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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (29. Dezember 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- ArtikelDie zweite Steuernotverordnung 645
- ArtikelEine Römertaler-Uhr 647
- ArtikelEtwas vom Sphärischen Pendel 647
- ArtikelKarl Wilhelm Naundorff 648
- ArtikelDie Geltendmachung der Geldentwertung im Postverkehr 649
- ArtikelVermischtes 651
- ArtikelHandelsnachrichten 651
- ArtikelKurse und Preise 652
- ArtikelBriefkasten 652
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 52 DEUTSCHE UHRMACHER - ZEITUNG 651 VERMISCHTES Einige wichtige Handwerkerfragen wurden in der Voll versammlung der Handwerkskammer zu Berlin vom 12. Dezem ber 1923 behandelt. Über den gegenwärtigen Stand des Berufsorganisa tionsgesetzes berichtete Präsident Lubert. Der Entwurf wird in der jetzt vorliegenden Form von den Fachverbänden, die ihren Sitz in Berlin haben, und von der Handwerkskammer zu Berlin als Vorort des Preußischen Kammertages nicht für annehmbar gehalten, der Deutsche Handwerks- und Gewerbe kammertag stimmt ihm jedoch zu, ebenso der größte Teil des Handwerks. Der Entwurf, der jetzt dem Reichswirtschafts ministerium vorliegt, wird bald vor den Reichstag kommen. Im Zusammenarbeiten mit dem interfraktionellen Ausschuß des Reichstags wird angestrebt werden, die Pflicht organisation, die für die Innungen vorgesehen ist, auch auf die Reichs- und Landesverbände auszudehnen. Die Richtlinien über die Erziehungsbeihilfe für Lehrlinge wurden mit einem Zusatzantrag angenommen, wonach die Beihilfe in folgender Weise festgesetzt wird: wöchent lich zwei Gesellen-Stundenlöhne für das erste Lehrjahr, vier für das zweite, sechs für das dritte und acht für das vierte. Über die Vereinigungsfreiheit der Lehrlinge hat der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag von dem Professor der Rechte D. Dr. Schoen in Göttingen ein Rechts gutachten ausarbeiten lassen, das zu dem Schlüsse kommt, daß dem Erziehungsberechtigten das Recht zusteht, dem seiner Ge walt Unterstellten den Eintritt in Vereine unter Vorbehalt der Erlaubnis im Einzelfall zu verbieten, und daß er die Handhabung dieser Befugnis auf den Lehrherm übertragen kann. Professor Schoen folgert daraus, daß die Aufnahme einer diesbezüglichen Klausel in den Lehrvertrag zulässig ist. Präsident Lubert teilte mit, daß das Ministerium das Rechtsgutachten nicht anerkennt und die Änderung der Lehrverträge fordert. Anfragen bezüglich der Pflichtzugehörigkeit von Lehrlingen zur Invaliditätsversicherung wurden dahin beantwortet, daß die Kammer einen Fall durch sämtliche Instanzen verfolgt, um Klarheit zu schaffen, da die Entscheidun gen der Oberversicherungsämter nicht übereinstimmen. Versiche rungspflichtig sind nur diejenigen Lehrlinge, welche Entgelt be ziehen; nach einer Entscheidung des Oberversicherungsamtes Königsberg ist derjenige Lehrling nicht klebepflichtig, an dessen Vater oder Vormund usw. eine Erziehungsbeihilfe gezahlt wird weil der Lehrling dann keine Entschädigung erhält. Die Angestellten- und die Invalidenversicherung- werden jetzt auch auf die Rentenmarkberechnung umgestellt. Für die A n - gestellten Versicherung gelten folgende Gehaltsklassen und monatliche Beitragssätze mit Wirkung vom 1. Januar 1924 an- Klasse Monatsgehalt in Rentenmark A B C D E bis 50 von mehr als 50 bis 100 von mehr als 100 bis 200 von mehr als 200 b s 300 von me:ir als 300 Monatsbeitrag in Rentenmark 1,50 3 — 12,- , , ^ Y r die In y a lidenVersicherung gelten folgende ber l923Tn- Wochenbeiträge mit Wirkung vom 31. Dezem- Klasse 1 2 3 4 5 Wochenlohn in Rentenmark Wochenbeitrag in Rentenmark bis 10 von mehr als 10 bis 15 von mehr als 15 bis 20 von mehr als 20 bis 25 von mehr als 25 0,20 0.40 0,60 0,80 1,— , u Vom L Januar 1924 ab werden Beitragsmarken der Ange- stelltenversicherung, vom 31. Dezember 1923 ab Beitragsmarken der Invalidenversicherung in den bisherigen Werten von den Ver- auch dW^ 1 m r hr ?. b ^ ebe P; Von diesen Tagen ab sind Schriften He 1 ! k , Zurücklle ^ ende Zeit nach den Vor- schritten der Artikel 1 bis 4 zu entrichten. Die nicht mehr ffil- biTzum^r Mn" mir 44 bis & 50 we k rden bei dea Verkaufsstellen zum 81. Marz 1924 unter Anrechnung zum hunderttausend fachen Betrage des aufgedruckten Geldwertes umgetauscht Die Regelung der Steigerungssütze für die Gehaltsklassen A bis E der Angestelltenversicherung und für die Lohnklassen 1 bis 5 der Invalidenversicherung bleibt Vorbehalten. Lohnabzüge für die Einkommensteuer. Die Verhältniszahl tur die nrmaßigungssätze beim Steuerabzug vom Arbeitslohn be trägt für die Zeit vom 23. bis 31. Dezember 000 000. Der Steuer abzug von 10 % des Arbeitslohnes ermäßigt sich also wie folgt: in Milliarden JC wöchentlich täglich für je 2 Std. 103,68 1. für den Steuerpflichtigen und seine Ehefrau um je 2. für jedes minderjährige Kind um je 3. für Werbungskosten um 691/2 864 17,28 115,2 144 4,32 28,8 36 Bezüglich der Neuregelung des Steuerabzuges vom Ar beitslohn verweisen wir auf den Artikel „Die zweite Steuemot- verordnung“ in dieser Nummer. Fabriken und Heimwerkstätten in der schweizerischen lihren- mdustrie. In der schweizerischen Fachpresse wird einer eigen artigen Wahrnehmung Erwähnung getan, die sich in der Zeit der Arbeitslosigkeit in der schweizerischen Lthrenindustrie vielen Leuten geradezu aufgedrängt hatte. Während nämlich die großen modernen Fabriken, die nach allen Grundsätzen der Hygiene auf gebaut und ausgestattet sind und so den Arbeitern die besten Arbeitsbedingungen bieten, leer standen, arbeitete man in den engen, schlecht gelüfteten und mangelhaft geheizten Räumen vieler kleinen Werkstätten. Vier oder fünf gottsjämmerlich ein gerichtete Arbeiter mit einem aufs Geratewohl zusammengebrach ten Werkzeugbestande schufteten, bis spät in den Abend hinein, zehn, elf und sogar zwölf Stunden lang. Als Grund für die ab sonderliche Tatsache, daß die großen Fabriken feierten und die kleinen „Quetschen“ flott arbeiteten, wird angegeben, daß die dem Achtstundentaggesetze unterworfenen Fabriken zum größten Schaden der Arbeiter selbst nicht imstande waren, gegen jene kleinen Heimwerkstätten konkurrenzfähig zu bleiben. Und auch heute noch, da die eigentlichen Fabriken schon wieder zu arbeiten anfangen konnten, sind die ungesunden — ungesund in doppelter Hinsicht — Heimwerkstätten noch im Überfluß vorhanden und be drohen die Anbahnung normaler Arbeitsverhältnisse. Man kann nun freilich dem schweizerischen Bürger die Heimarbeit nicht verbieten, und deshalb ruft man nach gesetzgeberischen Maß nahmen, nach einer Revision des Gesetzes über die Fabriken, da mit den großen Fabriken wieder die Möglichkeit gegeben wird, ihre Arbeiter zu beschäftigen. Es ist zu verstehen, daß man die ses Ziel durch den Ruf nach einer Verlängerung der Arbeitszeit auf neun Stunden zu erreichen hofft, die dem Arbeiter weniger nachteilig wäre, als die oben gekennzeichnete Heimarbeit in in jeder Hinsicht minderwertigen Räumen. ,£>>e ..Glashütter „Saxonia“, hat soeben ihren zweiten Jahres bericht für 1923 als Notbericht erscheinen lassen. Daß er mit einem Appell an die Mitglieder, ihren Verbandspflichten getreu- licher als in der letzten Zeit nachzukommen, beginnt, nimmt heute kaum noch wunder; aber diese Feststellung darf keineswegs als Sanktionierung einer Schicksalsfügung, sondern muß als ein ernster Vorwurf aufgefaßt werden. Gehet hin und ziehet Eure Brieftaschen! Der weitere Inhalt des Heftes bringt die übliche Aufzählung neuer Mitglieder, sowie Adressenänderungen, Fach- und Familiennachrichten. Ein Aufsatz ist der Einweihung des Er weiterungsbaues der Deutschen Uhrmacherschule in Glashütte gewidmet. Den Beschluß bilden Verbandsberichte und ein „Glas hütter Allerlei". Der Preis dieses Notberichtes beträgt eine Goldmark. HAN DELSNACH RICHTEN Gold ^ Kred it "Akt. Ges. In Nummer 50 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung haben wir bereits auf die besondere Wichtigkeit von Krediten für unser Ge werbe hingewiesen. Wie außerordentlich wichtig die Beschaffung preiswerter Kredite ist, erhellte ganz besonders aus der unlängst stattgefundenen Generalversammlung der Rentenbank, in der zur ?.P ra ^he gebracht wurde, daß Großbanken für Rentenmarkkredite für tägliches Geld 1 bis 3 % pro Tag (I) berechnet haben. Diese Kredite werden den Banken von der Reichsbank für 10 % pro Jahr gewährt! Der Mindestsatz für die Weitergewährung soll 18 % betragen. Eine Verzinsung von 18 % pro Jahr für lang fristige Kredite bedeutet aber auch bereits eine außerordentlich drückende Last. Man beginnt, der Kreditfrage von den verschie-
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