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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 58.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19340000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (24. November 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Steueranpassungsgesetz
- Autor
- Apelt, R.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 58.1934 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1934) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1934) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1934) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1934) 51
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1934) 65
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1934) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1934) 85
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1934) 97
- AusgabeNr. 10 (3. März 1934) 113
- AusgabeNr. 11 (10. März 1934) 127
- AusgabeNr. 12 (17. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (24. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (31. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (7. April 1934) 179
- AusgabeNr. 16 (14. April 1934) 191
- AusgabeNr. 17 (21. April 1934) 205
- AusgabeNr. 18 (28. April 1934) 219
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1934) 229
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1934) 243
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1934) 255
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1934) 269
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1934) 283
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1934) 295
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1934) 309
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1934) 333
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1934) 347
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1934) 361
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1934) 373
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1934) 387
- AusgabeNr. 32 (4. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (11. August 1934) 411
- AusgabeNr. 34 (18. August 1934) 421
- AusgabeNr. 35 (25. August 1934) 433
- AusgabeNr. 36 (1. September 1934) 445
- AusgabeNr. 37 (8. September 1934) 459
- AusgabeNr. 38 (15. September 1934) 473
- AusgabeNr. 39 (22. September 1934) 485
- AusgabeNr. 40 (29. September 1934) 499
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1934) 513
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1934) 521
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 45 (3. November 1934) 561
- AusgabeNr. 46 (10. November 1934) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1934) 591
- AusgabeNr. 48 (24. November 1934) 605
- ArtikelWeihnachtsgeschäft - Erntezeit 605
- ArtikelSchaufenster strahlen im Weihnachtslichte 608
- ArtikelLetzte Vorarbeiten für das Weihnachtsgeschäft 609
- ArtikelWelche Weihnachtsgeschenke für den Herrn können die Uhrmacher ... 611
- ArtikelMehr verkaufen durch wirksame Weihnachts-Anzeigen! 612
- ArtikelDas Steueranpassungsgesetz 614
- ArtikelSprechsaal 615
- ArtikelVermischtes 615
- ArtikelHandels-Nachrichten 617
- ArtikelMeister-Vereinigungen 618
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 619
- ArtikelVersch. Vereinigungen 620
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 620
- ArtikelBriefkasten 620
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1934) 621
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1934) 633
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1934) 647
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1934) 661
- BandBand 58.1934 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 48 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 615 Die übrigen Bestimmungen des Steueranpassungsgesetzes, mit Ausnahme des Abschnittes 3 (Verlängerung der Anzeige pflicht auf Grund des Volksverratgesetzes), der unter „Ver mischtes" in der vorliegenden Nummer besonders behandelt wird, beschäftigen sich beinahe ausschließlich mit der Ände rung verwaltungstechnischer Vorschriften. Eine Besprechung dieser Paragraphen erübrigt sich also an dieser Stelle. In Kraft treten die neuen Gesetzesbestimmungen mit dem 1. Januar 1935. Lediglich der § 1 über die Auslegung der Steuergesetze hat sofortige Wirkung. R. A p e 11. <><x>ooc’0^c>o<>c>o<x>o<>c><><>^c><x>^<><x><><x><x><x><x>c' < xxx > oo < xxxxxxxxxxxxx ><>< xxx >< xxx > oo 0 < xxxxxxxxxxxxx > Sprechsaal } Das äußere Federende von Großuhr- und Grammophonfedern Leider kommt es auch bei neuen Wanduhren des öfteren vor, daß die Werke auseinandergenommen werden müssen, weil die Federaufhängung abgerissen ist. In der Regel wird man dann finden, daß eine solche Feder mit einem extra großen Loch versehen war, vielleicht auch noch von un zweckmäßiger Form. Das Federende wird dadurch zu sehr geschwächt und reißt an der am meisten geschwächten Stelle aus. Es ist dringend erwünscht, daß die Fabrikanten auf diesen Umstand achten und dafür sorgen, daß die Löcher in den Federn nicht größer sind, als es unbedingt nötig ist. Bei Grammophonen kommen nun aber noch unvergleich lich viel mehr Federbrüche vor als bei den Uhren. Man kommt hier zu der Frage, ob das Ende einer starken Zugfeder vor Ingebrauchnahme ein kürzeres oder längeres Stück ausgeglüht oder nur angelassen werden soll. Bei einem Grammophon, bei dem ich dauernd Federbrüche zu verzeichnen hatte, habe ich das Federende ein etwas längeres Stück ausgeglüht, und seit dieser Zeit brauchte die Feder nicht mehr erneuert zu werden. Es wäre interessant, wenn auch andere Kollegen ihre Erfahrungen auf diesem Gebiete mitteilen würden. Wie wäre es, wenn auch für die Großuhrfedern ein Federzaum eingeführt würde, wie er bei Taschenuhren üblich ist, wobei die Feder an ihrem Ende zu einem kurzen Haken umgebogen und ein Zwischenstück eingelegt wird, so wie es in dieser Zeitschrift in der letzten Zeit mehrfach erörtert wurde? Vielleicht ist das Verfahren für große Federn nicht ohne weiteres zu übernehmen, sondern es müßten für diesen Zweck geeignete Formen gefunden werden. Vielleicht können sich die Fabrikanten mit dieser Angelegenheit einmal beschäftigen, oder vielleicht kann auch ein Kollege schon etwas über Erfahrungen auf diesem Ge biete mitteilen. W. S. *) Für die Veröffentlichungen im „Sprechsaal" übernimmt die Schriftleitung nur die preßgesetzliche Verantwortung. Vermischtes wirkt. Darunter sehen wir auf einer Tafel die Hemmungsteile einer hochwertigen Uhr und einer billigen Uhr mit entsprechenden aufklärenden Beschriftungen gegenübergestellt. Im unteren Teile Dienstordnung für den Lehrlingswart der Innung Für den Treuhänderbezirk im Industriegebiet des Westens haben die zuständigen Handwerkskammern folgende Dienstordnung für den Lehrlingswart der Innungen herausgegeben: „Der Lehrlings wart der Innung hat ein besonders verantwortungsvolles Amt, das er im Einvernehmen mit dem Obermeister ausübt. Ihm obliegt die berufliche Betreuung der Lehrlinge. Er ist sowohl väterlicher Be rater der Lehrlinge als auch Vertrauensmann der Lehrmeister. Er arbeitet Hand in Hand mit dem Gesellenwart und pflegt die Be ziehungen zur Berufsschule sowie zur Deutschen Arbeitsfront. Insbesondere hat er folgende Aufgaben durchzuführen: 1. als Beauftragter der Innung gemäß § 29 der Satzung die Arbeits- und Wohnunterkünfte der Lehrlinge zu überwachen; 2. im Interesse der berufsständischen Erziehung und Bildung der Lehrlinge in der Freizeit Veranstaltungen zu treffen (Lehrlingsabende, Ausflüge usw.); 3. durch Kontrolle die Durchführung der gesamten Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens der Handwerkskammer und der Innungen zu überwachen und für Beseitigung von Miß ständen Sorge zu tragen; diese Kontrolle hat sich insbeson dere zu erstrecken auf: a) Nachweis der Befähigung zur Ausbildung von Lehrlingen; b) die Innehaltung der Höchstzahlvorschriften; cj die Anmeldung der Lehrlinge zur Lehrlingsrolle und den Abschluß der .Lehrverträge; d) Gewährung der Entschädigung und des Urlaubs; ej Vorhandensein der Arbeitsbücher; 4. die Vorbereitung zur Eignungs-, Zwischen- und Gesellenprü fung durchzuführen, an ihnen teilzunehmen und ihre Durch führung zu überwachen; 5. die feierliche Freisprechung der Lehrlinge nach beendeter Lehrzeit vorzubereiten; 6. die Führung der Lehrlingsrolle zu überwachen.“ Uhrmacher-Schaufenster zum „Tage des deutschen Handwerks” Schon in Nr. 46 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung sind einige vortreffliche Schaufenster, die von Kollegen zu dem „Tage des deutschen Handwerks" am 28. Oktober hergerichtet waren, ab gebildet und beschrieben worden. Zwei weitere ausgezeichnete Werkzeug-Schaufenster geben wir heute wieder. Kollege Paul Streich in Wangerin (Bez. Stettin) hatte als wirksamen Blickfang auf der Rückwand des Schaufensters ein großes Modell eines Taschenuhrwerkes mit dem Leitwort ,,Uhr und Uhr ist zweierlei" angebracht. Recht glücklich ist es, daß diese Worte, die den Kern des ganzen Qualitätsproblems in leicht behaltbarer Form ausdrücken, in einem schwarzen Halbkreise stehen, der wie der scharfe Schatten des großen Uhrmodells Werkzeug - Schaufenster des Uhren-, Goldwaren- und optischen Geschäftes Paul Streich, Wangerin des Schaufensters wurden mancherlei Uhrmacher-Werkzeuge und -Maschinen sowie Werkzeuge des optischen Fachgeschäftes ge zeigt. Die Abbildung läßt leider nur einen Teil dieser Gerate erkennen, so Drehstuhl, Hammer, Bürsten, Feile, Lupe, Benzin dose, Brillenglas-Schneidemaschine und Scheitelbrechwertmesser.
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