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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (29. Dezember 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die zweite Steuernotverordnung
- Autor
- Apelt, Rudolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- ArtikelDie zweite Steuernotverordnung 645
- ArtikelEine Römertaler-Uhr 647
- ArtikelEtwas vom Sphärischen Pendel 647
- ArtikelKarl Wilhelm Naundorff 648
- ArtikelDie Geltendmachung der Geldentwertung im Postverkehr 649
- ArtikelVermischtes 651
- ArtikelHandelsnachrichten 651
- ArtikelKurse und Preise 652
- ArtikelBriefkasten 652
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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PLFffOYfä scmim AD.lßNGB SS^Kl^l Fa / n \ GbX-W-t' J J ti.A &**»*» ymbö8ö\ ySBSM^ Bezugspreis für Deutschland für den Bezug von der Geschäftsstelle monatlich 1,50 Goldmark, unter Streifband 1,85 Goldmark; bei direkter Bestellung bei der Post monatlich 3 Gold mark. Für das Ausland unter Streifband Jahresbezugspreis nach Anfrage. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint regelmäßig an jedem Sonnabend. »iiiihiiiI Preise der Anzeigen Multiplikator 1,5 X Goldmarkkurs X nachstehende Pi eise: RaumvonlmmHöhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,16 Mark, für Slellen-Angebole und -Gesuche 0,10 Mark. Die ganze Seite wird mit 150.— Mark berechnet- Postscheck-Konto 2581 Berlin Telegramm-Adresse: U h r z e i t B e r l i n Fernsprecher: Merkur 4660, 4661, 7688, 739, 2504. UhrenEdelmetall- und SchmuckwarervMarkf XLVII. Jahrgang Berlin, 29. Dezember 1923 Nummer 52 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Copyright by Deutsche Uhrmacher-Zeitung Die zweite SteuernotVerordnung Von Steuersyndikus Rudolf Apelt, Berlin Am 19. Dezember 1923 ist nun auch die zweite Steuer: notverordnung fertiggestellt und genehmigt worden. Die dritte Notverordnung befindet sich noch in Beratung und wird den Steuerzahlern wahrscheinlich erst zu Anfang des nächsten Jahres beschert werden. Durch die zweite jetzt er lassene Verordnung werden nun von den Steuerträgern die schwersten Opfer gefordert. Die überaus ernste Finanzlage des Reiches gebietet ja leider derartige Maßnahmen; die neuen Steuern sind jedoch so hart, daß es zweifelhaft ist, ob sie nicht die Vermögenssubstanz der Steuerzahler allzu stark angreifen bezw. ob sie überhaupt in dem vorgesehenen Umfange eingehen. Die folgenden Zeilen sollen einen kurzen Überblick über die neuen Steuervorschriften geben. Einkommensteuer für 1923 Das ganze Steuerverordnungswerk hatte als Hauptziel im Auge, die Steuererfassung einfacher und ergiebiger zu ge stalten. Zu diesem Zwecke wurde davon abgesehen, für 1923 eine Veranlagung durchzuführen. Es wurde vielmehr der bereits im vorigen Jahre beschrittene Ausweg, provisorische Zahlungen zu verlangen, benutzt. Als Abschlußzahlung für das Jahr 1923 wurde eine Zahlung von 0,40 Goldmark für je 1000 dl der Jahressteuerschuld für 1922 festgesetzt. Wenn z. B. ein Steuerpflichtiger für 1922 zu einer Einkommensteuer von 200 000 dl veranlagt wurde, so muß er jetzt noch eine Zahlung von 80 Goldmark leisten. Bei denjenigen Steuer pflichtigen, die ihr Geschäftsjahr 1922 bereits vor dem 1. Juli 1922 abgeschlossen haben, erhöht sich der zu zahlende Be trag auf das Vierfache, also auf 1,60 Goldmark für je 1000 dl der Steuerschuld für 1922. Auf der gleichen Grundlage wurde auch die Regelung der Körperschaftssteuer für 1923 vorgenommen. Die Gesellschaften müssen als Abschlußzahlung 0,60 Gold mark auf je 1000 dl der Körperschaftssteuer für 1922 bezahlen. Gemeinsam gilt für diese beide Zahlun- gen, daß sie bis zum 10. Januar 1924zuleisten sind. Ferner sind die Finanzämter ermächtigt worden, die Ab schlußzahlungen nach dem Geschäftsgänge zu erhöhen oderzuermäßigen. Hier liegt natürlich eine sehr große Gefahr für die Steuerpflichtigen, denn sie sind dadurch einer gewisseh Willkür seitens der Finanzämter ausgesetzt. Als Beschwerdestelle gegen derartige Festsetzungen gilt nicht mehr das Landesfinanzamt, sondern der Reichsfinanzhof. Bemerkt sei hierbei auch noch, daß die obigen Zahlun gen zwar als Abschlußzahlungen für 1923 angesprochen wer den, so daß also für dieses Jahr mit weiteren Erhebungen nicht mehr zu rechnen ist; es ist aber damit noch keines wegs das Veranlagungsgeschäft für 1923 geschlossen. Vieh mehr ist damit zu rechnen, daß die Veranlagungen im Laufe der Zeit auf einer entsprechenden Basis noch vorgenommen werden, und daß dann u. U. noch einmal Nachzahlungen zu leisten sind. Einkommensteuer für 1924 Die Vorauszahlungen sind auf einem ganz neuen Prinzip aufgebaut worden. Die zu zahlenden Beträge werden nach den Einkommensquellen geteilt, für die einzelnen Einkom mensarten sind besondere Berechnungen vorgesehen. Bei Einkommen aus Grundvermögen werden für Einkommen bis zu 2000 Goldmark vierteljährlich 10 % er hoben. Dieser Betrag vermindert sich um je 1 % für die zum Haushalt gehörigen Angehörigen. Beträgt das Einkommen mehr als 2000 dl vierteljährlich, so beträgt die Steuer 20 %. Handelt es sich um landwirtschaftliche Be triebe, so bestehen die Vierteljahrsvorauszahlungen aus einer Goldmark für je 1000 dl des Vermögensteuerwertes vom 31. Dezember 1923, solange ein solcher nicht feststeht, des Wertes für die Landabgabe. Die erste Zahlung ist hier bis zum 28. Februar 1924 zu leisten.
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