verordnung über die Steueraufwertung hingewiesen und insbesondere das Verfah ren bei der Aufwertung der Umsatzsteuer erläutert. In einem dort angezogenen Beispiel ist gesagt worden, wenn die Bezahlung der Umsatzsteuer für Oktober zu dem am 31. Oktober giltigen Goldumrechnungssatze erfolgen solle so müsse die Zahlung bis zum 7. November geleistet werden. Dies ist irrtümlich so aufge faßt worden, als ob auch schon in dieser Zeit irgendeine Aufwer tung stattfindet, während der Satz in Wirklichkeit bedeutet, daß der am 31. Oktober fällige Papiermarkbetrag bei Zahlung bis* zum 7. November unverändert bleibt. Denn die Zahlung ist ja nicht in Gold-, sondern in Papiermark zu leisten, und wenn der Umrech nungssatz keine Veränderung erleidet, kann sich auch der Papiei- markbetrag nicht ändern. Sobald aber die siebentägige Frist über schritten wird, muß ein Papiermarkbetrag entrichtet werden, der sich ergibt aus der Umrechnung mittels der Steuergoldmark die von uns regelmäßig unter „Handelsnachrichten" und in den „letz ten Nachrichten" veröffentlicht wird, und zwar wird der Papier markbetrag der Steuern am Tage der Fälligkeit, in oben erwähn- tem Beispiel also am 31. Oktober, durch den für diesen Tag gilti gen Goldsteuermarkkurs dividiert. Am Tage der Zahlung wird der Goldsteuermarkbetrag wiederum mit dem Kurs der Gold steuermark multipliziert und ergibt dann den zu entrichtenden Papiermarkbetrag. Angestellten- und Invalidenversicherung. Vom 5. November ab gelten für die Gehaltsklassen die zwanzigfachen Jahresarbeits verdienste der Verordnung vom 17. 10. 23 (Duz. Nr. 43), entspre chend den nachfolgenden abgerundeten Wochen- und Monatsge hältern und folgende Beitragssätze: Klasse Gel wöchentlich in Milliard. M a 1 t monatlich in Milliard. M Beit Ang-estelltenvers. monatl i.MillionM r ä g e Invalidenversich. wöchtl. i. Million M 44 bis 230 bis 1000 33 600 3 800 45 230 b. 270 1000 b. 1400 44 800 5 000 46 270 b. 460 1400 b. 2000 63 200 7 200 47 460 b. 690 2000 b. 3000 93 200 10 400 48 690 b. 920 3000 b. 4000 130 400 14 800 49 920 b. 1150 4000 b. 5000 167 600 18 800 50 über 1150 über 5000 204 800 23 200 Zur Entrichtung der Beiträge werden die bisherigen Marken der Klassen 44 bis 50 verwendet; der aufgedruckte Geldwert wird aber durch die vorgenannten Beträge ei setzt. Lohnabzüge für die Einkommensteuer. Die Verhältniszahl für dl ® Ermaßigungssatze beim Steuerabzug vom Arbeitslohn be tragt iur die Zeit vom 4. bis 10. November 20 000. Der Steuer abzug von 10 % des Arbeitslohnes in Million M ermäßigt sich also wie folg-t: s 1. für den Steuerpflichtigen und wSchentIich «rf. f. je 2 Std. seine Ehefrau um je 3-156 Mill. M 576 Mill. M 144 Mill. M L. tur jedes minderjährige Kind , 23 040 Mill. ,46 3 810 Mill. <46 960 Mill. M 3. tur Werbung-skosten um . . . . 28100 Mill. M 4 800 Mill. M 1 200 Mill. Jt Der einzubehaltende Betrag ist auf volle 10 Millionen nach unten abzurunden. Beiträge für Erwerbslosenfürsorge. Ab 1. November sind für die Erwerbslosenfursorge Beiträge zu entrichten und zwar für alle Krankenversicherungspflichtigen. Die Höhe der Beiträge rVf ! festgesetzt und zwar vom VerwaltungsausschSß des Arbeitsnachweises. Sie werden entrichtet zusammen mit den und ak -* SS T tragen und smd f e zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen. Die Höhe darf 20% der Kranken- NnTpnfh?^ mC 4 ht , ^steigen. - Für die Erwerbslosen wird 18 lehren d ZUr eingeführt. Jugendliche unter Lfc V Ärbelt , MCht nachgewiesen werden kann, sind verpflichtet, an Veranstaltungen zur beruflichen Fortbildung oder Allgemeinbildung teilzunehmen. " Fi.rt^ eChSe * A 1 der Leitung der Badischen Uhrmacherschule in IWr P f'li September d. J. wurde der bisherige Direktor, 1 i ° Bemann, in den Ruhestand versetzt. Fast 30 Jahre lang hatte er die Leitung der Uhrmacherschule, und er hat diese und i ner c gebracht. Durch reiche Kenntnisse und langjährige Erfahrung auf dem Gebiete der Uhrmacherei und der verwandten Gewerbezweige war er in der Lage seinen Schülern überaus vieles für ihren späteren Lebensberuf mit auf den Weg zu geben Es sei ihm dafür auch an dieser Stelle Dank ausgesprochen. — Als Nachfolger wurde vom Badischen Staats ministerium Herr Ing. Emil Jäger zum Direktor ernannt der wahrend seiner vorhergehenden zwölfjährigen Tätigkeit als Leh rer für den theoretische Unterricht an der Schule Gelegenheit hatte, sich recht gründlich in das so umfangreiche Gebiet der Uhrmacheiei einzuarbeiten. Möge es nun auch ihm gelingen trotz der schweren Zeit und der ungünstigen Verhältnisse, unter denen wir alle zu leiden haben, die Schule auf dem angefangenen Wege weiter auszubnuen, Neuerungen aus der modernen Technik emzufuhren und so das seinige dazu beizutragen, daß recht viele und brauchbare Jünger der Uhrmacherkunst aus ihr hervorgehen. E. S. Erhöhung der Postgebühren. Ab 5. November ist ungefähr eine Verzehnfachung der vorher in Geltung befindlichen Gebühren eingetreten. Die Erhöhung der Postgebühren erfolgt jetzt so oft, daß sie in einer wöchentlich erscheinenden Zeitschrift nicht mehr i echtzeitig bekanntgegeben werden können. Da die Bekanntgabe außerdem in allen Tageszeitungen erfolgt, werden wir bis auf weiteres darauf verzichten. Unerhörtes Verhalten des Postscheckamtes in Berlin. Infolge des Mangels an Zahlungsmitteln war das Postscheckamt Berlin in den ersten Tagen des November nicht in der Lage, die ihm vorgelegten Schecks auszuzahlen. Ob das Postscheckamt bezüg lich des Mangels an Zahlungsmitteln ein Verschulden trifft oder nicht, mag dahingestellt bleiben. Die daraus entstandenen Ver- ehrserschwerungen sind ungeheuerlich, ebenso wie die Verluste, die den Konto-Inhabern daraus erwachsen sind, daß sie über ihr beim Postscheckamt vorhandenes Geld nicht verfügen konnten Was aber als ein geradezu skandalöses Verhalten des Postscheckamtes bezeichnet werden muß, ist die Tat sache daß es bei der Vorlegung von Schecks nicht etwa mitge- teilt hat, es sei infolge Mangels an Zahlungsmitteln nicht in der Lage, auszuzahlen, sondern daß es diese Schecks mit dem Stern- pel „keine Deckung versehen hat. Es liegt uns Beweismaterial vor, wonach dieses Verfahren in mehreren Fällen angewendet worden ist, in denen das Guthaben ein Vielfaches der abzuheben den Beträge ausmacht. Das Postscheckamt fügt seinen Kunden also nicht nur ungeheure Verluste zu, sondern es stellt diese obendrein noch als Betrüger hin, die über nicht vorhandene Be träge Schecks ausstellen. Es steht uns kein Ausdruck zur Ver fügung, der scharf genug wäre, um ein derartiges Verhalten des Postscheckamtes richtig zu kennzeichnen. In einem uns bekannt- nGri s i n d nicht nur die Konten-Inhaber schwer ge- schädigt, sondern obendrein noch die Angestellten der betreffen- den Firma, denen mit dem vom Postscheckamt abzuhebenden Be trag die Gehälter ausgezahlt werden sollten. Dieser Fall hat sich ? m j November zugetragen. An diesem Tag'e hätten die betreff iAngestellten in Berlin ein Brot noch für den Betrag von oe tvt n rc ^ en ^ ar k erwerben können, während es am folgenden Ta^e 25 Milliarden Mark kostete. — Was sagt der Herr Reichspost- mmister hierzu? Eigeninteresse und Kollegialität. Bei drei Berliner Juwelieren erschien kürzlich ein gut gekleideter Herr, der sich als ein ita lienischer Diplomat Graf v. Mertelli ausgab. Er erzählte, daß er von einem Freunde beauftragt sei, Perlenketten zu kaufen. Nach tangerer Auswahl fand er auch das Gesuchte und bezahlte jedes mal mit einem Scheck, der von einer Berliner Großbank auf die Banca dl Roma in Bozen gezogen war. Die Juweliere nahmen die ochecks anstandslos in Zahlung. Bevor sie sie prüfen lassen konn ten, war der Kunde verschwunden. Es ergab sich, daß alle Schecks gefälscht waren. Bald darauf tauchte der Gauner in Leipzig auf und betrog dort einen Juwelier auf die gleiche Weise Der Leipziger vermutete, daß sein Kunde nach Dresden fahren werde. Er fuhr auf gut Glück schleunigst nach Dresden und fand seine Annahme bestätigt. Bei einem Juwelier war gerade der i- ei o e -K r T L 5 d ^' um wiede r «ne Perlenkette zu kaufen. Er ließ ihn auf der Stelle festnehmen. Der Hochstapler wurde ent larvt als ein gewerbsmäßiger Scheckschwindler Erich Ladendorf aus Augsburg. Erweiterte Strafbefugnis der Innungen. Bisher durften die Vorstande der Innungen bei Verstößen ihrer Mitglieder gegen die Bestimmungen der Satzungen Geldstrafen nur bis zu den durch das Geldstrafengesetz vom 27. April 1923 von 20 Jl auf 20 000 Jl erhöhten Betrage androhen oder festsetzen. Dieser zugelassene hlochstbetrag ist jetzt durch das Gesetz über Vermögensstrafen und Bußen vom 13. Oktober 1923 auf 10 Milliarden Jl erhöht. iA le n/m Un F SVOrStände sind deshalb befugt, Geldstrafen bis zu 0 Milliarden Jl zu verhängen, ohne daß es einer besonderen Satzungsänderung bedarf. Büchertisch. Schaufensterkunst. Lehrsätze und Er- one te c U ? ge ? von Elisabeth v o n S t e p h a n i - H a h n. Mit 20b Schaufensterphotographien und 224 Dekorationseinzelheiten. Verlag Schottlaender & Co., Berlin. — Das Buch über die Schau- iensterkunst von Stephani-Hahn hatten wir in erster Auflage be-
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