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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (3. Februar 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- ArtikelNichtabholung bei Kauf mit Anzahlung 51
- ArtikelDer Chronometergang 53
- ArtikelErinnerungstage 54
- ArtikelStellungnahme zur kontinuierlich erregten Schiefersteinschen Uhr ... 55
- ArtikelDer Kampf gegen die Goldankaufstellen 57
- ArtikelHauptversammlung des Deutschen Uhrenhandelsverbandes 58
- ArtikelDie Frist zur Beantragung der Luxussteuernummer verlängert 59
- ArtikelVermischtes 59
- ArtikelHandelsnachrichten 60
- ArtikelKurse und Preise 62
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 62
- ArtikelBriefkasten 64
- ArtikelPatent-Nachrichten 64
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 65
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
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- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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60 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 5 rung vergütet werden. Die Schweizer Hersteller vergüten den deutschen Abnehmern die Bundeshilfe in gleicher Höhe. Die Rechnungen, welche die Schweizer Fabrikanten den deutschen Ab nehmern ausstellen, lauten gleichwohl in der Regel auf einen Be trag, bei dem der gesamte Herstellungspreis berücksichtigt ist. Der Umstand, daß der deutsche Abnehmer nur den um die Bundeshilfe gekürzten Betrag der Schweizer Firma zu entrichten hat, kommt lediglich durch den Zusatz „Nach den Bedingungen der Schweizer Bundeshilfe“ und dergleichen auf der Faktura zum Ausdruck. Kann der inländische Abnehmer durch eine Erklärung des Lieferers auf der Faktura oder sonst in einwandfreier Weise dartun, daß er für die Lieferung nur den nach Abrechung der Bundeshilfe sich ergebenden Betrag entrichtet hat, so ist die für die Einfuhr der Schweizer Uhren geschuldete Luxussteuer nur aus diesem Betrag einschließlich Eingangszoll (§ 8 Abs. 1 und Abs. 2 UStG.) zu entrichten. Eine wertvolle Sammlung alter Uhren, die des Berliner Kom merzienrats Ktetzschmar, ist am 16. d. M. bei der Firma Rudolf Bangel G. m. b. H. in Frankfurt a. M. versteigert worden. Sie umfaßte 51 goldene, silberne, bronzene und kupferemaillierte Taschenuhren, und überhaupt war die Mehrzahl aller dieser Uhren mit Emailmalerei ausgestattet. Es wurden recht ansehn liche Preise in Papiermark erzielt, und man muß wohl, wie die Verhältnisse heute leider liegen, damit rechnen, daß die meisten dieser Kostbarkeiten ins Ausland verbracht werden. Den Höchst preis mit 1 Millionen Mark erzielte. eine Goldemail-Halsuhr von 30 mm Durchmesser mit Vorderdeckel und vier Emailbildern: Fortuna auf der Weltkugel, Totentanzszene, Gastmalszene und Venusfigur. Das Zifferblatt bildet ein silberner Reifen auf gra viertem und vergoldetem Grunde. Die Uhr hat nur einen Zeiger und wird auf das Jahr 1650 angesetzt. Das Werk scheint nicht signiert zu sein. Den Hauptwert dieser Uhr bilden sicherlich die Emailmalereien, von denen, nach den Abbildungen des Katalogs zu schließen, die Totentanzszene (Abschied des Gatten von der Familie) einen sehr lebendigen Eindruck macht. Den nächsthohen Preis von 3/j Millionen Mark erbrachte eine goldene Uhr aus der Zeit um 1720 mit schöner Emailmalerei und typischem Louis XV- Scharnierteil. Der Druckknopf zum Öffnen des vorderen oder Glasdeckels ist mit einem Brillanten, die silbernen Zeiger sind mit Zirkonen besetzt. Über das Werk (Signierung usw.) erfahren wir auch hier leider nichts. Preise von je 2 600 000 Mark erzielten zwei Uhren, eine Kupferemailuhr (Kleopatra mit der Schlange) von Touret (Paris) aus der Zeit um 1700 und eine Halsuhr aus der Zeit um 1670 mit Relief-Emailgehäuse (weiße Ornamente auf schwar zem Grunde, dazwischen türkisblaue Emailflüsse in Metallzargen). Das Werk dieser Uhr ist John Matchet, Covent Garden, signiert. Für eine Kalenderuhr in kupferemailliertem Gehäuse mit drei Zifferblättern für Stunden, Datum und Mondwechsel, dazwischen mit Ausschnitten für Tage- und Monatangabe aus der Zeit um 1670 wurden 2 300 000 Mark gezahlt. Sehr interessant, der Ab bildung nach zu schließen, ist eine Bronzetaschenuhr von 6 cm Durchmesser mit Schlagwerk aus der Zeit um 1600. Über dem gravierten Zifferblatt, das natürlich nur einen Zeiger trägt, be findet sich ein durchbrochener, reichziselierter Deckel; auch Mittelteil und Rückdeckel sind in durchbrochener Arbeit ausge führt. Das Werk ist mit dem Berner Bärenwappen zwischen den Buchstaben V—I—R signiert. Diese Uhr erbrachte 2 100 000 Mark. Aus Rücksicht auf den zur Verfügung stehenden Raum müssen wir davon Abstand nehmen, auch über die' übrigen Uhren im einzelnen zu berichten. Es sei daher nur noch bemerkt, daß unter den Erzeugern die Namen A. L. Breguet (Paris), Julien Le Roy (Paris), Cabrier (London), L'Epine (Paris), Esquiviilon & Deschou- dens (Genf), George Prior (London), Markwick (London) ver treten waren. Die Versteigerung erbrachte ohne Berücksichtigung des löprozentigen Aufgeldes den Betrag von 40 Millionen Mark. Der Dreimonatsabzug bei der Vermögensteuer. Es sei daran erinnert, daß gemäß § 11 Absatz Ziffer 3 des Vermögensteuer gesetzes zur Ermittelung des Reinvermögens die zur Bestreitung der laufenden Ausgaben nicht geschäftlicher oder beruflicher Art für drei Monate erforderlichen Beträge an Geld, Bank- oder son stigem Guthaben vom Rohvermögen abzuziehen sind. Bei be schränkt Steuerpflichtigen ist dieser Abzug jedoch nicht zulässig. U. a. können auch die laufenden Steuern, z. B. die am 15. Fe bruar 1923 fälligen Raten der Einkommensteuer, in Abzug gebracht werden, nicht jedoch der Zwangsanleihebetrag, da es sich hier nur um eine einmalige Ausgabe handelt. Umsatz- und Luxussteuer beträge dürfen gleichfalls vom Rohverraögen nicht abgesetzt werden, da diese Beträge aus geschäftlichen bezw. beruflichen Ver pflichtungen erwachsen sind Ausstellung von Erfindungen und Neuheiten. Der im Jahre 1912 gegründete Deutsche Erfinder-Schutzverband e. V. in Mün chen veranstaltet während der kommenden Messen in Leipzig und Frankfurt a. M. große Ausstellungen von Erfindungen und Neu heiten, die allen Erfindern günstige Gelegenheit bieten sollen, ihre Schutzrechte ohne große Kosten zu verkaufen. Vollständig mittellose und arbeitslose Erfinder sowie Kriegsbeschädigte er halten gegen entsprechende behördliche Bescheinigung ganze oder halbe Freiplätze. Die Anmeldungen müßten sofort erfolgen, da andernfalls die ausgestellten Gegenstände nicht mehr im Aus stellungskatalog aufgenommen werden können. Bedingungen kostenlos, Fragebogen über die Bedürftigkeit (Vermögenszeugnis) 20 M. durch die Geschäftstelle des Verbandes, München, Jahn straße 20. Vom Büchertisch. Die Firma Nitsche & Günther, Optische Werke A.-G. in Rathenow, hat an ihre Kunden einen interessanten kleinen Taschenkalender für die Jahre 1923 und 1924 versandt, der durch sein reichhaltiges Tabellenmaterial für den praktischen Optiker von besonderem Werte ist. Wir finden da, auf 24 Seiten verteilt: Die W-Steg-Nummem ihrer NG-Brillen- Normale, der NG-Krankenkassenbrillen-Normale und der NG- Glasbrillen-Normale, eine Tabelle für NG-Finger-Glasklemmer, eine Tafel zur Vergleichung der Meterteilung mit der Zolleinteilung, eine Tabelle der reziproken Werte, eine Beschreibung der ge bräuchlichsten Arten der Doppelfokusgläser und noch mancher lei mehr. Das Ätzen der Metalle und das Färben der Metalle. Von Georg Büchner, München. Dritte Auf lage. Verlag von M. Krayn, Berlin. 1922. — Es gibt wohl kaum ein zweites Werk, das das weite Gebiet der Oberflächenbehand lung der Metalle und Legierungen in so umfassender Weise be handelt wie das vorliegende, das nun in einer nicht nur neuen, sondern auch neubearbeiteten und erweiterten Auflage erschienen ist. Ein besonderer Vorzug des Buches ist es, daß es nicht etwa nur aus aneinandergereihten Rezepten besteht; der Verfasser hat es sich vielmehr sehr angelegen sein lassen, den Dingen auf den Grund zu gehen. Auch die Verfahren der Übertragung von Zeichnungen oder Bildern auf das Metall und die photographischen Übertragungsverfahren sind behandelt. Der f u n k t e le g r a p hi s c h e . W e 11 e r - und Zeit zeichen d i e ns t. Von H. Thurn. Mit 15 Abbildungen. Ver lag von M. Krayn, Berlin. 1923. Grundpreis brosch. 1,50 M. — Die Funktelegraphie steht heute im Mittelpunkt des allgemeinen Interesses; sie dient nicht nur zur Nachrichtenübermittlung, son dern sie hat auch in der Witterungskunde und im Zeitzeichendienst festen Fuß gefaßt. Erst mit Hilfe der Funktelegraphie war es dem Wetterdienst möglich, sein Beobachtungsmaterial möglichst schnell zu erhalten und seine Wetterberichte, Sturmwarnungen und Wettervorhersagen schnellstens an die Interessenten weiter, zu geben. Die Bedeutung der Funktelegraphie für die Ausgabe eines allgemeinen Zeitzeichens, das besonders für die Seeschiffahrt zur Kontrolle der Chronometer in regelmäßigen Zwischenräumen von hohem Wert ist, dürfte bekannt sein. Wir möchten in diesem Zusammenhänge auf die interessante Arbeit von Dr. Mahnkopf, „Die funkentelegraphischen Zeitsignale der Großfunkstelle Nauen" in den Nummern 13, 15 und 17 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung, Jahrgang 1922, hinweisen, auf welche der Verfasser der vorliegen den ausgezeichneten Schrift, Postrat H. Thurn im Telegraphen technischen Reichsamt, auch aufmerksam macht. Diese schildert unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in Deutsch land, in welcher Weise sich die Funktelegraphie im Laufe der Zeit dem Wetter- und dem Zeitzeachendienst nutzbar ge macht hat. HAN DELSNACH RICHTEN Multiplikator für Uhren ab 29. Januar: 2200 Der andauernde Sturz der Mark hat es unausbleiblich ge macht, daß auch die Uhrenpreise, ebenso wie die Preise aller übrigen Waren, nach ganz kurzer Frist schon wieder heraufgesetzt werden mußten. Der Uhrmacher muß aber trotz der fortgesetzt sich im schärfsten Maße ändernden wirtschaftlichen Verhältnisse kühle, klare Überlegung bewahren, um, soweit es nur irgend mög lich ist, der Ungunst des Schicksals Herr zu werden. Einer blinden Panikstimmung verfallen, heißt nur, sich wehrlos machen. Wir Jüngeren haben es ja während des Krieges auch im Tosen der Schlacht gelernt, kühl zu denken und schnell zu handeln. Vor allem schnell, wenn die Ereignisse sich überstürzen und jeder Augenblick etwas Neues bringt! Warum sollte das nicht auch im Wirtschaftskampfe mit seinem Trommelfeuer von Preisaufschlägen möglich sein? Daß der Uhrmacher als Handwerker Tüchtiges leistet, ist stillschweigende Voraussetzung, gewissermaßen der feste Untergrund, der „ruhende Pol in der Erscheinungen Flucht". Freilich wird der Uhrmacher auch heute noch als Fachmann immer zulemen, aber doch bei weitem nicht so viel, wie der
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