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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (17. Februar 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- ArtikelRuhrhilfe für Uhrmacher und Goldschmiede 81
- ArtikelZum Gesetzentwurf über den Handel mit Edelmetallen 82
- ArtikelDer Chronometergang (Fortsetzung von Seite 54) 83
- ArtikelStellungnahme zur kontinuierlich erregten Schiefersteinschen Uhr ... 85
- ArtikelUhrmacher-Ruhrhilfe 87
- ArtikelVermischtes 87
- ArtikelHandelsnachrichten 88
- ArtikelKurse und Preise 90
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 90
- ArtikelBriefkasten 91
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 92
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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88 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 7 des deutschen Handwerks gedenkt mit Stolz der in bewunderungs würdiger Standhaftigkeit der französischen Unterdrückung trotzen den deutschen Brüder. Das gesamte deutsche Handwerk steht in imerschütterlicher Geschlossenheit hinter der Bevölkerung des be setzten Gebietes und ist gewillt, moralisch und materiell das Äußerste zum Durchhalten beizutragen. Das ganze deutsche Hand werk bekundet den eisernen Willen, daß der Widerstand im be setzten Gebiet bis zum endgültigen Siege der deutschen Sache durchgeführt wird.“ Steuerkurse für die Vermögensteuer- und Zwangsanleihe erklärung. Wie in dem Artikel „Die Bewertungsrichtlinien zum Vermögensteuer- und zum Zwangsanleihegesetz“ in der Deutschen Uhmacher-Zeitung, Jahrgang 1923, Nr. 3, bereits angekündigt wurde, sind die Kurswerte in- und ausländischer Wertpapiere für die Vermögenssteuer- und Zwangsanleiheerklärung Ende Januar veröffentlicht worden und zwar in der Steuerkurs- Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats anzeiger Nr. 2ö vom 31. Januar 1923. Den Inhabern von in- und ausländischen Wertpapieren, die in Deutschland einen Kurswert haben, kann nur empfohlen werden, sich diese Steuerkurs-Beilage zum Zwecke der Errechnung des Vermögens für die Vermögen steuer- und Zwangsanleiheerklärung zu beschaffen. Es sei aus drücklich bemerkt, daß die Steuerkurse wesentlich niedrigei sind, a\s die amtlich notierten Börsenkurse Ende Dezember 1922. So notierten bereits am 22. Dezember die Aktien der Kollmar & Jour- dan A.-G. an der Berliner Börse 7025, während der amtliche Steuer- kurs am 31. Dezember nur auf 1426 lautet. Ferner hat der Reichsminister der Finanzen am 4. Januar 1923 eine Verordnung über die Steuerkurse und Steuerwerte von Wert papieren für die erste Veranlagung zur Vermögensteuer und für die Veranlagung zur Zwangsanleihe erlassen, die folgendes besagt: 1. Für junge Aktien, die am 31. Dezember 1922 noch nicht zum Handel an einer deutschen Börse zugelassen sind, ist als Steuerwert der Durchschnittskurs der alten Aktie abzüglich 10 % anzusetzen. 2. Bestand eine Gesellschaft am 30. Juni 1920 noch nicht, oder waren die Aktien einer Gesellschaft am 30. Juni 1920 noch nicht in den Verkehr gebracht, so sind die Durchschnittskurse aus der durch zwei geteilten Summe der Kurse vom 30. Juni 1921 und 30. Juni 1922 einerseits und dem Kurse vom 3. Oktober 1922 andererseits zu ermitteln. 3. Bestand eine Gesellschaft am 30. Juni 1921 noch nicht oder waren die Aktien am 30. Juni 1921 noch nicht in den Verkehr ge bracht, so ist der Durchschnittskurs aus der durch zwei geteilten Summe der Kurse vom 30. Juni 1922 und 3. Oktober 1922 mit einem Abschlag von 10 % zu errechnen. 4. Bestand eine Gesellschaft am 30. Juni 1922 noch nicht oder waren die Aktien am 30. Juni 1922 noch nicht in den Verkehr ge bracht, so ist der Kurs vom 3. Oktober 1922 mit einem Abschlag von 25 % als Durchschnittskurs anzusetzen. 5. Bestand eine Gesellschaft am 3. Oktober 1922 noch nicht oder waren die Aktien am 3. Oktober 1922 noch nicht in den Ver kehr gebracht, so ist als Durchschnittskurs der Kurs vom 31. De zember 1922 mit einem Abschlag von 40 % zugrundezulegen. 6. Handelt es sich in den Fällen unter 2 bis 5 um inländische Wertpapiere, die auf eine der deutschen gegenüber hochwertige ausländische Währung lauten, so findet die im § 24 Abs. 2 Satz 2 für ausländische Wertpapiere getroffene Bestimmung entsprechende Anwendung. Dieser Satz hat folgenden Wortlaut: „Bei Wert papieren, die auf eine am 31. Dezember 1922 der deutschen gegen über hochwertige Währung lauten, ist für die Umrechnung aus der ausländischen in die inländische Währung der Durchschnittskurs der ausländischen Währung zugrunde zu legen, der ermittelt wird aus der durch drei geteilten Summe der Kurse am Ende der ersten Hälfte der Jahre 1920, .1921, 1922 einerseits und aus den Kursen vom ersten Börsentage des letzten Vierteljahrs des Kalenderjahrs 1922 anderseits.“ Verbesserungen der funkentelegraphischen Nauener Zeitsignale für Januar 1923*). Mitgeteilt von der Deutschen Seewarte zu Hamburg. + : Signal zu spät; —: Signal zu früh. 1 h M. E. Z. 1 h M. E. Z. 1 h M. E. Z. nachts nachm. nachts nachm. nachts nachm. s s s s s s Jan. 1 -f 0.02 —0.02 Jan. 12 + 0.02 +0.10 Jan. 23 -0.06 —0.08 2 —0.04 —0.01 13 +0.05 0.00 24 —0.16 —0.08 3 —0.03 —0.02 14 —0.01 + 0.02 25 —0.12 -0.08 4 —0.02 —0.02 15 +0.03 —0.02 26 —0.12 —0.09 5 —0.07 -0.03 16 —0.05 —0.02 27 —0.11 —0.08 6 —0.01 —0.01 17 —0.05 0.00 28 -0.02 —00.9 7 +0.03 —0.01 18 + 0.04 —0.01 29 —0.10 —00.9 8 -1-0.07 —0.02 19 —0.02 —0.04 30 —0.09 —0.10 9 —0.01 0.00 20 — 0.02 —0.06 31 —0.03 —0.00 10 —0.01 4*0.02 21 —0.01 —0.06 11 0.00 +0.01 22 —0.10 —0.06 SiifnaU? ieSe Verbessenm ß en e eIten für die auf der 3100-m-Welle abgegebenen Neue Feinmeßgeräte. Zu dem in unserer Nummer 6 erschie nenen Aufsatz über dieses Thema möchten wir noch bemerken, daß die dort beschriebenen Apparate durch die Firma Schuchard & Schütte, Berlin C., Spandaucr Straße 28/29, bezogen werden können. Aus dem Ruhrgebiet. (W. T. B.) ln Dortmund sind in dem Goldwarengeschäft von Lindenberg von einem Soldaten des 109. französischen Infanterie-Regimentes zwei silberne Ringe und eine Damenuhr geraubt worden. Er hatte das Geschäft betreten un ter dem Vorwand, einen Einkauf tätigen zu wollen. — (O. T.) Der Ju welier S. in D. hat sich geweigert, vier französischen Offizieren eine silberne Dose zu verkaufen. Er erklärte: „Sie sind Franzosen und gewiß gute Patrioten. Ich bin ein Deutscher und nehme das Gleiche für mich in Anspruch. Deshalb kann ich Ihnen die Dose nicht verkaufen.“ Das ist die Wacht am Rhein und an der Ruhr, die unsere Kollegen ausübenl Die Veröffentlichung der Luxussteuernummern aller Leser dei Deutschen Uhrmacher-Zeitung würde bei deren großen Zahl einen Raum von 60 bis 80 Druckseiten umfassen, wäre also aus tech nischen Gründen ganz unmöglich. Die Mitteilung der neuen Luxussteuernummer an die Lieferanten würde dadurch auch gar nicht einmal ersetzt; denn man kann natürlich nicht erwarten, daß sich alle Lieferanten ein Verzeichnis der Luxussteuernummern aller Uhrmacher anlegen. Wenn an einen neuen Lieferanten eine Bestellung gegeben wird, muß also bei dem ersten Auftrag die Luxussteuernummer ohnehin mitgeteilt werden. Den ständigen Lieferanten aber teilt man die neue Luxussteuemummer nach ihrer Erteilung bei der ersten Bestellung mit. Das verursacht keine be sonderen Portokosten und ist sicher. Die täglichen Goldpreise des Großhandels ermittelt der Fach mann nach der Formel Dollarstand mal 63 für Feingold; für Le gierungen entsprechend. Noch bequemer kann er die Preise aus einer Tabelle ablesen. Eine genaue Anweisung und eine Tabelle hierfür findet er im Deutschen Uhrmacher-Kalender 1923 (Verlag' Deutsche Uhrmacher-Zeitung). Den Dollarstand entnimmt er täglich seiner Tageszeitung oder erfragt ihn in wichtigen Fällen telephonisch bei seiner Bank. Die täglichen Warenpreise für Uhren, Edelmetallwaren usw. ermittelt der Geschäftsmann aus den Grundpreislisten, die er bei seinen Lieferanten einfordert, beziehtmgsweise aus den an den Waren vermerkten Grundpreisen und dem Multiplikator mit Hilfe der Multiplikator-Tabellen, die im Verlag der Deutschen Uhr macher-Zeitung erschienen sind. Die Multiplikatorziffem werden regelmäßig im Handelsteil dieser Zeitung veröffentlicht. Auf Wunsch werden sowohl die Multiplikatorziffern wie auch die wich tigsten neuen Preise usw. den Beziehern der Deutschen Uhr macher-Zeitung telegraphiert, telephoniert oder durch Postkarte gegen Erstattung- der Selbstkosten mitgeteilt. Im Januar haben die Kosten für die Postkartenmitteilungen z. B. nur 225 Mark betragen. Die täglichen Einkaufspreise für Trauringe erhält man aus dem täglichen Dollarstand. Dieser wird mit 72,5 und das Ergeb nis mit der Feingehaltszahl der Trauringe multipliziert. Aus führliches hierüber, sowie eine Tabelle der Einkaufspreise findet man im Deutschen Uhrmacher-Kalender 1923 (Verlag Deutsche Uhrmacher-Zeitung). Die Verkaufspreise muß jeder selbst er mitteln, indem er dem Einkaufspreis seine Geschäftsunkosten und einen angemessenen Gewinn hinzurechnet. Im allgemeinen rech net man einen Aufschlag von US Prozent. Ein höherer Aufschlag' ließe sich nur durch weitere Geschäftsunkosten rechtfertigen; wenn die aber da sind, ist etwas faul im Staate Dänemark, und es ist höchste Zeit, einmal nach dem Rechten zu sehen. Man kann natürlich einen Trauring nicht so kalkulieren wie eine Uhr; denn der Hauptbestandteil des Wertes, das Gold, hat Kurswert. Der Aufschlag kann also gewissermaßen nur auf den Fassonpreis erhoben werden. Die vielfach genannten höheren Verkaufspreise lassen sich in der Regel nicht rechtfertigen. HANDELSNACHRICHTEN Multiplikator für uiiren ab 12. Februar 3000 Der Multiplikator für deutsche Groß- und Taschen uhren ist mit Wirkung vom 12. Februar ab ohne Rückwirkung von 3500 auf 3000 herabgesetzt worden. Die in der Grundpreis liste vom Januar 1923 angegebenen Preise müssen also zur Er rechnung der gegenwärtig gütigen Einkaufspreise mit 3000 multi pliziert werden. Die Preise sind also um rund 14,3 % herab gesetzt worden.
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