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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (8. Dezember 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- ArtikelWertbeständige Buchführung 605
- ArtikelDie alte Doberaner Turmuhr 606
- ArtikelAntike Schraubenverschlüsse an Schmuckstücken 607
- ArtikelDer Chronometergang (Schluß zu Seite 594) 610
- ArtikelEin alter Gang in neuer Aufmachung 611
- ArtikelAmerikanische Anzeigen 612
- ArtikelZur Frage der Konzessionierung für den Edelmetallhandel 613
- ArtikelDie Geplante Steuernotverordnung 614
- ArtikelVermischtes 614
- ArtikelHandelsnachrichten 617
- ArtikelKurse und Preise 619
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 619
- ArtikelBriefkasten 620
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 620
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 49 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 615 Monat November geführt hat. Als wertbeständige Einheit gilt in erster Linie die Goldmark. Bei Führung der Bücher auf wertbe ständiger Grundlage hat der Steuerpflichtige die Entgelte in Gold mark oder in ausländischen Zahlungsmitteln anzugeben und in Goldmark umzurechnen. Daraus ergibt sich eine in Goldmark ge stellte Vorauszahlung. Sind die Bücher im Monat November nicht auf wertbeständiger Grundlage geführt — wie es zweifellos die Regel bildet — so sind die Umsätze in Papiermark anzugeben und danach die Steuer ebenfalls in Papiermark zu berechnen. Der Papiermarkbetrag der Steuer ist nach einem Umrechnungssatze umzurechnen, der aus dem Mittel der Durchschnitte des Dollar kurses, des Großhandelsindex und des Lebenshaltungsindex im Monat November gebildet wird. Dieser Umrechnungssatz wird bekanntgegeben werden. Die danach in Goldmark ausgedrückte Steuer wird bei Zahlung in Goldanleihe oder Rentenmark ent sprechend ihrem Goldnennbetrag zu entrichten sein. Will der Steuerpflichtige in Papiermark zahlen, so ergibt sich der Betrag nach dem am Zahlungstage geltenden Goldumrechnungssatze für Reichssteuern. Der Bezugspreis für die Deutsche Uhrmacher-Zeitung ge langt vom Sonnabend ab für den Rest des Jahres, also für einen Zeitraum von vier Wochen, zur Erhebung, weil bei den Post scheckämtern vom 13. d. M. ab die Umstellung auf Rentenmark erfolgt, und weil die Gefahr besteht, daß dann manchen Beziehern die Zahlung doch Schwierigkeiten bereiten würde, da von diesem Zeitpunkt ab die Zahlungen in Rentenmark oder Goldanleihe er folgen müssen. Den Beziehern dürfte die Erhebung der Bezugs gebühren für einen Zeitraum von vier Wochen recht sein, weil ihnen dadurch die mehrmaligen Nachnahmekosten erspart bleiben. Lohnabzüge für die Einkommensteuer. Die Verhältniszahl für die Ermäßigungssätze beim Steuerabzug vom Arbeitslohn be tragt für die Zeit vom 2. bis 8. Dezember 850 000. Der Steuer abzug von 10 % des Arbeitslohnes ermäßigt sich also wie folgt: in Milliarden Jo 1. für den Steuerpflichtigen wöchentlich täglich iürje2Std. und seine Ehefrau um je 146,88 24,48 6,12 2. für jedes minderjährige Kind um je 979,2 163,2 40,8 3. für Werbungskosten um 1224 204 51 i ^ e,c hsgericht für die Hypothekenaufwertung. Die seit e m * t Spannung erwartete Reichsgerichtsentscheidung über die Frage, ob Hypotheken zum Nennbeträge in Papiermark oder autgewertet zurückzuzahlen seien, ist kürzlich vom 5. Zivil senat des Reichsgerichts dahin entschieden worden, daß der Hy pothekengläubiger Anspruch auf Aufwertung habe. Die Entschei dung stützt sich hauptsächlich auf § 242 BGB.: „Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glau ben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.“ Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß aus diesem Para graphen nun nicht folge, daß alle Hypothekenforderungen ohne weiteres aufgewertet werden müßten, noch dazu im Verhältnis der Papieimark zur Goldmark. Es werde bei der Aufwertungs trage vielmehr neben dem gestiegenen Werte des Grundstücks auch noch auf andere Umstände, wie die wirtschaftliche Lage des Schuldners, die Lasten öffentlicher Art, die Natur des Grund stücks usw. ankommen. < Über die Frage der Aufwertung von Industrie-Obligationen u ^ Zt . V rteil des Landgerichts Hannover vor, zu dem wahrscheinlich Oberlandesgericht und Reichsgericht noch Stellung zu nehmen haben. Es handelt sich in diesem Falle um Oblis-a« tionen, die der Kläger im Jahre 1909 bei der Begebung der An- 6 1 eiI i er .^nn^^feLaft aufgenommen hatte, und die ihm zum 1. Apnl 19-3 zur Rückzahlung gekündigt worden waren. Der <!oP r i “ j ÄU W f tuI F <les Markbetrages nach dem am 1. April 1-23 geltenden Lebenshaltungsindex gefordert. Das Landgericht gab dem Klageanspruche mit folgender Begründung statt: , Der Klager ist Darlehnsgläubiger. Darlehen sind gemäß § 607 BGB. in gleicher Art Güte und Menge zurückzuerstatten. Der Dar- ehnsschuldner hat demnach die Verpflichtung, das Empfangene m dem gleichen Wert zurückzuerstatten. Daß auch Banknoten zu gesetzlichen Zahlungsmitteln bestimmt seien, steht dem nicht entgegen Die frühere gegenteilige Auffassung der Gerichte kann nicht zu Recht erhalten werden. Auch daß in den Anleihebedin gungen ausdrücklich bestimmt sei, daß die Obligationen zum Nennbetrag mit einem prozentualen Aufschläge zurückzuzahlen seien, ändert nichts daran. _ 9o U nw e u Uhr j nt ? C, ? nik , im Ausla "de. Wie wir erfahren, ist ^ 11 l ic r 1 * m der deutschen St.-Gertruds-Kirche zu Stockholm (Schweden) unter Beteiligung des Königlichen Hofes, der staatlichen und städtischen Behörden, des deutschen Ge sandten und der gesamten deutschen Kolonie ein neues Glocken- piel geweiht worden das von der bekannten Turmuhrenfirma *'1U ^, ochll . tz ^ Berlin SW 42, Brandenburgstraße 55. herge« stellt und montiert worden ist. Dieses Glockenspiel ist das dritte der St.-Gertruds-Kirche; das erste war 1663 errichtet worden und hat langer als 200 Jahre lang seine Weisen über der Altstadt er klingen lassen, bis es 1878 mit dem Turme einem Brande zum Opter fiel. Das zweite Glockenspiel stammte aus Holland, hatte jedoch mancherlei Mängel und geriet bald in Verfall. Das jetzige dritte Glockenspiel ist eine Stiftung der Gräfin W. v. Hallwyl. Die Firma M. & O. Ohlsson in Lübeck erhielt den Auftrag zum Um- 7o 7?i n , ■ n Glocken - Das neue Glockenspiel umfaßt vorläufig 18 Glocken; im nächsten Jahre soll es auf 24 Glocken erweitert werden. Der maschinelle Teil der Anlage, den die Firma C. F. Rochhtz zu liefern hatte, erstreckt sich über sechs Stockwerke des lurmes und besteht aus der Notenwalze von 1,10 m Durch messer und 2 m Länge, dem Laufwerke, dem Turmuhrwerke das das Laufwerk zu den festgesetzten Zeiten auslöst, den Hammer- armaturen der Glocken nebst Zubehör, sowie der Klaviaturvor» nchtung nebst den Übertragungen auf die Glockenklöppel. Es ist erfreulich, daß wir auch hier wieder einmal einen Fall von Aner kennung deutscher Arbeit und Leistungsfähigkeit von seiten des Auslandes feststellen können. Eine astronomische Pendeluhr nach der Anleitung in Hermann Sieverts „Leitfaden für die Uhrmacherlehre“ hat ein junger amerikanischer Uhrmacher, Herr U. B. Lust der bei der Firma Ho vard ' Stierwalt in Fremont (Ohio) tätig und ein eifriger Leser der Deutschen Uhrma cher-Zeitung ist, an gefertigt. Unser Bild stellt Uhr und Ver fertiger in einer Auf nahme dar, die uns Herr Lust in dank barer Anerkennung der Hilfe, die ihm das Sievertsche Buch bei seiner Arbeit ge währt hat, zusandte. Es freut uns, über ein so schönes Bei spiel von Tüchtigkeit und Energie, wie es durch die Herstellung eines solchen Uh - Werkes bekundet wird, von einem jungen An gehörigen unseres Berufes berichten zu können. Es kam früher bei uns öfters vor, daß junge Uhr macher eine derarti ge Uhr für ihr spä teres Geschäft selbst herstellten. Das war insbesondere in der Zeit Moritz Groß manns der Fall, der dazu anregte und der praktischen Ertüchtigung des jungen Nach wuchses fsst seine ganze Kraft widmete. Hoffentlich wird auch jur uns bald wieder eine Zeit kommen, in der die Wirtschafts lage es in höherem Grade als jetzt gestattet, daß die jungen Uhrmacher ihr volles Interesse der praktischen Arbeit zu wenden und über die alltägliche Reparaturarbeit hinausstreben. Deutscher Uhrmacher-Kalender 1924. Infolge der Wünsche der zahlreichen Freunde des Kalenders hat sich der Verlag der Deutschen Uhrmacher-Zeitung nun doch entschlossen, trotz aller Schwierigkeiten auch für das nächste Jahr wieder einen Kalender herauszubringen. Im Inseratenteil dieser Nummer ist auf S. XVIII ?“! e aus iührliche Mitteilung" enthalten, auf die wir hier verweisen. Vir empfehlen dringend, die Bestellungen recht bald aufzugeben, da zu spät einlaufende Aufträge sonst vielleicht nicht mehr zur Ausführung gelangen könnten. Vom Büchertisch*). Der Chronometer gang. Von Re gierungsrat Prof. Alois Irk, Direktor der Bundeslehranstalt t x Dhrenindustrie in Karlstein a. d. Thaya. 88 Seiten Um tang. Mit 26 Originalzeichnungen im Text und auf zwei Tafeln. u j Verlag Deutsche Uhrmacher-Zeitung. Grundpreis gebunden 2.40. — In der vorliegenden Nummer dieser Zeit schrift wird die umfassendste Abhandlung über den Chronometer gang, die bis jetzt existiert, zum Abschluß gebracht. Gleichzeitig eischeint das Werk in Buchform. Die Leser werden es begrüßen, ) Alle hier besprochenen Bücher können durch die Buch handelsabteilung der Deutschen Uhrmacher-Zeitung bezogen werden. B
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