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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (8. Dezember 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- ArtikelWertbeständige Buchführung 605
- ArtikelDie alte Doberaner Turmuhr 606
- ArtikelAntike Schraubenverschlüsse an Schmuckstücken 607
- ArtikelDer Chronometergang (Schluß zu Seite 594) 610
- ArtikelEin alter Gang in neuer Aufmachung 611
- ArtikelAmerikanische Anzeigen 612
- ArtikelZur Frage der Konzessionierung für den Edelmetallhandel 613
- ArtikelDie Geplante Steuernotverordnung 614
- ArtikelVermischtes 614
- ArtikelHandelsnachrichten 617
- ArtikelKurse und Preise 619
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 619
- ArtikelBriefkasten 620
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 620
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 49 DEUTSCHE UHRMACHER - ZEITUNG 617 interessanter Form, daß man ihn nur ungern wieder aus der Hand legt. Mit besonderem Interesse schlagen wir das Stichwort „Uhr" auf. Wir finden dort tatsächlich eine sehr nette Zusammenstellung über alles, was einen Laien im Zusammenhänge mit dem Worte Uhr interessieren kann. Für die Abbildung einer Taschenuhr hat man ausgerechnet eine solche mit Chronograph und 24 Stunden» Zifferblatt von Paul Ditisheim ausgesucht, die man wohl nicht ge rade als Typus einer Taschenuhr bezeichnen kann. An Uhr macherschulen kennt man die drei deutschen, aber nur eine in der Schweiz. Die Literaturzusammenstellung über Uhren ist et was merkwürdig. Ganz interessant ist eine Zusammenstellung und Erklärung der Vornamen. Dem Weltkrieg und allem, was damit zusammenhängt, ist ein großes Kapitel gewidmet. Bei der Durch sicht des Kaoitels wird die Schnellebigkeit der Menschen so recht sinnfällig. Das, was wir alle so lebendig miterlebt haben, liegt nun, fein säuberlich zubereitet, bereits als „Geschichte“ vor uns. In der Übersicht der Weltrekorde können wir uns über die Höchstleistungen im Sport unterrichten und gleich daneben sehen '■n'r zufällig das Bild der Weltzeituhr von R. Hirsch fD.U.-Z.. Jahro-, 1922. S. 408). In der Tafel über Wirtschaftsstatistik werden wir durch einen Blick über Dinge unterrichtet, die zu ernstestem Nachdenken anregen. Über „Zeit“ und was damit zusammenhängt werden wir natürlich ausführlich belehrt. Über die „Zonen- und Landeszeit werden wir durch besondere Abbildungen un terrichtet. Das sind so einige Zufallsausschnitte aus dem vierten Band. Das Gesamtwerk enthält nach Angabe des Verlegers über 10 000 Abbildungen und Karten im Text und auf 178 einfarbigen und 88 bunten Tafeln- und Kartenseiten, sowie 87 Übersichten und Zeittafeln. Die Herausgabe in dieser schwierigen Zeit muß als eine ganz hervorragende Leistung bezeichnet werden. Für iede Bücherei wird es eine Zierde bilden sowohl durch seinen In halt, wie auch durch d : e tadellose Ausstattung. A. K. Ist Mathematik Hexerei? Von Dr. Karl Schwering, Oberstudiendirektor. Zweite verbesserte Auflage. 72 Seiten. Verlag Herder & Co., Freiburg im Breisgau. Grundzahl 1.50 M — Der Verfasser steht auf dem vielen Familien- Häuptern, die selbst einst mit der IV^fitHemstik m arg*er Fehde Jagren, £fewiß unbegreiflich erscheinenden Standpunkte- daß es keine besondere mathematische Veranlagung- gibt, daß vielmehr ieder Schüler von Durrhschnittsbegabung auch in der Mathematik die an den Schulen gelehrten Anfangsgründe sicher aufzunehmen und anzuwenden imstande sein muß, falls nur — der Lehrbetrieb nichts zu wünschen übrig läßt. An diesem Lehrbetrieb findet der Verfasser aber recht viel auszusetzen. Es ist also der Lehrer, der die sagenhafte „mangelnde Veranlagung für Mathematik" ver schuldet und häufig genug völlig ahnungslos deshalb selbst ver schuldet, weil die Schüler ihn nicht oder nicht eindringlich genug darauf aufmerksam machen, daß sie dies und das nicht verstanden hätten. Nur auf diese Weise könnte der Lehrer zu gewissen Ände rungen seiner Lehrmethode veranlaßt werden. Solange es noch Eltern gibt, die mit ihrer eigenen „mangelnden Veranlagung für Mathematik“ selbst vor ihren Kindern nrotzen. anstatt still damit hinter dem Berge zu halten, wird die Mär von der mangelnden Ver anlagung nicht aussterben. Die Schrift verbreitet sich in sechzehn Abschnitten, zum Teil in fingierten Zwiegesprächen zwischen Leh rern, die verschiedene Lehrmethoden befolgen, sehr eingehend über den mathematischen Lehrbetrieb an den allgemeinen Bil dungsschulen was jedoch keineswegs ausschließt, daß auch Fach schulen aus den Darlegungen Nutzen ziehen können. Die Schrift ist jedenfalls sehr lesenswert sowohl für Lehrer der Mathematik, wie auch für der Schule bereits entwachsene junge Leute die sich selbst weiterbilden wollen. j HAN DELSNACH RICHTEN Annahmeverweigerung für Rentenmark i trotzdem durch die seit einiger Zeit anhaltende Stabilisierung der Mark im Inlande und durch die neuerliche Besserung der Mark an den ausländischen Börsen eine gewisse Ent spannung der Lage eingetreten ist, sind die Verhältnisse auf dem Lrebiete der Zahlungsmittel verworrener als je. Der eine verwei gert die Annahme von Papiermark, der andere will keine Renten mark haben und der dritte kein städtisches Geld usw Es ist in der lat ungeheuer schwierig, sich einen Überblick über die Rechtslage zu verschaffen. Zunächst muß einmal daran festge halten werden, daß die Papi er mark allein als gesetzliches Zahlungsmittel zu betrachten ist, und daß nach der Verordnung vom 7. November lt. § 1 der Abschluß und die Erfüllung von Vertragen über die Lieferung von Waren oder die Bewirkuno- von Leistungen nicht deshalb verweigert werden darf, weil die°Zah- lung in Reichsmark erfolgt. Die R e n t e n m a r k ist kein gesetz liches Zahlungsmittel, und es ist auch bisher durch keine Ver ordnung eine besondere Annahmeverpflichtung eingeführt. Eine allgemeine Annahmeverpflichtung besteht also nicht. Ob nun vielleicht auf Grund irgendwelcher Wucher- oder sonstiger Not verordnungen oder auf Grund örtlicher Vorschriften eine An nahmeverpflichtung konstruiert werden kann, mag dahingestellt bleiben. Soweit die Rechtslage. Vom praktischen Standpunkte aus und im Interesse der deut schen Volkswirtschaft muß es aber aufs schärfste verurteilt wer den, wenn nun eine Sabotage der Rentenmark einsetzt, nachdem sie uns doch bereits ganz erhebliche Erleichterungen verschafft hat. Die Rentenmark ist unbedingt als wertbeständiges Zahlungs mittel zu betrachten. Nach Ansicht namhafter Wirtschaftler ist sie sogar besser fundiert als die Goldanleihe. Es kann deshalb u. E. z. B. auch nicht gebilligt werden, und es würde bei Gegen ständen des täglichen Bedarfs gegen die Preistreiberei-Verordnung verstoßen, wenn bei Zahlung in Goldanleihe ein Rabatt gewährt wird als Rückvergütung des in die Papiermarkpreise einkalkulier ten Entwertungsrisikos, während die Rabattgewährung bei Zahlung von Rentenmark verweigert wird. Zur Lage des Edelmetallmarktes „Alles ist teuerer geworden, nur die Edelmetalle werden billi ger!“ Das bekommen die Edelmetallgroßhändler von ihren Kun den tagtäglich zu hören. Ich möchte daher kurz die tatsächliche Lage des Edelmetallmarktes schildern und auch eine Erklärung für die Erscheinung geben, daß eine Zeitlang die Edelmetalle, be sonders Gold, übermäßig hoch im Preise standen. Der Devisen handel war aufs äußerste- erschwert, die Angst vor der Mark immer größer geworden, Devisen waren fast gar nicht zu erhalten. Die Reichsbank teilte an manchen Tagen nur K % der angefor derten Devisen zu. Die Industrie wollte die von ihr vereinnahmten Papiermark möglichst sichern, wertbeständig anlegen: sie kaufte Feingold oder ließ es kaufen. Dadurch wurden die Preise so in die Höhe getrieben, daß das Kilogramm Feingold bis 3500 amt liche Berliner Dollars kostete. Das war die Zeit, in der man für 1 kg Gold ein ganzes Warenlager kaufen konnte. Für 5 g Fein gold bekam man den schönsten Anzug, für 1 g Feingold drei Paar Stiefel, für ß g ein Motorrad. Dann kam die Goldanleihe und vor allem die Rentenmark. Die Industrie hatte nunmehr in immer höherem Maße die Möglichkeit, sich gegen die Entwertung der Papiermark zu sichern; die Nachfrage nach Gold ließ daher nach, während die Lebensmittel und Bedarfsgegenstände im Preise stie gen. Es trat der umgekehrte Zustand ein. Die Zeit liegt noch nicht lange zurück, in der jemand, der aus wirtschaftlicher Not verkaufen mußte, sich für 1 g 8 karätiges Gold neun Brote kaufen konnte. Das Brot stieg von 100 Milliarden ,U auf 1 Billion M; heute kann man für 1 g kaum ein Brot kaufen! Bei Fleisch liegen die Verhältnisse noch weit trüber. Da das kaufende Publikum und die Edelmetall ankaufenden Uhrmacher und Juweliere sich diese merkwürdige, dabei aber ganz naturgemäße Entwicklung nicht er klären konnten, gab es viel Ärger und viele Mißhelligkeiten. In der nächsten Zeit ist eine noch weit stärkere Anpassung an den Welt marktpreis des Goldes zu erwarten. Deshalb empfehle ich den Kollegen, nicht ä la Hausse zu kaufen, sondern den Weltmarkt preis bei ihren Einkäufen zugrunde zu legen, nämlich bei Bruch gold 630 Dollar für 1 kg fein, ein Preis, der stets zu erzielen ist. Dann werden sie vor mancherlei Enttäuschung bewahrt bleiben. H. R i 11 e r, Berlin. Rabattgewährung bei Zahlung in wertbeständigen Zahlungs mitteln. Jede Übergangsperiode schafft allerhand Wirrwarr und Rechtsunsicherheiten. Das jetzige Übergangsstadium von der Pa piermark zur Rentenmark, die von Tag zu Tag' mehr in den Ver kehr dringt, hat u. a. einen erheblichen Rabattwirrwarr geschaffen, an dessen Beseitigung die Behörden sich nicht nur nicht beteiligten, sondern den sie durch unklares und 1 planloses Handeln nur noch vergrößerten. Ist es verboten, freigestellt oder pflichtgemäß, auf Preise für Waren und Leistungen Rabatt zu gewähren? Wir müssen diese Frage stellen, da es in manchen Gegenden vorgekommen ist, daß Behörden die Gewährung von Rabatt verboten haben, während jetzt durch Verfügung des preu ßischen Staatsministeriums ein allgemeiner Rabattzwang geschaf fen werden soll; eine noch nicht veröffentlichte Verfügung' soll darüber Klarheit schaffen. Ob eine solche behördliche Vorschrift aber wirtschaftlich segensreich wirkt, ist noch sehr zu bezweifeln. Die Rabattgewährung bei Inzahlunggabe wertbeständiger Zahlungsmittel ist durch die Einkalkulierung des Papiermark-Ent wertungsrisikos entstanden. Daß ein solcher Risikozuschlag statt haft ist, wird nicht bestritten; streiten kann man nur über die zu lässige Höhe des Zuschlages im Einzelfall. Es liegt auf der Hand, daß die Höhe des Risikozuschlages nicht nur bei den einzelnen Gewerbezweigen, sondern auch in den einzelnen Betrieben eine verschieden hohe sein kann. Verlangt werden muß nur unter allen Umständen, daß im Falle wertbeständiger Bezahlung durch den Rabatt der Risikozuschlag ganz in Fortfall kommt. Ist z. B.
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