Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 58.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19340000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (4. August 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 58.1934 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1934) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1934) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1934) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1934) 51
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1934) 65
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1934) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1934) 85
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1934) 97
- AusgabeNr. 10 (3. März 1934) 113
- AusgabeNr. 11 (10. März 1934) 127
- AusgabeNr. 12 (17. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (24. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (31. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (7. April 1934) 179
- AusgabeNr. 16 (14. April 1934) 191
- AusgabeNr. 17 (21. April 1934) 205
- AusgabeNr. 18 (28. April 1934) 219
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1934) 229
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1934) 243
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1934) 255
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1934) 269
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1934) 283
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1934) 295
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1934) 309
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1934) 333
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1934) 347
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1934) 361
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1934) 373
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1934) 387
- AusgabeNr. 32 (4. August 1934) 399
- ArtikelZu den Handelsmarkentagungen 399
- ArtikelTatbestand der Steuerhinterziehung 401
- ArtikelEtwas über Volt- und Amperemeter 402
- ArtikelDie Unruh billiger Uhren 404
- ArtikelSprechsaal 404
- ArtikelVermischtes 405
- ArtikelHandels-Nachrichten 406
- ArtikelMeister-Vereinigungen 408
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 408
- ArtikelVersch. Vereinigungen 409
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 409
- ArtikelBriefkasten 409
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 410
- AusgabeNr. 33 (11. August 1934) 411
- AusgabeNr. 34 (18. August 1934) 421
- AusgabeNr. 35 (25. August 1934) 433
- AusgabeNr. 36 (1. September 1934) 445
- AusgabeNr. 37 (8. September 1934) 459
- AusgabeNr. 38 (15. September 1934) 473
- AusgabeNr. 39 (22. September 1934) 485
- AusgabeNr. 40 (29. September 1934) 499
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1934) 513
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1934) 521
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 45 (3. November 1934) 561
- AusgabeNr. 46 (10. November 1934) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1934) 591
- AusgabeNr. 48 (24. November 1934) 605
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1934) 621
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1934) 633
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1934) 647
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1934) 661
- BandBand 58.1934 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 32 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 405 Vermischtes Tätigkeitsbericht der Gemeinschaftswerbüng der deutschen Edelmetall- und Schmuckwarenindustrie für die Monate Juni und Juli Durch die Tätigkeit der Gemeinschaltswerbung sind inzwischen folgende Maßnahmen durchgeführt worden: 1. Die Gemeinschafts werbung erhielt vom Werberat der Deutschen Wirtschaft Berlin die Genehmigung zur Werbung für die Schmuckindustrie. 2. Das Werbematerial des früheren Zentralausschusses wurde an Ju weliere kostenlos abgegeben. 3. Es wurden zwei Rundfunkvor träge über den Frankfurter Sender durchgegeben. 4. Zur Ver öffentlichung gelangten: in 34 Tageszeitungen vier verschiedene illustrierte Artikel, in 18 Tageszeitungen Schmuckartikel, drei illustrierte Artikel in Zeitschriften, ein illustrierter Artikel in einer Beilage zu Tageszeitungen, acht Berichterstattungen über die Sonderschau „Goldstadt Pforzheim“ auf der Ausstellung „Deutsches Volk — Deutsche Arbeit", eine illustrierte Schmuck abhandlung im „Völkischen Beobachter“. Acht Zeitungsschrift stellern wurde Material für Artikel zur Verfügung gestellt. 5. Zwei Bildberichterstatter machten in Pforzheimer Betrieben Aufnahmen für illustrierte Zeitschriften. 6. Es erfolgte ein Abschluß über eine große „Mode- und Schmuckschau", die in sämtlichen größeren Städten Süd- und Mitteldeutschlands sowie des Rheinlandes in diesem Jahre stattfinden wird. Die Vorbereitungen zu dieser „Mode- und Schmuckschau" sind im Gange. 7. Eine Vortrags reisende erhielt Bild- und Textmaterial für werbende Schmuck vorträge. 8, Eine Ausstellung „Historischer Schmuck" wurde in den Räumen des Kunstgewerbevereins eröffnet. Die Ausstellung ist als Wanderausstellung auch für andere Städte gedacht. 9. Der in Bearbeitung gewesene Werbefilm für Schmuck mußte wegen der zu hohen Unkosten von 15 000 RM zurückgestellt werden. 10. In Vorbereitung ist die gesteigerte Werbung für den Herbst: a) durch Beschaffung der notwendigen Lichtbilder und der er forderlichen Zeichnungen, b) Schmuckartikel und Abhandlungen, c) Sonderaktion gegen manschettenknopflose Herrenhemden. Was ist ein Ia Am. Double-Gehäuse? Auf die Anfrage einer Uhrmacher-Innung, was unter einem Ia Am. Double-Gehäuse zu verstehen sei und ob es nicht min destens eine Auflage von 10 Mikron haben müsse, hat der Reichs verband der Deutschen Armbanduhren-Industrie vor kurzem fol gende Antwort gegeben: „Der Ausdruck Ia Am. Double stammt aus der Bijouterie. Unter Ia Am. Double versteht man ein Double mit mindestens 10/000 Feingoldgehalt. Dieses Double hat sich jedoch für Uhrgehäuse nicht bewährt, da die Uhrgehäuse, insbesondere die Armbanduhrgehäuse, ganz anders in Anspruch genommen wer den, als die Gegenstände der Bijouterie. Es kommt hier nämlich gar nicht so sehr auf den Feingehalt an, als darauf, daß die Gold auflage so stark ist, daß sie dem Angriff durch die Ausdünstungen und Absonderungen der Haut genügend Widerstand entgegensetzt. Entscheidend ist also nicht der Goldgehalt wie bei der Bijouterie, sondern die Goldauflage. So kommt es, daß jetzt die Bezeichnung bei den Uhrgehäusen sich nach der Dicke der Goldauflage richtet. Üblich ist die Goldauflage von 10 Mikron und 20 Mikron. 10 Mikron ist das mindeste, was verlangt wird. In Deutschland wird aber auch diese Qualität wenig gekauft, weil sie doch nicht allen An sprüchen genügt. Im allgemeinen wird in Deutschland eine Auf lage von 20 Mikron verlangt. Im großen Durchschnitt entspricht eine Auflage von 10 Mikron bei den Uhrgehäusen einem Feingehalt von 15 bis 16/000. Vom Feingehaltsstandpunkt aus enthält also ein 10-Mikron-Doubldgehäuse etwa 50 % mehr Feingold als ein Ia Am. Double-Gehäuse. Bei 20 Mikron ist der Unterschied natürlich ent sprechend höher. Wir sind der Ansicht, daß die Am. Double-Ge häuse und auch die Ia Am. Double-Gehäuse aus dem Verkehr verschwinden sollten; denn es handelt sich hier zweifellos um eine Bezeichnung, die das Publikum irreführt und jeden, der die Ver hältnisse nicht kennt, täuscht. Denn das Ia Am. Double-Gehäuse hat eine Goldauflage, die bei weitem nicht den Erfordernissen eines Uhrgehäuses entspricht und, wie gesagt, um rund % niedriger ist als der Goldgehalt eines 10-Mikron-Double-Gehäuses.“ Gericht und Zeitungslesen im Urlaub Vor dem Bamberger Sondergericht hat sich ein Angeklagter bei einem Verstoß gegen das Wirtschaftsverratsgesetz damit ver teidigt, die Strafbarkeit seiner Handlung sei ihm nicht bekannt gewesen, weil er sich zur fraglichen Zeit im Urlaub befunden und keine Zeitung gelesen habe. Das Gericht hat diesen Einwand aber nicht gelten lassen, sondern in der Urteilsbegründung hervor gehoben, daß der Angeklagte zweifellos objektiv gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen habe; denn er sei verpflichtet gewesen, auch wahrend des Urlaubs die Zeitung zu lesen. — Wir haben früher schon mehrfach auf Gerichtsurteile hingewiesen, wonach die Unkenntnis von gesetzlichen Vorschriften nicht als Entschul digungsgrund angeführt werden kann, wenn diese Vorschriften in den Zeitungen bekanntgegeben worden sind. Das vorstehend wiedergegebene Urteil bedeutet eine Unterstreichung der früheren Urteile, indem auch der Einwand nur des zeitweiligen Nichtlesens einer Zeitung nicht als Entschuldigungsgrund anerkannt wird. Man sieht daraus erneut, wie außerordentlich wichtig es ist, die für den eigenen Betrieb in Frage kommenden Zeitungen und Zeitschriften zu abonnieren und auch regelmäßig sorgfältig zu lesen. Eine preisgekrönte Schaufensterdekoration für „Mutter und Kind“. Bei einem von der N. S. V. veranstalteten Schaufenster wettbewerb unter dem Motto „Mutter und Kind“ in Allen- stein in Ostpreußen, bei welchem in jedem Gewerbe nur ein Preis verteilt wurde, erhielt das hier abgebildete Schaufenster des Juweliers und Goldschmiedemeisters Paul Kusch einen Preis. Der Kollege Kusch ging von dem Gedanken aus, in seinem Schau fenster darzustellen, wie die Mutter ihren Sohn und ihre Tochter vom ersten Lebensjahr bis zum Verlassen des Elternhauses mit ihren Geschenken von bleibendem Wert erfreut, so daß das Kind auch später immer an die Fürsorge und Liebe der Mutter erinnert wird. Unter dem großen bekannten Bilde von Mutter und Kind befindet sich ein einkerziger silberner Leuchter, der von einem bunten Kränzchen umrahmt ist. Er stellt das Jahresgeschenk der Mutter an ihr kleines Kind dar; darunter befinden sich kleine Bestecke, Speise schieber, Breischüsseln usw. Dem fleißigen Schulkind schenkt die Mutter ein Buch mit silbernem Lese zeichen, dem Sohn zum bestandenen Examen einen gol denen Siegelring usw. Für die bräutliche Toch ter schaffte die sorgende Mutterhand für den neuen Haushalt Bestecke und .Silbergerät. Umgekehrt sind in der Dekoration auch Geschenke der Kinder an die Mutter zum Geburtstag, Muttertag und anderen Gedenktagen eingeflochten. Den Abschluß der Dekoration bildet das Bild der Mutter in silbernem Rahmen als Geschenk für den Sohn beim Verlassen des Elternhauses. Diese wirklich eines Preises würdige Dekoration des Kollegen Kusch zeigt wiederum die Tatsache, daß für eine wirkungsvolle Spezialdekoration nicht die Anzahl der zur Verfügung stehenden Mittel ausschlaggebend ist, sondern die Mühe und das Nach denken, welches man an die Verwirklichung einer Idee ver wendet. Wir beglückwünschen den Kollegen Kusch zu seinem Erfolg, der sich hoffentlich auch in geschäftlicher Beziehung aus wirken wird. Zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels. Schon in Nr. 28 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung d. J. ist mit geteilt worden, daß das Verbot der Eröffnung von Einzelhandels geschäften bis zum 1. Januar 1935 verlängert worden ist. Durch die am 23. Juli 1934 erlassene Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels wird im wesentlichen folgendes bestimmt: Ausnahmen von dem Verbot der Errichtung von Verkaufsstellen sollen nur dann zugelassen werden, wenn für den Unternehmer oder die für die Leitung des Unternehmens in Aussicht genommene Person die für den Betrieb der Verkaufsstelle erforderliche Sachkunde nachgewiesen wird und keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich der Mangel der erforderlichen persön lichen Zuverlässigkeit ergibt. Aber auch, wenn diese Voraus setzungen gegeben sind, kann die Genehmigung dann versagt werden, wenn die Errichtung der beabsichtigten Verkaufsstelle in der in Aussicht genommenen Gegend zu einer außergewöhnlichen Übersetzung innerhalb des gleichen Handelszweiges führen würde. Für die Errichtung eines Warenhauses, Filialbetriebes usw. darf eine Ausnahme von dem Verbot nur dann zugelassen werden,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder