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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 58.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19340000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 39 (22. September 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Uhrmachergewerbe und die Anordnung über die Verteilung von Arbeitskräften
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 58.1934 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1934) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1934) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1934) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1934) 51
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1934) 65
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1934) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1934) 85
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1934) 97
- AusgabeNr. 10 (3. März 1934) 113
- AusgabeNr. 11 (10. März 1934) 127
- AusgabeNr. 12 (17. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (24. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (31. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (7. April 1934) 179
- AusgabeNr. 16 (14. April 1934) 191
- AusgabeNr. 17 (21. April 1934) 205
- AusgabeNr. 18 (28. April 1934) 219
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1934) 229
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1934) 243
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1934) 255
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1934) 269
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1934) 283
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1934) 295
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1934) 309
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1934) 333
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1934) 347
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1934) 361
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1934) 373
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1934) 387
- AusgabeNr. 32 (4. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (11. August 1934) 411
- AusgabeNr. 34 (18. August 1934) 421
- AusgabeNr. 35 (25. August 1934) 433
- AusgabeNr. 36 (1. September 1934) 445
- AusgabeNr. 37 (8. September 1934) 459
- AusgabeNr. 38 (15. September 1934) 473
- AusgabeNr. 39 (22. September 1934) 485
- ArtikelDas Uhrmachergewerbe und die Anordnung über die Verteilung von ... 485
- ArtikelGemeinschaftswerbung für Uhren 486
- ArtikelErfolgreiche Werbung für Vertrauen zum Uhrmacher und für den ... 488
- ArtikelNeue Prüfungsordnungen im Uhrmacherhandwerk 490
- ArtikelAus der Werkstatt 493
- ArtikelVermischtes 493
- ArtikelHandels-Nachrichten 494
- ArtikelMeister-Vereinigungen 496
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 497
- ArtikelVersch. Vereinigungen 497
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 498
- ArtikelBriefkasten 498
- AusgabeNr. 40 (29. September 1934) 499
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1934) 513
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1934) 521
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 45 (3. November 1934) 561
- AusgabeNr. 46 (10. November 1934) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1934) 591
- AusgabeNr. 48 (24. November 1934) 605
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1934) 621
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1934) 633
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1934) 647
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1934) 661
- BandBand 58.1934 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Bezugspreis für Deutschland bei offener Zustellun; monatlich 1,60 RM, unter Streifband 1,95 RM, Jahresbezugspreis bei Vorauszahlung 17,50 RM; für das Ausland unter Streifband, soweit keine Portoermäßigungen bestehen, Jahresbezugs preis 23,— RM oder in Landeswährung Die Zeitung erscheint an jedem Sonnabend. Briefanschrift: Deutsche Uhrmacher- Zeitung, Berlin SW68, Neuenburger Str. 8 ■ rtenltin (iaVilti rtuygens üriViam Ramsow Th.Mudoi PU Ro^ F SertVoud 3 MrnoVd """»IHllllülllill- >11111111 Preise der Anzeigen Grundpreis */i Seite 200,— RM. '/100 Seit« — 10 mm hoch und 46 mm breit — für Ge schäfts- und vermischte Anzeigen 2,— RM, für Stellen - Angebote und -Gesuche 1,50 RM. (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Normalpreis X Multiplikator l‘/s) Postscheck - Konto Berlin 2581 Telegramm - Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: A 7 Dönhoff 2425, 2426, 2427 U hcea- Edelmetall- und Scfunucktoacea-Mackt Nr. 39, Jahrgang 58 ★ Verlag: Deutsche Verlagswerke Strauß. Vetter & Co., Berlin SW 68 * 22. September 1934 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten Das Uhrmachergewerbe und die Anordnung über die Verteilung von Arbeitskräften Auf Grund der Verordnung des Reichswirtschafts ministers über die Verteilung von Arbeitskräften hat der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eine Anordnung erlassen, die auch für das Uhrmachergewerbe von außerordentlich großer Be deutung werden kann. Die wichtigsten Bestimmungen seien daher hier kurz wiedergegeben, Geltungsbereich der Anordnung, Die Vor schriften finden auf alle privaten und öffentlichen Betriebe und Verwaltungen Anwendung, die Arbeiter und Angestellte beschäftigen. Die Ausnahmen interessieren, abgesehen von den Haushaltungen, an dieser Stelle nicht. Die Vor schriften finden keine Anwendung auf die Beschäftigungsver hältnisse zwischen dem Führer des Betriebes und dessen”Ehe gatten, Kindern, Eltern und Voreltern. Austausch von Arbeitsplätzen. Jeder Führer eines Betriebes ist verpflichtet, die Zusammensetzung seiner Gefolgschaft daraufhin zu prüfen, ob die altersmäßige Gliederung der Arbeiter und Angestellten unter Berücksichti gung der betriebstechnischen und wirtschaftlichen Erforder nisse seines Betriebes den staatspolitischen Gesichtspunkten gerecht wird, die eine bevorzugte Beschäftigung arbeitsloser älterer Arbeiter und Angestellter, insbesondere kinderreicher Familienväter, gegenüber Arbeitern und Angestellten unter 25 Jahren erfordern. Die Sicherstellung des unentbehrlichen Nachwuchses an ordnungsmäßigen Facharbeitern und An gestellten gehört zu den Erfordernissen des Betriebes. Diese Prüfung ist in allen Betrieben erstmalig im Laufe des Monats September 1934 durchzuführen und zwar von allen Betrieben ohne Ausnahme, auch wenn sie nur einen An gestellten oder Arbeiter beschäftigen. Das Ergebnis der Prü fung ist schriftlich festzulegen und auf Verlangen dem zu ständigen Arbeitsamt vorzulegen. Die Führer solcher Betriebe, für die ein Vertrauensrat zu bilden ist, die also in der Regel zwanzig oder mehr Arbeiter und Angestellte beschäftigen, haben bis zum 1. Oktober 1934 das Ergebnis der Prüfung dem zuständigen Arbeitsamt auf einem bei diesem erhältlichen V ordruck mitzuteilen und die Erklärung abzugeben, in wel chem Umfange und in welchem Zeitraum ein Austausch von Arbeitskräften vorgenommen werden soll. Soweit die Uhren- und Goldwarengeschäfte weniger als zwanzig Angestellte und Arbeiter beschäftigen, also in der Mehrzahl aller Fälle, brauchen sie nur bis zum 30. September 1934 das Ergebnis der Prüfung festzulegen, am besten unter Verwendung des erwähnten Vordrucks, und es zur Verfügung des Arbeitsamtes bereitzuhalten. Bei der Freimachung von Arbeitsplätzen, die mit Personen unter 25 Jahren besetzt sind, bleiben außer Betracht: 1. Verheiratete männliche Arbeiter und Angestellte, 2. Arbeiter und Angestellte, die durch ihren Arbeitsverdienst zur Unterhaltung von Familienmitgliedern wesentlich beizutragen haben, 3. Arbeiter und Angestellte, die im Lehrverhältnis stehen oder das Lehrverhältnis erst vor weniger als einem Jahre beendet haben, 4. Arbeiter und An gestellte, die nach ehrenvollem Dienst aus der Wehrmacht ausgeschieden sind oder mindestens ein Jahr lang im Frei willigen Arbeitsdienst oder ebenso lange in der Landhilfe tätig gewesen sind, 5. Arbeiter und Angestellte, die zum Personenkreis der Sonderaktion gehören und zwar a) An gehörige der S.A., der S.S. und des N.S.D.F.B. (Stahlhelm), soweit sie diesen Verbänden schon vor dem 30. Januar 1933 nachweisbar angehört haben, b) Mitglieder der N.S.D.A.P. mit der Mitgliedsnummer 1 bis 500 000, c) Amtswalter (poli tische Leiter), die in dieser Eigenschaft schon vor dem 30. Januar 1933 tätig waren. Ergeben sich zwischen dem Arbeitsamt und dem Führer des Betriebes Meinungsverschiedenheiten, die auch durch Verhandlungen nicht beseitigt werden, so ist die Angelegenheit dem Landesarbeitsamt vorzulegen. Gegen die Entscheidung dieser Stelle kann der Führer des Betriebes innerhalb von zwei Wochen die Beschwerde, die auf schiebende Wirkung hat, beim Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeits vermittlung und Arbeitslosenversicherung einlegen. Der Prä sident der Reichsanstalt entscheidet endgiltig. Er bestimmt auch, mit welchen Behörden und Wirtschaftsorganisationen sich die Arbeitsämter und die Landesarbeitsämter bei ihren
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