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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 58.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19340000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 34 (18. August 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neue Vorschriften für die deutsche Goldbewirtschaftung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handels-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 58.1934 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1934) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1934) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1934) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1934) 51
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1934) 65
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1934) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1934) 85
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1934) 97
- AusgabeNr. 10 (3. März 1934) 113
- AusgabeNr. 11 (10. März 1934) 127
- AusgabeNr. 12 (17. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (24. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (31. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (7. April 1934) 179
- AusgabeNr. 16 (14. April 1934) 191
- AusgabeNr. 17 (21. April 1934) 205
- AusgabeNr. 18 (28. April 1934) 219
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1934) 229
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1934) 243
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1934) 255
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1934) 269
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1934) 283
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1934) 295
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1934) 309
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1934) 333
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1934) 347
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1934) 361
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1934) 373
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1934) 387
- AusgabeNr. 32 (4. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (11. August 1934) 411
- AusgabeNr. 34 (18. August 1934) 421
- ArtikelDie Uhreneinfuhr aus der Schweiz und Wege zur Zahlungsleistung ... 421
- ArtikelDer Federhaken 423
- ArtikelTurmuhren 424
- ArtikelLerne erfolgreich verkaufen! 426
- ArtikelVorboten der Herbstmode und ihr Einfluß auf das Schmucktragen 427
- ArtikelNeue Vorschriften für die deutsche Goldbewirtschaftung 428
- ArtikelVermischtes 429
- ArtikelHandels-Nachrichten 429
- ArtikelMeister-Vereinigungen 431
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 431
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 431
- ArtikelBriefkasten 432
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 432
- AusgabeNr. 35 (25. August 1934) 433
- AusgabeNr. 36 (1. September 1934) 445
- AusgabeNr. 37 (8. September 1934) 459
- AusgabeNr. 38 (15. September 1934) 473
- AusgabeNr. 39 (22. September 1934) 485
- AusgabeNr. 40 (29. September 1934) 499
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1934) 513
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1934) 521
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 45 (3. November 1934) 561
- AusgabeNr. 46 (10. November 1934) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1934) 591
- AusgabeNr. 48 (24. November 1934) 605
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1934) 621
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1934) 633
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1934) 647
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1934) 661
- BandBand 58.1934 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 34 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 429 lieh für Ausfuhrzwecke verwandt werden soll und von den auf Grund bisheriger Genehmigungen erworbenen Gold mengen nicht mehr als in der gleichen Zeit des Vorjahres für den Inlandsbedarf verwandt worden ist. Genehmigungen für die Einfuhr von Gold dürfen in Zukunft nur noch Scheideanstalten und Banken erteilt werden. Laufende Genehmigungen dieser Art verlieren mit dem 1. September 1934 ihre Giltigkeit. Einfuhrgenehmigungen sind mit folgenden Auflagen verbunden: 1. Bei einer etwa eintretenden Goldverknappung sind in erster Linie die jenigen Kunden zu beliefern, die im Vergleich zu anderen Kunden einen größeren Anteil ihres Gesamtumsatzes der Vermischtes Das Uhrmacherhandwerk am 19. August Kollegen! Der Führer ruft das deutsche Volk am 19. August an die Wahlurne zur Entscheidung über das Gesetz der Reichs regierung, das dem Führer und Reichskanzler Adolf Hitler die Aufgaben des verstorbenen unvergeßlichen Reichspräsidenten und Generalfeldmarschalls von Hindenburg überträgt. Ich weiß es bestimmt: Im Uhrmacherhandwerk gibt es keinen, der am 19. August zum Verräter am Volk und Vaterland werden wird. In tiefer Dankbarkeit gegen den Führer, der uns neben den anderen Volksgenossen die Bahn des Aufstiegs frei gemacht hat, der uns Glauben und Vertrauen zurückgegeben mit dem Gesetz vom 29. November v. J. und den hierzu ergangenen Verordnungen, der in Anknüpfung an die gesunde Tradition die Voraussetzung für eine wirksame Handwerksförderung geschaffen hat, werden Meister, Gesellen und die wahlfähigen Lehrlinge mit allen ihren wahlfähigen Hausgenossen am 19. August geschlossen an der Wahlurne erscheinen und freudigen Herzens mit „ja" stimmen! Adolf Hitler ruft uns, und das deutsche Uhrmacherhand werk ist zur Stelle! Heil Hitler! J. Z i e p e I, Landeshandwerksführer und Vorsitzender des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. Eine Verordnung gegen Preissteigerungen Durch eine Verordnung des Reichswirtschaftsministers vom 7. August 1934 ist die Beschränkung des Anwendungsgebietes der Verordnung gegen Preissteigerungen vom 16. Mai 1934 auf lebens wichtige Gegenstände des täglichen Bedarfs und lebenswichtige Leistungen zur Befriedigung des täglichen Bedarfs aufgehoben worden. Die genannte Verordnung gilt jetzt für alle Güter und gewerblichen Leistungen mit einigen Ausnahmen, die für das Uhren- und Edelmetallgewerbe nicht in Betracht kommen. Ohne Einwilligung der zuständigen Preisüber wachungsstelle dürfen von Verbänden oder anderen Zusammen schlüssen, gleichviel, ob sie auf öffentlichem oder bürgerlichem Recht beruhen, keine Mindestpreise, Mindestverarbeitungs spannen, Mindesthandelsspannen, Höchstnachlässe oder Mindest zuschläge für den inländischen Geschäftsverkehr verabredet, fest gesetzt oder empfohlen werden. Soweit solche Verabredungen, Festsetzungen oder Empfehlungen beim Inkrafttreten der Verord nung bestehen, dürfen sie ohne Einwilligung der zuständigen Preisüberwachungsstelle nicht zum Nachteil der Abnehmer ver ändert werden. Ist der Markteinfluß der Verabredung, Festsetzung oder Empfehlung örtlich beschränkt, so ist die zuständige Preis überwachungsstelle in Preußen der Regierungspräsident (in Berlin der Polizeipräsident), in Bayern die Kreisregierung, in den anderen Ländern die oberste Landesbehörde. Erstreckt sich der Markt einfluß über das Gebiet einer dieser Preisüberwachungsstellen hin aus, so ist der Reichswirtschaftsminister oder die von ihm bezeich- nete Stelle zuständig. Es ist verboten, Handlungen vorzunehmen, durch die mittelbar oder unmittelbar die oben erwähnten Vor schriften umgangen werden oder umgangen werden sollen. Dieser Verordnung unterliegen also auch die Mindestpreise für Repara turen und Waren, die von den Innungen oder den Verbänden fest gesetzt oder empfohlen worden sind und festgesetzt oder emp fohlen werden sollen. Eine Gütestelle zur Regelung von Miet- und Pachtstreitigkeiten in Berlin. Zwischen Vermieter und Mieter entstehen häufig Streitigkeiten darüber, welcher Mietzins angemessen ist. Bei diesen Streitigkeiten wird oft übersehen, daß es eine gesetzliche Ausfuhr zuführen. 2. Gold darf nur noch gegen die schrift liche Erklärung des Erwerbers abgegeben werden, daß sein bisheriger Goldbestand und die neu erworbene Menge zu sammen die Beträge der Monatskontingente usw. nicht über steigen. Die Einschränkung der Einfuhrgenehmigungen erfolgt mit sofortiger Wirkung. Auf Grund dieser neuen Bestimmungen wird eine wesent liche Preiserhöhung nur für einen großen Teil der schweren Goldwaren und insbesondere die Trauringe eintreten, da für die mittleren und leichten Goldwaren sowie die goldenen Uhrgehäuse aller Gewichtsstufen bislang schon höhere Fasson preise als die jetzt behördlich festgesetzten berechnet wurden. Grundlage dafür nicht gibt, in schwebende Mietverträge derart einzugreifen, daß der Mietzins herabgesetzt wird. Andererseits hat in zahllosen Fällen nicht nur der Mieter ein wirtschaftliches Inter esse an der Herabsetzung des Mietzinses, sondern ein solche Herabsetzung wird auch nicht selten im Interesse des Vermieters liegen: denn für den Vermieter ist es im allgemeinen von Be deutung, wenn der Mieter infolge eines untragbar hoch gewordenen Mietzinses zusammenbricht. Alsdann droht nicht selten dem Ver mieter das Leerstehen der Räume oder die Notwendigkeit, sie an einen neuen Interessenten zu jedem Preise zu vermieten. Ver mieter und Mieter haben bislang versucht, Streitigkeiten über eine Herabsetzung des Mietzinses vor den verschiedensten Stellen aus zutragen und sich vor diesen gütlich zu einigen. Die Industrie- und Handelskammer zu Berlin, die Handwerkskammer zu Berlin und der Bund Berliner Haus- und Grundbesitzer-Vereine haben jetzt bei der Industrie - und Handelskammer zu Berlin eine gemeinsame Gütestelle zur Regelung von Miet - und Pachtstreitigkeiten errichtet, die in form losem Verfahren unter dem Vorsitz eines Juristen, der die Be fähigung zum Richteramt hat, und unter Zuziehung je eines Bei sitzers aus Vermieter- und Mieterkreisen versuchen soll, einen ge rechten Ausgleich der widerstrebenden Parteiinteressen zu schaffen. Das Büro der Gütestelle befindet sich im Dienstgebäude der Industrie- und Handelskammer zu Berlin, Berlin NW 7, Doro- theenstr. 8. Die teure Post. Wir lesen, die Gebühr für telephonisches Wecken sei von 0,20 RM auf 0,10 RM herabgesetzt worden. Diese Gebühr ist für jeden einzelnen Weckanruf zu entrichten. Wenn sich jemand also täglich wecken läßt, so hat er im Laufe eines Jahres dafür die Kleinigkeit von 36,50 RM zu entrichten. Wie billig besorgt das dagegen doch ein Wecker, den man beim Uhr macher in so schöner Ausführung kaufen kann! Handels-N achrichten Die Leipziger Herbstmesse und das Uhren- und Edelmetallgewerbe Die diesjährige Leipziger Herbstmesse, die in der Zeit vom 26. bis 30. August stattfindet, wird wie in früheren Jahren von besonderer Wichtigkeit für den deutschen Markt sein. Man darf ihr mit guten Erwartungen entgegensehen, da eine Belebung des Binnenmarktes, auch bei der Gruppe der Uhren und Edel- metallwaren, schon eingetreten ist und ein weiterer, wenn auch nicht stürmischer Aufstieg erwartet werden kann. Keinesfalls wird jedoch diese Verbesserung des deutschen Geschäftes ausreichen, um Ersatz zu schaffen für den in den letzten Jahren eingetretenen Ausfall in der Ausfuhr, auf welche die deutsche Uhren- und Edel metallindustrie in guten Jahren mit etwa zwei Dritteln ihres Gesamtumsatzes eingestellt war. Beide Industriezweige werden sich also nach wie vor lebhaft darum bemühen müssen, neben dem Inlands- auch das Ausfuhrgeschäft zu fördern. Seit einiger Zeit macht sich vor allem bei der Edelmetallindustrie frische Tatkraft bemerkbar; über die geplanten und z. T. schon durchgeführten gemeinschaftlichen Maßnahmen zur Hebung des Inlands- und Auslandsabsatzes ist schon in der vorigen Nummer der Deutschen Uhrmacher-Zeitung in dem Aufsatz „Gemeinschafts kampf für das deutsche Uhrmachermetallgewerbe" ausführlich be richtet worden. Besonders bemerkenswert ist es, daß sich die deutschen Edelmetall- und Schmuckwarenfabriken an der kom menden Leipziger Herbstmesse erstmalig in sehr großem Umfange beteiligen werden. Wenn auch die Uhrenindustrie nicht gleich stark ausstellen wird, so werden doch Uhren in Leipzig gleichfalls in stattlicher Anzahl zu sehen sein. Allen deutschen Uhrmachern und Juwelieren kann der Besuch der Messe großen Nutzen brin gen, wenn sie sich den in Leipzig so gut wie nirgendwo anders möglichen Überblick über die verschiedensten Waren unseres Ge-
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