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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 65.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-194100004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19410000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seiten 345 bis 354.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 35 (30. August 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unterhaltung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Recht und Steuer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 65.1941 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1941) 9
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1941) 17
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1941) 25
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1941) 43
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1941) 51
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1941) 59
- AusgabeNr. 9 (1. März 1941) 67
- AusgabeNr. 10 (8. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (15. März 1941) 85
- AusgabeNr. 12 (22. März 1941) 93
- AusgabeNr. 13 (29. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (5. April 1941) 111
- AusgabeNr. 15 (12. April 1941) 117
- AusgabeNr. 16 (19. April 1941) 125
- AusgabeNr. 17 (26. April 1941) 131
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1941) 141
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1941) 147
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1941) 165
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1941) 171
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1941) 177
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1941) 183
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1941) 189
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1941) 199
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1941) 205
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1941) 211
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1941) 217
- AusgabeNr. 31 (2. August 1941) 225
- AusgabeNr. 32 (9. August 1941) 233
- AusgabeNr. 33 (16. August 1941) 239
- AusgabeNr. 34 (23. August 1941) 245
- AusgabeNr. 35 (30. August 1941) 253
- ArtikelWas findet man auf der Reichsmesse Leipzig? 253
- ArtikelDie deutsche Frau im Kriege 253
- ArtikelDie Berechnung des Antriebsgewichtes einer Schwarzwälder Uhr 254
- ArtikelAuch die Kriegerfrau muß richtig handeln 9
- ArtikelMotorische Kraft erspart Zeit 255
- ArtikelDas Studienförderungswerk für Kriegsteilnehmer und das ... 255
- ArtikelVermischtes 256
- ArtikelUnterhaltung 257
- ArtikelRecht und Steuer 257
- ArtikelWirtschaftsteil 258
- ArtikelVereinigungen 258
- ArtikelPersönliches 258
- ArtikelBriefkasten 258
- AusgabeNr. 36 (6. September 1941) 259
- AusgabeNr. 37 (13. September 1941) 265
- AusgabeNr. 38 (20. September 1941) 271
- AusgabeNr. 39 (27. September 1941) 277
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1941) 283
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1941) 289
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1941) 295
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1941) 301
- AusgabeNr. 44 (1. November 1941) 307
- AusgabeNr. 45 (8. November 1941) 315
- AusgabeNr. 46 (15. November 1941) 323
- AusgabeNr. 47 (22. November 1941) 331
- AusgabeNr. 48 (29. November 1941) 337
- AusgabeNr. 50/51 (20. Dezember 1941) 355
- BandBand 65.1941 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG / Nr. 35 257 stößt heute durch die Einberufungen zum Heeresdienst vielfach dienstzeit als Ersatzzeit rentensteigernd angerechne , so ern durch Vorlage des Wehrpasses nachgewiesen wird. Dies erfolgt zweckmäßigerweise beim Umtausch der Versicherungskarten wor auf die Ersatzzeit in der Versicherungskarte vermerkt wird. Diese Eintragung kann aber auch später noch nachgeholt werden Der Kartenumtausch soll natürlich, wenn er schon nicht rechtzeitig erffi dann doch sobald als möglich ausgefuhrt werden. Lehrlingsbedarf rechtzeitig anmelden! Alle Handwerksmeister, r\ ? 1Q49 *>inon Lehrling einstellen wollen, müssen sich die zu Ostern 1942 einen Lehrung e ^ ^ ^ herrschenden ts>{lnnd Berufsberatung des Arbeitsamtes. Eine Durchschrift des Antrages ist auch an die Innung zu senden. Der Antrag muß auch gestellt werden, wenn der Meister sich schon selbst einen Lehr fing besorgt hat, damit dessen Einstellung genehmigt werden kann. Um das Werkstattwochenbuch. Es ist von entscheidender Wich tigkeit, den Lehrling an regelmäßige wöchentliche Eintragungen zu gewöhnen. Für jeden Bericht stehen zwei Seiten zur Verfügung. Er umfaßt eine oder zwei der für die Berufsausbildung wichtigste Arbeiten. Das Werkstattwochenbuch soll ein ungeschminktes Bild des Lehrlings und seiner Entwicklung geben. Er soll daher nichts ins Unreine schreiben, sondern die Eintragungen unmittelbar in das Werkstattwochenbuch vornehmen. Die Verantwortung für die ordentliche Führung des Werkstattwochenbuches liegt beim Lehr- herra. Versäumnisse in dieser Hinsicht sind als grobe Pflichtver letzung anzusehen und können nach § 126a der Reichsgewerbe ordnung zur Entziehung der Anleitungsbefugnis fuhren. Die Ober meister oder die Lehrlingswarte haben sich durch wiederholte Einsichtnahme von der ordnungsgemäßen Führung des Werkstatt- wochenbuches zu überzeugen. Die Berufsschullehrer ange- wiesen, sich die Werkstattwochenbücher von den Schülern vor legen zu lassen, da diese ein wichtiges Hilfsmittel sind, um sich über den Stand der Werkstattausbildung der Schüler zu unter richten. Die theoretische Ausbildung kann dadurch gut auf die Ausbildung im Betrieb abgestimmt werden. Unterhaltung Warum nicht etwas höflicher? Unter diesem Titel veröffent lichte der Illustrierte Beobachter in Heft 22 eine lustige Bildfolge „bemerkenswerter Zeitgenossen“, die Emmerich Huber zeichnete. Da ist die „Königin Gemüsefrau", die der schüchtern fragenden Kundin unfreundlich einen Blumenkohlkopf verweigert, oder der Fleischer, der eine vor Schrecken ganz klein werdende Frau an brüllt, die zaghaft nach ein paar Knochen fragt. Ihnen stellt er jedoch auch erfreulichere Typen gegenüber, die trotz Kriegs- und Notzeit Verständnis für die Wünsche ihrer Kunden haben. Zu ihnen gehört — zur Ehre unseres Faches — auch der Uhrmacher, der einem glücklichen Menschen plötzlich als ein Engel erscheint. Wir bringen diese Zeichnung nachstehend mit Genehmigung des Verlages und des Verfassers zum Abdruck. ME iSTEß, S/£ , P&PAßATU&N KÖNNE - * N'LrtT Die Ochsen und der Repetier-Wecker. Ein Gespannführer in Geestgottberg hatte nach einem Bericht in der Zeitschrift „Der Altmärker“ vom 5. Juni 1941 eine bis dahin sehr zuverlässige Taschenuhr, so daß er sein Tagewerk pünktlich verrichten konnte. Gegen alle seine Erwartungen streikte sie aber doch in diesen Tagen. Er wußte sich zu helfen; er packte seinen Repetier-Wecker in seine Tasche, die er den Ochsen seines Gespanns ahnungslos au das Sielengeschirr hing. Gemessenen Schrittes ging es hinaus ins Feld. Plötzlich aber ertönte die Glocke des Weckers. So etwas war den Ochsen nun doch noch nicht vorgekommen; es wirkte viel mehr als ein Peitschenschlag. Sie setzten sich in Trab, so daß sogar der Gespannführer dabei zu Fall kam. Er konnte die Tiere nicht beruhigen und mußte seine Leine loslassen. Zum Glück hörte der Wecker bald auf zu klingeln. Die Ochsen schienen sich zu beruhigen. Ehe unser Freund sein Gespann aber wieder erreicht hatte, fing der Wecker abermals an, und die Ochsen setzten sich wieder in Trab. Erst nachdem einige Arbeitskameraden zu Hilfe kamen, konnten die Ochsen zum Stehen gebracht, und die Ursache ihrer Unruhe in Gestalt des Repetier-Weckers konnte unter dem Gelächter der Anwesenden beseitigt werden. Es war in jenen Tagen ziemlich warm! Recht unö Steuer Hierher gehört auch der Uhrmacher, der sich so angenehm von manchem anderen Berufskamera den unterschied und ohne lange Meckerei Willis Tickeiacke „mal so schnell zwischen durch” wieder gesund machte! Kann der Geschäitsgewinn vom Finanzamt geschätzt werden? Diese Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, obwohl heute jeder Uhrmacher ordnungsmäßig Bücher führt und sein Gewinn aus den Büchern feststellbar sein soll. Aus den Einkommensteuerbescheiden, die gegenwärtig von den Finanzämtern versandt werden, wird mancher Uhrmacher sehen, daß das Finanzamt seinen Gewinn ge schätzt hat. Selbstverständlich hat das einen Grund, ln vielen Fällen wird das Finanzamt, bevor es den Einkommensteuerbescheid versandt hat, dem Uhrmacher geschrieben haben, er möchte seine Aufzeichnungen vorlegen. Wenn diese Aufforderung vergeblich war, hat das Finanzamt selbstverständlich mit Recht annehmen können, daß die Bücher nicht in Ordnung sind, und hat zur Schatzung gegriffen. Man kann aber diese Schätzung wieder rückgängig machen, wenn man hinterher die Bücher dem Finanzamt vorlegt. In den meisten Fällen beruht die Schätzung darauf, daß das Finanzamt Einblick in die Bücher genommen hat und der Mei nung ist, daß das Ergebnis der Buchführung unmöglich stimmen könne, daß also der Gewinn aus Gewerbebetrieb unbedingt hoher liegen müsse. Etwaige Unstimmigkeiten kleineren Umfanges m der Buchführung berechtigen das Finanzamt noch keineswegs zu einer Schätzung. Der Uhrmacher nimmt nun regelmäßig an, wenn das Finanzamt behauptet, sein Buchergebnis könne unmöglich stimmen, das Finanzamt müsse ihm beweisen, daß sein Gewinn höher liege. Das ist nicht richtig. Dem Finanzamt liegen sogenannte Richtsätze vor, die von den Oberfinanzpräsidenten aufgestellt sind, und die besagen, daß ein Uhrmacher mit diesem oder jenem Um satz diesen oder jenen Gewinn erzielt haben müsse (man kann die Richtsätze durch Anfrage beim Finanzamt erfahren!). Oft hat das Finanzamt keinen Einblick in die Buchführung genommen, sich mit der Einkommensteuererklärung begnügt und an Hand der Richtsätze festgestellt, daß der Gewinn ein höherer sein müsse. In diesem Fall hat es auch einen entsprechenden Vermerk auf der zweiten Seite des Bescheides gemacht. Hierzu ist zu sagen, daß dem Uhrmacher Gelegenheit gegeben werden muß, das Mißverhältnis zwischen seinem Gewinn und dem Ge winn anderer Betriebe aufzuklären. Man schreibe also in einem solchen Fall dem Finanzamt (am besten ist es, wenn man mit den Büchern selbst auf das Finanzamt geht), warum der Gewinn so niedrig ist. Es ist klar, daß die Richtsätze, die dem Finanzamt die Grundlage für die Schätzung gaben, nicht auf jeden Fall anzu- wenden sind. Der eine Uhrmacher hat z. B, eine wesentlich höhere Miete; der andere hatte Verluste durch uneinbringliche Forde rungen; der dritte hat zu billig verkauft usw. Wenn derartige Gründe nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden, muß das Finanzamt die Schätzung entsprechend berichtigen. Weiterhin genügt es nicht für eine Schätzung, wenn das Er gebnis der Buchführung von dem Buchführungsergebnis anderer Betriebe nur unwesentlich abweicht. In einer Entscheidung (RFH v. 13, 1. 1937 —VI A 418/38) hat der Reichsfinanzhof den Grundsatz aufgestellt, daß die Schätzung überhaupt nur statthaft ist, wenn der Unterschied zwischen dem nach der Buchführung ermittelten Umsatz und dem geschätzten Umsatz mindestens 10% beträgt. Wenn man also geschätzt wurde, lasse man sich zunächst einmal die Richtsätze vom Finanzamt angeben und prüfe nach, ob der Unterschied tatsächlich mindestens 10% beträgt. Ist dies nicht der Fall, so lege man gegen den Bescheid die Anfechtung ein. Ist die Wirtschaftsbeihille einkommensteuerpflichtig? Der zur Wehrmacht einberufene Uhrmacher erhält bekanntlich unter Umständen eine Wirtschaftsbeihilfe, die entweder zur Fort" setzung oder zur Erhaltung des Betriebes gewährt wird. Die Steuerpflicht dieser Wirtschaftsbeihilfe ist durch neue Bestim mungen Grundlegend Geändert worden. Die Wirtschaftsbeihille
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