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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 41.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191701003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- fehlende Seiten: Seiten 211-214
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (20. Dezember 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches usw.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patent-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 41.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) 29
- AusgabeNr. 4 (14. Februar 1917) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) 73
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) 87
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) 107
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) 121
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) 137
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) 151
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) 165
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) 179
- AusgabeNr. 14 (12. Juli 1917) 195
- AusgabeNr. 15 (19. Juli 1917) 205
- AusgabeNr. 16 (26. Juli 1917) 209
- AusgabeNr. 17 (2. August 1917) 219
- AusgabeNr. 18 (9. August 1917) 223
- AusgabeNr. 19 (16. August 1917) 233
- AusgabeNr. 20 (23. August 1917) 237
- AusgabeNr. 21 (30. August 1917) 247
- AusgabeNr. 22 (6. September 1917) 251
- AusgabeNr. 23 (13. September 1917) 261
- AusgabeNr. 24 (20. September 1917) 267
- AusgabeNr. 25 (27. September 1917) 277
- AusgabeNr. 26 (4. Oktober 1917) 283
- AusgabeNr. 27 (11. Oktober 1917) 293
- AusgabeNr. 28 (18. Oktober 1917) 295
- AusgabeNr. 29 (25. Oktober 1917) 303
- AusgabeNr. 30 (1. November 1917) 305
- AusgabeNr. 31 (8. November 1917) 313
- AusgabeNr. 32 (15. November 1917) 315
- AusgabeNr. 33 (22. November 1917) 323
- AusgabeNr. 34 (29. November 1917) 325
- AusgabeNr. 35 (6. Dezember 1917) 335
- AusgabeNr. 36 (13. Dezember 1917) 339
- AusgabeNr. 37 (20. Dezember 1917) 347
- BandBand 41.1917 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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350 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 37 Gebühr von 10 Pfennig in Freimarken aufzukleben und den Schein mit der Sendung am Posfschalfer abzugeben. Dorf wird der Schein mif dem Abdruck des Tagesstempels und der Aufgabenummer des Pakets versehen und so dem Absender zurückgegeben. Auf diese einfache, anscheinend viel zu wenig bekannte Weise lägt sich die Einlieferung’ der Empfänger, der Bestimmungsort und das Gewicht eines gewöhn lichen Pakets nachweisen und auf Grund des Gewichtsvermerks die Richtigkeit des für die Freimachung gezahlten Betrages nachprüfen. Postscheck verkehr. Mit Rücksicht auf die Papierknappheit wird nachgegeben, daß die den Nachnahmekarten anhängenden Post anweisungen als Zahlkarten verwendet werden können, wenn handschriftlich mit Tinte, durch Druck, oder mit der Schreibmaschine auf dem Haupfteile das Wort „Postanweisung“ in „Zahlkarte“ ge ändert und das Postscheckkonto genau bezeichnet sowie auf dem Abschnitt am Kopfe das Wort „Zahlkarte“ und am Fuge der Vermerk „Zahlkarte für Konto Nr. Postscheckamt “ angegeben werden. Kleine Nachrichten. Die Generalversammlung der Badischen Uhrenfabrik in Furtwangen beschloß, im Gegensaß zu dem Antrag der Verwaltung, eine Dividende von 12 % zu zahlen, die Verteilung von 15 % Dividende und entsprechende Kürzung der Rückstellungen - Die Uhrenfabriken in Villingen ( genannt zur Bleiche) in Liguidation gingen mit sämtlichen Liegensdiaften für 105 000 Mark in den Besiß der „Aktiengesellschaft Uhrenfabrik in Niederesdibach, vorm. leraer & Cie.“ über. BRIEFKASTEN 8483. Antworten Musikwerk Symphonion oder Zur Frage Kalliope. Ich habe noch zwei Musikwerke am Lager, und zwar ein hoch feines, selbstspielendes Werk „Kalliope“ in fourniertem Nußbaum- gehäuse mit Kurbelaufzug und 61 Stahlzungen, Größe 45X X 44 X 23 cm; ferner ein ähnliches Werk „Kalliope“ in der Größe von 64 X 55 X 25 cm und mit 82 Stahlzungen. Beide Musikwerke sind noch Friedensware, ich gebe sie billigst ab. S. Kretschmer, Berlin NO, Neue Königstr. 4. Zur Frage 8490. Besseres Reitzeug. Einige Reißzeuge in mittlerer Ausführung habe ich noch am Lager und würde sie billig abgeben. S. Kretschmer, Berlin NO, Neue Königstr. 4. Eine gute Auswahl besserer Reifszeuge in dep Preislagen 6,70 Mark, 7,75 Mark, 15,75 Mark und 18,90 Mark finden Sie noch ^ ei Rudolf Flume, Berlin SW 19, Beuthstr. 20. Zur Frage 8493, Handschwungrad, Stufenfutter Senkspiel. Ein Hand- und ein Fufsschwungrad, sowie drei Senkspiele ver- sdiiedener Größen und andere Werkzeuge kann ich abgeben. H. Großmann, Berlin SW 61, Blücherstr. 35. Fragen Frage 8494. Wer repariert mir tadellos ein Filigran- körbchen? WF Frage 8495. Welcher Kollege kann mir ein G r o 6 b o d e n t r i e b für eine Waltham-Savonnette-Uhr ablassen? F. in W. Frage 8496. Wer frischt ein silbernes Zifferblatt von einer Armbanduhr auf und erneuert die Zahlen? P. R. in K. Mitteilungen Herrn A. B. in N. Einfuhr aus Belgien. Gold- und Silber waren und Taschenuhren mit goldenen, vergoldeten, silbernen oder versilberten Gehäusen dürfen aus Belgien nur mit Genehmigung des Reichskommissars für die Aus- und Einfuhr in Berlin W 10, Lüßow- U ) '• * e * n 9 e führi werden. Wir machen jedoch darauf aufmerksam, daß in Belgien ein Ausfuhrverbot für sämtliche Waren besteht. Dieses Verbot gilt auch für den Verkehr mit Deutschland. Ausnahmen be willigt die Abteilung für Handel und Gewerbe, Außenhandelssielle in Brussel, Kunsfherlevingslaan 30. Außerdem müssen Sie die Ge nehmigung der Reichsbank zum Ankauf von Kostbarkeiten Kunst- und Luxusgegenständen nachsuchen. ' Herrn V. K. in L. Die Konkurrenzklausel. Sie haben sich vertraglich verpflichtet, in einem bestimmten Orte kein Konkurrenz geschäft zu eröffnen oder zu betreiben. Sie haben das später bereut und fragen nun an, ob die Verpflichtung nicht gegen die guten Sitten verstoße und daher ungiltig sei; oder ob Ihre Ehefrau ein Konkurrenz geschäft eröffnen und Sie zum Geschäftsführer einseßen dürfe. Nach der von Herrn Justizrat Henschel eingeholten Auskunft sind beide Fragen zu verneinen. Die Auskunft lautet: „Ein selbständiger Ge werbetreibender ist an die von ihm eingegangene Verpflichtung, in einer bestimmten Stadt kein Konkurrenzgesdiäft zu eröffnen, ge bunden. Die Verpflichtung dauert nicht nur während einer be grenzten Zeit, wie bei Handlungsgehilfen, sondern ist unbegrenzt verbindlich. Wenn die Ehefrau des Verkäufers das Konkurrenzgeschäft er öffnet und ihren Ehemann zum Geschäftsführer bestellt, so würde hierin eine unzulässige Umgehung liegen, und der andere Teil könnte auf Unterlassung des Geschäftsbetriebes Klage erheben.“ Herrn B. A. in S. Übermäßiger Gewinn? Sie haben Uhren mit einem Teuerungs-Aufschläge von 20 % auf den Friedens preis verkauft. Einer Ihrer Kunden hat daraufhin Anzeige wegen übermäßigen Gewinnes gegen Sie erstattet. Auf Ihre Anfrage nach der Rechtslage in solchen Fällen hat Herr Justizrat Henschel folgende Auskunft erteilt: „Das Reichsgericht steht auf dem Standpunkt, daß der Verkäufer nur berechtigt ist, den angemessenen und üblichen Friedensgewinn beim Verkauf zu fordern. Nach dem Geseß liegt übermäßiger Gewinn dann vor, wenn für Gegenstände des täglichen Bedarfs Preise gefordert werden, die unter Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse, insbesondere der Marktlage, sich als übermäßig hoch darstellen. Das Reichsgericht hat die Worte „insbesondere der Marktlage" bisher fast ganz unberück sichtigt gelassen. In neuerer Zeit scheint sich eine Wendung zu Gunsten des Verkäufers zu vollziehen. In jedem Falle ist der Verkäufer berechtigt, den oben bezeich- neten angemessenen Friedensgewinn den Selbstkosten zuzuschlagen, und zu den Selbstkosten gehört; 1. der Anschaffungspreis, 2. der Inbegriff aller Ausgaben, die das kaufmännische Unter nehmen als Ganzes treffen, insbesondere die Ausgaben für die Verkaufsbereitschaft und den Verkauf, sowie der Anteil an den Betriebsunkosten. Sind die zu 2 erwähnten Unkosten, wie es fast überall zutrifft erheblich gestiegen, so sind auch die Selbstkosten, die der Kaufmann der Preisberechnung zugrunde legen kann, höher geworden." □ (JP □ Patent^ Nachrichten Patent-Anmeldungen (Das Datum bedeutet den Tag, bis zu welchem Einsicht in die An meldung auf dem Kaiserlichen Patentamt genommen werden kann) Kl. 83 c, 2. Sch. 51 265. Verfahren und Vorrichtung zum Kalibrieren und Rollieren von Zapfen. Erich Schumacher, Aachen Hauptstr. 35. 1. Januar 1918. „ 83 b, 4. S. 45 005. Elektromagnetische Regelvorrichiung für selb ständige Uhren. Siemens & Halske Akt.-Ges., Siemensstadt b. Berlin. 8. Januar 1918. „ 83 a, 11. 302 819. Sperrung für Uhrwerke u. drgl. Fa. J. S c h I e n k e r - Grusen, Schwenningen a. N. 12. Januar 1918, Patent-Erteilungen (Das Datum bedeutet den Beginn des Patentes) Kl. 83 a, 59. 302 225. Schlagwerk für Taschenuhren. Charles Henri Golay, Le Sentier, Schweiz. 3. August 1916. „ „ 42. 302 665. Befestigung des Bügelaufzugrohres von Taschen uhren an einem Werkfeil. Ed. Kummer A.-G., Bettladi Schweiz. 2. Februar 1916. Gebrauchsmuster-Eintragungen (Das Datum bezeichnet den Beginn des Schußes) Kl. 83 b. 669 550, Uhrenaufzug durch Elektromotor. Körting & Mathiesen Akt.-Ges., Leuß-Leipzig. 29. Juni 1917. KL 83 a. 671 044. Einrichtung bei Uhren, welche das Ablaufen • des Werkes signalisiert. Max Jäckel, Schweidniß i. Schl. 9. Oktober 1917. Inhalts-Verzeichnis Scile Deutscher Uhrmacher-Bund 347 Das Uhrenaufziehen im Hause des Kunden 348 Vermischtes j ’ 34g Vereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches usw 349 Briefkasten ^ Patent-Nachrichten -jjq
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