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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 58.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19340000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 46 (10. November 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 58.1934 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1934) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1934) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1934) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1934) 51
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1934) 65
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1934) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1934) 85
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1934) 97
- AusgabeNr. 10 (3. März 1934) 113
- AusgabeNr. 11 (10. März 1934) 127
- AusgabeNr. 12 (17. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (24. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (31. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (7. April 1934) 179
- AusgabeNr. 16 (14. April 1934) 191
- AusgabeNr. 17 (21. April 1934) 205
- AusgabeNr. 18 (28. April 1934) 219
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1934) 229
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1934) 243
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1934) 255
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1934) 269
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1934) 283
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1934) 295
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1934) 309
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1934) 333
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1934) 347
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1934) 361
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1934) 373
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1934) 387
- AusgabeNr. 32 (4. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (11. August 1934) 411
- AusgabeNr. 34 (18. August 1934) 421
- AusgabeNr. 35 (25. August 1934) 433
- AusgabeNr. 36 (1. September 1934) 445
- AusgabeNr. 37 (8. September 1934) 459
- AusgabeNr. 38 (15. September 1934) 473
- AusgabeNr. 39 (22. September 1934) 485
- AusgabeNr. 40 (29. September 1934) 499
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1934) 513
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1934) 521
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 45 (3. November 1934) 561
- AusgabeNr. 46 (10. November 1934) 575
- ArtikelEinige praktische Winke für das Weihnachtsgeschäft 575
- ArtikelMode und Schmuck im Herbst und Winter 576
- ArtikelPraktische Vorschläge für die Dekoration des ... 578
- ArtikelEine neue deutsche Armbanduhr 579
- ArtikelDie Laurin-Normen in neuer Fassung 580
- ArtikelDie neuen Bestimmungen über den Lohnabzug 581
- ArtikelSprechsaal 583
- ArtikelVermischtes 583
- ArtikelUnterhaltung 586
- ArtikelHandels-Nachrichten 587
- ArtikelMeister-Vereinigungen 588
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 589
- ArtikelVersch. Vereinigungen 589
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 590
- ArtikelBriefkasten 590
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 590
- AusgabeNr. 47 (17. November 1934) 591
- AusgabeNr. 48 (24. November 1934) 605
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1934) 621
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1934) 633
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1934) 647
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1934) 661
- BandBand 58.1934 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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584 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 46 MttCjg der Inventurschmierzettel nur dann als Buchführungsmangel an zusehen ist, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit der Rein schriften bestehen. Wörtlich wird in der Begründung zu dem Urteil folgendes gesagt: „Immer bildet das Inventurverzeichnis die eigent liche Grundlage. Seine Vollständigkeit und Richtigkeit hängt wesentlich von der Uraufnahme ab. Sie erfolgt entweder auf ,Schmierbogen' oder .Zetteln' oder sofort in Reinschrift. Erfolgt sie — was die Regel bildet — zunächst notizweise auf Zetteln usw., so hängt naturgemäß die Vollständigkeit der Reinschrift von der richtigen und vollständigen Übertragung der Uraufzeichnungen ab. Diese können daher ein Beweismittel für das Inventurver zeichnis sein, müssen es aber nicht. In vielen Fällen be trachtet der Kaufmann die Uraufzeichnungen nach Eintragung in das Bestandsverzeichnis für erledigt. Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Uraufzeichnungen in allen Fällen zu den Aufzeichnungen gehören, die der Kaufmann nach § 162 Abs. 8 AO. zehn Jahre aufbewahren muß. Die Bedeutung dieser ersten Bestandsaufnahme darf besonders für kleinere und mittlere Geschäfte nicht über schätzt werden. Es sind .Schmierzettel', die ihren Niederschlag in dem Inventurverzeichnis finden. Ist aber in diesem eine unrichtige Aufnahme absichtlich geplant, dann ist es leicht, das Urmaterial entsprechend anzugleichen." In dem Urteil beschäftigt sich der Reichsfinanzhof ferner mit der Frage, ob die Steuerbehörde von einem Gewerbetreibenden die Führung eines Lagerbuches verlangen dürfe. Der ent scheidende Senat kommt zu dem Schluß, daß eine derartige For derung den gesetzlichen Bestimmungen nicht entspricht, und daß die Entscheidung über die Führung eines Lagerbuches dem Ge schäftsinhaber überlassen bleiben müsse. Der von den Finanz ämtern auf die Uhrmacher und Juweliere vielfach ausgeübte Zwang zur Führung von Lagerbüchern ist also ungerechtfertigt. Damit soll aber nicht etwa empfohlen werden, in Zukunft keine Lagerbücher mehr zu führen. Das wäre schon aus rein wirtschaftlichen Gründen ganz verkehrt, denn der Wert eines Lagerbuches ist gerade für ein Uhren- und Goldwarengeschäft unbestreitbar. Nach dem Urteil des Reichsfinanzhofs darf aber das Fehlen eines Lagerbuches von der Finanzbehörde nicht mehr dazu benutzt werden, die ganze Buchführung zu verwerfen und den Umsatz sowie das Einkommen zu schätzen. Die geführten Lagerbücher müssen natürlich stimmen und sind bei Buchprüfungen mit vorzulegen. R, A. Die Uhrmacher als Abnehmer von Pforzheimer Edelmetall- und Schmuckwaren Die Industrie - und Handelskammer Pforzheim der Badischen Industrie- und Handelskammer bemerkt in ihrem letzten Wochenbericht unter dem 25. Oktober folgendes: „An den Zentralverband der Deutschen Uhrmacher Bestätigung, daß die Uhrmacher für unsere Industrie wichtige Abnehmer sind, und daß wir die Zuziehung des Zentralverbandes stets befür worten, wenn es sich um Fragen des Edelmetall- und Schmuckwarengewerbes handelt, an denen auch der Einzelhandel interessiert ist.“ Wir begrüßen diese Bekun dung, aus der gewiß auch die Pforzheimer Fachorganisationen die entsprechenden Schlüsse ziehen werden, da sie die hohe Bedeutung der Uhrmacher als Abnehmer von Pforzheimer Erzeugnissen aus drücklich anerkennt. Wir möchten hinzufügen, daß die Uhrmacher den weit überwiegenden Teil der Pforzheimer Edelmetall- und Schmuckwaren, soweit sie im Inlande verbleiben, absetzen. Bezeichnung für Werbezwecke weniger geeignet ist, so brauchen keine Bedenken dagegen zu bestehen, wenn in Ausdrücken, die für Laien bestimmt sind, von „Schwingungen" gesprochen wird. Das Uhren- und Gold warengeschäft Anton Ziegler, Bamberg, stat tete anläßlich des „Tages des Deutschen Handwerks" und des in Bamberg damit verbundenen Schaufenster- Wettbewerbs sein Schau fenster mit einer Uhr macher-Werkstatt aus, in der Taschenuhren, 5% bis 1054"' Armbanduhren usw. repariert wurden; u. a. wur den Steinlager und Federn ersetzt, Fassongläser ge schnitten, gebogen und auf gesetzt, Räder geschnitten und fertiggestellt. Die Er läuterung der einzelnen Gegenstände und Arbeits vorgänge geschah durch ent sprechend beschriftete und häufig gewechselte Karten, die so aufgestellt wurden, daß sie von den Beschauern bequem gelesen werden konnten. Die außerordent lich rege Anteilnahme des Publikums war der beste Beweis dafür, daß die Firma Ziegler durch diese Ausstellung vielen Personen einen guten Begriff von den hohen handwerksmäßigen Leistungen der Uhrmacher ver mittelt hat. Ein Uhrmachergehilfe arbeitet im Schau fenster der Firma Anton Ziegler, Bamberg Werkstatt - Schaufenster des Uhren- und Goldwarengeschäfts Anton Ziegler, Bamberg Verwerfung von Buchaufzeichnungen Die von den Handwerkern geführten Bücher weisen nur selten diejenige Ordnung und Übersichtlichkeit auf, die man als Maß stab an die Bücher eines kaufmännischen Betriebes zu legen ge wohnt ist. Die Buchprüfungsbeamten der Finanzämter neigen denn auch meistens dazu, den Büchern der Handwerker mehr oder weniger die Beweiskraft abzusprechen. Meist geschieht dies unter Hinweis auf irgendwelche formalen Fehler. So werden z. B. oft deshalb die Bücher eines Handwerkers als nicht beweiskräftig verworfen, weil bei der Prüfung nicht mehr sämtliche Uraufzeich nungen, Schmierbücher usw. vorhanden sind. Hinsichtlich der lageseinnahmen besteht dieses Vorgehen zu Recht, denn der Keichsftnanzhof hat wiederholt ausgeführt, daß die Uraufzeich nungen der Tageseinnahmen als Belege im Sinne des § 162 der Kelchsabgabenordnung anzusehen sind und infolgedessen zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Anders liegt die Sache bei den Uraufzeichnungen für die Bilanz, also z. B. den Urauf- nahmen der Warenbestände. Auch diese werden von den Finanz beamten meist gefordert, und können sie nicht mehr vorgelegt werden, so wird das als ein Mangel der Buchführung angesprochen, der die Beweiskraft der Bücher erschüttert. Hiergegen hat sich der Reichsfinanzhof in einer Ent scheidung vom 5. Juli 1933 — VI A 1756/32 — gewandt. Er sagt in den Ausfuhrungen zu diesem Urteil, daß das Nichtaufbewahren „Wollen Sie zu kurz kommen?“ Die englische Fachzeitung „The British Jeweller" bringt in ihrer November-Nummer einen Aufruf, der in manchen Teilen auch für das deutsche Uhrengewerbe paßt; mindestens sollte das Ziel der Ausführungen auch von ujiseren Kollegen angestrebt werden. Der Aufruf lautet; „Wollen Sie zu kurz kommen? 54 000 stehen mehr in Arbeit als im vorigen Monat, eine Million mehr als im September 1932. Alle diese neu Ein gestellten haben Geld auszugeben / Sie alle schaffen Einnahmen für Sie, anstatt von Ihnen Unterstützung zu beanspruchen / Das diesjährige Weihnachtsgeschäft wird das beste seit langer Zeit werden / Jede Fabrik unseres Gewerbes arbeitet aus vollen Kräften / Jeder macht Überstunden. Jeder bemüht sich, so viel Waren zu erzeugen, daß er die Nachfrage befriedigen kann / Und Sie? Haben Sie Ihr Lager schon mit allem gefüllt, was Sie zu Weihnachten brauchen? / Haben Sie beizeiten vorgesorgt, oder glauben Sie, im letzten Augenblick noch Auswahlsendungen zu bekommen? / Sie werden mit den Lieferungen im Stich gelassen werden ... Es werden Waren ausverkauft oder nicht schnell genug lieferbar, doch die Nachfrage wird da sein / Es gibt nur eine Möglichkeit für Sie, die notwendige Ware zu bekommen: Wenn Sie gleich bestellen. Wenn Sie die Bestellung aufschieben, bekommen Sie die gewünschte Ware bestimmt nicht / Sehen Sie sich Ihr Lager noch einmal genau an und bestellen Sie jetzt, wenn Sie zu Weihnachten ein Geschäft machen wollen.“
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