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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 58.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19340000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (8. September 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handels-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 58.1934 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1934) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1934) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1934) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1934) 51
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1934) 65
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1934) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1934) 85
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1934) 97
- AusgabeNr. 10 (3. März 1934) 113
- AusgabeNr. 11 (10. März 1934) 127
- AusgabeNr. 12 (17. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (24. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (31. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (7. April 1934) 179
- AusgabeNr. 16 (14. April 1934) 191
- AusgabeNr. 17 (21. April 1934) 205
- AusgabeNr. 18 (28. April 1934) 219
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1934) 229
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1934) 243
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1934) 255
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1934) 269
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1934) 283
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1934) 295
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1934) 309
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1934) 333
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1934) 347
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1934) 361
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1934) 373
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1934) 387
- AusgabeNr. 32 (4. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (11. August 1934) 411
- AusgabeNr. 34 (18. August 1934) 421
- AusgabeNr. 35 (25. August 1934) 433
- AusgabeNr. 36 (1. September 1934) 445
- AusgabeNr. 37 (8. September 1934) 459
- ArtikelLerne erfolgreich verkaufen! (Fortsetzung zu Seite 434) 459
- ArtikelRundfunk von heute 460
- ArtikelEine alte Tischuhr mit umgekehrter Zeigeranlage 461
- ArtikelHärten, Bohren und Zapfenpolieren 462
- ArtikelIst ein Perpetuum mobile möglich? 463
- ArtikelDie diesjährigen Personenstandsaufnahmen 465
- ArtikelSprechsaal 465
- ArtikelVermischtes 467
- ArtikelHandels-Nachrichten 469
- ArtikelMeister-Vereinigungen 470
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 471
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 472
- ArtikelBriefkasten 472
- AusgabeNr. 38 (15. September 1934) 473
- AusgabeNr. 39 (22. September 1934) 485
- AusgabeNr. 40 (29. September 1934) 499
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1934) 513
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1934) 521
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 45 (3. November 1934) 561
- AusgabeNr. 46 (10. November 1934) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1934) 591
- AusgabeNr. 48 (24. November 1934) 605
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1934) 621
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1934) 633
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1934) 647
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1934) 661
- BandBand 58.1934 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 37 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 469 Festsetzung des Urlaubs für Handwerkslehrlinge durch den Reichshandwerksführer. Der Reichsstand des deutschen Handwerks teilt folgendes mit: „Zwischen Lehrmeister und Lehrling besteht eine enge Betriebsgemeinschaft. Darüber hinaus legt der Lehr vertrag dem Lehrherrn und auch dem Lehrling besonders hohe Pflichten auf. Daher erkannte man schon frühzeitig im Handwerk, daß der Lehrling aus gesundheitlichen und anderen Gründen einen Urlaub nötig hat. Diese soziale Erkenntnis führte schon vor Jahren zu bestimmten Festlegungen. Es fehlte jedoch bisher an einer ein heitlichen Bemessung des Urlaubs für sämtliche Handwerksberufe. Andere wichtige Punkte des Lehrlingsurlaubs schematisch zu regeln, ist bei der sehr verschiedenen Struktur der einzelnen Handwerksberufe leider nicht möglich. Um aber noch in diesem Jahre zu einer allgemeinen Regelung und zu einem einheitlichen Vorgehen in der Gewährung von Urlaub für die in den selb ständigen Betrieben des Handwerks beschäftigten Lehrlinge zu kommen, hat sich der Reichshandwerksführer Pg- Schmidt entschlossen, bestimmte Richtlinien bekanntzugeben, die den Mindesturlaub der Handwerkslehrlinge enthalten. Wenn nicht besondere Bindungen, z. B, Regelungen durch Treuhänder der Arbeit, bestehen, soll für das Jahr 1934 folgende Be messung des Urlaubs Platz greifen: Im ersten Lehrjahre zwölf, im zweiten zehn, im dritten acht und im vierten sechs Werktage. Es wird ferner bestimmt, daß der Urlaub in einem zusammenhängenden Zeitabschnitt zu gewähren und vor Antritt des Urlaubs die an den gesetzlichen V ertreter des Lehrlings zu zahlende Unterhaltsbeihilfe in einem Betrage zu entrich ten ist. Die Zeit, in welcher der Urlaub zu gewähren ist, kann aber hei dem Sondercharakter verschiedener Handwerksberufe nicht rein schematisch festgelegt werden. Die besonderen Wünsche der Hitler-Jugend sind aber in der Vereinbarung über die Zeit der Urlaubsgewährung zwischen Lehrmeister und Lehrling zu berück sichtigen. Die deutschen Handwerks- und Gewerbe kammern werden, soweit das nicht bereits geschehen ist, ge meinsam mit den Treuhändern der Arbeit hiernach für 1934 ver bindliche Bestimmungen festzulegen haben. Auf spätere Jahre beziehen sich die Richtlinien noch nicht, denn es sollen erst die Erfahrungen des Jahres 1934 geprüft werden." Der Reichsfinanzminister gegen den Beamtenhandel. Es ist sehr zu begrüßen, daß der Reichsfinanzminister seinen Erlaß vom 25. März 1933, der den Vertrieb von Waren und die Vermittlung von Bestellungen in den Diensträumen verbietet, erneut in Er innerung gebracht hat. Gegen die dem Reichsfinanzminister unter stellten Beamten, Angestellten und Arbeiter, die das Verbot über treten, wird künftig im Strafwege vorgegangen werden. Büchertisch*) Deutsches Handwerksrecht. Von Dr. H. M e u s c h. Essen 1934. Verlag C. W. Haarfeld G.m.b.H. Preis 1,50 RM. — Das vorliegende Buch enthält eine klare und übersichtliche Einführung in das neue Handwerksrecht, den Wortlaut des Gesetzes und der ersten Ver ordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks, ein Verzeichnis der Gewerbe, die handwerksmäßig betrieben wer den können, die Ausführungsbestimmungen über die Errichtung der Handwerkerinnungen, die Mustersatzung für Handwerkerinnungen und für Kreishandwerkerschaften, die Dienstordnung für die Lan deshandwerksführer und ein Stichwörterverzeichnis. Das Buch sei allen denen, die in handwerklichen Organisationen Führerstellungen bekleiden oder sich ohne eine solche praktische Betätigung über das neue Handwerksrecht unterrichten wollen, empfohlen. *) Die hier besprochenen Bücher können auch vom Verlage der Deutschen Uhrmacher-Zeitung bezogen werden. 1 — r 1 Handels-N achrichten Ein neues Edelmetall für Trauringe Wie uns die Trauring-Gruppe im Reichsverband der Deutschen Edelmetall- und Schmuckwarenindustrie mitteilt, ist es ihr in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gold- und Silberscheideanstalt nach vielen Laboratoriums- und Fabrikationsversuchen gelungen, eine weiße Edelmetall-Legierung zu finden, die als hundertprozentiger Ersatz für das in der heutigen Notzeit man gelnde Gold anzusehen ist. Die aus diesem Edelmetall her gestellten Trauringe, die von allen Mitgliedern der Trauring- Gruppe des Reichsverbandes der Edelmetall- und Schmuckwaren industrie zu beziehen sind, weisen alle guten Eigenschaften eines erstklassigen goldenen Trauringes auf. Sie sind dehnbar, gravier- und ziselierfähig, laufen nicht an und schwärzen auch die Haut nicht. Angesichts der gegenwärtigen Rohstofflage sollten sich alle Fachgenossen für den neuen Trauring einsetzen und darauf hin wirken, daß er bei den Verbrauchern bald lebhaften Anklang findet. Ein jeder möge bedenken, daß er dem Reiche und unserem Führer aucb durch Verzicht auf Hergebrachtes die zum Kampfe für unser aller Wohl benötigten Mittel zur Verfügung stellen muß. Zu der Frage der Trauringpreise. Wie die Uhrmacher-Innung Köln berichtet, hat der Präsident der Handwerkskammer in Köln, Kollege K. Carstensen, in der am 24. August abgehaltenen Versammlung der Innung u. a. mitgeteilt, der Zentralverband der Deutschen Uhrmacher vertrete hinsichtlich der bei dem Inkraft treten der verschärften Vorschriften über die Goldbewirtschaftung bereits am Lager gewesenen Goldwaren den Standpunkt, daß diese zu den gleichen Preisen wie die zu höheren Preisen eingekauften Trauringe usw. verkauft werden dürften. Der Zentralverband habe sich wegen dieser Angelegenheit mit dem Reichswirtschafts ministerium in Verbindung gesetzt und somit die durch die Ver schärfung der Goldbewirtschaftung geschaffene Lage geregelt. Die Einfuhr von Uhren in Großbritannien belief sich im ersten Halbjahr 1934 auf 0,88 (i. V. 0,64) Mill. £. U. a. kamen zur Einfuhr: 1 528 769 (1 151 395) Großuhren im Werte von 209 540 (138 430) £, 626 367 (418 584) Großuhrwerke im Werte von 122 868 (69 640) £, 2 022 470 (1 699 299) Taschen- und Armbanduhren im Werte von 384 658 (306 546) £, darunter 1 968 240 (1 623 581) Uhren in Ge häusen aus unedlen Metallen im Werte von 320 592 (250 025) £, ferner: 154 906 (123 550) Kleinuhrwerke im Werte von 78 729 (55 920) £ und Teile von Uhren aller Art im Werte von 82 758 (67 135) £. Aus Deutschland stammten u. a.: 1 340 048 (1 087 934) Großuhren im Werte von 168 049 (122 488) £,' 599 523 (405 666) Großuhrwerke im Werte von 112 779 (66 142) £ und 400 894 (337 828) Kleinuhren und Kleinuhrwerke im Werte von 56 739 (43 310) £. Zur Wiederausfuhr kamen Kleinuhren und Kleinuhrteile im Werte von 56 869 (63 023) £. Über die Lage des Uhrmachergewerbes im Bezirk Dresden im zweiten Vierteljahr 1934 berichtet die Gewerbekammer Dresden folgendes: Trotzdem die Aufträge im Uhrmacherhandwerk schlep pend eingingen, erfuhr der Umsatz eine leichte Besserung. Die Warenpreise erhöhten sich bei einzelnen Gegenständen um etwa 10%; die Löhne blieben unverändert. Neueinstellungen von Hilfs kräften konnten nicht stattfinden. Das Uhrengewerbe litt schwer unter dem Druck von Außenseitern, Uhrenschmieden, Uhren kliniken und Schwarzarbeitern, während die Verkaufsgeschäfte mit dem scharfen Wettbewerb der Warenhäuser, Einheitspreis geschäfte, Versandhäuser und besonders der Pfandleihanstalten zu kämpfen hatten. Ein besserer Eingang an Reparaturen konnte im allgemeinen nicht festgestellt werden. Teilzahlungen mußten hin und wieder gestattet werden. Konventionspreise der Silberwarenfabrikanten. Der Verband der Silberwarenfabrikanten setzte folgende Inlands konven tionspreise für die Zeit vom 3. bis 9. September fest (unverändert): 800/1000 .... 46 RM; 925/1000 .... 56 RM. 835/1000 .... 51 RM; Der Auslandsrichtpreis beträgt für die gleiche Zeit 45,25 RM. — Silberne Bestecke werden jetzt nach der Preisliste Nr. 9 (chamois) berechnet. Annahmekurse der Grossisten des Edelmetallgewerbes für Steuergutscheine. Für die Woche vom 10. bis 15. September 1934 gelten folgende Annahmekurse: Durchschnittskurse für kleine Stücke (bis 100 RM) mit Tageskurs vom 4. September 1934 101,46 % Für große Stücke (von 100 RM aufwärts): Fälligkeit 1934 103,70 % Fälligkeit 1935 104,12 % Fälligkeit 1936 . 102,12 % Fälligkeit 1937 99,50 % Fälligkeit 1938 97,80 % Der Edelmetallmarkt. Nach der in der Vorwoche eingetretenen Abschwächung haben sich an den deutschen Märkten die Silber- preise während der Berichtszeit gleichmäßig gehalten. Die Gold- und Platin preise blieben unverändert. Das Altmetallgeschäft leidet nach wie vor unter dem geringen Angebot. Großhandelspreise am Ende der Berichtszeit: Berlin: Feinsilber 40,25 bis 43,25 RM, Feingold 2,80 bis 2,84 RM, Platin 3,70 bis 4 RM. Hamburg: Feinsilber 42,25 bis 45,25 RM, Feingold 2,80 bis 2,84 RM, Platin 3,70 bis 4 RM. Pforzheim: Feinsilber 43.90 bis 46,70 RM, Feingold 2,80 bis 2,84 RM, Platin 3,60 bis 4 RM. Der Bezug von Feinmetallen und Edelmetall-Halbfabrikaten stellte sich für die Verbraucher im Durchschnitt während der Berichtszeit wie folgt: Feinsilber in Granalien 44 bis 46 RM, Fein silber in Anoden 46 bis 48 RM, Feingold 2,89 bis 2,95 RM, Platin 3.90 bis 4,25 RM. Im Geschäftsverkehr zwischen Scheideanstalten, Schmelzereien und Aufkäufern galten für den Einkauf, sofern nicht die Übernahme zur Umarbeitung und Verrechnung nach dem Feinmetallinhalt erfolgte, diese Durchschnittspreise: Platin 3 bis 3,30 RM, 0,900 Bruchgold 2,37 bis 2,45 RM, 0,750 Bruchgold 1,30 bis 1,90 RM, 0,585 Bruchgold 1,42 bis 1,52 RM, 0,333 Bruchgold 0,75 bis 0,81 RM, Feinsilber 37 bis 39 RM, 0,900 Bruchsilber 30 bis 33 RM, 0,800 Bruchsilber 26 bis 28 RM. An Privatpersonen und für kleine, direkt aus dem Ver brauch stammende Posten wurden im Einkauf während der
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