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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (8. Dezember 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wertbeständige Buchführung
- Autor
- Felsing, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- ArtikelWertbeständige Buchführung 605
- ArtikelDie alte Doberaner Turmuhr 606
- ArtikelAntike Schraubenverschlüsse an Schmuckstücken 607
- ArtikelDer Chronometergang (Schluß zu Seite 594) 610
- ArtikelEin alter Gang in neuer Aufmachung 611
- ArtikelAmerikanische Anzeigen 612
- ArtikelZur Frage der Konzessionierung für den Edelmetallhandel 613
- ArtikelDie Geplante Steuernotverordnung 614
- ArtikelVermischtes 614
- ArtikelHandelsnachrichten 617
- ArtikelKurse und Preise 619
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 619
- ArtikelBriefkasten 620
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 620
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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I0' 0 RLERQY AURtS, SCffWH AD. LANGE " &}&\ÖSK& wssnhm UWiSNRH Bezugspreis Der Preis für Deutschland für den Bezug von der Geschäftsstelle ist aus den beiliegenden .Letzten Nachrichten" ersichtlich. Bei direkter Bestellung bei der Post monatlich 2 Mk. Grundpreis. Für das Ausland unter Streifband Jahresbezugspreis nach Anfrage. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint regelmäßig an jedem Sonnabend. nuiimifll Preise der Anzeigen Multiplikator lt.Beilage mal nachstehende Preise: Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,16 Mark« für Stellen-Angebote und -Gesuche 0,10 Mark# Die ganze Seite wird mit 150.— Mark berechnet, Po s t s ch e ck - K o n t o 2581 Berlin Telegramm-Adresse: Uhrzeit Berlin Fernspr.: Zentrum 12761, 12762, 741, 1681, 15239. UhrervEdelmetall* und Schmuckwaren♦ Markt XLVII. Jahrgang Berlin, 8. Dezember 1923 Nummer 49 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Copyright by Deutsche Uhrmacher-Zeitung Wertbeständige Buchführung Von Dr. jur. W. F e 1 s i n g Nachdem sich Handel und Verkehr auf die Goldmark berechnung eingestellt haben und der Gewerbetreibende fast alle Zahlungen, besonders Gebühren, Lasten sowie Steuern auf Grund einer Goldmarkbasis zu leisten hat, wird zweifellos jetzt auch die wertbeständige Zahlungsweise bald wirklich einsetzen. Ein Hindernis für diese Entwick lung ist „nur“ noch die bedauerliche Tatsache, daß bisher die wertbeständigen Zahlungs mittel nicht in der er wünschten Weise dem Verkehr zur Verfügung gestellt wer den konnten, so daß der Normal-Mensch zwar ihre Existenz kennt, sie aber trotzdem weder als Einnahme, noch infolge dessen zur Abdeckung seiner eigenen Verpflichtungen zu sehen bekommt. Trotzdem dürfte es an der Zeit sein, die Frage zu er örtern, ob schon jetzt die Umstellung der Buchführung auf eine feste Währung in Angriff zu nehmen ist; denn da tat sächlich zwar die Papiermark als gesetzliches Zahlungsmittel noch den Verkehr praktisch beherrscht, in Wirklichkeit aber bereits aus jeder Kalkulation verschwunden ist, liegt der Wunsch nahe, auch die Verbuchungen der Einnahmen und Ausgaben in fester Währung vorzunehmen. Zunächst dürfte festzustellen sein, daß einem solchen Vorhaben kaum ein gesetzlicher. Hinderungsgrund entgegen steht; denn das Handelsgesetzbuch spricht lediglich die Ver pflichtung aus, die Bilanz in Reichswährung aufzustellen, ohne daß irgend eine Vorschrift verbietet, die buchmäßigen Unterlagen für diese Gewinn- und Verlustberechnung auf einer anderen Grundlage zu führen. Das Reichsfinanzmini sterium hat in seinem jüngsten, aufsehenerregenden Erlaß über die geplante Aufwertung der Umsatzsteuer des Novem bermonats bereits auf die Möglichkeit Bezug genommen, daß „der Steuerpflichtige Bücher auf wertbeständiger Grundlage ...geführt haben kann“ und sagt ferner, daß „in diesem Falle als wertbeständige Einheit in erster Linie die Goldmark gilt, daß daneben auch Bücher in Betracht kommen, die in aus ländischen Zahlungsmitteln geführt sind." Diese Auslas sungen des Reichsfinanzministeriums, die auch in dem Ent wurf der Steuernotverordnung wiederkehren, sind geeignet, den ohnehin herrschenden allgemeinen Wunsch auf eine breitere Grundlage zu stellen, zumal die amtlichen Äußerun gen in gewisser Weise die Berechtigung derartiger Pläne legalisieren. Klar ist es jedem Einsichtigen, daß die bisher übliche Buchungsart in Papiermark ein wahrheitsgetreues Bild der Einnahmen und Ausgaben und damit die Möglichkeit einer richtigen Gewinnermittlung nicht mehr gewährt; denn in der Zeit des rasenden Papiermarkverfalles kann natürlich eine auch nur verhältnismäßig kurze Zeitspanne, in welcher am Anfang höherwertige und am Ende wertloser gewordene Papiermarkbeträge verbucht sind, nur ein Zerrbild ergeben und demnach die allgemeine Verwirrung nur noch steigern. Das Resultat einer derartigen Buchführung wird damit eigent lich zu einer unnützen Farce, die kaum mehr die darauf ver wandte Zeit lohnt. Zur Vermeidung dieses Mißstandes ist zu erwägen die tägliche Umrechnung der Papiermark-Ein- und -Ausgänge in ein wertbeständiges Zahlungsmittel, z. B. die Gold- oder die damit vorläufig gleichgesetzte Rentenmark. Der Gedanke, diese tägliche Umrechnung und danach die Verbuchung vorzunehmen, ist auf den ersten Blick bestechend; die Aus führung kann aber m. E. zurzeit noch nicht den Erfolg haben, ein vollständig genaues Bild zu ergeben. Zu bedenken ist nämlich, daß bis auf weiteres in der Hauptsache dem Gewerbetreibenden noch Papiermarkbeträge zufließen wer den, über die er je nach Lage und Art seines Geschäftes, nach seiner größeren oder geringeren Geschicklichkeit, viel fach aber auch auf Grund von Zufällen wieder verfügen kann. In der Zeit zwischen Vereinnahmung und Verausgabung der Papiermarkbeträge bezw. bis zu einer Umwandlung in wert beständige Zahlungsmittel tritt vorläufig noch unter Umstän den eine so starke Wertveränderung ein, daß die Umwer tung der Papiermarkbeträge am Tage des Zahlungseinganges
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