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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 58.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19340000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 41 (6. Oktober 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das ganze Jahr hindurch verkaufen!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 58.1934 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1934) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1934) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1934) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1934) 51
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1934) 65
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1934) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1934) 85
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1934) 97
- AusgabeNr. 10 (3. März 1934) 113
- AusgabeNr. 11 (10. März 1934) 127
- AusgabeNr. 12 (17. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (24. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (31. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (7. April 1934) 179
- AusgabeNr. 16 (14. April 1934) 191
- AusgabeNr. 17 (21. April 1934) 205
- AusgabeNr. 18 (28. April 1934) 219
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1934) 229
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1934) 243
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1934) 255
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1934) 269
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1934) 283
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1934) 295
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1934) 309
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1934) 333
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1934) 347
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1934) 361
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1934) 373
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1934) 387
- AusgabeNr. 32 (4. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (11. August 1934) 411
- AusgabeNr. 34 (18. August 1934) 421
- AusgabeNr. 35 (25. August 1934) 433
- AusgabeNr. 36 (1. September 1934) 445
- AusgabeNr. 37 (8. September 1934) 459
- AusgabeNr. 38 (15. September 1934) 473
- AusgabeNr. 39 (22. September 1934) 485
- AusgabeNr. 40 (29. September 1934) 499
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1934) 513
- ArtikelUhren und Schmuck - Bedarf und Kultur 513
- ArtikelÜber das Löten 514
- ArtikelDas Berichtigen der Eingriffe - Eine neue Zapfenpolierfeile 515
- ArtikelSprechsaal 516
- BeilageDas ganze Jahr hindurch verkaufen! 25
- ArtikelVermischtes 517
- ArtikelHandels-Nachrichten 517
- ArtikelMeister-Vereinigungen 518
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 519
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 519
- ArtikelBriefkasten 520
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1934) 521
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 45 (3. November 1934) 561
- AusgabeNr. 46 (10. November 1934) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1934) 591
- AusgabeNr. 48 (24. November 1934) 605
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1934) 621
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1934) 633
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1934) 647
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1934) 661
- BandBand 58.1934 I
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- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Schmucksachen und Edelmetallgeräte Die Schmuckwarenmode hat sich während der letzten beiden Monate nicht verändert, und es ist auch damit zu rechnen, daß die gegenwärtige Schmuckmode, über die in dem letzten Aufsatz „Das ganze Jahr hindurch verkaufen!" (Deutsche Uhrmacher-Zeitung Nr, 33 d. J.) unter Beigabe zahlreicher Abbildungen aus führlich berichtet worden ist, sich bis Ende 1934 nicht ver ändern wird. Ergänzend sei nur noch bemerkt, daß billige Haarreifen in Alpaka und Silber ein guter Artikel geworden sind, und daß Bernsteinwaren in zunehmendem Maße Absatz finden. Im Rahmen des Winterhilfswerkes werden am 10., 11. und 12. Oktober sogen. „Bernsteintage“ stattfinden, an denen 12 Millionen Bernstein-Abzeichen verkauft werden sollen. Infolge dieser gewaltigen staatlichen Werbung für das „ostpreußische Gold“ ist zu erwarten, daß die Nach frage nach Bernsteinwaren noch erheblich zunehmen wird. Die Fachgeschäfte sollten daher in den nächsten Wochen Schmuckstücke und kleine Geräte aus und in Verbindung mit Bernstein in ihrer Werbung stark hervorheben. Normen für Edelmetall- und Schmuckwaren Seit Jahren schon wird im Edelmetallgewerbe über un klare Materialbezeichnungen und mangelnde Gebrauchs fähigkeit mancher Waren geklagt. Da während der langen Krisenzeit weite Fachkreise ihr Heil in immer niedrigeren Preisen suchten, so konnte es nicht ausbleiben, daß die Qualität oftmals in bedenklicher Weise beeinträchtigt, ja zerschlagen wurde. Daher ist es sehr zu begrüßen, daß durch das entschiedene Vorgehen der Edelmetall- und Schmuckwarenindustrie in Verbindung mit dem Fachgroß handel allgemeine Normen für Dublee- und Silberwaren und außerdem besondere Laurin-Normen geschaffen worden sind. Alle Kreise des Faches, die Industrie, der Großhandel und nicht zuletzt der Einzelhandel, sind an der Normung inter essiert, da sie eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen ehrlichen, anständigen Wettbewerb und für die Hebung des Ansehens unseres schönen Gewerbes bildet, dann aber auch bessere und stabilere Preise gewährleistet. — Die Normen haben vor kurzem die folgende endgiltige Fassung erhalten: A. Die Schaffung der Normen 1. Allgemeine Normen werden, soweit es sich nicht um ein fache Gutachten der Industrie- und Handelskammer Pforzheim handelt, im Pforzheimer Normenausschuß für die Edelmetall- und Schmuckwarenindustrie vorbereitet und durch die Arbeitsgemein schaft zur Anerkennung gebracht. 2. Laurin-Normen. Über die Laurin-Normen entscheidet ein Ausschuß des Grossisten-Verbandes, über dessen Zusammen setzung für diese Zwecke Verabredungen mit den Verbänden getroffen sind. Es besteht jedoch Einverständnis darüber, daß dieser Ausschuß keine Beschlüsse fassen wird, ohne daß vorher ein Gutachten des Pforzheimer Normenausschusses für die Edel metall- und Schmuckwarenindustrie vorliegt. 3. Gutachten. Auch die Industrie- und Handelskammer Pforz heim wird vor Abgang eines Gutachtens den Pforzheimer Normen ausschuß hören. B. Normen I. Allgemeine Normen 1. Dublee für Schmucltwaren und Ketten: a) Das Wort Silber-Dublee muß verschwinden. b) Für Dublee sind drei Qualitäten festgesetzt worden: aa) Amerikaner-Dublee mit 10/000 Feingehalt und 20 % Reme- dium; bb) 2. Qualität mit 25/000 Feingehalt und 15 % Remedium; cc) 3. Qualität mit 50/000 Feingehalt und 15 % Remedium; Zur Goldauflage soll Gold mit einem Feingehalt von 14 Karat verwendet werden. Die 2. Qualität ist mit „Deutsch-Dublee“ zu bezeichnen. Diese Normen verstehen sich für die fertige Ware. Sie gelten jedoch nicht für Knöpfe und Uhrgehäuse. 2. Dublee für Knöpfe: Für Knöpfe sind drei Dublee-Qualitäten festgesetzt worden: Amerik.-Dublee mit einer Goldauflage von 10 Mikron = 2 Nrn. Deutsch-Dublee mit einer Goldauflage von 20 Mikron = 4 Nrn. Gold auf Silber 835/000 mit einer Goldauflage von 25 Mikron = 5 Nrn. Außerdem ist für niedrige Preislagen eine Auflage von 7,5 Mikron = 1,5 Nrn. zulässig. Für die Auflage ist immer Gold mit einem Feingehalt von 14 Kt. (Karat) zu nehmen. 3. Dublee-Normen für Uhrgehäuse werden folgen. 4. Für Silberschmuck, Ketten und Taschengebrauchsartikel ist Silber mit einem Feingehalt von 835/000 zu verwenden. Bis zum 31. Dezember 1934 darf noch Silber 800/000 verwendet werden, II. Laurin-Normen Folgende Normen sind für die Laurin-Etikettierung mit dem Grossisten-Verband vereinbart worden: 1. Tauchverfahren: Der Normenausschuß hat die Frage, ob das Tauchverfahren für laurinfähig erklärt werden soll, eingehend ge prüft und ist dabei zu folgender Überzeugung gekommen: „Das Tauchverfahren stellt technisch eine Neuerung dar und bietet, wenn es fachmännisch nach den richtigen Grundsätzen angewendet wird, einen Schutz gegen Anlaufen." Dementsprechend kann ge tauchte Ware laurinfähig sein. 2. Rhodiumschutz: a) Der Rhodiumschutz soll hinsichtlich seiner technischen Ausführung bei der Industrie besonders scharf überwacht werden, b) Neue Verfahren sind der Industrie- und Handelskammer Pforzheim vorher zur Begutachtung und Geneh migung vorzulegen. 3. Ansatzbänder: a) Ehrliche Trennung in der Bezeichnung der vergoldeten und Dublee-Ansatzbänder. b) Geflechts-Ansatzbänder müssen aus gelöteten oder „um gelegten" Geflechten hergestellt sein. cj Bei Verwendung von Dublee müssen die Dubleeteile min destens 10/000 fein sein. 4. Armbänder: a) Gebrauchsfähigkeit muß gewährleistet sein, b) Sämtliche Zwischenösen müssen gelötet sein. 5. Bleistifte: a) Für Silberhülsen darf kein Material unter 20 Nummern stark verwendet werden. b) Bei Dublee-Bleistiften muß die 2. Qualität „Deutsch-Dublee" genommen werden (25/000). c) Die Clips müssen angenietet sein. 6. Broschetten: a) Bei besseren Ausführungen ist eine Siche rung zu verlangen. b) Die Verwendung eines unechten Nadelstiels bei Silber- Broschetten verhindert nicht die Laurinfähigkeit. c) Für Juwelen-Imitationsware ist Rhodiumschutz vorgeschrie ben, es sei denn, daß sie oxydiert ist. d) Verchromte Juwelen-Imitationsware ist bis zum Schluß des Jahres 1934 laurinfähig. 7. Chatelaines: a) Für das Material gilt das gleiche wie für Ansatzbänder. b) Es soll möglichst alles mit Ausnahme der breiten Rouleaux gelötet sein. 8. Clips: a) Bei besseren Silber-Clips soll die Mechanik aus dem gleichen Material und mit Rhodiumschutz versehen sein. b) Für niedrige Preislagen sowie für Dublee kann der Stabi lität wegen auch eine aus einem Ersatzmaterial bestehende Mechanik Verwendung finden. Moderne silberne Armreifen mit Bernsteinbesatz (Ladenpreis 8 bis 9 RM)
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