Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 58.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19340000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (3. März 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handels-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 58.1934 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1934) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1934) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1934) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1934) 51
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1934) 65
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1934) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1934) 85
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1934) 97
- AusgabeNr. 10 (3. März 1934) 113
- ArtikelDer Facheinzelhandel ist eingeladen! 113
- ArtikelReinigen und Ölen 114
- ArtikelDie Spiralfeder in der Armbanduhr 115
- ArtikelAus der Werkstatt 116
- ArtikelZu der Neuordnung im Schmuckwarengeschäft 117
- ArtikelDie drahtlosen Zeitsignale der Welt 118
- ArtikelGriffe und Kniffe fürs Oster-Schaufenster 119
- ArtikelWas ist "Qualität"? 120
- ArtikelSprechsaal 121
- ArtikelVermischtes 122
- ArtikelHandels-Nachrichten 122
- ArtikelMeister-Vereinigungen 124
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 124
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 125
- ArtikelBriefkasten 125
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 126
- AusgabeNr. 11 (10. März 1934) 127
- AusgabeNr. 12 (17. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (24. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (31. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (7. April 1934) 179
- AusgabeNr. 16 (14. April 1934) 191
- AusgabeNr. 17 (21. April 1934) 205
- AusgabeNr. 18 (28. April 1934) 219
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1934) 229
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1934) 243
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1934) 255
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1934) 269
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1934) 283
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1934) 295
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1934) 309
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1934) 333
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1934) 347
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1934) 361
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1934) 373
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1934) 387
- AusgabeNr. 32 (4. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (11. August 1934) 411
- AusgabeNr. 34 (18. August 1934) 421
- AusgabeNr. 35 (25. August 1934) 433
- AusgabeNr. 36 (1. September 1934) 445
- AusgabeNr. 37 (8. September 1934) 459
- AusgabeNr. 38 (15. September 1934) 473
- AusgabeNr. 39 (22. September 1934) 485
- AusgabeNr. 40 (29. September 1934) 499
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1934) 513
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1934) 521
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 45 (3. November 1934) 561
- AusgabeNr. 46 (10. November 1934) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1934) 591
- AusgabeNr. 48 (24. November 1934) 605
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1934) 621
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1934) 633
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1934) 647
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1934) 661
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122 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 10 Vermischtes Gemeinschaftswerbung für Uhren Die endgiltigen Beschlüsse über die Gemeinschaftswerbung für Uhren sind erst kürzlich von den in einer Arbeitsgemeinschaft vereinigten Verbänden des deutschen Uhrengewerbes gefaßt wor den. Nähere Mitteilungen darüber werden wir in der folgenden Nummer veröffentlichen. Heute sei nur soviel bemerkt, daß die Werbemittel von den Einzelhandelsgeschäften aufgebracht werden sollen und zwar in der Weise, daß von den Lieferanten auf die Rechnungen für die Uhrenlieferungen ab 1. März 1934 Marken im Werte von 1 % des Rechnungsbetrages geklebt und ent wertet werden, und daß dieser Betrag gesondert in Rechnung gestellt wird. Die Arbeitsgemeinschaft erwartet, daß alle Uhren lieferanten die Marken kleben, und daß die Einzelhändler die von ihren Lieferanten verauslagten Werbebeträge bei der Bezah lung der Uhrenrechnungen zurückerstatten. Wenn rechtzeitig ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, soll mit der Gemein schaftswerbung noch vor Ostern begonnen werden. Die nächste große Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft wird die seit Jahren vom Uhren-Einzelhandel geforderte Durchführung des Grundsatzes „Gleiche Mengen, gleiche Preise" sein. Die erste Besprechung über diese Angelegenheit wird zwischen den Vertretern der in Betracht kommenden Organisationen schon in den nächsten Tagen v/ährend der Leipziger Messe stattfinden. „Die gute Uhr beim guten Uhrmacher“ In der Zeit vor Weihnachten des letzten Jahres erhielt ich eine gute Uhr mit bestem Werk zur Reparatur. Es war eine löst. Ankeruhr, bei welcher der Minutenradlochstein in einem beson deren Futter gefaßt war. Die Hemmungseingriffe dieser Uhr waren vollständig verdorben. Der untere Unruhwellenzapfen war ein gebohrt. Das war dem betreffenden „Kollegen" im wahrsten Sinne des Wortes „daneben" gelungen, denn er war exzentrisch ein gesetzt, und als Folge davon lief die Welle erheblich unrund. Um den Folgen dieser Murkserei aus dem Wege zu gehen, waren die Begrenzungsstifte der Gabel entsprechend weit auseinander gebogen. Auch das Stellungskreuz war entfernt worden. Infolge dieser kunstvollen Arbeiten war natürlich eine recht kostspielige Reparatur erforderlich geworden. Bei solchen Glanzleistungen darf man sich natürlich nicht wundern, wenn die Kundschaft von Miß trauen gegen die Uhrmacher erfüllt wird und sich von den guten und teuren Uhren ab- und den billigen Uhren zuwendet. Wenn wir Uhrmacher solche wirklich guten Uhren nicht sach- und fach gemäß hersteilen wollen oder können und nicht das Beste bei der Regulierung herausholen, wo wollen wir dann unsere Kunst an den Mann bringen? Etwa bei den Drei-Mark-Uhren? Es ist schade, daß es keine gesetzlichen Mittel gegen derartige Pfusch arbeiten gibt. Der Werdegang einer hochwertigen Uhr. Anläßlich des vierzig jährigen Jubiläums der O m e g a-Uhr hat die Firma Louis Brand & Freres in Biel in französischer Sprache eine reich haltig bebilderte Broschüre in Kunstdruck in einer kleineren Auf lage hergestellt, welche den Werdegang der Omega-Uhr und die hochwertige Präzisionsarbeit bei ihrer Herstellung veranschaulicht. Die Firma besteht schon seit 1848; im Jahre 1894 wurde das erste Omega-Kaliber herausgebracht. Nach Hinweisen auf die in unserer Zeitung bereits wiederholt behandelten Einzelheiten der Aufzeichnung und Konstruktion eines Kalibers und der Arbeitsplatten wird darauf hingewiesen, daß Omega den größten Teil seiner Werkzeugmaschinen selbst her stellt. Bemerkenswert ist dabei z. B. eine Maschine zur Her stellung der Gewindebohrer, mit der Gewindelöcher bis zu 0,25 mm Durchmesser mit einer Toleranz von 0,005 mm hergestellt werden. Die Stanzen und Schnitte werden unter mikroskopischer Kontrolle der genauen Zentrierung bis auf 1 /iooo mm genau hergestellt. Ferner wird eine genaue Untersuchung der Werkstoffe durch geführt und zwar sowohl auf mikrophotographischem Wege als auch mit Hilfe eines besonderen Prüfapparates auf Härte, Wider stands- und ■ Bearbeitungsfähigkeit. Nach Beschreibung der Stanzen und Schnitte wird eine auto matische Maschine zum Ausdrehen der Senkungen, das Bohren der Zapfenlöcher, das Steinfassen, das Herstellen der Kronräder, der Schrauben und Zapfen, der Federhäuser sowie der Ankerräder beschrieben. Für das Einsetzen der Hebesteine in den Anker ist für jedes Kaliber ein besonders gebauter Apparat vorgesehen. Bei der Herstellung des Ankerrades wird eine automatische Maschine mit 7 Fräsern benutzt, die die 15 Zähne eines jeden Rades in 105 Arbeitsgängen bearbeiten. Auch hier erfolgt eine ständige Kontrolle mit Hilfe eines Mikroskops, welches auf der Maschine selbst angebracht ist. Auch die Unruh wird bei der Omega in eigenem Betrieb hergestellt. Schließlich werden die Vorrichtungen für den Gewichtsausgleich der Unruh und für die genaue Prüfung der Spirale beschrieben. Zum Schluß werden die von der Omega bei den Sternwarten-Chronometerwettbewerben erzielten Preise der letzten Jahre wiedergegeben, wobei im Jahre 1931 und 1932 alle Rekorde errungen worden sind. Uhren mit dem „Deutschen Gong“ zulässig. Auf Grund des Gesetzes zum Schutze der nationalen Symbole hat das Württ. Landesgewerbeamt, Stuttgart, die von der Fa. Kienzle Uhren fabriken A. - G., Schwenningen a. N., hergestellten Uhren mit den vier Anfangstönen des Horst Wessel-Liedes als Halbstunden schlag für zulässig erklärt. Die gleiche Stelle hat jedoch Gehwerk uhren mit dem Hoheitszeichen der N. S. D. A. P. auf dem Zifferblatt als unzulässig bezeichnet. Unter den übrigen neuerdings dem staatlichen Verbot verfallenen Erzeugnissen befinden sich wieder zahlreiche Schmucksachen wie Anstecknadeln, Ringe, Anhänger, Broschen, Perlarmbänder und -haisketten, ferner Plaketten und Stocknägel mit dem Hakenkreuz, dem Bilde des Führers usw. Befremdlich ist die aus der amtlichen Liste sich ergebende Tat sache, daß mehrere Fabriken in Gablonz (Tschechoslowakei) es für nötig gehalten haben, Schmucksachen unter Verwendung des Hakenkreuzes, der schwarz-weiß-roten Farben und des Bildes unseres Reichskanzlers zu schaffen. Das Polizeipräsidium Berlin hat erfreulicherweise den Vertrieb der von sechs Gablonzer Firmen hergestellten Schmucksachen dieser Art, überwiegend unter Hin weis auf ihre Minderwertigkeit, verboten. Die Zulässigkeit von Gablonzer Erzeugnissen wurde in keinem Falle ausgesprochen. Genehmigt wurden, soweit Waren unseres Gewerbes in Betracht kommen, außer der eingangs erwähnten Uhr lediglich ein von einer Magdeburger Firma geschaffener silberner Anhänger in Tropfen form, in dessen Umrahmung ein Hakenkreuz aufgehängt ist, und eine handgetriebene Messingbrosche mit Hakenkreuz, die von einer Fabrik in Schwäb.-Gmünd stammt. Zu der Organisation des Einzelhandels. Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels teilt folgendes mit; Nach den Er klärungen der zuständigen Führer des Einzelhandels sollen die regionalen Verbände des Einzelhandels in Preußen schrittweise in den durch das preußische Gesetz vom 28. De zember 1933 geschaffenen Einzelhandelsvertretungen der Industrie- und Handelskammern aufgehen. Diese Maßnahmen gelten aber zunächst nur für Preußen. Der Bestand der Fachverbände des Einzelhandels bleibt von diesen Maßnahmen unberührt. Es besteht, wie Dr. Hilland noch kürzlich in seinem Bericht auf der Tagung des Einzelhandelsausschusses des Deutschen Industrie- und Handelstages betonte, die Tendenz, den lebensfähigen Fach verbänden, z. B. in der Industrie, im Einzel- und Großhandel, Zwangscharakter zu geben. Anfertigung und Vertrieb von Parteiabzeichen. Die Industrie- und Handelskammer Pforzheim teilt folgendes mit; „Der Gau wirtschaftsberater der N.S.D.A.P., der Präsident der Bad. Industrie- und Handelskammer, Dr. Kentrup, bittet uns, darauf hinzuweisen, daß die Herstellung von Parteiabzeichen nur nach den von der Reichszeugmeisterei herausgegebenen Richtlinien erfolgen darf. Es ist bekannt, daß in Pforzheim von verschiedenen Firmen Partei abzeichen ohne Genehmigung hergestellt werden. Mit Rücksicht darauf, daß seitens der Reichszeugmeisterei schon in Kürze ein gehende Kontrollen stattfinden werden, bittet der Gauwirtschafts berater, streng darauf zu achten, daß Parteiabzeichen nur von den zugelassenen Firmen hergestellt werden, damit Schäden durch Beschlagnahme und etwaige Bestrafungen vermieden werden. Bei dieser Gelegenheit sei erneut darauf hingewiesen, daß auch der Vertrieb von Parteiabzeichen Uhrmachern und Juwelieren nur dann erlaubt ist, wenn sie im Besitze einer ausdrücklichen Genehmigung der Reichszeugmeisterei sind. Handels-Nachrichten Sonderausstellung von Glashütter Erzeugnissen auf der Leip ziger Messe. Bei Gelegenheit der Leipziger Messe wird in einem Saale des städtischen Kaufhauses am Neumarkt eine kleine Sonder- ausslellung einen Überblick über sächsische Erzeugnisse bieten. U. a. werden dort gezeigt: von der Firma A. Lange & Söhne Taschen- und Armbanduhren und SeecErönomeXy, von der „Urofa'^und der Uhrenfabrik A.-G . Armbanduhren in Entstehung und Ausführung, von der Deutschen Ührrnacherschule Modelle, Taschenuhren, Drehganguhren, Armbanduhren, Seechronometer .und feinmechanische Instrumente. Einfuhrbewilligungsverfahren für Uhren in Frankreich. Auf Grund einer Verordnung der französischen Regierung vom 15. Fe bruar dürfen gewisse Waren nur unter der Bedingung in Frank reich eingeführt werden, daß die Sendungen von Einfuhrbewilli gungen der Generalzolldirektion begleitet sind. Es kommen u, a. folgende Waren in Betracht: Nr. 504: Werke für Wecker, Pendel uhren usw.; Nr. 504 bis: Wecker, Pendeluhren aller Art usw.;
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