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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (3. Februar 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Hauptversammlung des Deutschen Uhrenhandelsverbandes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Frist zur Beantragung der Luxussteuernummer verlängert
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- ArtikelNichtabholung bei Kauf mit Anzahlung 51
- ArtikelDer Chronometergang 53
- ArtikelErinnerungstage 54
- ArtikelStellungnahme zur kontinuierlich erregten Schiefersteinschen Uhr ... 55
- ArtikelDer Kampf gegen die Goldankaufstellen 57
- ArtikelHauptversammlung des Deutschen Uhrenhandelsverbandes 58
- ArtikelDie Frist zur Beantragung der Luxussteuernummer verlängert 59
- ArtikelVermischtes 59
- ArtikelHandelsnachrichten 60
- ArtikelKurse und Preise 62
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 62
- ArtikelBriefkasten 64
- ArtikelPatent-Nachrichten 64
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 65
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 5 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 59 b) Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silber schmiede, Berlin, c) Verband der Grossisten des Edelmetallgewerbes, Berlin, d) Kreditoren-Verein Pforzheim, e) Verband der Gold- und Silberwaren- und Uhrenindu strie Pforzheim, Unterverband der Gehäusefabrikanten Pforzheim (Fachgruppe für Uhren- und Gehäusefabri kation Pforzheim), f) Sonderkommission für das besetzte Gebiet, g) Fachpresse. Der Verband Deutscher Uhren-Grossisten, Leipzig, ent sendet zwei Vertreter. Dieser Ausschuß bildet zusammen mit dem Vorstand die Kontingentierungskommission. Letztere Kommission soll jeweils Sachverständige zu ihren Sitzungen hinzuziehen, die dann in der Kommission gleiches Stimmrecht wie die anderen Kommissionsmitglieder haben. Mitglieder des Ausschusses und der Kommissionen kön nen sich auf Grund schriftlicher, Vollmacht durch einen Drit ten vertreten lassen. Mindestens (die folgenden Bestimmungen des bis herigen § 6 bleiben unverändert bestehen)." Entsprechend den Satzungsänderungen erfolgte dann die Neuwahl des Vorstandes und der Beschwerdekommis sion. Gewählt wurden die bisherigen Herren des Vor standes: Herr C arl Goldschmidt, Leipzig, als 1. Vor sitzender, Herr Adolf Belmonte, Berlin, als geschäfts führender Vorsitzender. Als Beisitzer wurden gewählt die Herren FerdinandTiedt,AlbertBätge und Emil Ziegler, Berlin. — S.ämtliche Herren nahmen die Wahl an. Für die Beschwerdekommission wurden gewählt die Herren RichardAbel, Berlin, für den Kleinhandel, Leo L o e s k e , Berlin, für den Großhandel und A. H. Filius, Berlin, für den Furniturenhandel. Die Herren nahmen, so weit sie anwesend waren, die Wahl dankend an. Die Frist zur Beantragung der Luxus steuernummer verlängert Aus der Verfügung- des Reichsministers der Finanzen III U 14174 (veröffentlicht Deutsche Uhrmacher-Zeitung Jahrg. 1923, Nr. 2, S. 22) ging nicht hervor, ob auch denjenigen Mitgliedern des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher, die keinen Ge brauch von der in der erwähnten Verfügung gebotenen Vergünsti gung machen wollten, sowie den dem Zentralverbande überhaupt nicht angeschlossenen Uhrmachern die Luxussteuernummer auf Antrag mit Datum vom 1. Januar 1923 vom Finanzamte ausgestellt werden müsse. Wir wandten uns deshalb mit der Bitte um Aus kunft an das Reichsfinanzministerium, von dem uns als Antwort dj£ nachstehende Verfügung III U 3094 vom 17. Januar 1923 betreuend Weiterveräußerungsbescheinigungen im Juwelierge- werbe zuging: ° in iT L io?Q U o rch ™ einei } Runderlaß vom 9. November 1922 — iqoo j t habe ich die Gültigkeitsdauer der für das Jahr . c * em Juwehergewerbe erteilten Weiterveräußerungsbeschei nigungen auf das Jahr 1923 erstreckt, wenn das unter la des Er- lasses erwähnte Verzeichnis der in Frage kommenden Firmen im Dezember 1922 veröffentlicht wird. Da aus technischen Gründen eine Veröffentlichung bis zum 31. Dezember 1922 nicht überall möglich war, erkläre ich mich damit einverstanden, daß die Gültig keitsdauer der in Frage kommenden Weiterveräußerungsbescheini gungen bis zum Ablauf des Jahres 1923 läuft, sofern das Ver zeichnis bis zum 31. März 1923 in den vorgesehenen Fachzeit schriften veröffentlicht worden ist. , 2. Die Mitglieder derjenigen Verbände, die nicht an dem bezeichneten Verfahren teilnehmen (vgl. Runderlaß vom 22. De zember 1922 III U 14 148 — unter II), und Firmen, die einem Verbände überhaupt nicht angehören, haben grundsätzlich un mittelbar bei dem für sie zuständigen Finanzamt den Antrag auf Erteilung einer für das Jahr 1923 gültigen Weiterveräußerungs bescheinigung zu stellen. Ich habe mich aber auch damit ein verstanden erklärt, daß die Anträge für die Mitglieder des Uhren grossistenverbandes und des Zentralverbandes der Deutschen Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 1923 wurden entspre chend der Höhe der Grundkontingente festgesetzt und be tragen vorläufig bei einem Grundkontingent bis 500 Frs. 200 c41, von 500 bis 1000 Fr. 500 Jl, von 1000 bis 5000 Frs. 1000 Jl, von 5000 bis 10 000 Frs. 2500 Jl, von 10 000 bis 20 000 Frs. 5000 Jl, von 20 000 bis 30 000 Frs. 7500 <41, von 30 000 bis- 40 000 Frs. 10 000 Jl, von 40 000 bis 50 000 Frs. 15 000 Jl und von über 50 000 Frs. 20 000 Jl. Das Grundkontingent ist die aus den früheren Bezügen bezw. durch die Kontingentierungskommission festgelegte Grundsumme. Bei der Ausgabe der einzelnen Kontingente kann leider meist nur ein bestimmter Prozentsatz dieser Grundsumme zur Ausschüttung gelangen, entsprechend der von der Regierung freigegebenen Summe. Einem großen Teil der Verhandlungen wohnte der Reichsbevollmächtige und Leiter der Außenhandelsstelle für Metallerzeugnisse, Herr Dr. Kuhnert, bei. Es war so allen Mitgliedern Gelegenheit gegeben, ihre Wünsche und An regungen zum Ausdruck zu bringen. Herr Dr. Kuhnert gab in liebenswürdiger Weise auf alle an ihn gerichteten Fragen Auskunft und sagte die Unter stützung der Außenhandelsstelle für Metallerzeugnisse zu, soweit es zurzeit die wirtschaftlichen Verhältnisse irgend er lauben. Insbesondere wurden hier auch die Einfuhrfragen für das alte und neu besetzte Gebiet behandelt, in welchem die Verhältnisse besonders schwierig liegen. Im Anschluß an die Hauptversammlung des Deutschen Uhrenhandelsverbandes fand am 30. Januar eine Bespre chung von Firmen des Groß- und Kleinhandels, die noch Frankenverpflichtungen in der Schweiz haben, statt. Es wurde eine Untergruppe des Deutschen Uhrenhandelsver bandes gegründet als Vereinigung deutscher Frankenschuld ner des Uhren-Groß- und Kleinhandels. Uhrmacher und Grossisten, die hierfür Interesse haben, wollen sich an den Deutschen Uhrenhandelsverband, Berlin W 8, Leipziger Straße 37, wenden, der nähere Auskunft erteilt. Uhrmacher nach Ortsgruppen oder Innungen gesammelt bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Soweit sonstige Be denken gegen die Erteilung nicht bestehen, sind die Weiterver äußerungsbescheinigungen für das Juweliergewerbe sowohl auf Einzelantrag als auch auf die vorstehenden Sammelanträge hin mit Wirkung vom 1. Januar 1923 ab auszustellen, wenn der Antrag bis zum 31. März 1923 gestellt worden ist. Die in meinem Erlaß vom Dezember 1922 — III U 14 148 — unter II2 erwähnte An tragsfrist vom 31. Januar 1923 wird bis zum 31. März 1923 erstreckt. Dieser Erlaß muß mit Rücksicht auf die Eilbedürftigkeit außerhalb des Systems der Materialerlasse ergehen. I. A.: P o p i t z." Diejenigen Uhrmacher, die noch nicht im Besitze einer Luxus steuernummer für das Jahr 1923 sind, können also, einerlei, ob sie dem Zentralverbande der Deutschen Uhrmacher angehören oder nicht, bei ihrem zuständigen Finanzamte bis zum 31. März 1923 einen Antrag auf Ausstellung einer Luxussteuernummer stellen und zwar, was außerordentlich wichtig ist, mit Datum vom 1. Januar 1923. Die Finanzämter sind im Regelfälle verpflich tet, derartigen Einzelanträgen stattzugeben. VERMISCHTES Luxussteuer für Schweizer Uhren unter Berücksichtigung' der Bundeshilfe. Der Reichsminister der Finanzen hat zur Frage der Besteuerung von aus der Schweiz eingeführten luxussteuerpflich tigen Uhren, der „Industrie- und Handelszeitung“ zufolge, folgende Stellung eingenommen: Für die Lieferungen von Uhren aus der Schweiz gewährt die Schweizerische Bundesregierung den Schwei zer Fabrikanten eine sogenannte Bundeshilfe in der Form, daß den Fabrikanten etwa u30 % des Herstellungspreises durch die Regie-
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