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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 41.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191701003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- fehlende Seiten: Seiten 211-214
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (19. Juli 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 41.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) 29
- AusgabeNr. 4 (14. Februar 1917) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) 73
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) 87
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) 107
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) 121
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) 137
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) 151
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) 165
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) 179
- AusgabeNr. 14 (12. Juli 1917) 195
- AusgabeNr. 15 (19. Juli 1917) 205
- AusgabeNr. 16 (26. Juli 1917) 209
- AusgabeNr. 17 (2. August 1917) 219
- AusgabeNr. 18 (9. August 1917) 223
- AusgabeNr. 19 (16. August 1917) 233
- AusgabeNr. 20 (23. August 1917) 237
- AusgabeNr. 21 (30. August 1917) 247
- AusgabeNr. 22 (6. September 1917) 251
- AusgabeNr. 23 (13. September 1917) 261
- AusgabeNr. 24 (20. September 1917) 267
- AusgabeNr. 25 (27. September 1917) 277
- AusgabeNr. 26 (4. Oktober 1917) 283
- AusgabeNr. 27 (11. Oktober 1917) 293
- AusgabeNr. 28 (18. Oktober 1917) 295
- AusgabeNr. 29 (25. Oktober 1917) 303
- AusgabeNr. 30 (1. November 1917) 305
- AusgabeNr. 31 (8. November 1917) 313
- AusgabeNr. 32 (15. November 1917) 315
- AusgabeNr. 33 (22. November 1917) 323
- AusgabeNr. 34 (29. November 1917) 325
- AusgabeNr. 35 (6. Dezember 1917) 335
- AusgabeNr. 36 (13. Dezember 1917) 339
- AusgabeNr. 37 (20. Dezember 1917) 347
- BandBand 41.1917 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Bezugspreis für Deutschland und Österreich-Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt vierteljährlich 2 Mark, jährlich 7.75 Mark vorauszahlbar. Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1.80 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland jährlich 8,50 Mark vorauszahlbar Postscheck-Konto: 2581 Berlin Bank-Konto: Disconto-Gesellschaft Deposilen- Kasse Berlin, Lindensfra&e Nr. 3 Krieflsaufschlag 20% auf alle Preise V* 1 /Mudge P-LeFioy ALßregue Sehwügu&fü.« Ad.Lange W, eniGi'n Gei/hi ml Huyoens uherd, Graham Nsrrteon . Sarnshaw Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 60 Pfg„ für Stetten-Angebote und-Gesuche die Zeile 50 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen zu je 60 Pfg.) wird mit 200 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint an jedem Donnerstag wechselweise in Voll- und Zwischen nummern. Die einzelne Vollnummer kostet 35 Pfg., die Zwischennummer 15 Pfg. Probenummern auf Verlangen kostenfrei Fernsprecher: Amt Moritzplatz 12396 bis 12399 Kriegsaufschlag 20% auf alle Preise Organ des Deutschen Uhrmacher-Bundes (E.V.) 19. Juli 1917 Berlin SW 68, Neuenburger Stra&e 8 Jahrg. XLI, Nr. 15 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten ufscher Ohrmaeher' Die Tätigkeit unserer Korrespondierenden Mitglieder macht sich schon jeßt in hoch erfreulicher Weise bemerkbar. Ein besonderer Fall mag hier Erwähnung finden, da er auch die Öffentlichkeit interessieren wird. Ein Kollege hatte sich mit einem Unterstüfeungsgesuche an den Bund gewendet, in dem er sich als vom Unglück verfolgt bezeichnete, weil er durch einen Einbruch große Verluste erlitten habe, dann krank ge worden sei usw. Unser Korrespondierendes Mitglied, an das wir uns mit der Bitte um Ermittelung der näheren Umstände wandten, nahm sich der Sache mit großem Eifer und solcher Umsicht an, daß wir innerhalb weniger Tage im Besife der nötigen Feststellungen waren. Aus diesen geht hervor, daß es sich auch diesmal, wie so oft in derartigen Fällen, um einen jener bedauernswerten Menschen handelt, denen es an jeder Energie fehlt, die jeden kleinen Fehlschlag als großes Unglück betrachten und alles Heil von der Hilfe anderer Menschen erwarten, anstatt sich selbst ein wenig auf zuraffen. Der Einbruchdiebstahl hat vor genau drei Jahren siattgefunden; den dabei erlittenen Schaden bezifferte der Be stohlene selbst auf etwa hundert Mark! Arbeitsfähig ist er, somit heute durchaus in der Lage, seinen Lebensunterhalt zu erwerben. Schon als Gehilfe würde er 250 Mark monatlich ver dienen können. Weitere sehr bezeichnende Einzelheiten möchten wir nicht an die Öffentlichkeit bringen. Soviel aber sagen wir noch, daß die Mittel, über die die Unterstüßungs- kasse des Bundes verfügt, für bedürftigere Kollegen oder deren Familien aufgespart werden müssen. Unserem verehrten Ausschußmitgliede danken wir auch an dieser Stelle für seine umsichtigen, zeitraubenden Ermittlungen. — In der Strafsache gegen den Uhrmachergehilfen: Hugo Wilczek aus Beuthen bl nunmehr leider ein zweiter abschlägiger Bescheid ergangen. Wie wir in Nr. 6 ds. Jahrg. (Seite 74) mitteilten,, hat sich Wilczek von einem Kollegen im Saargebiete, bei dem er Stellung angenommen hatte, 100 Mark Reisegeld schicken lassen, aber die Reise nicht angeireten,, sondern das Geld einfach anderweitig für sich verbraucht. Die Staatsanwaltschaft in Beuthen hatte auf erfolgte Anzeige mit geteilt, daß keine Anklage gegen Wilczek erhoben worden sei. Auf die dagegen eingelegte Beschwerde teilte nunmehr die Sechste Strafkammer des Königlichen Landgerichts in Beuthen unterm 13. Juli ds. J. mit, daß die Beschwerde auf Kosten des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen wor den sei. In den Gründen wird ausgeführt, daß die Beschwerde sich gegen eine angebliche Entscheidung des Ersten Staats anwaltes in Beuthen gerichtet habe. Die betreffende Ent scheidung sei aber vom Königlichen Amtsgericht in Beuthen durch Beschluß vom 31. Januar 1917 ergangen, durdi den der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Beschuldigten abgelehnt worden sei. Gegen diesen Beschluß stehe nur der Staatsanwaltschaft die sofortige Beschwerde zu, da es sich um eine öffentliche Klage handelte. — Wir müssen also zu unserem Bedauern und lebhaften Be fremden feststellen, daß sowohl das Amtgericht Beuthen als die dortige Staatsanwaltschaft es ganz in der Ordnung oder wenigstens nicht gesefelich angreifbar finden, wenn ein Gehilfe, dem ein Meister auf dessen Ersuchen 100 Mark Reisegeldl schickt, die angenommene Stelle nicht antritt, ja nicht einmal! an den Ort seines neuen Dienstes reist, sondern das ihm ledig lich zu jenem Zwecke übersandte Geld einfach anderweitig ver braucht. Nach dem Volksempfinden liegt hier eine Unter schlagung in optima forma vor, und der Bescheid der Beuthener; Gerichtsbehörden gehört zu jenen leider nicht seltenen Un begreiflichkeiten, die dem gesunden Rechtsempfinden der Nichl- juristen förmlich in’s Gesicht schlagen. In solchen Dingen darf es; unseres Erachtens nicht darauf ankommen, ob der die Anzeige Erstattende irrtümlicherweise einen Betrug statt einer Unter schlagung oder umgekehrt zur Anzeige bringt, sondern nur darauf, ob eine gewissenlose Schädigung eines Unschuldigen vorliegt. Eine solche muß unter allen Umständen strafbar sein, und Sache der Gerichtsbehörden müßte es unseres Er achtens sein, jene strafbare Handlung unter den richtigen Para-
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