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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 49.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 35 (29. August 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neuen deutschen Uhrenzölle
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 49.1925 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1925) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1925) 37
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1925) 57
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1925) 77
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1925) 99
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1925) 117
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1925) 137
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1925) 159
- AusgabeNr. 10 (7. März 1925) 181
- AusgabeNr. 11 (14. März 1925) 199
- AusgabeNr. 12 (21. März 1925) 219
- AusgabeNr. 13 (28. März 1925) 241
- AusgabeNr. 14 (4. April 1925) 261
- AusgabeNr. 15 (11. April 1925) 281
- AusgabeNr. 16 (18. April 1925) 301
- AusgabeNr. 17 (25. April 1925) 319
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1925) 339
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1925) 359
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1925) 379
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1925) 401
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1925) 423
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1925) 443
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1925) 463
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1925) 485
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1925) 517
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1925) 543
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1925) 563
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1925) 583
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1925) 599
- AusgabeNr. 31 (1. August 1925) 617
- AusgabeNr. 32 (8. August 1925) 635
- AusgabeNr. 33 (15. August 1925) 659
- AusgabeNr. 34 (22. August 1925) 679
- AusgabeNr. 35 (29. August 1925) 695
- ArtikelDie neuen deutschen Uhrenzölle 695
- ArtikelDie elektrischen Uhren den Uhrmachern! 697
- ArtikelUrban Jürgensen und seine Nachfolger (Fortsetzung zu Seite 664) 699
- ArtikelDie zweckmäßige Beheizung von Uhrmacher- und Juwelier-Läden und ... 701
- ArtikelDer Augenastigmatismus und seine Bestimmung (Schluß zu Seite 665) 705
- ArtikelMiniatur-Tischuhren 707
- ArtikelSteuertermin-Kalender für September 1925 709
- ArtikelSprechsaal 709
- ArtikelVermischtes 711
- ArtikelHandels-Nachrichten 713
- ArtikelVereins-Nachrichten * Personalien 714
- ArtikelBriefkasten 716
- ArtikelPatent-Nachrichten 716
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 716
- AusgabeNr. 36 (5. September 1925) 717
- AusgabeNr. 37 (12. September 1925) 739
- AusgabeNr. 38 (19. September 1925) 759
- AusgabeNr. 39 (26. September 1925) 779
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1925) 795
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1925) 815
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1925) 833
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1925) 855
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1925) 875
- AusgabeNr. 45 (7. November 1925) 897
- AusgabeNr. 46 (14. November 1925) 919
- AusgabeNr. 47 (21. November 1925) 943
- AusgabeNr. 48 (28. November 1925) 965
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1925) 989
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1925) 1011
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1925) 1033
- AusgabeNr. 52 (26. Dezember 1925) 1057
- BandBand 49.1925 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Bezugspreis Kr Deutschland bei Bestellung bei der Ge schäftsstelle mon a tli ch i t 50 Goldmark. unter Streifband 1,85 Goldmark; bei direkterBestellung bei der Post monatlich 15,— Goldmark. Für das Ausland (unter Streifband) Jahres bezugspreis 25,— Goldmark in Landes währung (6 U. S. A. $, 30 Schweizer Franken usw.) Die Deutsche Uhrmacher - Zeitung erscheint regelmäßig an jedem Sonnabend. IIIIIIIIP ,00 MUDGE ft LEB OY SCftUt AD.LßNGE awgens msmw» VMKäSQM IXlIlltlllfl Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Ge schäfts- und vermischte Anzeigen 0,24 Goldmark, für Stellen-Angebote u.-Gesuche 0,15 Goldmark. Die ganze Seite wird mit 225,— Goldmark be rechnet. (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Grundpreis x Multiplikator 1,5 Goldmark). Postscheck-Konto 2581 Berlin Telegramm-Adresse: Uhrzeit Berlin Fernspr.: Merkur 4660. 4661, 7684. 7633.737, 2501 UhrenEdelmetall- und Schmuckwaren♦ Markt XLIX. Jahrgang Berlin, 29. August 1925 Nummer 35 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Die neuen deutschen Uhrenzölle Der Kampf um die „kleine Zollvorlage“ ist durch die Annahme des Gesetzes über Zolländerungen vom 17. August 1925 beendigt worden. Von einem Kampfe im eigentlichen Sinne konnte freilich nicht die Rede sein, da die Regierung und die ihr willfährige Majorität des Reichstages von vorn herein fest entschlossen waren, sich nicht auf lange Verhand lungen im Reichstage einzulassen, sondern ihre Übermacht ausschließlich in dem ihnen gutscheinenden Sinne zu gebrau chen und der Opposition nur in einigen nicht an das Wesent liche rührenden Punkten entgegenzukommen, so z. B. in der Herabsetzung des Satzes der allgemeinen Umsatzsteuer von 1,25 auf 1 Prozent. Gegenüber dem Interesse an den Ge treide- und sonstigen landwirtschaftlichen Zöllen sowie den Zöllen für einige industrielle Rohstoffe verblaßte das Inter esse an den meisten Zöllen für Fertigwaren bis ins Nebel hafte, so daß man bis zuletzt den Eindruck haben konnte, als hätten die Reichsboten z. B. viele Zollsätze, über die sie abstimmten, wenn überhaupt, dann nur sehr flüchtig ange sehen. Von einer Durchberatung der für uns in Betracht kommenden Uhrenzölle konnte selbstverständlich unter den erwähnten Umständen keine Rede sein. Alles in allem hat die Behandlung des Zolltarifes, der doch gewiß nicht nur als Verhandlungstarif Bedeutung hat, ziemlich allgemein einen peinlichen Eindruck gemacht. Von einer Würdigung des neuen Zollgesetzes in seiner Gesamtheit an dieser Stelle müssen wir absehen. Bemerkt sei nur, daß in etwa zwei Jahren die große Zollreform vor genommen werden soll; das neue Zollgesetz wird also im Höchstfälle nur bis zum Jahre 1927 Giltigkeit haben. In der Hauptsache fällt ihm die Aufgabe zu, den Vertretern Deutsch lands bei ihren Verhandlungen mit den fremden Regierungen geeignetes Verhandlungsmaterial an die Hand zu geben, um für die Ausfuhr deutscher Waren Einfuhrmilderungen zu er reichen, indem die beiderseitigen Zollsätze nach dem Prinzip ,,do, ut des“ — Leistung und Gegenleistung — Zug um Zug herabgesetzt werden, wenn auch nicht immer schematisch, also im gleichen Ausmaße. So sehr wir die Notwendigkeit von Verhandlungszöllen, die ja naturgemäß höhere sind als die zur dauernden Ein führung beabsichtigten, anerkennen, so erscheinen uns doch die neuen Zollsätze wesentlich höher, als es zur Erreichung von angemessenen Vertragszöllen notwendig ist. Die Deduk tion: „Je höher die Zollsätze sind, desto höhere endgiltige Sätze kann ich erreichen“, ist jedenfalls nicht richtig, da hiei ungemein viel davon abhängt, ob die Zollsätze fest oder nachlässig in den Verhandlungen behandelt werden. Dann darf man auch nicht vergessen, daß auch der Vertragsgegner annähernd weiß, bis zu wieviel Prozent diese oder jene Zoll- säize lediglich zum Zwecke der Verhandlungen, des Kuhhan dels erhöht worden sind. Der deutsche Uhrenhandel wird mit unserer Kritik der Uhrenzölle zweifellos übereinstimmen. Wir möchten jedoch einmal die Zwischenfrage stellen, was er denn eigentlich getan hat, um die übermäßig hohen Uhren- zöllc auf ein vernünftiges Maß herabzudrücken. Im vergan genen Jahre haben freilich ausgiebige Besprechungen im Deutschen Uhrenhandelsverband stattgefunden, die sich in der Hauptsache um die Zölle für goldene Uhren und Gehäuse drehten. Die Vertreter des Handels brachten schließlich einen Stückzoll von 7,50 M, für goldene Uhren in Vorschlag, wäh rend die Industrie 26 M. forderte, wobei sie insgeheim damit rechnete, daß etwa die Hälfte dieses Betrages abgehandelt würde. Über die Zölle für silberne und Metalluhren unter hielt man sich nicht lange, da Industrie und Handel sich darin einig waren, daß die bisherigen Zollsätze, also 3 bezw. 2 Jl, beibehalten werden sollten. Im Mai d. J. wurde der Ent wurf eines Gesetzes über Zolländerungen der Öffentlichkeit bekannt, als er dem Reichsrat zuging; wir haben über die hier in Betracht kommenden Zollsätze in Nr. 22 vom 30. Mai 1925 eingehend berichtet. In diesem Entwurf waren für gol dene Uhren 10 bezw. 20 M Zoll vorgesehen, für silberne Uhren 3 M und für Metalluhren 2 M, für goldene Gehäuse 8,50 bezw. 18,50 M. Wir haben damals die Erwartung aus gesprochen, daß die Verbände des Uhrenhandels alles ver suchen würden, um eine Änderung herbeizuführen, die ihren
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