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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (10. Februar 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Verpflichtung aus dem Erwerb gestohlenen Gutes
- Autor
- Boerne
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neue Feinmeßgeräte
- Autor
- v. Metzsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- ArtikelEin Gesetz gegen den reellen Handel mit Edelmetall und ... 67
- ArtikelDie Verpflichtung aus dem Erwerb gestohlenen Gutes 69
- ArtikelNeue Feinmeßgeräte 70
- ArtikelStellungnahme zur kontinuierlich erregten Schiefersteinschen Uhr 72
- ArtikelSprechsaal 74
- ArtikelVermischtes 75
- ArtikelHandelsnachrichten 75
- ArtikelKurse und Preise 77
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 77
- ArtikelBriefkasten 78
- ArtikelPatent-Nachrichten 79
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 80
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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70 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 6 wenn das gestohlene Gut selbst nicht mehr herausgegeben werden kann, der erzielte Erlös als Ersatz an dessen Stelle tritt und herauszuzahlen ist. In dem entschiedenen Falle hatte der Lederfabrikant die späteren Erwerber des gestohlenen Leders nur auf Her auszahlung dessen verklagt, was sie, und zwar jeder von ihnen, beim Weiterverkauf verdient hatten. Diesen Ver dienst mußten sie nach dem Urteil des höchsten Gerichts an den Bestohlenen herauszahlen. Die Frage ist unent schieden geblieben, ob der Betrag, den sie für das Leder selbst gezahlt hatten, auch an den Bestohlenen als Ersatz für das Leder herauszuzahlen wäre. Hat jemand eine Uhr für 50 000 Mark gekauft und für 75 000 Mark weiter verkauft, so muß er nach dem Erkenntnis des Reichsgerichts jedenfalls die 25 000 Mark, die er beim Weiterverkauf ver dient hat, an den Bestohlenen herauszahlen. Ob er auch die 50 000 Mark, die er für das gestohlene Gut gezahlt hat, abführen muß, ist bisher nicht höchstinstanzlich entschieden. Die Frage harrt noch der reichsgerichtlichen Beurteilung. Das Erkenntnis mahnt zur äußersten Vorsicht bei Ein käufen. Zu der großen Gefahr einer Anklage wegen Hehlerei tritt nach dem Urteil des Reichsgerichts noch die Verpflichtung hinzu, jedenfalls den Gewinn, der bei solchem Geschäft erzielt worden ist, an den Bestohlenen abzuführen. Neue Feinmeßgeräte Von Dipl.-Ingenieur v. Metzsch In der deutschen Industrie ist im Zusammenhänge mit dem Ruf nach austauschbarer Fertigung das Bedürfnis nach einer Reorganisation des Meßwesens aufgetaucht. Nicht zuletzt der Krieg mit seiner ausgeprägten Massenfabrikation und Teilarbeit hat dazu beigetragen, die Normalisierungs bestrebungen zu fördern. Ein Haupterfordernis und eine Grundbedingung guter Lehren und somit lehrenhaltiger Teil arbeit sind aber exakte Meßinstrumente. Bedarf deren schon —~—Mapffab Xurnm Abb. 1 der allgemeine Maschinenbau, so in noch viel ausgepräg terem Maße die feinmechanische Industrie und speziell die Gruppe der Uhrenindustrie. Nicht die Jagd nach der näch sten Dezimale, sondern das wirklich vorliegende Bedürfnis der Praxis haben das Zeisswerk bewogen, in seine Erzeug nisse auch exakte Meßinstrumente aufzunehmen. Die In dustrie wird es dankbar anerkennen, daß das Zeisswerk seine zum Teil im eigenen Betriebe schon lange praktisch erprobten Meßgeräte der Allgemeinheit zugänglich gemacht hat, indem es diese nunmehr als katalogmäßige Verkaufsinstrumente herstellt und auf den Markt bringt. Der Abbesche Dickenmesser (Abbildung 1) ist schon lange bekannt; er sei deshalb an dieser Stelle nur kurz er wähnt. Er besteht aus einem verstellbaren Meßstabe mit 1 /xo mm-Teilung und einem Ablesemikroskop mit Okular schraubenmikrometer. Um einen ganz geringen Meßdruck zu erzeugen, ist das Gewicht des Meßstabes mittels Gegen gewichts derart ausgeglichen, daß eben nur eine sichere Berührung des zu messenden Gegenstandes gewährleistet ist. Der Meßstab bewegt sich in der Verlängerung des zu messen den Gegenstandes. Der Vor gang beim Messen ist folgen der: Man läßt den Taststift, welcher, je nach Bedürfnis, auswechselbar eine Achat kugel, einen Achatspiegel oder eine Stahlschneide trägt, auf dem Meßtisch aufsitzen, und bringt den Doppelfaden des Ablesemikroskops mit dem Nullstrich oder einem Zehntel-Millimeterstrich zur Deckung. Die Ablesung an der Mikrometer-Teiltrommel wird festgehalten. Hierauf bringt man das Prüfstück unter den Taststift und stellt den Doppelfaden des Ablese mikroskops mittels des Oku larschraubenmikrometers auf den nächst tiefer liegenden Zehntel - Millimeter - Teil strich ein. Eine ganze Um drehung der Teiltrommel (100 Teile) entspricht einem Intervall (‘/io mm) des Meß stabes, somit ein Teiltrommel- Intervall des Mikrometers einem Tausendstel Millimeter. Man bildet nun das Maß aus der Summe der Ablesung am Maßstab (ganze und Zehntel- Millimeter) und der Differenz der Teiltrommel-Ablesungen. Bruchteile von Tausendsteln können noch geschätzt werden. Sollen sehr genaue Messungen ausgeführt werden, so ist es erforderlich, die Teilungsfehler des Meßstabes und die Schraubenfehler des Mikrometers als Korrektionen zu be rücksichtigen. Beide Fehler kann man mit Hilfe geeichter Normalendmaße unter Beobachtung der für genaue Messun gen erforderlichen Vorsichtsmaßregeln bestimmen. Die Messungen mit dem Abbeschen Dickenmesser er- ' fordern eine im Meßwesen geschulte Kraft. Sie stellen nicht nur verhältnismäßig hohe Anforderungen an den Messenden, sondern sind außerdem infolge der nicht beson ders einfachen Bildung des Meßresultates ziemlich zeit raubend. Abb. 2
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