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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 65.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-194100004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19410000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seiten 345 bis 354.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (29. November 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verselbständigungskredit für den Einzelhandel
- Autor
- Förster, Wolfgang
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 65.1941 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1941) 9
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1941) 17
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1941) 25
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1941) 43
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1941) 51
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1941) 59
- AusgabeNr. 9 (1. März 1941) 67
- AusgabeNr. 10 (8. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (15. März 1941) 85
- AusgabeNr. 12 (22. März 1941) 93
- AusgabeNr. 13 (29. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (5. April 1941) 111
- AusgabeNr. 15 (12. April 1941) 117
- AusgabeNr. 16 (19. April 1941) 125
- AusgabeNr. 17 (26. April 1941) 131
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1941) 141
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1941) 147
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1941) 165
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1941) 171
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1941) 177
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1941) 183
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1941) 189
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1941) 199
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1941) 205
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1941) 211
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1941) 217
- AusgabeNr. 31 (2. August 1941) 225
- AusgabeNr. 32 (9. August 1941) 233
- AusgabeNr. 33 (16. August 1941) 239
- AusgabeNr. 34 (23. August 1941) 245
- AusgabeNr. 35 (30. August 1941) 253
- AusgabeNr. 36 (6. September 1941) 259
- AusgabeNr. 37 (13. September 1941) 265
- AusgabeNr. 38 (20. September 1941) 271
- AusgabeNr. 39 (27. September 1941) 277
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1941) 283
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1941) 289
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1941) 295
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1941) 301
- AusgabeNr. 44 (1. November 1941) 307
- AusgabeNr. 45 (8. November 1941) 315
- AusgabeNr. 46 (15. November 1941) 323
- AusgabeNr. 47 (22. November 1941) 331
- AusgabeNr. 48 (29. November 1941) 337
- ArtikelVerselbständigungskredit für den Einzelhandel 337
- ArtikelLohnt sich das Nachschleifen der Körnerspitzen von Unruhwellen? 338
- ArtikelMozart komponiert für einen Uhrmacher 340
- ArtikelSprechsaal 341
- ArtikelVermischtes 341
- ArtikelBüchertisch 342
- ArtikelRecht und Steuer 342
- ArtikelWirtschaftsteil 343
- ArtikelReichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks 343
- ArtikelUhrmacher-Innungen 343
- ArtikelPersönliches 343
- ArtikelBriefkasten 344
- AusgabeNr. 50/51 (20. Dezember 1941) 355
- BandBand 65.1941 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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cjntsAj, Jdl&noe tfittktipp tfurcfmn# IGrevctjn, S ftr/Ter TS'Wiffr VM«tu rttnliin CUVi\fci rtuyqeM GraVii Hffmsoft 7h MuAqt Plt»«1 RertbouA l Attvo\d KLlnautX Bezugspreis fürDeutfdilanb bet offener 3uflellung Diertcljühclirfi 4,25 RTT1 (einfdilie^lich 0,43 R1TI tiberroeifungsgebühc); für bas fluslanb coerben bie ben Bebingungen ber einzelnen tänber an* gepaßten Bt?3ugsbeöingungen mitgeteilt. Die 3eitung erfttjoint jeben 3toeiten Sonnabenö. Bciefünfdirift: Deutfdie Uhrmochec-3eitung, Berlin SCD 68, lleuenbucger Straße 0 pceife ber fln3eigen: Bcunbprets ‘/i Seite 200 RH], Vioo Seite - 10 mm hodi unb 46 mm beeil - für Befdiafts- unb üermifchte Anjeigen 2,— R1TI, für Stellen - Angebote unb -Gefudie 1.50 Rill Auf biefe f]reife mal- 6301. lllengen-nadiloß lt. Tarif. P 0 ft f di e A • Konto Berlin !Tr. 2581. Te legt um m * fl n f cti cift ■ Uhr 3 dt Berlin. 4ptn fpredier: Sommel • flummet: 1? 52 46 Amtliches Organ Dar Sachgruppe Juroelen, GolD- unb SUberroaren, Uhren ber tOirtfchoftsgruppe Eimelhonöel Nr. 48, Jahrgang 65 • Verlag: Peuttcfae VerCageroerhe Strauß, Vetter & Co., Berlin SW68^_29j4oocmbeiM^ Allo Rorhtp für rdmtluhs Artikel unb Abbildungen oorbehalten ■ nach&cu* oetboten VerfelbftänÖigungöhreÖit für Öen €inzelhanöel Von Dipl.-Kfm. W olf gang Förster, Geschäftsführer des WFE — Wirtschaftlicher Förderungsdienst des Einzelhandels, G.m.b.H. D er Wunsch des Einzelhandels nach Personalkrediten ist seit langem bekannt. Die jüngere Entwicklung hat ge zeigt, daß es sich dabei nicht nur um die zumeist erörterte Frage der Ablösung von Lieferantenschulden durch Bank kredite handelt. Wohl noch stärker ist das Bedürfnis nach Bereitstellung von Mitteln zur Verselbständigung junger Kaufleute wie überhaupt zum Ansatz selbständiger Einzel handelskaufleute. Man darf dankbar feststellen, daß die Gewährung solcher Kredite für den Einzelhandel in den letzten Jahren durch verschiedene Aktionen gefördert wurde. Es sei hier beispielsweise nur auf die sogenannte „Essener Sparkassenaktion", die Einrichtungen der „Spara und ähnliche Maßnahmen verwiesen. Der Umfang des Be darfes an Personalkrediten ließ jedoch unbeschadet dieser Ansätze nach wie vor den Wunsch nach einer größeren Aktion wachbleiben. Die Berechtigung des Einzelhandels, auf die Erfüllung dieser Wünsche zu warten, ergab sich um so mehr; als in den letzten Jahren durch die Berufsförderungs maßnahmen der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel insbeson dere auf betriebswirtschaftlichem Gebiet viele Hemmnisse beseitigt wurden, die der Gewährung echter Personalkredite entgegenstanden. Es ist deshalb eine natürliche Entwicklung, wenn die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel mit ihren Fach gruppen den Entschluß faßte, aus sich heraus eine plan mäßige Finanzierung von Einzelhandelskaufleuten in größe rem Stil möglich zu machen, um überall da, wo berufs politische Zusammenhänge und die Versorgung der Ver braucherschaft es vordringlich erscheinen lassen, einen An satz gesunder Einzelhandelsbetriebe durchzuführen. Aus diesen Bedürfnissen heraus entstand der Wirt schaftliche Förderungsdienst des Einzel handels — WFE —, dessen Gründung in diesen Tagen im Reichsanzeiger bekanntgegeben wurde. Der WFE fördert und unterstützt die Verselbständigung von Jungkauf leuten und den planmäßigen Einsatz von Einzelhandelskaufleuten durch Übernahme von Bürgschaften zwecks Gewährung von Personalkrediten durch mit dem WFE zusammenarbeitende Bankinstitute. Drei Millionen RM stehen zunächst für diese Zwecke zur Verfügung. WFE-Bürgschaften oder -kredite sind für solche Kaufleute gedacht, die zwar keine „dinglichen Sicherheiten" aufweisen können, aber den Nachweis der notwendigen sachlichen, fachlichen, beruflichen und persönlichen Eigenschaf ten einwandfrei erbringen. Die Bürgschafts gewährung des WFE wird sich dabei grundsätzlich als zu sätzliche Aktion auf solche Fälle erstrecken, in denen einem Kreditbewerber alle sonst schon bestehenden Kreditquellen aus irgendwelchen formellen Gründen verschlossen sind. Eine Finanzierung der angedeuteten Maßnahmen hat von vornherein natürlich nur dann einen Sinn, wenn dem anzu setzenden Kaufmann die benötigten Mittel in einem solchen Umfange zur Verfügung stehen, daß sein Geschäft gesund anlaufen kann und ihm eine seiner Arbeit und Leistung ent sprechende Existenzgrundlage gewährt. Hierzu gehört weiter, die Kosten der Kreditgewährung so niedrig wie möglich zu halten und tragbare Kredit- und Tilgungsbedingungen fest zusetzen. Der Wirtschaftliche Förderungsdienst des Einzelhandels betrachtet es als seine Aufgabe, diese Forderungen zur Grundlage seiner Bürgschafts- und Kreditbedingungen zu machen. Danach wird sich die Begebung von WFE-Bürg schaften und darauf gewährten Krediten etwa wie folgt kosten- und zahlenmäßig auswirken: Nach den gesetzlichen und wettbewerblichen Regelungen des Kreditmarktes kommen als Kreditkosten zunächst Soll zinsen mit H/o über Reichsbankdiskont und Kreditprovisionen mit Vs 0 /» je Monat in Betracht. Die Bemühungen des WbL zielen darauf ab, die Kreditgewährung ohne weitere Kosten
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