Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 58.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19340000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (24. Februar 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handels-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 58.1934 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1934) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1934) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1934) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1934) 51
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1934) 65
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1934) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1934) 85
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1934) 97
- ArtikelDas Gütezeichen "Laurin" und der Facheinzelhandel 97
- ArtikelZu kleine Aufträge! 99
- ArtikelEin vorbildliches Fachgeschäft 100
- ArtikelAus der Werkstatt 102
- ArtikelDas Schaufenster der Uhrmacher zu Ostern 103
- ArtikelDie Kosmos-Sonnenuhr 104
- ArtikelZu der Edelmetall-, Uhren- und Schmuckmesse in Leipzig 105
- ArtikelVermischtes 106
- ArtikelHandels-Nachrichten 107
- ArtikelMeister-Vereinigungen 109
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 110
- ArtikelVersch. Vereinigungen 111
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 111
- ArtikelBriefkasten 111
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 112
- AusgabeNr. 10 (3. März 1934) 113
- AusgabeNr. 11 (10. März 1934) 127
- AusgabeNr. 12 (17. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (24. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (31. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (7. April 1934) 179
- AusgabeNr. 16 (14. April 1934) 191
- AusgabeNr. 17 (21. April 1934) 205
- AusgabeNr. 18 (28. April 1934) 219
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1934) 229
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1934) 243
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1934) 255
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1934) 269
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1934) 283
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1934) 295
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1934) 309
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1934) 333
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1934) 347
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1934) 361
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1934) 373
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1934) 387
- AusgabeNr. 32 (4. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (11. August 1934) 411
- AusgabeNr. 34 (18. August 1934) 421
- AusgabeNr. 35 (25. August 1934) 433
- AusgabeNr. 36 (1. September 1934) 445
- AusgabeNr. 37 (8. September 1934) 459
- AusgabeNr. 38 (15. September 1934) 473
- AusgabeNr. 39 (22. September 1934) 485
- AusgabeNr. 40 (29. September 1934) 499
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1934) 513
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1934) 521
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 45 (3. November 1934) 561
- AusgabeNr. 46 (10. November 1934) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1934) 591
- AusgabeNr. 48 (24. November 1934) 605
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1934) 621
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1934) 633
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1934) 647
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1934) 661
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Nr. 9 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 107 denen nach Auslösung eines Mechanismus messerartige Schneiden hervortraten. Das Gericht sah als erwiesen an, daß die Ringe als Waffen im Sinne des Gesetzes anzusehen sind, denn ihrer Natur nach seien sie dazu bestimmt, nicht unerhebliche Stich- und Kratz wunden beizubringen. Zugunsten des Angeklagten, dessen Vater die Genehmigung zum Waffenverkauf nicht besaß, nahm das Ge richt an, daß der Angeklagte sich nicht im klaren gewesen ist, daß er durch den Verkauf der Ringe sich einer strafbaren Hand lung schuldig machen würde, weshalb auf die gesetzliche Mindest strafe erkannt wurde. — Die hiergegen beim Reichsgericht eingelegte Revision wurde von dem 2. Strafsenat verworfen. Das Reichsgericht ging in Übereinstimmung mit der Berliner Straf kammer davon aus, daß die Verteidigungsringe Waffen im Sinne des Gesetzes seien, weil sie ihrer Bestimmung nach zu gleich und zwar in allererster Linie als Waffen, d. h. zu Abwehr- und Angriffszwecken dienen sollten. „Reichsgerichts briefe". (2 D 1578/33. — Urteil des RG. vom 1. Februar 1934.) Rundfunksendung Schwäb.-Gmünd. Der Südfunk veranstaltet am Donnerstag, dem 1. März, abends 9 10 Uhr, eine Sendung „Goldschmied macht köstlich Ding”. Eine Wande rung mit dem Mikrophon durch das württembergische Notstands gebiet Schwäb.-Gmünd, die Gold- und Silberstadt. Die Sendung wird gleichzeitig vom Frankfurter Sender und vom Deutschland sender übernommen. Ein originelles Wecker-Schaufenster. Das Uhren- und Gold warengeschäft Walter-Haus, Carl Walter, Köln, ver anstaltete kürzlich in einem seiner beiden Schaufenster eine Sonderwerbung für Wecker, die, wie unsere Abbildung erkennen läßt, in reizvoller Weise durchgeführt wurde. Daß die bildliche Darstellung im Hintergründe eine starke Blickfangwirkung ausübt, Wecker-Schaufenster der Firma Walter-Haus, Carl Walter, Köln leuchtet ohne weiteres ein, zumal das Schild plastisch gearbeitet war und der Mann sowie die untere Bettkante aus der Fläche herausragten. Ein besonderer Vorzug dieses Blickfanges besteht darin, daß er durch den infolge der Anordnung besonders ein dringlich wirkenden Text „Schon wieder verschlafen! Jetzt kaufe ich mir aber einen zuverlässigen Wecker im Uhrenhaus Walter", ebenso zwanglos wie überzeugend mit der Ware, die verkauft werden soll, in Verbindung gebracht wird. Die ausgestellten Wecker waren, wie schon die Preisschilder erkennen lassen, über sichtlich nach Gruppen geordnet. Das ganze Fenster war in hellen, leuchtenden Farben gehalten. Die Herstellungskosten beliefen sich mit Einschluß des Stoffes, mit dem die Terrassen überzogen waren, nur auf 12 RM. Berufsschule für Uhrmacher, Nürnberg. Es ist erwünscht, daß die Neuanmeldungen zu der Berufsschule recht bald vorgenommen werden. Bedingung für die Aufnahme ist das Bestehen der Eig nungsprüfung, die am 23. März, vormittags 8 Uhr, in den Zimmern 9 und 10 des Schulhauses, Fürther Str. 77, vor sich geht. Die Anmeldungen sind an Oberlehrer A. Gruber zu richten. Auch aus wärtige Schüler können auf Grund der gut bestandenen Eignungs prüfung bei einem Nürnberger Meister eine Lehrstelle finden. Solche jungen Leute, welche die Eignungsprüfung nicht bestanden haben, werden in Nürnberg nicht eingestellt. In jeder Woche wird an je vier Stunden theoretischer Werkstattunterricht erteilt; in einer Woche findet außerdem ein vierstündiger Zeichenunterricht statt. Auswärtige Schüler haben ein Gesuch um Zulassung an den Stadtrat, Schulreferat, Nürnberg, Egidienplatz, zu richten. Nach erfolgter Genehmigung muß die Überweisung durch die Heimat schulbehörde veranlaßt werden. Auswärtige Schüler haben eine jährliche, in Raten zu entrichtende Gebühr von 45 RM zu bezahlen. Hierin ist die Aufwendung für Werkstattmaterial enthalten. Berufsschulbesuch ist Pflicht. Den Schnellbriefen für Sozial recht und Wirtschaft entnehmen wir die folgende Notiz: Ein Lehrherr hatte seinen Lehrling vom Berufsschulbesuch abgehalten, weil ein plötzlicher Kundenandrang einsetzte. Obwohl einige Stunden später für den Lehrling noch Zeit zum Besuch der Berufs schule war, sandte der Lehrherr den Lehrling auch nachträglich nicht in die Schule; er begnügte sich vielmehr damit, einen Ent schuldigungsbrief einzureichen, in dem die Unabkömmlichkeit des Lehrlings angezeigt wurde. Das Kammergericht hat die Entschei dung der Vorinstanzen, die auf Grund des geschilderten Sach verhalts eine Verletzung der Ortssatzung für die Berufsschulen erblickt haben, bestätigt. Der Lehrherr ist nicht berechtigt, einen schulpflichtigen Lehrling vom Besuch der Berufsschule zurück zuhalten, es sei denn, daß der Fortbestand des Unternehmens durch die Beeinträchtigung der Arbeitskräfte bedroht wäre. Das war aber nicht der Fall. (Kammergericht 1 S 151/33.) Eine Versteigerung antiker Uhren nimmt am 28. Februar ab 10 Uhr vormittags das Internationale Kunst- und Auktions-Haus G.m.b.H., Berlin W 62, Kurfürstenstr. 79, vor. Insgesamt kommen acht Uhren zum Ausgebot und zwar eine Miniatur-Standuhr im Louis XVI-Stil, eine Schreibtischuhr aus geflammter Birke, eine Schreibtischuhr aus Bronze und Marmor in Form des von drei Putten getragenen Himmelsglobus, eine Bronze-Kaminuhr auf einem Marmorsockel, der eine Nachbildung des Mediceergrabes darstellt, eine deutsche Rokoko-Wanduhr aus dem 18. Jahrh. aus versilbertem Weißblech in ovaler, reich profilierter Form, eine Empire-Goldbronze-Pendule mit ovalem Marmorsockel und der Bezeichnung auf dem Zifferblatt „Ernst ä Berlin" und zwei Bieder- meier-Pendulen mit sechs bezw. vier Säulen. Büchertisch*) Agenda Horloger 1934. Von G. A, Berner. Verlag Ch. Rohr, Biel (Schweiz). Preis gebunden 2,40 RM. — Dieser schweizerische Uhrmacher-Kalender in französischer Sprache enthält diesmal außer dem Kalendarium, postalischen Bestimmungen, Vorschriften über die Kontrolle von Edelmetallwaren und einer Zusammen stellung der hauptsächlichsten Fachzeitungen, der schweizerischen und französischen Uhrmacherschulen und Uhrenmuseen sowie der Ergebnisse von Chronometer-Wettbewerben an vier Observatorien mehrere Aufsätze und zwar über die Berufsausbildung der Uhr macher in der Schweiz, die Schweizer Gesellschaft für Chrono metrie, die Uhrmachertagung in Besan^on, die Berechnung von Eingriffen, Pendeluhren, die Zeitübermittlung durch Fernsprecher, die Berylliumlegierungen und das Verfahren bei Erfindungen. Ver vollständigt wird der Kalender durch ein Fachbücherverzeichnis und eine Reihe von Bezugsquellen. *) Die hier besprochenen Bücher können auch vom Verlage der Deutschen Uhrmacher-Zeitung bezogen werden. . Handels-N achnchten Der deutsche Außenhandel mit Uhren im Januar 1934 Nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamtes hatte die Ausfuhr von Uhren und Uhrteilen aus Deutschland im Januar 1934 einen Wert von insgesamt 2,03 (i. V. 1,87) Mill. RM und die Einfuhr einen solchen von 0,39 (0,38) Mill. RM. Die Ausfuhr von Taschen- und Armbanduhren stieg gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres um 56 298 auf 142 689 Stück und dem Werte nach um 0,10 auf 0,36 Mill. RM, diejenige von Groß uhren und Uhrteilen aller Art um 338 auf 3734 dz und dem Werte nach um 0,06 auf 1,67 Mill. RM. Die Einfuhr von Kleinuhren ist dagegen um 3716 auf 9775 Stück und dem Werte nach um 0,03 auf 0,11 Mill. RM zurückgegangen. Die Einfuhr von Kleinuhrteilen erfuhr jedoch eine Zunahme von 10,15 auf 11,18 dz und wertmäßig von 0,18 auf 0,23 Mill. RM. — Hauptsächlichste Bezugsländer uiteder M verschlafen
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