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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 58.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19340000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (22. Dezember 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Über das Zunftwesen der Uhrmacher in Frankfurt a. M. und in Würzburg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 58.1934 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1934) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1934) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1934) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1934) 51
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1934) 65
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1934) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1934) 85
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1934) 97
- AusgabeNr. 10 (3. März 1934) 113
- AusgabeNr. 11 (10. März 1934) 127
- AusgabeNr. 12 (17. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (24. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (31. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (7. April 1934) 179
- AusgabeNr. 16 (14. April 1934) 191
- AusgabeNr. 17 (21. April 1934) 205
- AusgabeNr. 18 (28. April 1934) 219
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1934) 229
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1934) 243
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1934) 255
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1934) 269
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1934) 283
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1934) 295
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1934) 309
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1934) 333
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1934) 347
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1934) 361
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1934) 373
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1934) 387
- AusgabeNr. 32 (4. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (11. August 1934) 411
- AusgabeNr. 34 (18. August 1934) 421
- AusgabeNr. 35 (25. August 1934) 433
- AusgabeNr. 36 (1. September 1934) 445
- AusgabeNr. 37 (8. September 1934) 459
- AusgabeNr. 38 (15. September 1934) 473
- AusgabeNr. 39 (22. September 1934) 485
- AusgabeNr. 40 (29. September 1934) 499
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1934) 513
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1934) 521
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 45 (3. November 1934) 561
- AusgabeNr. 46 (10. November 1934) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1934) 591
- AusgabeNr. 48 (24. November 1934) 605
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1934) 621
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1934) 633
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1934) 647
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1934) 661
- ArtikelWeihnachten - auch bei uns 661
- ArtikelDie Jahresuhr läuft ab . . . 662
- ArtikelÜber das Zunftwesen der Uhrmacher in Frankfurt a. M. und in ... 662
- ArtikelNeuregelung der Preisüberwachung 664
- ArtikelLohnsteuerabzug 665
- ArtikelVeränderliche Zeitangaben bei Überseefahrten 666
- ArtikelSprechsaal 667
- ArtikelVermischtes 667
- ArtikelUnterhaltung 668
- ArtikelHandels-Nachrichten 670
- ArtikelMeister-Vereinigungen 670
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 671
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 672
- ArtikelBriefkasten 672
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 672
- ArtikelAnzeigen -
- BandBand 58.1934 I
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- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 52 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 663 yf? y «' , Der „Lehrprinzipa 1", wie der Lehrmeister oft ge nannt wurde, erhielt 400 fl. Lehrgeld. Das Werkzeug mußte der Lehrling auf seine Kosten beschaffen. In dem vorliegenden Falle gab der Lehrherr seiner Zufriedenheit mit den Leistun gen des Lehrlings dadurch Ausdruck, daß er im fünften Jahre eine monatliche Entschädigung von 30 fl. zahlte. Carl Leuchs kam, nachdem er in Brüssel, Tournay und Paris gearbeitet hatte, nach London, wo er u. a. eine gehobene Stellung bei Dent bekleidete und zuletzt zusammen mit einem deutschen Kollegen ein Geschäft in der Nähe des Hyde- Parkes betrieb. Schließlich kehrte er nach seiner Vaterstadt zurück. Ehe er sich hier selbständig machen konnte, mußte er ein Meisterstück anfertigen und zwar eine vollständige Viertelrepetier-Taschenuhr einschließlich Rohwerk und Ca- dratur. Die Arbeit mußte unter den Augen eines Geschworenen und zwar des Uhrmachers Georg Schweppenhäuser, des : Sohnes seines „Lehrprin- zipals", in dessen Wohnung, gleichsam in Klausur, ge leistet werden. Das Werk wurde in zwölfwöchiger em siger Arbeit fertiggestellt. Erst nach Prüfung und Anerkennung der Leistung konnte der Meistertitel ver liehen und der Bürgereid geleistet werden. Der hier abgebildete ,,Burgerschein", der die Größe 203X263 mm hat, besteht aus einem schö nen Vordruck mit dem Ad ler der Freien Stadt Frank furt, in den die persönlichen Angaben, das Datum und die Unterschrift der Beam ten der Stadt-Canzlei hand schriftlich eingetragen sind. Er trägt auch noch zwei in der Abbildung nicht gut erkennbare Trockenstempel mit dem Adler als Wappen der Stadl, von denen einer die erlegten 60 Kreuzer an deutet. Um Irrtümern vorzubeu gen, möchte ich bemerken, daß nicht etwa von jedem Prüfling die Anfer tigung einer Viertelrepetier- Taschenuhr verlangt wurde. Gustav Lausberg z. B., ein Freund und Altersgenosse meines Vaters, hatte, gleichfalls in Frankfurt a. M., als Meisterstück eine Taschenuhr mit Chronometerhemmung anzufertigen. Von Interesse sind noch die mit dem Meisterwer den verbundenen Kosten: 1856 Gulden Kreuzer Februar 1. dem Geschworenen Ackermann 1 — ,, 1. Stempelbogen — 30 Mai 18. dem Dienstmädchen bei G. Schweppenhäuser 3 — ,, 26. für Gratulationsgeschenke beim Meisterwerden 1 — ,, 26. dem Geschworenen Ackermann beim Vorzeigen des Meisterstücks 2 — ,, 28. Beitrag zur Spritze 1 30 ,, 29. für die Stempel beim Bürgerwerden 11 12 1856 Gulden Kreuzer Juni 2. für die Uhrmacher-Witwenkasse 10 — ,, 2. für die Meisterkasse 2 — „ 4. für die Armenkasse beim Bürger eidleisten 1 30 „ 4. für die Bestellung der Geschwore nen dazu — 20 ,, 4. für die beiden Bediensteten des Bürgermeisters 1 — ,, 6. für Wein 2 — August 13. an G. Schweppenhäuser bei der Abrechnung für die Anfertigung des Meisterstückes 14 24 Die Freie Reichsstadt Frankfurt oder die „Freie Stadt Frankfurt", wie auf den Gulden geprägt war, hatte das Münz hoheitsrecht. Ihr Gulden (fl.) hatte währungsmäßig den Wert von 1,714 Mark. Bei der Einführung der Mark zu Beginn der sieb ziger Jahre des vorigen Jahrhunderts wurde der Frankfurter Gulden mit 1,70 Mark gerechnet. Die zweimalige Veröffentlichung der Geschäf tseröffnungs-An- zeige im „Intelligenz-Blatt der Freien Stadt Frankfurt" kostete in der Größe 140 mal 43 mm 2 fl. 28 Kreuzer, Yt /, /gr/y '' y. ..y.. tcu Snrgerfic gefdmsemi, ircidicr lautet: „®it fetten frfmwtcn einen leiblichen ©!>. gu (Sott Dem Ofllmädiftgcn, ber freien „StaM tjranffurt uitt icrcn Semit treu mit gefiorfam gu fttyn, ihrer unb gemeiner „ilurgerfepaft Sdniben gu warnen, ilir SBcjtrö gu werten mit nidjtS gegen fu gu „tlpm, auti) tie StaMetßcvfaffung nact) ffiorfefjrift ber älteren ©emimungen uni „(SrgänjungätSifte, genau gu beobachten, fo maljr 3f>nen @ott belie.“ Wcfdicbeu ifrnnffnrt, S'tflhf-Cmtdei. O «O t '/ J Nom. Siefer 'l'argrr * l ' S , % ?Jll dl* tbeinUIljfdKin « *> neirjuibr werten % §# 1 Adolf Leuchs, Die Uhrmacher bildeten zunächst keine eigenen Zünfte, sondern gehörten denen der Schlosser, Büch sen- und Windenmacher, zu denen manchmal auch noch andere Handwerkszweige traten, an. Erst im Laufe der Zeit schlossen sie sich zu eigenen Zünften zusam men, in Nürnberg z. B. schon im Jahre 1565. Auch eine Scheidung von Groß- und Kleinuhrmachern ist erst nach und nach eingetreten. In Würzburg muß sie im Rahmen der Zunft des Burgerschein“ der Freien Stadt Frankfurt aus dem Jahre 185G „Schosser-, Frömmwerker auch Püchsen- Uhr und Wintenmacher Handtwerks in der Stadt Würtzburg" um das Jahr 1700 eingetreten sein, denn am 1. Dezember 1709 wurde der erste und zugleich bedeutendste der Würzburger Klein uhrmacher, der im Jahre 1756 verstorbene Johann Henner, als Meister und zwar mit der ausdrücklichen Bezeichnung „Klein uhrmacher" in die Zunft aufgenommen. Am 22. März 1711 wurde ein Fürstbischöfliches Dekret erlassen, das nähere Vor schriften über die Meisterstücke der Uhrmacher enthielt und im Jahre 1714 zu einer umfassenden neuen Ordnung der Ge samtzunft erweitert wurde. Über das Meisterstück der Großuhrmacher wurde folgendes bestimmt: „Ein Großuhrmacher solle zu seinem Meisterstück eine Stubenuhr mit Gewicht und langem Perpendikel machen und solle solche Uhr einen Monat lang unaufgezogen gehen, die Stund und Viertel aber auf sieben Glocken lautweis schlagen und repetieren nebst einem Wecker, so ebenfalls auf den sieben Glocken schlaget und
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