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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 58.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19340000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (19. Mai 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 58.1934 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1934) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1934) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1934) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1934) 51
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1934) 65
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1934) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1934) 85
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1934) 97
- AusgabeNr. 10 (3. März 1934) 113
- AusgabeNr. 11 (10. März 1934) 127
- AusgabeNr. 12 (17. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (24. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (31. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (7. April 1934) 179
- AusgabeNr. 16 (14. April 1934) 191
- AusgabeNr. 17 (21. April 1934) 205
- AusgabeNr. 18 (28. April 1934) 219
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1934) 229
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1934) 243
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1934) 255
- ArtikelÜber Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte 255
- Artikel14. Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes der Deutschen ... 256
- ArtikelDer Uhrmacher und Juwelier im Badeort 258
- ArtikelVaucanson (1709 bis 1782) 259
- ArtikelAus der Werkstatt 260
- ArtikelVermischtes 261
- ArtikelHandels-Nachrichten 263
- ArtikelMeister-Vereinigungen 264
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 266
- ArtikelVersch. Vereinigungen 266
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 267
- ArtikelBriefkasten 268
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 268
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1934) 269
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1934) 283
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1934) 295
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1934) 309
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1934) 333
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1934) 347
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1934) 361
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1934) 373
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1934) 387
- AusgabeNr. 32 (4. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (11. August 1934) 411
- AusgabeNr. 34 (18. August 1934) 421
- AusgabeNr. 35 (25. August 1934) 433
- AusgabeNr. 36 (1. September 1934) 445
- AusgabeNr. 37 (8. September 1934) 459
- AusgabeNr. 38 (15. September 1934) 473
- AusgabeNr. 39 (22. September 1934) 485
- AusgabeNr. 40 (29. September 1934) 499
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1934) 513
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1934) 521
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 45 (3. November 1934) 561
- AusgabeNr. 46 (10. November 1934) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1934) 591
- AusgabeNr. 48 (24. November 1934) 605
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1934) 621
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1934) 633
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1934) 647
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1934) 661
- BandBand 58.1934 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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262 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 21 entsteht, und diese Gefahr besteht immer, wenn ein Ankauf stattfindet, auch bei einer Annahme gebrauchter Gegenstände beim gleichzeitigen Verkauf neuer Gegenstände. Die Benutzung des Ankaufs- und Quittungsbuches kann deshalb nur dringend empfohlen werden. Der Preis für das Buch zu 100 Doppelblatt beträgt 2,80 RM; die Versandkosten betragen bei Voreinsendung des Betrages 0,55 RM. Übergabe der Kölner Weltzeit-Tischuhr an den Führer Die in der vorigen Nummer der Deutschen Uhrmacher-Zeitung abgebildete und näher beschriebene schöne Weltzeit-Tischuhr, deren Werk von der Uhrmacher-Fachschule in Köln angefertigt und mit einem von dem bekannten Professor Karl B. Berthold, dem Leiter der Kunsthandwerkerschule in Köln, geschaffenen Gehäuse versehen war, ist dem Führer am 11. Mai, mittags, von dem Kölner Fachlehrer und Uhrmachermeister Otto Müller im Beisein der Fachschüler Willi Borgmann, Gustav Wiehert und Hans Höffler in der Reichskanzlei übergeben worden. Kollege Müller und seine Zöglinge mußten zunächst einige Zeit im Vor zimmer warten, da der Reichskanzler sie wegen dringender Ge schäfte nicht zu der festgesetzten Stunde empfangen konnte. Doch wurde ihnen die Wartezeit nicht lang, da sie einen kleinen Einblick in das in der Reichskanzlei herrschende geschäftige und doch auch wieder in seiner wohltuenden Ordnung fast geräusch lose, von altmodischer feierlicher Steifheit nicht angekränkelte Treiben in der Umgebung des Mannes erhielten, der Deutschlands Geschicke lenkt. Und die Atmosphäre im Amtszimmer des Führers war von gleicher Art: Klarheit und menschliche Einfachheit bei aller Größe. Nachdem die Besucher vorgelassen waren, empfing der Reichs kanzler sie mit einem kräftigen Händedruck. Fachlehrer Müller überreichte ihm die Weltzeit-Tischuhr mit einigen Worten, in denen er darauf hinwies, daß die Uhr, deren Werk von den Schülern der Uhrmacher-Fachschule in Köln angefertigt sei, das hohe Streben und die Leistungsfähigkeit auch der Heranwachsen den deutschen Uhrmacher zeigen und die Gefühle der Treue und Dankbarkeit, die sie für Deutschlands Führer empfänden, zum Ausdruck bringen solle. Der Reichskanzler sprach seinen Dank für das Geschenk aus, betrachtete die Uhr genau von allen Seiten, ließ sich ihre technischen Besonderheiten erklären und äußerte sich sehr anerkennend über das prächtige Stück. Dann unterhielt er sich trotz seiner Arbeitsüberlastung noch einige Minuten in der ihm eigenen Schlichtheit mit den Besuchern und erfüllte bereit willig deren Bitte, mehrere ihm vorgelegte Karten mit seinem Bilde und ein größeres Bild zu unterzeichnen, das die Uhrmacher- Fachschule in Köln zieren soll. Mit einem nochmaligen Hände druck beendete der Führer den Empfang, der unseren durch ihn geehrten rheinischen Fachgenossen gewiß ein tiefes Erlebnis war und ihnen eine dauernde wertvolle Erinnerung bleiben wird. Urteil in Sachen der „Alpina“-Marke Das Oberlandesgericht in Hamm hat im Januar/Februar d. J. ein Urteil gefällt in einem Prozeß, den die Uhrengroßhandlung Concordia in Hamm als Widerklägerin gegen die Alpina Deutsche Uhrmacher-Genossenschaft e.G.m.b.H., Berlin, angestrengt hatte. Über dieses Urteil sind in der Zwischenzeit Veröffentlichungen erfolgt. Wir halten es deshalb für geboten, eine kurze Nachricht über den Stand dieser Angelegenheit hier zu geben. Bei diesem Streit handelt es sich um mehrere Klagen. Zu nächst wurde die Concordia Von der Alpina verklagt wegen Ver letzung von Schutzrechten der Alpina an ihrem Reklameplakat. In diesem Prozeß, der bis zum Reichsgericht durchgeführt wurde, erging das Urteil gegen die Concordia gemäß dem Antrage der Alpina, und es wurde jener die weitere Verletzung der Rechte der Alpina damit untersagt. Es entstand dann ein weiterer Pro- zeß der Alpina gegen die Concordia, weil diese sich als „deutsch schweizerische Uhrenfabrikation" bezeichnet hatte. Auch dieser Prozeß wurde gegen die Concordia entschieden, a - ^ rozesse führten zu einer Widerklage der Concordia gegen che Alpina wegen unlauteren Wettbewerbs durch den Gebrauch r-, e r ., ar te „Alpina für Uhren, die nicht von einer bestimmten habrik und in der Schweiz hergestellt worden seien. Bis zum Uberlandesgencht wurde die Klage abgewiesen; das Reichsgericht erkannte auf Zurückverweisung an das Oberlandesgericht, um weitere Feststellungen zu treffen. Nunmehr hat das Oberlandes- ger.cht dahin entschieden, daß in der Verwendung der Marke V y/ P.'k 3 saltens der deutschen Genossenschaft kein unlauterer Wettbewerb zu erblicken ist, weil die „Alpina-Uhren“, d. h. Uhren, welche die Aufschrift „Alpina" tragen, ausschließlich in den Alpina Gruen-Uhrenfabriken in Biel (Schweiz) hergestellt werden und ihre Herkunft somit der strengen Auffassung des Reichs gerichts entspricht. , Q LedigÜch für die Zeit vom 1. Januar 1925 bis 31. Dezember 1927 wurde dem Klageanträge der Concordia im Prinzip statt gegeben, wenn sie in der Lage ist, für diese Zeit einen Schaden aus dem Verhalten der Alpina nachzuweisen. Dies ist darin be gründet, daß die Alpina Deutsche Uhrmacher-Genossenschaft da mals eine Taschenuhr aus Deutschland bezog, und zwar die beste Qualität jener deutschen Fabrik, und sie unter der Marke „Alpina“ in den Handel brachte. Das Oberlandesgericht hat sich weiter auf den Standpunkt ge stellt, daß die Marke „A im Dreieck“ der Marke „Alpina“ gleich zusetzen sei. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts hat die Alpina Deutsche Uhrmacher-Genossenschaft e.G.m.b.H. Revision beim Reichsgericht angemeldet. Wir beschränken uns deshalb auf die Mitteilung der vorstehenden Tatsachen und behalten uns vor, auf die Angelegenheit zurückzukommen, wenn sie endgiltig rechts kräftig entschieden ist. Bei dieser Gelegenheit möge noch festgestellt werden, daß die Alpina Deutsche Uhrmacher-Genossenschaft e.G.m.b.H. nicht In haberin der Schutzrechte der Handelsmarke „Alpina“ ist. In haberin dieser Schutzrechte ist vielmehr die Alpina Gruen Gilde Uhren A.-G. in Biel. Die Alpina in Deutschland ist rechtlich also nicht in der Lage, ihrerseits über die Marke zu verfügen, sondern sie ist lediglich mit dem Alleinvertrieb der Alpina-Uhren für Deutschland betraut worden. Ernennung der Landeshandwerksführer Uhrmachermeister J. Ziepel Landeshandwerksführer im Bezirk Pommern Auf Grund des Reichsgesetzes über den vorläufigen Aufbau der Organisationen des deutschen Handwerks vom 29. November 1933 ist im Februar 1934 der Wiesbadener Handwerkskammer präsident W. G. Schmidt zum Reichshandwerksführer ernannt worden. Für die weitere Durchführung des Aufbaues einer ge schlossenen Organisation des deutschen Handwerks, die geeignet ist, die Wirtschafts- und die Menschenführung im Sinne der na tionalsozialistischen Volksgemeinschaft zu gewährleisten, sind jetzt durch den Reichshandwerksführer mit Zustimmung des Reichswirtschaftsführers Landeshandwerksführer ernannt worden und zwar je einer für die folgenden dreizehn Treuhänderbezirke: 1. Bayern: Tapezierermeister Gau-Hago-Führer Pg. Roos, Mün chen. 2, Südwestdeutschland: Tischlermeister Handwerks kammerpräsident Pg. Bätzner, M. d. R., Reutlingen. 3. Hessen: Elektromeister Pg. Gamer, Worms, Vorsitzender des Reichsver bandes des Elektro-Installateurgewerbes. 4. Rheinland: Elektro- und Klempnermeister Pg. Röding, Koblenz. 5. West falen: Schmiedemeister Handwerkskammerpräsident Pg. Schmidt, Dortmund. 6. Niedersachsen: Konditormeister und Gau- Hago-Führer Pg. Behme, Hannover. 7. Nordmark: Maschinen baumeister Handwerkskammerpräsident Pg. Schramm, M. d. R., Altona. 8. Mitteldeutschland: Schornsteinfegermeister Handwerkskammerpräsident Staatsrat Pg. Katzmann, M. d. R., Weimar. 9. Sachsen: Schuhmachermeister Gruppenführer der S.A. Pg. Arthur Heß, M. d. R., Plauen. 10. Berlin-Branden burg: W. G. Schmidt, M. d. R., Klempnermeister, Reichshand werksführer. 11. Pommern: Uhrmachermeister Hand werkskammerpräsident Pg. J. Ziepel, Stettin. 12. Schlesien: Malermeister Handwerkskammerpräsident Pg. Streit, Breslau. 13. Ostpreußen: Bäckermeister Handwerks kammerpräsident Pg. Magunia, M. d. R., Königsberg i. Pr. Es ist beabsichtigt, für jeden Landeshandwerksführer auch einen Stell vertreter zu benenen. Bislang sind ernannt worden: für Süd westdeutschland Schlossermeister Handwerkskammerpräsident Pg. Näher, Heidelberg-Karlsruhe, für Rheinland-Westfalen Schuh machermeister Handwerkskammerpräsident Pg. Hegenberg, Düs seldorf, und für Berlin-Brandenburg-Grenzmark Malermeister Handwerkskammerpräsident Pg. Lohmann, Berlin. Die Landeshand werksführer haben ihre Tätigkeit nach den Anweisungen des Reichshandwerksführers von dem Zeitpunkt ab zu beginnen, den der Reichshandwerksführer noch bestimmen wird. Vornehmste Auf gabe der Landeshandwerksführer ist es, für ein reibungsloses Arbeiten der Handwerksorganisationen in den Treuhänderbezirken Sorge zu tragen, bei der Durchführung des Führergrundsatzes in engster Verbindung mit der zuständigen P.O.-Leitung die national sozialistischen Handwerksmeister und Handwerksgesellen auszu wählen, die als Führer von Handwerksorganisationen geeignet sind, und alle Fragen der Handwerkerbewegung und der Handwerks wirtschaft innerhalb ihres Gebietes im Sinne der nationalsozia listischen Volksgemeinschaft zu ordnen. Der Reichshandwerksführer Schmidt erklärte kürzlich in Mag deburg, daß der vorläufige Aufbau der Handwerksorganisation vom Reichswirtschaftsminister in den nächsten Tagen verkündet werde. Das Handwerk setze sich aus etwa 1,4 Millionen Betriebs inhabern, 1,7 Millionen Gesellen, 800 000 Lehrlingen und 150 000 Angestellten zusammen. Im deutschen Handwerk seien demnach etwa 4 Millionen Menschen organisiert. Rechnete man die Fa milienangehörigen hinzu, so würden durch das Handwerk etwa 8 bis 9 Millionen Menschen ernährt. Die Reichsstandsführung sei keine Interessenvertretung, sondern eine Abteilung in der national sozialistischen Wirtschaftsführung.
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