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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 65.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-194100004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19410000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seiten 345 bis 354.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (24. Mai 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Uhrmacher als Volksliedforscher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirtschaftsteil
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 65.1941 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1941) 9
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1941) 17
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1941) 25
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1941) 43
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1941) 51
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1941) 59
- AusgabeNr. 9 (1. März 1941) 67
- AusgabeNr. 10 (8. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (15. März 1941) 85
- AusgabeNr. 12 (22. März 1941) 93
- AusgabeNr. 13 (29. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (5. April 1941) 111
- AusgabeNr. 15 (12. April 1941) 117
- AusgabeNr. 16 (19. April 1941) 125
- AusgabeNr. 17 (26. April 1941) 131
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1941) 141
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1941) 147
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1941) 159
- ArtikelDie Lehrlingszwischenprüfung 1940/41 159
- ArtikelZusicherungen beim Erwerb von Geschäften 161
- ArtikelEin Uhrmacher als Volksliedforscher 162
- ArtikelVermischtes 163
- ArtikelBüchertisch 163
- ArtikelWirtschaftsteil 163
- ArtikelReichinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks 164
- ArtikelPersönliches 164
- ArtikelBriefkasten 164
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1941) 165
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1941) 171
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1941) 177
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1941) 183
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1941) 189
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1941) 199
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1941) 205
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1941) 211
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1941) 217
- AusgabeNr. 31 (2. August 1941) 225
- AusgabeNr. 32 (9. August 1941) 233
- AusgabeNr. 33 (16. August 1941) 239
- AusgabeNr. 34 (23. August 1941) 245
- AusgabeNr. 35 (30. August 1941) 253
- AusgabeNr. 36 (6. September 1941) 259
- AusgabeNr. 37 (13. September 1941) 265
- AusgabeNr. 38 (20. September 1941) 271
- AusgabeNr. 39 (27. September 1941) 277
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1941) 283
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1941) 289
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1941) 295
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1941) 301
- AusgabeNr. 44 (1. November 1941) 307
- AusgabeNr. 45 (8. November 1941) 315
- AusgabeNr. 46 (15. November 1941) 323
- AusgabeNr. 47 (22. November 1941) 331
- AusgabeNr. 48 (29. November 1941) 337
- AusgabeNr. 50/51 (20. Dezember 1941) 355
- BandBand 65.1941 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG / Nr. 21 163 Neben 150 Liedern des Böhmerwaldes hat er etwa 800 Volks weisen des Egerlandes zusammengebracht. Er hat auch von bereits früher im Wortlaut aufgezeichneten Liedern die Melodie entdeckt. Eine große Erweiterung erfuhr sein Schaffenskreis durch die Sammlung des Liedgutes der deut schen Heimkehrer aus Wolhynien und Bessarabien. Er hat dabei die Behauptung, die Bessarabiendeutschen besäßen keine Volkslieder mehr, glänzend widerlegt. Über 300 Weisen Vermifchtes Meisterschule in Furtwangen Wie wir soeben erfahren, ist die Staatliche Uhrmacherschule Furtwangen vom Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung zur Meisterschule des Deutschen Handwerks er hoben worden. Sie führt in Zukunft die Bezeichnung „Staatliche Uhrmacherschule Furtwangeh, Meisterschule für das deutsche Uhrmacherhandwerk, Fachschule für Feinwerktechnik . Demnach bestehen für das Uhrmacherhandwerk nunmehr zwei Meister- schulen in Deutschland. Wir wünschen der Schule in Furtwangeh für ihre diesem Gebiet nun wohl vermehrt zugewandte Arbeit guten Erfolg. Verlängerte Frist zur Verwertung von erworbenem Alt- und Bruchgold. Die Reichsstelle für Edelmetalle gibt im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 111 vom 15. Mai 1941 bekannt, daß die durch die Auflage A 4 zu den für das Jahr 1941 ausgestellten C-Geneh- migungen (betreffend den Erwerb von Alt- und Bruchgold zu ge werblichen oder beruflichen Zwecken) gesetzte Frist von einem Monat zur Verwertung des erworbenen Materials mit Wirkung vom 1. Mai 1941 ab auf sechs Monate verlängert wird. Für die Genehmigungsbescheide C, die mit einein ,,Z oder ,,D gekenn zeichnet sind, verbleibt es bei der bisherigen Regelung. In Eupen, Malmedy und Moresnet gelten ab 2. Juni 1941 mit kleinen Ausnahmen die Anordnungen Nr. 15 bis 21 der Reichs stelle für Edelmetalle über den Verkehr mit Platin, Platmbei- metallen, Gold, Altgold, Bruchgold und anderen Edelmetallen, über Meldepflicht und Verfügungsverbot für Platin, Platinbeimetalle und Silber und über die Beschlagnahme von Gold. Ferner hat vom 9. Mai 1941 ab in den gleichen Gebieten die Allgemeine An ordnung der Reichsstelle für Edelmetalle und der Reichsstelle Chemie über den Verkehr mit Silber und die Preisregelung für Silber und Silbersalze vom 9. Oktober 1936 Gültigkeit. Wer liest Japanisch? Berufsangehörige in Deutschland, die in der Lage sind, japanische Zeitschriften zu lesen, wollen sich bitte mit uns in Verbindung setzen. Die Schriftleitung. Wie wirkt das Schaufenster auf den Kunden? Der Kunde be trachtet die ausgestellten Waren im Schaufenster und wählt unter ihnen schon vor dem Laden aus, was er haben möchte. Er nimmt dabei an, daß er die Waren, die ausgestellt sind, auch itn Laden bekommt. Wird sein Wunsch nicht erfüllt, so fühlt er sich be trogen, und er ist verärgert. Natürlich weiß er, daß heute viele Waren nicht zu haben sind und wird dies dem Kaufmann nicht verübeln. Er möchte aber die Waren, die er im Schaufenster sieht, auch kaufen können. Daher: Nur Waren ausstellen, die verkäuflich sind! PdE. Die Kleinbetriebe bilden nach wie vor einen wesentlichen Faktor im deutschen Wirtschaftsleben und haben bewiesen, daß sie entgegen den Befürchtungen zu Anfang des Krieges eine außer ordentliche Anpassungsfähigkeit an schwierige Lagen besitzen. So stellt zum Beispiel eine holländische Fachzeitschrift fest, daß kleine und mittlere Geschäfte bei der heute herrschenden Warenknapp heit mehr für ihre Kunden tun könnten als große Betriebe. Den Willen der Staatsführung brachte kürzlich Staatssekretär Dr. Land fried zum Ausdruck, der die Wichtigkeit kleiner und mittlerer Betriebe auch für die Zukunft hervorhob. Anordnung über Einstellungsgehälter. Der Reichsarbeitsminister hat am 17. April 1941 eine Anordnung über die Höhe der Gehälter bei Neueinstellungen von Angestellten erlassen. Es darf für die gleiche Tätigkeit kein höheres Gehalt gezahlt werden als am 16. Oktober 1939. Die Bezahlung erfolgt nach der Tarif- oder Be triebsordnung. Liegt das Gehalt höher als das zuletzt bezogene, so ist dem Treuhänder der Arbeit Anzeige zu erstatten, der ein neues Gehalt festsetzen kann, auch ab weichend von der den Vorschriften des Lohnstops entsprechenden betriebsüblichen Regelung. Liegt keine tarifliche Gebundenheit vor, so ist in den ersten sechs Monaten das zuletzt bezogene Gehalt zu zahlen. Der Treuhänder kann auf Antrag beim Leiter des Arbeitsamtes ein anderes Gehalt festsetzen. Nach sechs Mo naten kann es dem betriebsüblichen Stand angepaßt werden. Die Schönheit der Arbeit, d. h. die schöne Ausgestaltung der Arbeitsräume und der Arbeitsbedingungen ist — das hat man ja heute erkannt — eine wesentliche Voraussetzung für Qualitäts hat er bei ihnen gefunden, fast die gleiche Anzahl bei den Wolhyniendeutschen. * Mitteilungen über weitere Berufskameraden, die auf an deren Wissens- oder Tätigkeitsgebieten anerkannte Leistun gen aufzuweisen haben, sind erwünscht. Die Schriftleitung. leistungen. Die Firma Karl Ehrmann, Pforzheim, hat den Ein druck der Schönheit ihrer Arbeitsbedingungen auch in einem Musterbuch zum Ausdruck zu bringen verstanden, das nun den Geschäftsfreunden von ihren Leistungen Kunde bringen soll. Seine Ausstattung in fein abgetönten Farben ist ausgezeichnet. ßüchertifch*) Annuaire 1941 Jahrbuch. La Montre Suisse. Die Schweizer Uhr. Solothurn 1941. Verlag Voigt-Schild A.-G. — Dieses Jahrbuch ent hält einen kurzen Bericht über die Schweizer Uhrenindustrie im Jahre 1940 sowie Angaben über einige der wichtigsten Ereignisse aus diesem Gebiet. Ferner wird über das neue Forschungsinstitut in Neuenburg in einem besonderen Artikel ausführlicher berichtet. Dr. M. Fallet-Scheurer berichtet über die Geschichte der ^tand- ortsverschiebungen in der schweizerischen Uhrenindustrie. Weiter finden sich Berichte über die Uhrenmesse in Basel, ein historischer Rückblick auf den Produktionsrhythmus m der Taschenuhren industrie vom 16. bis 20. Jahrhundert und weitere Berichte aus Industrie und Handel. Die drucktechnische Ausführung des Werkes und seine Ausstattung sind vorzüglich, wenn wir für ein solches Werk auch wünschen mochten, daß die Anzeigen vom bchrittteil getrennt würden, was den Wert beider Teile erhöhen und ihre Verwendbarkeit steigern würde. Uns interessiert an diesem Werk nun aber auch noch etwas anderes. Rund zwei Drittel der Schweiz sind deutschsprachig. Das Werk erscheint in dem reindeutschen Solothurn in der Schw-eiz in einem deutschen Verlag. Nach dem doppelsprachigen Titel sollte man annehmen, daß es auch doppelsprachig geschrieben sei. A-ber nicht einmal dies trifft zu, sondern es ist einsprachig geschrieben, und zwar etwa ein Drittel des Umfanges in deutscher und e Gva zwei Drittel in französischer Sprache. Dazu muß man wissen, daß die deutschsprachigen Schweizer Uhrenfabrikanten sich m der Zeitschrift „Die Schweizer Uhr" ein eigenes deutschsprachiges Organ in dem gleichen Verlag geschaffen haben, und daß die ganz überwiegende Zahl der Veröffentlichungen der schweizerischen Uhrenindustrie bereits in französischer Sprache erscheint. Eine praktische Notwendigkeit, die französischen Veröffentlichungen zu vermehren, besteht also gewiß nicht. Glaubt man in Solothurn, daß es sehr klug sei, sich von der deutschen Sprache abzuwenden? Auch angesichts der Tatsache der immer noch bestehenden tra ditionellen Freundschaft zwischen weiten Teilen des^ schweize rischen und des deutschen Uhrengewerbes und der weiteren Tat sache, daß auf absehbare Zeit nicht nur Deutschland, sondern auch der unter deutschem Einfluß stehende Wirtschaftsraum einer der wichtigsten Abnehmer der schweizerischen Uhrenindustrre sein wird? *1 Die hier besprochenen Bücher können auch vom Verlage der Deutschen Uhrmacher-Zeitung bezogen werden. WtrtfchaftötcU ^■■■ Gewinnabführung und Preissenkung. Dr. F. von E n g e 1 b e r g, Generalsachverständiger beim Reichskommissar für die Preisbil dung, hat in einer Vortragsfolge der Wirtschaftskammer Berlin- Brandenburg über § 22 der Kriegswirtschaftsverord nung gesprochen. Nr. 20 des Wirtschaftsblattes der Industrie- und Handelskammer zu Berlin entnehmen wir darüber: Bei der Frage, was Gewinn ist, ist vom steuerpflichtigen Gewinn auszugehen, doch sind gewisse Berichtigungen nach oben oder unten vorzunehmen. Auf keinen Fall darf jemand seinen „Übersozialismus auf dier All gemeinheit abwälzen, indem er sich am Preise der Erzeugnisse tur den sozialen Aufwand schadlos hält. Nur der gesetzliche Lohn und eine angemessene soziale Fürsorge können angerechnet werden. Vermögenswerte dürfen nur einmal abgeschrieben werden. Nur die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals darf auf den uc- Winn angerechnet werden. Für unterlassene Reparaturen können Beträge zurückgestellt werden bis zu einer Höhe, wie sie üblicher weise aufgewandt worden wären. Für den erlaubten Unternehmer lohn gibt es keinen Tarif; jedenfalls darf aber derjenige Betrag eingesetzt werden, der fremden Personen zu zahlen wäre, die eine gleiche Funktion in dem Unternehmen ausüben. Buchgewinne infolde Vorratsverminderunö dürfen abgesetzt werden. — Die „An-
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