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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 41.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191701003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- fehlende Seiten: Seiten 211-214
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (9. August 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 41.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) 29
- AusgabeNr. 4 (14. Februar 1917) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) 73
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) 87
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) 107
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) 121
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) 137
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) 151
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) 165
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) 179
- AusgabeNr. 14 (12. Juli 1917) 195
- AusgabeNr. 15 (19. Juli 1917) 205
- AusgabeNr. 16 (26. Juli 1917) 209
- AusgabeNr. 17 (2. August 1917) 219
- AusgabeNr. 18 (9. August 1917) 223
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 223
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der fünfunddreißigsten ... 224
- ArtikelEindrücke einer Schweizer Reise 225
- ArtikelVerzeichnis derjenigen Firmen, die der Sperre beigetreten sind ... 226
- ArtikelDer Duplexgang (Fortsetzung zu Seite 200) 227
- ArtikelFederstellung mit Anschlagscheiben auf der Federwelle 228
- ArtikelDie Uhren in der Türkei 228
- ArtikelAus der Werkstatt 229
- ArtikelVermischtes 229
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 231
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 232
- ArtikelBriefkasten 232
- ArtikelPatent-Nachrichten 232
- AusgabeNr. 19 (16. August 1917) 233
- AusgabeNr. 20 (23. August 1917) 237
- AusgabeNr. 21 (30. August 1917) 247
- AusgabeNr. 22 (6. September 1917) 251
- AusgabeNr. 23 (13. September 1917) 261
- AusgabeNr. 24 (20. September 1917) 267
- AusgabeNr. 25 (27. September 1917) 277
- AusgabeNr. 26 (4. Oktober 1917) 283
- AusgabeNr. 27 (11. Oktober 1917) 293
- AusgabeNr. 28 (18. Oktober 1917) 295
- AusgabeNr. 29 (25. Oktober 1917) 303
- AusgabeNr. 30 (1. November 1917) 305
- AusgabeNr. 31 (8. November 1917) 313
- AusgabeNr. 32 (15. November 1917) 315
- AusgabeNr. 33 (22. November 1917) 323
- AusgabeNr. 34 (29. November 1917) 325
- AusgabeNr. 35 (6. Dezember 1917) 335
- AusgabeNr. 36 (13. Dezember 1917) 339
- AusgabeNr. 37 (20. Dezember 1917) 347
- BandBand 41.1917 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Bezugspreis für Deutschland und Österreich-Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt vierteljährlich 2 Mark, jährlich 7,75 Mark vorauszahlbar. Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1.80 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland jährlich 6.50 Mark vorauszahlbar Postscheck-Konto: 25Ö1 Berlin Bank-Konto: Disconto - Gesellschaft Deposilen- Kasse Berlin, Lindenslrafee Nr. 3 Kriegsaufschlag 20% auf alle Preise Mudae 'f*J-oRoy AlBngued Ad.Lange _ _ e ft e (n m Galilei tfuygtns OJMm _ , tthzrd Graham zjßZSZ. larnshow Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 60 Pfg., für Stellen-Angebote und-Gesuche die Zeile 50 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen zu je 60 Pfg.l wird mit 200 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint an jedem Donnerstag wechselweise in Voll- und Zwischen nummern. Die einzelne Vollnummer kostet 35 Pfg, die Zwischennummer 15 Pfg. Probenummern auf Verlangen kostenfrei Fernsprecher: Amt Moritzplatz 12396 bis 12399 Kriegsaufschlag 20% auf alle Preise Organ des Deutschen Uhrmacher~Bundes (E.V.) Herausgegeben von Carl Marfels, Berlin SW68, Neuenburger Stra&e 8 XLI. Jahrgang Berlin, 9. August 1917 Nummer 18 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten Die Einfuhr der Taschenuhren aus der Schweiz. Wir hatten in dem lebten Berichte erwähnt, dab während der Dauer des ersten Handelsabkommens so gut wie gar keine Uhren ein- gefiihrt worden sind. Einige Stunden nach Drucklegung der betreffenden Notiz traf dann die erfreuliche Nachricht ein, dab endlich die Schweizer Regierung die in Frage kommenden Devisen der deutschen Regierung überwiesen hat, so dab die vorliegenden Einfuhranträge entsprechend der Kontingentie rung bewilligt werden könnten. Der Wortlaut der Zuschrift konnte noch am Schlüsse des Artikels „Die Klippen des Han delsabkommens mit der Schweiz“ in Nr. 17 der Deutschen Uhr macher-Zeitung veröffentlicht werden. Da aber mit der Mög lichkeit gerechnet werden mub, dab diese wichtige Mitteilung an jener Stelle nicht von allen daran interessierten Kollegen gelesen wurde, geben wir sie hiermit im Wortlaut nochmals wieder. Sie lautete: „Durch unsere früheren Mitteilungen und durch die Fach presse dürften Sie bereits davon unterrichtet sein, dab die Ein fuhr von Uhren stockte, da das Politische Departement der Schweiz der Einfuhrstelle der Kaiserlich Deutschen Gesandt schaft in Bern mehrere Wochen hindurch keine Anträge über wiesen hat. Als Grund wurde angegeben, dab die Finanz transaktion noch keine Erledigung gefunden habe. Seit Mitte dieses Monats hat nunmehr die Schweizer Regierung die im Handelsabkommen festgelegten Ver pflichtungen erfüllt und die in Frage kommenden Devisen der deutschen Regierung überwiesen, so dab die vor liegenden Anträge entsprechend der Kontingentierung be willigt werden konnten. Es dürften nun in kurzer Zeit die auf Grund des Handelsabkommens zur Einfuhr freigegebenen Uhren nach Deutschland gelangen, soweit von den Fabrikanten Einfuhr-Anträge gestellt worden sind. Deutscher Uhrenhandelsverband gez. Adolf Belmonte, stellvertretender Vorsifeender. Auf Grund dieses Schreibens kann man wieder annehmen, dab die festgesetzte Uhrenmenge herein kommt. Der Artikel, der unter der Überschrift „Wo bleiben die Taschenuhren, die auf Grund des Handelsabkommens nach Deutschland einge führt werden sollen?“ in Nr. 14 auf Seite 197 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung veröffentlicht worden war, hat in der Presse der neutralen Schweiz wesentliche Beachtung gefunden, und sowohl die Neue Zürich er Zeitung als auch die Federation Horlogere verwahren sich gegen den Vor wurf, dab die Schweiz Verpflichtungen, die sie eingegangen sei, nicht gehalten hätte. Nach der Auffassung der Schweizer Kreise handelt es sich für die Schweiz gar nicht um eine Vertrags verpflichtung. Die Schweiz will im Gegenteil die Zulassung beschränkter Warenmengen zum deutschen Markt nur als ein deutscherseits gezeigtes Entgegenkommen, das ihr im Handels verträge eingeräumt wurde, angesehen haben. Die Blätter ver treten die Auffassung, dab die Schweiz durch das Abkommen wohl das Recht erlangt habe, die festgesefete Warenmenge aus zuführen, dab sie aber keineswegs die Verpflichtung übernom men habe, diese Waren auch nun zur Ausfuhr zu bringen. Die Federation Horlogere sagt, es sei ein Irrtum, wenn man die Banken der romanischen Schweiz für das Verhalten der Fabri kanten verantwortlich machen wolle, denn das in Rede stehende Bank-Konsortium umfasse die Banken der gesamten Schweiz, die ihre Entschliebungen nach gemeinsamer Übereinkunft ge- fabt hätten. Aber, meint das Blatt weiter, in einem Punkte stimmen wir Herrn Uhrland zu. Wenn, wie er behauptet, einige Milliarde für Deutschland keine Rolle spielen, warum hat Deutschland dann ersucht, für 18 Millionen Uhren, Stickereien und Seidenwaren erst im Oktober 1918 bezahlen zu müssen, und warum hat vor allen Dingen der Sperr-Verband in seinem Rundschreiben vom 14. Februar 1917 diese Frage überhaupt aufgeworfen? Uber diesen Punkt wird Herr U h r 1 a n d um Aufklärung ersucht. Den Schlub des Artikels hebt das erwähnte Blatt besonders hervor, indem es bemerkt, dab die schweizeri schen Fabrikanten tatsächlich mit der Möglichkeit der vollstän digen Schliebung der Grenzen und des Handels rechnen nebst einem Zahlungsverbot und ähnlichen, nicht voraussehbaren
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