I. jede Versagung dessen, waö für des ThiereS Leben und Gesundheit naturgemäß erforderlich' ist, 2. jeder Zwang oder Schmerz, welcher dem Thiere zugefügt wird u) zwar bei Gelegenheit einer naturgemäßen Benutzung oder nütz lichen Tödtung des Thieres, aber ohne Notwendigkeit der Anwendung; !>) um das Thier zu Leistungen gegen oder über seine Natur und Kräfte zu nöthigen; a) zum bloßen Vergnügen, sei es an der Qual selbst oder einem dadurch zu erzielenden Genüsse; <l) auö Bosheit, Muthwillen oder überhaupt ohne einen be stimmten Zweck. Diese Thierquälereien lassen sich aus der höheren und edleren Natur des Menschen nicht rechtfertigen; sie sind vielmehr ein bloßer Mißbrauch des Übergewichts seiner geistigen oder körperlichen Kräfte, und deshalb ein Beweis des Mangels an sittlichem und religiösem Gefühl. Denn der Anblick solcher Thierquälereicn verletzt dieses Gefühl; ja er stumpft eS sogar allmählich ab. Darum sind zwar schon die Polizei behörden ermächtigt, dagegen cinzuschreiten; ihre Wirksamkeit beschränkt sich jedoch zunächst auf Ahndung bereits stattgehabter, gesetzlich strafbarer Fälle, von denen übrigens bei der Vielfältigkeit der Vergehen nur ein sehr kleiner Theil zu ihrer Kenntnis gelangt; noch weniger sind sie auf mora lischem Wege allgemein vorbeugend einzuwirken im Stande. Aus dieser Unzureichenheit ihrer Thätigkeit entspringt die Verpflichtung zu allge meiner Mitwirkung und auf das Anerkenntnis dieser Verpflichtung gründet sich der Verein. § 2. Der Zweck des Vereins ist, das Aufhören der Thierquälerei durch erlaubte Mittel zu bewirken. Z Z. Der Verein wird deßhalb bereits stattgehabte Fälle nach Be finden zur gesetzlichen Ahndung bringen; vorkommende in Güte oder durch obrigkeitliche Hülfe zu behindern, hauptsächlich aber aller Thier quälerei für die Zukunft dadurch vorzubeugen versuchen, daß er die in ihr liegende Versündigung zur allgemeinen Erkenntnis und Verabscheu ung bringt. H 4. Wie der Zweck des Vereins durch allgemeine Anerkennung er reicht sein wird: so würde er auch gefördert werden durch die wohlwollende Theilnahme derer, welche ihn schon gegenwärtig billigen. Der Verein stellt sich deßhalb unter den Schutz des gebildeten Publikums, von dessen sittlichem Gefühl Befreundung und Mitwirkung hoffend. I I i »4c» Ausführung sämtlicher Maurer- und Zimmerer. » arbeiten, SntwässerungSanlagcn, HauSabpuy L^nst Meklig, ksugesckäft, 3 ^smsprscwsr ttr. 205S1 - t.üttiLt>sustrsks 5, !