Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (3. Februar 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Nichtabholung bei Kauf mit Anzahlung
- Autor
- Roeder
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- ArtikelNichtabholung bei Kauf mit Anzahlung 51
- ArtikelDer Chronometergang 53
- ArtikelErinnerungstage 54
- ArtikelStellungnahme zur kontinuierlich erregten Schiefersteinschen Uhr ... 55
- ArtikelDer Kampf gegen die Goldankaufstellen 57
- ArtikelHauptversammlung des Deutschen Uhrenhandelsverbandes 58
- ArtikelDie Frist zur Beantragung der Luxussteuernummer verlängert 59
- ArtikelVermischtes 59
- ArtikelHandelsnachrichten 60
- ArtikelKurse und Preise 62
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 62
- ArtikelBriefkasten 64
- ArtikelPatent-Nachrichten 64
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 65
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
sarnm AD.lSNGt A A \G#A.\VtV »1L«:\«on<ääs ^WÜNMG «^SSl ikMfcWW Bezugspreis tOr Deutschland von der Geschäftsstelle be zogen monatlich 900 Mark, Bei direkter Be stellung bei der Post monatlich 2000 Mark. Unter Streifband lür Inlandsporto monatlich 1100 Mark. FOr das Ausland unter Streifband Jahresbezugspreis nach Anfrage. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint regelmäßig an jedem Sonnabend. Fernsprecher: Amt Zentrum 12761 und 62. Preise der Anzeigen Multiplikator 1400 auf naihstehende Preise: Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite tür Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,16 "lark, tür Stel’en-Angebote und Gesuche 0,10 Mark. Die ganze Seite wird mit 15 0.- Marie berechnet Postscheck-Konto: 2581 Berlin Telegramm-Adresse: Uhrzeit Berlin l)hren*Edelmelall» und Sch m uckwa ren ♦ Ma rkt XLVIl. Jahrgang Berlin, 3. Februar 1923 Nummer 5 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten; Nachdruck verboten Nichtabholung bei Kauf mit Anzahlung Von Dr. jur. R o e d e r , Berlin Die Entwertung unserer Mark hat dem Geschäftsleben eine Unmasse Valutahamsterer eingebracht, die augenblick lich gegen die Geschäftsleute ihre Forderungen geltend machen. Diese Valutahamsterer sind solche Leute, die mit scharfer Spürnase vorausahnten, daß in allernächster Zeit eine starke Entwertung unserer Mark eintreten würde. Des halb gingen sie schleunigst zu den Geschäftsleuten, um dort zu kaufen, was sie nur irgendwie für die nächste Zeit ge brauchen konnten. Vielfach trugen die Geschäftsleute an dieser Erscheinung aber selbst die Schuld, daß auf diese Weise bei ihnen ein Ausverkauf stattfand, denn es wurde den Käufern ja gerade genug in die Ohren geflötet: „Kaufen Sie, es ist jetzt die günstigste Zeit; die Ware wird täglich teurer; decken Sie sich rechtzeitig ein." Jetzt haben sie den Segen davon. Denn unter diesen Vorsichtseinkäufern be- linden sich recht viele, die den Kaufgegenstand nicht voll bezahlten, sondern nur eine Anzahlung darauf machten, mit dem Bemerken, daß die Ware abgeholt werden würde. Sofern zwischen Verkäufer und Käufer über einen sol chen Kauf keine besondere Abmachung stattfand, etwa da hingehend: „Erfolgt innerhalb fünf Tagen die Abholung des verkauften Gegenstandes nicht, so ist der Kauf aufgehoben", so ist der Geschäftsmann jetzt vor eine recht eigentümliche Situation gestellt worden. In der Regel spielt sich nach geraumer Zeit in dem Geschäftsraum des Verkäufers nun die folgende Szene ab: Der Käufer, der recht lange nichts von sich hören ließ, erscheint plötzlich vor dem erstaunten Geschäftsherrn und legt ihm die von ihm ausgestellte Rech nung nebst Quittung über die Anzahlung vor. Unter Er legung des Restkaufgeldes fordert der Käufer die Aushändi gung des gekauften Gegenstandes. Darauf antwortet der Verkäufer: „Ja, für die 3000 c41 können Sie heute die Sache nicht mehr haben ; der Gegenstand kostet jetzt 28 000 cM.“ Der Käufer weist entrüstet die Mehrforderung zurück; er be steht wie der Kaufmann von Venedig auf seinen Schein; was verkauft sei, sei verkauft, folglich müsse der Gegenstand herausgegeben werden. Und wenn der Verkäufer ganz ener gisch abwinkt, verläßt der Käufer mit der Drohung das Ge schäftslokal: „Das weitere wird sich vor Gericht finden." Einige Tage darauf erhält der Geschäftsmann von dem An walt des Käufers einen eingeschriebenen Brief, der dem Verkäufer unter Bezugnahme auf verschiedene Bestimmun gen des Bürgerlichen Gesetzbuches plausibel macht, daß er unbedingt den eingegangenen Vertrag erfüllen müsse, also verpflichtet sei, zum vereinbarten Betrage den Gegenstand herauszugeben; falls die Abgabe nicht innerhalb acht Tagen erfolge, sei die Klage zu gewärtigen. Welche Rechtsbehelfe stehen dem Verkäufer zur Seite? Das Gesetz schweigt sich darüber aus. Es hat nicht mit dem Umstande gerechnet, daß einmal durch unsere kranke Mark mit Waren oder zu leistender Arbeit auf Kosten des Ge schäftsmannes spekuliert werden könnte. Und die Recht sprechung steht auf dem Standpunkt, daß der Verkäufer „er füllen" muß. Nur in gewissen Fällen, wo ein langfristiger Vertrag vorliegt, dessen Erfüllung den gänzlichen Ruin des Lieferers herbeiführen würde, ist der Rücktritt des Schuldners zugelassen (RGZ 99, 252). Auch die später erfolgten Ent scheidungen des Reichsgerichts sind auf diese Tonart ge stimmt. Neuerdings hat aber das Reichsgericht (Urteil vom 29. Nov. 1921, vergl. „Verkehrsrechtliche Rundschau" Bd. II, Heft 13) ein Erkenntnis erlassen, dessen Ausführungen für unseren Fall mir anwendbar erscheinen. Es heißt dort: „Beim synallagmatischen Vertrage (Vertrag auf Gegen seitigkeit. Schriftltg.) ist davon auszugehen, daß die Parteien damit einen redlichen Umsatz vertrag schlie ßen wollten, indem jeder Teil bereit ist, dem anderen eine Leistung zu gewähren, in welcher dieser den vollen Gegenwert für seine Leistung erblickt. Richtig ist, daß im allgemeinen hierbei ein jeder für sich sorgen muß und dem anderen seine Sorge überlassen muß, und daß der Vertrag
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder