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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 49.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (31. Januar 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bezug von Uhren aus dem Auslande (Schluß zu Seite 59)
- Autor
- Mehling, O.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 49.1925 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1925) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1925) 37
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1925) 57
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1925) 77
- ArtikelBezug von Uhren aus dem Auslande (Schluß zu Seite 59) 77
- ArtikelSternbedeckung in der Nacht vom 2. zum 3. Februar 1925 79
- ArtikelTut-anch-Amon's Schmuck (Schluß zu Seite 41) 80
- ArtikelDas Steinefassen als Übungsarbeit (Fortsetzung zu Seite 43) 84
- ArtikelZur Frage Deutsche Präzisions-Uhrenfabrik 85
- ArtikelAmerikanische Propaganda für Silberwaren 87
- ArtikelDie Beobachtung der Nauener Koinzidenzsignale 88
- ArtikelSteuertermin-Kalender für Februar 1925 88
- ArtikelSprechsaal 89
- ArtikelVermischtes 90
- ArtikelHandels-Nachrichten 93
- ArtikelVereins-Nachrichten * Personalien 95
- ArtikelBriefkasten 97
- ArtikelPatent-Nachrichten 97
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 98
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1925) 99
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1925) 117
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1925) 137
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1925) 159
- AusgabeNr. 10 (7. März 1925) 181
- AusgabeNr. 11 (14. März 1925) 199
- AusgabeNr. 12 (21. März 1925) 219
- AusgabeNr. 13 (28. März 1925) 241
- AusgabeNr. 14 (4. April 1925) 261
- AusgabeNr. 15 (11. April 1925) 281
- AusgabeNr. 16 (18. April 1925) 301
- AusgabeNr. 17 (25. April 1925) 319
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1925) 339
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1925) 359
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1925) 379
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1925) 401
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1925) 423
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1925) 443
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1925) 463
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1925) 485
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1925) 517
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1925) 543
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1925) 563
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1925) 583
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1925) 599
- AusgabeNr. 31 (1. August 1925) 617
- AusgabeNr. 32 (8. August 1925) 635
- AusgabeNr. 33 (15. August 1925) 659
- AusgabeNr. 34 (22. August 1925) 679
- AusgabeNr. 35 (29. August 1925) 695
- AusgabeNr. 36 (5. September 1925) 717
- AusgabeNr. 37 (12. September 1925) 739
- AusgabeNr. 38 (19. September 1925) 759
- AusgabeNr. 39 (26. September 1925) 779
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1925) 795
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1925) 815
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1925) 833
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1925) 855
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1925) 875
- AusgabeNr. 45 (7. November 1925) 897
- AusgabeNr. 46 (14. November 1925) 919
- AusgabeNr. 47 (21. November 1925) 943
- AusgabeNr. 48 (28. November 1925) 965
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1925) 989
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1925) 1011
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1925) 1033
- AusgabeNr. 52 (26. Dezember 1925) 1057
- BandBand 49.1925 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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BtfRCh MLKCOQ& AD.ltSNGF iitiiiniKf Preise der Anzeigen 6WA\» ^^SOÖM» y&ssmsq» 5WBW» uwk?mw Bezugspreis für Deutschland bei Bestellung bei der Ge schäftsstelle m onatlich 1,50 Goldmark, unter Streifband 1,85 Goldmark; bei direkter Bestellung bei der Post monatlich 15,— Goldmark. Für das Ausland (unter Streifband) Jahres bezugspreis 25,— Goldmark in Landes währung (6 U. S. A. $, 30 Schweizer Franken usw.) Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint regelmäßig an jedem Sonnabend. Raum von 1 mm Höhe und 47 ram Breite für Ge schäfts- und vermischte Anzeigen 0,24 Goldmark, für Stellen-Angebote u. -Gesuche 0,15 Goldmark. Die ganze Seite wird mit 225,— Goldmark be rechnet. (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Grundpreis x Multiplikator 1,5 Goldmark). Postscheck-Konto 2581 Berlin Telegramm-Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: Merkur 4660, 4661, 7683,739, 2504 UhrenEdelmetall- und Schmuckwaren♦ Marld XLIX. Jahrgang Berlin, 31. Januar 1925 Nummer 5 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Bezug von Uhren aus dem Auslande Welche Bestimmungen muß der Bezieher kennen und beachten? Von Zollsekretär O. M e h 1 i n g , Würzburg (Schluß zu Seite 59) Sendungen, auf denen Postnachnahme haftet, kann sich der Empfänger vor Entrichtung des Nachnahme betrages und vor der Abfertigung zur Besichtigung des In haltes von der Zollstelle vorzeigen lassen. Diese Bestim mung ist nicht unwichtig und vor allen Dingen dann zu emp fehlen, wenn von unbekannten Firmen (vielleicht zum ersten Male) Waren bezogen werden. Bei solchen Sendungen ge staltet sich das Verfahren wie folgt: Die Post zeigt dem Empfänger die Begleitadresse (bei Sendungen ohne Begleitadresse, z. B. Briefen, Wertbriefen usw., stellt die Post einen sogenannten Zollstückzettel nach einem vorgeschriebenen Muster aus, der an Stelle der Be gleitadresse tritt) vor und fragt ihn, ob er den Nachnahme betrag sogleich entrichten oder die Sendung bei der Zoll stelle zunächst besichtigen will. Entrichtet er den Nach nahmebetrag, so nimmt ihn die Post gegen Aushändigung der Begleitadresse in Empfang. Will er die Sendung zuerst be sichtigen, so gibt ihm die Post einen Ausweis nach be stimmtem Vordruck und behält die Begleitadresse oder den Zollstückzettel. Mit diesem postseitigen Ausweise ist der Empfänger sodann zur Besichtigung der Sendung berechtigt. Verweigert er nunmehr auf Grund der Besichtigung die Annahme der Sendung, so hat er dies der Zollstelle unter Rückgabe des von der Post erhaltenen Ausweises zu er klären. Die Benachrichtigung der Postanstalt ist sodann Sache der Zollstelle. Nimmt er die Sendung an, so muß er, bevor sie ihm von der Zohstelle ausgehändigt werden kann, den Nachnahme betrag und etwaige Porti an die Postanstalt entrichten. Dies kann am Postschalter geschehen oder auch in der Weise, daß der Empfänger eine auf dem ihm von der Post ausge händigten Ausweise vorgedruckte Erklärung vollzieht. Diesen so vervollständigten Ausweis übergibt oder übersendet er der Postanstalt — u. U. durch Einlegen in einen Postbrief kasten —, worauf der Nachnahmebetrag unter Aushändigung der Begleitadresse und durch den zustellenden Boten ein gezogen wird. Mit der Begleitadresse oder dem Stückzettel in der Hand kann der Empfänger nunmehr erst die Verzol lung der von ihm besichtigten Sendung vornehmen und die Aushändigung erlangen. Wenn im Falle der vorläufigen Besichtigung die Sen dung nicht sofort ausgehändigt werden kann, oder wenn der Empfänger auf Grund der Besichtigung die Annahme der Sendung verweigert, so hat er für die Wiederverpackung der Sendung Sorge zu tragen. Daraufhin wird die wieder verpackte Sendung zollamtlich verschlossen. Diese Be stimmung findet auch dann Anwendung, wenn die Abferti gung einer Sendung wohl beantragt, die Annahme aber dann auf Grund des Befundes der Beschau noch vor Entrichtung des Zolles verweigert wird. Es ist schon weiter oben gesagt, daß in den Fällen, in denen der Empfänger die Abfertigung herbeizuführen hat und binnen sieben Tagen keinen Antrag auf Verzollung stellt, die Postanstalt von der Zollstelle benachrichtigt wird und die Post weitere Verfügung trifft. Diese besteht darin, daß die Postanstalt von dem Empfänger die Begleitadresse oder den Zollstückzettel zurückfordert und ihn befragt, ob er etwa die postseitige Verzollung der Sendung und deren Zu stellung gegen die entsprechenden Gebühren wünscht. Lehnt der Empfänger dies ab, oder verweigert er überhaupt eine Erklärung, so wird die Sendung als unbestellbar behandelt und geht an den Absender zurück. In den Fällen, in denen die Verzollung bezw. Abferti gung einer Sendung von der Postbehörde bewirkt wird, ist die Sache für den Empfänger sehr einfach. Er hat nichts anderes zu tun, als die Sendung von der Post in Empfang zu nehmen und dieser ihre Auslagen (verauslagten Zoll, evtl. Porti, Gebühren usw.) zu ersetzen. In diesen Fällen wird die Sendung der Zollstelle von einem Postbeamten vorgeführt,
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