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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 58.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19340000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 34 (18. August 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Uhreneinfuhr aus der Schweiz und Wege zur Zahlungsleistung für eingeführte Uhren nach der Schweiz
- Autor
- Uhrland, Hermann
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 58.1934 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1934) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1934) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1934) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1934) 51
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1934) 65
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1934) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1934) 85
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1934) 97
- AusgabeNr. 10 (3. März 1934) 113
- AusgabeNr. 11 (10. März 1934) 127
- AusgabeNr. 12 (17. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (24. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (31. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (7. April 1934) 179
- AusgabeNr. 16 (14. April 1934) 191
- AusgabeNr. 17 (21. April 1934) 205
- AusgabeNr. 18 (28. April 1934) 219
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1934) 229
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1934) 243
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1934) 255
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1934) 269
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1934) 283
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1934) 295
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1934) 309
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1934) 333
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1934) 347
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1934) 361
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1934) 373
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1934) 387
- AusgabeNr. 32 (4. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (11. August 1934) 411
- AusgabeNr. 34 (18. August 1934) 421
- ArtikelDie Uhreneinfuhr aus der Schweiz und Wege zur Zahlungsleistung ... 421
- ArtikelDer Federhaken 423
- ArtikelTurmuhren 424
- ArtikelLerne erfolgreich verkaufen! 426
- ArtikelVorboten der Herbstmode und ihr Einfluß auf das Schmucktragen 427
- ArtikelNeue Vorschriften für die deutsche Goldbewirtschaftung 428
- ArtikelVermischtes 429
- ArtikelHandels-Nachrichten 429
- ArtikelMeister-Vereinigungen 431
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 431
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 431
- ArtikelBriefkasten 432
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 432
- AusgabeNr. 35 (25. August 1934) 433
- AusgabeNr. 36 (1. September 1934) 445
- AusgabeNr. 37 (8. September 1934) 459
- AusgabeNr. 38 (15. September 1934) 473
- AusgabeNr. 39 (22. September 1934) 485
- AusgabeNr. 40 (29. September 1934) 499
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1934) 513
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1934) 521
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 45 (3. November 1934) 561
- AusgabeNr. 46 (10. November 1934) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1934) 591
- AusgabeNr. 48 (24. November 1934) 605
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1934) 621
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1934) 633
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1934) 647
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1934) 661
- BandBand 58.1934 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Henltif* Hfgj ü.aUUi P* l Huyqens \ 1 GnHam k\ Harris on \0* l\ TViMudqt p l\?.URoy \ slL F & ttlhoud I LYJ13 ktno\d U hcea- Edelmetall- und. Schmuckin aceri-M ac kt Nr. 34, Jahrgang 58 * Verlag: Deutsche Verlagsuierke Strauß, Vetter & Co., Berlin SW 68 * is. August 1934 Bezugspreis für Deutschland bei offener Zustellung monatlich 1,60 RM, unter Streifband 1,95 RM, Jahresbezugspreis bei Vorauszahlung 17,50 RM; für das Ausland unter Streifband, soweit keine Portoermäßigungen bestehen, Jahresbezugs preis 23,— RM oder in Landeswährung Die Zeitung erscheint an jedem Sonnabend. Briefanschrift: Deutsche Uhrmacher- Zeitung, Berlin SW68, Neuenburger Str. 8 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten Aus dem Wortlaut der Devisenverordnungen und der übrigen einschlägigen Bestimmungen gewinnt man nur dann ein einigermaßen klares Bild, wenn man sich den Zweck und die geschichtliche Entwicklung der Devisenverordnungen vergegenwärtigt — und wenn man nur die großen Richt linien im Auge behält unter bewußter Beiseitelassung der einzelnen Verästelungen wie Zahlungen in dritter Währung, Zahlungen durch Schecks auf ausländische Banken, Zah lungen durch Wechsel usw. Wer tiefer in die Materie ein- dringen will, muß das Reichsgesetzblatt zur Hand nehmen und wenigstens folgendes studieren: die Verordnung vom 23. 5. 1932, die Änderungsverordnung vom 16. 2. 1934, die erste, zweite, dritte, vierte, fünfte, sechste, siebente, achte usw. Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 23. 5. 32, 17. 3. 33, 12. 4. 33, 9. 5. 33, 20. 7. 33, 19. 9. 33, 22. 12. 33 und 20. 4. 34 usw., das Gesetz über die Zahlungsverbindlichkeiten usw. vom 9. 6. 33, die Richtlinien für die Devisenbeschaffung, die Ver ordnungen über Änderungen der Richtlinien, die Anwei sungen zur Durchführung der Bestimmungen, die Anord nungen der Reichsbank über den Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln, die Runderlasse der verschiedenen Stellen, die amtlich mit Devisen zu tun haben, und die Sonder abkommen mit einzelnen Staaten. Hier sei die Aufzählung abgebrochen; ihre teilweise An führung hat nur den Zweck, dem Leser klar zu machen, wieso und weshalb der eine dies und der andere jenes aus praktischer Erfahrung wissen will. Die Materie ist eben dauernd flüssig und verschieden, je nach der Seite, von der man sie anpackt, und je nach dem Zeitpunkt, zu dem man Zahlungsverbindlichkeiten eingeht oder Zahlungen nach der Schweiz leistet. Das letzte Abkommen über den deutsch schweizerischen Verrechnungsverkehr vom 26. Juli 1934 ist trotz seiner großen Bedeutung für den Handels- und Zah lungsverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz für die hier behandelte Frage nicht von erheblicher Wichtigkeit. Versuchen wir es einmal, uns die Materie klar zu machen nur unter Berücksichtigung der Uhren einfuhr aus der Schweiz. Der geneigte Leser verallgemeinere also nicht, wenn hier beispielsweise von „Freigrenze“ gesprochen wird, und übertrage die aufgestellten Behauptungen nicht auf „Freigrenzen für Reisezwecke"; wenn hier „Schweiz" gesagt wird, so gilt das beispielsweise nicht für jeden anderen Staat. Wir müssen sechs Gebiete unterscheiden: 1. Zah lungen auf Grund der Freigrenze. 2. Kontingent-Verfahren. 3. Verfahren über Sonderkonto der Schweizerischen National bank bei der Reichsbank. 4. Verfahren über Ausländerkonto bei einer deutschen Bank (freies Markkonto eines Schweizers in Deutschland). 5. Zollvorschriften (außer dem üblichen Ein fuhrzoll) bezw. Einfuhrbewilligungen (Ausfuhrgenehmigungen aus der Schweiz). Die Gebiete 1 bis 4 werden in sich ab geschlossen hier behandelt; sie überschneiden sich aber mit dem Gebiet 5; dies wolle der Leser berücksichtigen, ehe er urteilt und handelt. Zu i. Freigrenzen Um die Bewilligungsverfahren nicht ins Uferlose wach sen zu lassen, werden je nach vorhandenem Devisenbestand gewisse „Kleinbeträge“ von den scharfen Bewilligungsvor schriften befreit. Für jede Person in Deutschland waren das Ende April 1934 200 RM in jedem Kalendermonat. Ab 1. Mai 1934 betrug die Freigrenze 50 RM. Nach dem unbefriedigenden Verlauf der Transfer-Konferenz in Berlin war die Freigrenze praktisch anscheinend einige Tage ganz aufgehoben. Sie beträgt zurzeit (6. August 34) 50 RM je Person und Monat mit einer Anzahl von Einschränkungen, von denen die wichtigsten die folgenden sind: a) Niemand darf die Freigrenze seiner Familienangehörigen, Freunde, Kunden oder anderer Personen für sich ausnutzen. b) Freigrenzen sind persönlich. Firmen haben keine Freigrenze; jedoch darf die persönliche Freigrenze des oder der Inhaber für die Firma verwendet werden. c) Auch die persönliche Freigrenze darf in einem Monat dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die in Frage kommende Person im gleichen Monat Kontingent- Preise der Anzeigen Grundpreis Vi Seite 200,— RM. l /ioo Seit* — 10 mm hoch und 46 mm breit — für Ge* schäfts- und vermischte Anzeigen 2,— RM, für Stellen - Angebote und -Gesuche 1,50 RM. (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Normalpreis X Multiplikator l 1 /*) Postscheck - Konto Berlin 2581 Telegramm - Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: A 7 Dönhoff 2425, 2426, 2427 Die Uhreneinfuhr aus der Schweiz und Wege zur Zahlungsleistung für eingeführte Uhren nach der Schweiz Von Hermann Uhrland
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