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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 58.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19340000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (19. Mai 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Über Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte
- Autor
- Thiesen, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 14. Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher am 29. April 1934 in Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 58.1934 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1934) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1934) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1934) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1934) 51
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1934) 65
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1934) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1934) 85
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1934) 97
- AusgabeNr. 10 (3. März 1934) 113
- AusgabeNr. 11 (10. März 1934) 127
- AusgabeNr. 12 (17. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (24. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (31. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (7. April 1934) 179
- AusgabeNr. 16 (14. April 1934) 191
- AusgabeNr. 17 (21. April 1934) 205
- AusgabeNr. 18 (28. April 1934) 219
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1934) 229
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1934) 243
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1934) 255
- ArtikelÜber Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte 255
- Artikel14. Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes der Deutschen ... 256
- ArtikelDer Uhrmacher und Juwelier im Badeort 258
- ArtikelVaucanson (1709 bis 1782) 259
- ArtikelAus der Werkstatt 260
- ArtikelVermischtes 261
- ArtikelHandels-Nachrichten 263
- ArtikelMeister-Vereinigungen 264
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 266
- ArtikelVersch. Vereinigungen 266
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 267
- ArtikelBriefkasten 268
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 268
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1934) 269
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1934) 283
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1934) 295
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1934) 309
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1934) 333
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1934) 347
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1934) 361
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1934) 373
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1934) 387
- AusgabeNr. 32 (4. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (11. August 1934) 411
- AusgabeNr. 34 (18. August 1934) 421
- AusgabeNr. 35 (25. August 1934) 433
- AusgabeNr. 36 (1. September 1934) 445
- AusgabeNr. 37 (8. September 1934) 459
- AusgabeNr. 38 (15. September 1934) 473
- AusgabeNr. 39 (22. September 1934) 485
- AusgabeNr. 40 (29. September 1934) 499
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1934) 513
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1934) 521
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 45 (3. November 1934) 561
- AusgabeNr. 46 (10. November 1934) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1934) 591
- AusgabeNr. 48 (24. November 1934) 605
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1934) 621
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1934) 633
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1934) 647
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1934) 661
- BandBand 58.1934 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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256 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 21 durch eine Anmeldung oder durch eine amtliche Eintragung erworben zu werden; es besteht selbsttätig. Der Schutz endigt dreißig Jahre nach dem Tode des Urhebers; die Schutzfristen beginnen mit dem Ablauf des Todesjahres oder dem des Er scheinens des Werkes. Für Werke der Photographie be schränkt sich die Schutzfrist auf zehn Jahre. Für die rechts widrige Vervielfältigung, gewerbsmäßige Verbreitung und Vorführung ist der Schuldige schadensersatzpflichtig. Außer dem kann auf Geldstrafe bis zu 1000 RM oder auf Gefängnis bis zu zwei Monaten erkannt werden. Verletzung des Namens oder des Namenzuges auf den Nachbildungen zieht Buße bis zu 6000 RM nach sich. Ferner muß auf Vernichtung aller Vorrichtungen für die Vervielfältigung erkannt werden. Für die sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten sind bei allen deut schen Ländern Sachverständigenkammern ernannt. Die lediglich sich an den Geschmackssinn wenden den Schöpfungen finden ihren Schutz durch das „Gesetz be treffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen". Als „Muster und Modelle“ werden neue und eigentüm liche Erzeugnisse angesehen. Als deren Urheber gilt der Schöpfer; ist er bezahlter Angestellter, so ist der Brotherr der Urheber. Ein Schutz des Urhebers tritt nur dann ein, wenn das Muster oder Modell gegen Zahlung der Gebühren bei dem Handelsgericht der Niederlassung des rechtmäßigen Urhebers in die Musterrolle eingetragen und ein Modell oder eine Abbildung vorschriftsmäßig niedergelegt ist. Der Schutz kann auf ein bis drei Jahre beantragt werden; die Verlänge rung der Schutzfrist bis zu fünfzehn Jahren erfolgt auf An trag. Die Anmeldung muß vor der Verbreitung der Nach bildungen erfolgt sein. Für die Eintragung eines Musters bis zu einer Dauer von drei Jahren wird ein Betrag von jährlich 1 RM, für das vierte bis zum zehnten Jahre von je 2 RM, für das elfte bis zum fünfzehnten Jahre je 3 RM, für jeden Ein tragungsschein 1 RM erhoben; schließlich sind die Druck kosten für die Eintragung und jede Verlängerung, die im „Deutschen Reichsanzeiger" bekanntgemacht werden, zu ent richten. Verboten ist jede Nachbildung zum Zweck der ge werblichen Verwertung eines eingetragenen Musters oder Modells auch in Verwendung eines anderen Verfahrens als bei dem des Originalwerkes, sowie die Nachbildung für einen anderen Gewerbszweig, die Nachbildung in anderen Abmes sungen oder anderen Farben oder mit Abänderungen, wie sie nur bei besonderer Aufmerksamkeit erkennbar sind, und auch die Nachbildung nach einer Nachbildung. Nicht verboten ist die plastische Nachbildung für gewerbliche Zwecke eines Flächenmusters und umgekehrt. Bis zum Gegenbeweise gilt der Anmelder als Urheber. Die aus Künstlern, Gewerbe treibenden und Fachleuten des Musterwesens zusammen gesetzten Sachverständigen-Vereine geben in Streitfällen Gut achten ab. Die Streitfragen werden als Handelssachen behan delt. Ausländer müssen die Eintragung bei dem Handels gericht in Leipzig bewirken. (Fortsetzung folgt) <><> 0 <>< 50 <> 0 <><><><><><> 0 <><><><><><><><><> 0 <><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><> 0 <><> 0 <><^^ 14. Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher am 29. April 1934 in Leipzig Sonntag, den 29. April 1934, fand in den Räumen der Gesellschaft der Freunde des Lehrlings- und Fachschulwesens im Uhrmachergewerbe in Leipzig die diesjährige Prüfung der Lehrlingsarbeiten statt. Anwesend waren vom Lehrlings- und Prüfungsausschuß des Zentralverbandes die Herren Kollegen: L i n n a r t z, Böckle, Firl, Prell und Roth, von der Gesellschaft der Freunde des Lehrlings- und Fachschulwesens im Uhr machergewerbe die Herren Kollegen: Magdeburg, Ge fa se r, Horrmann, Kirchner, Löffler, Meißner, Rothe, Schmidt, Scheider, Schwericke, Tittel und Naumann; als Gäste waren anwesend die Herren: Kammerpräsident Ziepel (Stettin), Vorsitzender des Zentralverbandes, Studienrat H e 1 w i g (Glashütte) und Trampenau (Berlin) als Vertreter der G. D. U. Herr Kollege Magdeburg eröffnete um 934 Uhr die Prü fung, hieß die Anwesenden herzlich willkommen und begrüßte besonders die Herren Kollegen, die zum ersten Male als Preisrichter anwesend sind, und die Gäste. Dem verstorbenen Mitglied des Lehrlings- und Prüfungsausschusses Direktor Sackmann (Altona) wurde ein ehrendes Gedenken gewidmet. Herr Kollege Linnartz besprach sodann noch fachliche Einzelheiten für die Prüfung und Bewertung der vorliegenden Arbeiten, die für die Preisrichter zu beachten seien. Herr Kollege Ziepel richtete als Vorsitzender des Zentral verbandes eine Ansprache an die Teilnehmer der Prüfung, in der er betonte, daß die Gesundung des Berufsstandes davon abhänge, wie weit man sich mit dem Nachwuchs be schäftige. Der Zentral verband wolle jetzt in verstärktem Maße die gesamte Kollegenschaft an der Einrichtung der Prüfungen interessieren. Die Herren Kollegen werden ge beten, das Werk ausbauen zu helfen, denn die Pflege des Nachwuchses ist von ungeheurer Wichtigkeit. Den Männern, die vor Jahren das Werk der Prüfungen begonnen haben und es bisher objektiv durchführten, dankte Herr Ziepel. Unter Umständen würden künftig die Zwischenprüfungen als Vor prüfung eingeschaltet werden; hierüber werde der Prüfungs ausschuß des Zentralverbandes noch entscheiden. Zum Schluß wünschte Herr Ziepel den Bemühungen um die Förderung des Nachwuchses besten Erfolg. Die Zusammensetzung der Prüfungsgruppen geschah wie bisher so, daß in jeder Gruppe Prüfungsmeister des Zentral verbandes und der Gesellschaft der Freunde vertreten waren, daß ferner kein Prüfungsmeister in einer Gruppe prüfte, in der einer seiner Lehrlinge beteiligt war, und daß in jeder Gruppe Praktiker und Fachlehrer vertreten waren. Eingegangen waren insgesamt 163 Arbeiten und zwar aus Meisterlehrwerkstätten im ersten Lehrjahr 29, im zwei ten 31, im dritten 39 und im vierten 18 Arbeiten; aus Schul- werkstätten im ersten Lehrjahr 10, im zweiten 9, im dritten 12 und im vierten 7 Arbeiten. Außerdem lagen 8 Sonder arbeiten vor, die den gestellten Aufgaben nicht entsprachen. Von diesen konnte eine Arbeit nur „Außer Wettbewerb an der Prüfung teilnehmen, und 3 Arbeiten mußten zurück gestellt werden. Die 4 Sonderarbeiten wurden für sich be wertet, wozu die Gesellschaft der Freunde wieder besondere Prämien vorgesehen hatte. Die Bewertung geschah wie bis her nach dem Zehnerpunktsystem und zwar nach drei Gesichtspunkten: 1. Äußerer Eindruck, 2. Genauigkeit der Maße, 3. Ausführung und Vollendung. — Jeder Preisrichter sammelt diese drei Punktwertungen, teilt die Summe durch drei und gibt das Ergebnis dem Obmann, der wiederum die abgegebenen Punktwertungen der Preisrichter summiert und durch die Zahl der Preisrichter teilt. Die Prüfung und Be wertung der Arbeiten wurde mit peinlichster Sorgfalt und Genauigkeit vorgenommen. Um Irrtümer auszuschließen, fand noch eine Nachprüfung der Rechnungen statt. Nach Schluß der Gruppenprüfungen hatte eine gemeinsame Be sichtigung der Arbeiten mit nachfolgender Besprechung das erfreuliche Ergebnis, daß die Güte der Ausführung und Voll endung immer besser wird. Der kleine Rückstand der Be-
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