Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 51.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192701003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 26 (25. Juni 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Vermögenserklärung für 1927
- Autor
- Apelt, Rudolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 51.1927 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1927) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1927) 37
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1927) 53
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1927) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1927) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1927) 113
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1927) 131
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1927) 151
- AusgabeNr. 10 (5. März 1927) 173
- AusgabeNr. 11 (12. März 1927) 193
- AusgabeNr. 12 (19. März 1927) 211
- AusgabeNr. 13 (26. März 1927) 231
- AusgabeNr. 14 (2. April 1927) 251
- AusgabeNr. 15 (9. April 1927) 269
- AusgabeNr. 16 (16. April 1927) 285
- AusgabeNr. 17 (23. April 1927) 309
- AusgabeNr. 18 (30. April 1927) 325
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1927) 345
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1927) 365
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1927) 387
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1927) 405
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1927) 423
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1927) 439
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1927) 457
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1927) 487
- ArtikelDie Vermögenserklärung für 1927 487
- ArtikelKinematik des Prellens 489
- ArtikelVersuche und Untersuchungen über den Isochronismus der ... 492
- ArtikelDas Eindrehen von Trieben und Wellen bei Pendel- und ... 494
- ArtikelElektrisches Turmuhr-Motorlaufwerk 496
- ArtikelElektrische Uhren als Schaustücke 497
- ArtikelRechtsfragen 498
- ArtikelDrop dials 499
- ArtikelSprechsaal 500
- ArtikelVermischtes 500
- ArtikelHandels-Nachrichten 503
- ArtikelVereins-Nachrichten * Personalien 504
- ArtikelBriefkasten 506
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 506
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1927) 507
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1927) 531
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1927) 553
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1927) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1927) 589
- AusgabeNr. 32 (6. August 1927) 605
- AusgabeNr. 33 (13. August 1927) 627
- AusgabeNr. 34 (20. August 1927) 643
- AusgabeNr. 35 (27. August 1927) 661
- AusgabeNr. 36 (3. September 1927) 681
- AusgabeNr. 37 (10. September 1927) 701
- AusgabeNr. 38 (17. September 1927) 721
- AusgabeNr. 39 (24. September 1927) 743
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1927) 761
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1927) 779
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1927) 797
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1927) 815
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1927) 833
- AusgabeNr. 45 (5. November 1927) 851
- AusgabeNr. 46 (12. November 1927) 869
- AusgabeNr. 47 (19. November 1927) 889
- AusgabeNr. 48 (26. November 1927) 907
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1927) 927
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1927) 947
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1927) 965
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1927) 983
- BandBand 51.1927 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bezugspreis für Deutschland bei offener Zustellung monatlich 1,50 RM, unter Streifband 1,85 RM. Für das Ausland unter Streifband, soweit keine Portoermäßigungen bestehen, Jahres- bezugspreis 25,- RM in Landeswährung (6 U. S. A, $, 30 Schweizer Franken usw.). Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint regelmäßig an jedem Sonnabend. Bestellungen an die Geschäftsstelle erbeten. Sfitfcr VSc/iu/fz Henltin diVlii Huyqens Aamsau ThHudqt Fltrlhouö. Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Höhe und 47 mra Breite füi Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,24 RM für Stellen - Angebote und -Gesuche 0,15 RM Die ganze Seite wird mit 225,— RM be rechnet. (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Grundpreis XMültiplikator 1,5 RM). Postscheck - Konto Berlin 2581 Telegramm-Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: Merkur 4660, 4661, 7684 U Kcea-Edelmetall- und. Sduimcktpacen-Mackt Nr. 26, Jahrgang 51 Berlin C 2, Breite Strafje 8-9 25. Juni 1927 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten Die Vermögenserklärung für 1927 Von Steuersyndikus Rudolf Apelt Die Vermögenserklärungen für 1927 sind einheitlich für das ganze Reich bis zum 30. Juni 1927 einzureichen. Die Ein reichungsfrist liegt in diesem Jahre etwas spät, weil das Reichsfinanzministerium mit dem Reichsrat zusammen erst über die eingebrachten Vorschläge betreffend eine Verein fachung der Vermögenserklärungen beraten mußte. Die ge plante Vereinfachung ist allerdings leider nicht so geworden, wie man sie sich allgemein gedacht hatte. Sie besteht eigent lich nur darin, daß sämtliche Grundstücke für das Jahr 1927 nicht neu bewertet werden, sondern daß man den durch den Einheitswertbescheid für 1925 und 1926 festgestellten Wert auch für das Jahr 1927 unverändert in Ansatz bringt. Weitere Vereinfachungen sind, wenn man davon absieht, daß das For mular für die Vermögenserklärung etwas weniger Raum be ansprucht, nicht getroffen worden. Nach wie vor ist also auch jetzt wieder das sonstige Vermögen eingehend zu dekla rieren. Über die Ausfüllung der Formulare ist im einzelnen folgendes zu sagen: 1. Einreichungspflicht Zur Einreichung der Vermögenserklärung ist jede in Deutschland dauernd ansässige Person, deren Vermögen am 31. Dezember 1926 mehr als 5000 RM betrug, ohne weiteres verpflichtet. Im allgemeinen werden den einzelnen Steuer pflichtigen von den Finanzämtern Formulare zugestellt. Wo das jedoch nicht geschieht, muß sich der Steuerpflichtige die Formulare selbst besorgen. Ferner sind die Erklärungen ab zugeben von denjenigen Personen, die zwar in Deutschland nicht ansässig sind, hier aber Gewerbe- oder Grundvermögen besitzen (beschränkte Steuerpflicht). Endlich muß jeder, der vom Finanzamt zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert wird, eine solche einreichen, ohne Rücksicht darauf, ob sein Ver mögen an dem maßgebenden Stichtage die Mindestgrenze von 5000 RM überstieg oder nicht. Als besondere Aufforderung gilt bereits die einfache Zustellung eines Vermögenserklä rungsformulars. Die verspätete Einreichung der Erklärung kann vom Finanzamte mit einem Zuschläge von 10% der endgiltig fest gesetzten Vermögensteuer geahndet werden. Wer also aus irgend welchen Gründen nicht in der Lage sein sollte, die Er klärung rechtzeitig bis zum 30. Juni einzureichen, muß an das Finanzamt ein Gesuch um Verlängerung der Frist richten. Im allgemeinen werden Fristen von acht bis vierzehn Tagen ohne weiteres gewährt. 2. Vermögen Das in der Steuererklärung anzugebende Vermögen glie dert sich in drei Teile: 1. Betriebsvermögen. Hier ist das Betriebsver mögen, d. h. also der Überschuß der Aktiven über die Pas siven am 31, Dezember 1926 anzusetzen. Meistens wird sich das hier anzugebende Betriebsvermögen mit dem bei der Be rechnung des Gewinnes für 1926 bereits festgestellten Be triebsvermögen decken. Änderungen können nur soweit in Frage kommen, als vielleicht in der Handelsbilanz das Inven tar und die sonstigen Gegenstände des Anlagekapitals niedri ger aufgenommen worden sind, als es das Reichsbewertungs gesetz vorschreibt. Nach diesem Gesetz soll zwar das In ventar usw. auch mit dem gemeinen Werte am Bilanzstichtage angesetzt werden, also mit demjenigen Werte, der wohl all gemein auch bei der Einkommensermittlungsbilanz benutzt wird, jedoch ist es gestattet, an Stelle des gemeinen Wertes einen anders berechneten Wert in Ansatz zu bringen und zwar: für die Gegenstände, die nach dem 31. Dezember 1923 angeschafft oder hergestellt wurden, den wirklichen Anschaf- fungs- oder Herstellungspreis nach Abzug eines angemesse nen Abnutzungsbetrages; für die Gegenstände, die vor dem 31. Dezember 1918 angeschafft oder hergestellt wurden, gleichfalls den Anschaffungs- oder Herstellungspreis nach Abzug eines angemessenen Abnutzungsbetrages, jedoch min destens den Preis, der am 31. Dezember 1913 für die betref fenden Gegenstände üblich war. Sofern größere Anlagebestände in Frage kommen (bei den Uhrmachern und Juwelieren besondere maschinelle Spe zialeinrichtungen), kann durch diese Bewertungsart u. U. eine recht erhebliche Vermögensherabsetzung erreicht werden; es
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder